Betreff
Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Transport von druckverflüssigtem Propylen von Köln-Worringen nach Duisburg-Meiderich durch die Propylenpipeline Ruhr GmbH (PRG),
Hier: Stellungnahme der Stadt Hilden zum Planfeststellungsverfahren
Vorlage
WP 04-09 SV 61/055
Aktenzeichen
AZ.: IV/61.1 Groll - EPDC
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die von der Verwaltung beabsichtigte Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu Errichtung und Betrieb einer Propylenpipeline an die Bezirksregierung Düsseldorf zustimmend zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

Bereits im Dezember 2004 berichtete die Verwaltung im Rahmen der Sitzungsvorlage Nr. 61/009 dem Stadtentwicklungsausschuss über den geplanten Neubau einer Propylenverbundleitung durch das Stadtgebiet Hilden. Dieser Bericht erfolgte zur Formulierung einer Stellungnahme der Stadt Hilden zum Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf.

Diese Stellungnahme wurde dann mit Schreiben vom 9.12.2004 an die Bezirksregierung Düsseldorf abgeschickt (siehe Anlage 1).

Über die Entscheidung der Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren ist die Stadt Hilden bisher nicht informiert worden.

Allerdings lässt sich vermuten, dass die Hildener Stellungnahme keine Auswirkungen gehabt hat, da sich das dem Raumordnungsverfahren anschließende Planfeststellungsverfahren für das Pipeline-Projekt ebenfalls schon in der Bearbeitung befindet.

 

Im Februar 2005 informierte die Bezirksregierung Düsseldorf die betroffenen Kommunen darüber, dass im Laufe des Jahres mehrere Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen, die den Bau von überregionalen Pipelines ermöglichen sollen. Von zweien dieser Verfahren ist die Stadt Hilden betroffen, vom jetzt aktuellen Bau einer Propylenleitung von Köln-Worringen nach Duisburg-Meiderich der Firma PRG sowie später vom Bau einer CO-Leitung von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer.

 

Anfang April 2005 erhielt die Stadt Hilden dann seitens der Bezirksregierung die Planfeststellungsunterlagen für den Bau der Propylenleitung (siehe Anlage 2).

Es handelt sich um 22 Stehordner, in denen die relevanten Unterlagen (z.B. Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Beitrag, Sicherheitskonzept, Ausbaupläne, Stationsstandorte usw.) enthalten sind.

Neben der Funktion als „Träger öffentlicher Belange“ hat die Stadt Hilden ebenfalls die Rolle einer Offenlagegemeinde zu erfüllen. Diese Offenlage wird in der Zeit vom 2. Mai bis zum 1. Juni 2005 im Auftrag der Bezirksregierung durchgeführt werden (Amtsblatt Nr. 8/2005 der Stadt Hilden vom 22.04.2005).

 

Bevor nun auf die einzelnen Inhalte näher eingegangen wird, sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben seitens des Landes NRW ein eigenes Gesetz erlassen wurde, das „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl“. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2004 ermöglicht explizit die Enteignung von Grundstücken im Konfliktfall, denn die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in NRW, die Bündelung industrieller Kräfte und die Beseitigung regionaler Engpässe bei der Rohstoffverfügbarkeit (Propylen, Kohlenmonoxid, Wasserstoff) liegen im Interesse des Landes NRW und damit im öffentlichen Interesse.

 

Die Stadt Hilden ist in mehrfacher Weise von dem nun anstehenden Projekt einer Propylen-Leitung betroffen. Das lässt sich allein daraus ableiten, dass die Pipeline in einer Länge von ca. 7 km um oder durch Hildener Stadtgebiet verläuft und die Stadt Hilden alleine als Grundeigentümer auf ca. 30000 m² mit Auswirkungen permanenter oder vorübergehender Art konfrontiert wird.

 

Dennoch wird in der städtischen Stellungnahme nur auf die Aspekte eingegangen, die von der Stadt selbst unmittelbar zu vertreten sind. Die Stadtwerke Hilden (SWH), der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) und andere Institutionen, die in Hilden Interessen zu vertreten haben, sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens selbst von der Bezirksregierung mit Bitte um Stellungnahme angeschrieben worden.

 

Darüber hinaus ist es erforderlich darauf hinzuweisen, dass ein Planfeststellungsverfahren – ähnlich wie ein vorhabenbezogener Bebauungsplan-Verfahren – das Ziel hat, für eine bestimmte bauliche Maßnahme das erforderliche Planungsrecht zu schaffen. Demnach gehört die Stellungnahme der Stadt Hilden zum „Abwägungsmaterial“, mit dem sich die Bezirksregierung beschäftigen muss.

Zu dieser Abwägung durch die Bezirksregierung wird es zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr noch einen eigenen Erörterungstermin in Düsseldorf geben.

 

Vom Zeitplan her ist beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren in 2005 zu beenden, im Jahr 2005/06 die Bauarbeiten durchzuführen und die Leitung in 2007 in Betrieb zu nehmen.

 

Zur Baumaßnahme selbst:

 

Der Trassenverlauf ist den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen (siehe Anlagen 3a und 3b). Hildener Stadtgebiet wird im Süden erstmals in Höhe der Erika-Siedlung berührt. Parallel zum Kiefernweg geht es dann in Richtung Norden, am Südfriedhof vorbei. Im weiteren Verlauf bewegt sich die Trasse auf beiden Seiten der Autobahn A 3, kreuzt dabei eine Reihe von Straße und Bächen, um dann südlich des Autobahnkreuzes Hilden nach Westen in den Bereich Giesenheide zu schwenken.

Von dort aus wird die Autobahn A 46 in Richtung Stadtgebiet Erkrath gekreuzt.

Die eingangs erwähnte CO-Leitung der Fa. Bayer wird zu einem späteren Zeitpunkt weitestgehend parallel verlegt werden.

 

Die Propylen-Pipeline wird in einer Regeltiefe von 1,20 m verlegt werden, die Rohrleitung selbst einen Durchmesser von 25 cm haben.

Die Leitung wird nach dem Bau über einen 2x3m breiten Schutzstreifen verfügen, der nicht bebaut oder bepflanzt werden darf.

Der Arbeitsstreifen selbst wird ca. 16m breit sein (siehe Anlagen 4a – 4b).

In Hilden wird es selbst keine Rohrlagerplätze geben (der nächste wäre in Richrath), dafür aber – an der Straße Kalstert – eine „Schieberstation“.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist beabsichtigt, hier noch eine zweite „Schieberstation“ zu bauen, dann für die geplante CO-Leitung.

 

Durch die Maßnahme werden erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst, die nach dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können.

Es ist daher von einer komplett externen Kompensation auszugehen, auch wenn man sich hinsichtlich der genauen Fläche noch in einem „Findungsprozess“ befindet.

 

Vor diesem Hintergrund möchte die Verwaltung folgende Stellungnahme abgeben:

 

1.         Aus den eingereichten Unterlagen ist durchaus das Bemühen zu erkennen, die Trasse der neuen Rohrleitung mit vorhandenen Leitungs- oder Infrastrukturtrassen zu bündeln. Dieses Potential ist auf der örtlichen Ebene nicht ausgeschöpft worden, so dass aus Sicht der Stadt Hilden einige Feinanpassungen der Trassenführung erforderlich sind, um die Auswirkungen für Hilden so gering wie möglich zu halten.

 

2.         Durch die geplante Trasse werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Zum Teil werden davon auch solche Flächen betroffen, die seitens der Stadt Hilden selbst als Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen in Hilden angelegt wurden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die dadurch entstehenden Defizite nicht auch in Hilden selbst ausgeglichen werden sollen. Hier sind ebenfalls Trassenanpassungen notwendig.

 

3.         Im einzelnen werden von der neuen Rohrleitung viele städtische Einrichtungen betroffen: Straße, Wege, unterirdische Leitungen und Kanäle, Grünflächen. Hierzu werden in der Anlage zu dieser Stellungnahme (Anlagen A bis C) von den zuständigen Stellen des Tiefbau- und Grünflächenamtes verschiedene Anregungen gegeben, die bei Trassenführung und Bauausführung zu beachten sind. Es dürfen der Stadt Hilden durch die geplante Rohrleitungstrasse keine Schäden entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass alle einschlägigen technischen Vorschriften und Anleitungen etc. eingehalten werden und es im Zuge der Baumaßnahmen zu entsprechenden Absprachen mit den städtischen Dienststellen kommt.

 

4.         Im Zuge der Trassenführung werden im großen Umfang Grundstücke der Stadt Hilden betroffen. Es wird davon ausgegangen, dass die Verhandlungen mit der Stadt Hilden hinsichtlich der erforderlichen Dienstbarkeiten, Leitungsrechte etc. frühzeitig, d.h. noch im Laufe des Planfeststellungsverfahrens abgewickelt werden.

 

5.         Die generelle Überdeckung der Druckleitung von 1,20m wird als nicht ausreichend angesehen. Diese Einschätzung gilt sowohl hinsichtlich möglicher Betroffenheiten bei normalen Bau- und Verlegearbeiten (in Straßen und Wirtschaftswegen) als auch hinsichtlich des Gefahrenpotentials.     

            Den Inhalten von Kapitel 13 der Unterlagen „Betrachtung der Auswirkungen von Störfällen“ zufolge ist eine Propylen-Pipeline nicht ganz unproblematisch.

            Die Trassenführung verläuft in Hilden oft in räumlicher Nähe zu z.T. sehr dichter Bebauung, die im Falle von Störfällen direkt betroffen wäre. Diese Bebauung trägt – in Verbindung mit der Wall-Lage der BAB 3 – auch dazu bei, dass sich bei Leckagen das Gas nicht sofort verflüchtigen kann. Daher scheint es aus Sicht der Stadt Hilden notwendig, die notwendige Überdeckung auf mind. 2,00 m zu verstärken. Die geplante Schieberstation sollte ebenfalls nicht unmittelbar neben vorhandener Bebauung (Kalstert/ Wiesenweg) platziert werden.  

 

6.         Für die Stadt Hilden ist – siehe dazu auch die Stellungnahme der Stadt Hilden zum Raumordnungsverfahren – der Gewerbebereich südwestlich des Autobahnkreuzes Hilden von besonderer Bedeutung.

            Es wird angeregt, die gewerblichen Bauflächen komplett von der Trassenführung auszunehmen. Aus Sicht der Stadt Hilden bestehen hier noch Potentiale zur Verlegung der Trasse im Detail (siehe Anlage A).

 

7.         Ein Teil der Unterlagen (Luftbilder) entspricht nicht dem aktuellen Stand verfügbarer Materialien.

 

 

 

Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Aspekte erkennbar, die seitens der Stadt Hilden in einer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu beachten wären.

Sollten sich weitere Themen ergeben, besteht die Möglichkeit, bis zum 31.05.2005 die oben vorgestellte Stellungnahme zu ergänzen.

 

Die Verwaltung wird den Stadtentwicklungsausschuss über die weitere Entwicklung des Projektes berichten. 

 

 

 

 

 

(G. Scheib)