Hier: Stellungnahme der Stadt Hilden zum Planfeststellungsverfahren
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die von der Verwaltung beabsichtigte
Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu Errichtung und
Betrieb einer Propylenpipeline an die Bezirksregierung Düsseldorf zustimmend
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits im Dezember
2004 berichtete die Verwaltung im Rahmen der Sitzungsvorlage Nr. 61/009 dem
Stadtentwicklungsausschuss über den geplanten Neubau einer
Propylenverbundleitung durch das Stadtgebiet Hilden. Dieser Bericht erfolgte
zur Formulierung einer Stellungnahme der Stadt Hilden zum Raumordnungsverfahren
der Bezirksregierung Düsseldorf.
Diese Stellungnahme
wurde dann mit Schreiben vom 9.12.2004 an die Bezirksregierung Düsseldorf
abgeschickt (siehe Anlage 1).
Über die
Entscheidung der Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren
ist die Stadt Hilden bisher nicht informiert worden.
Allerdings lässt
sich vermuten, dass die Hildener Stellungnahme keine Auswirkungen gehabt hat,
da sich das dem Raumordnungsverfahren anschließende Planfeststellungsverfahren
für das Pipeline-Projekt ebenfalls schon in der Bearbeitung befindet.
Im Februar 2005
informierte die Bezirksregierung Düsseldorf die betroffenen Kommunen darüber,
dass im Laufe des Jahres mehrere Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden
sollen, die den Bau von überregionalen Pipelines ermöglichen sollen. Von zweien
dieser Verfahren ist die Stadt Hilden betroffen, vom jetzt aktuellen Bau einer
Propylenleitung von Köln-Worringen nach Duisburg-Meiderich der Firma PRG sowie
später vom Bau einer CO-Leitung von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen der
Firma Bayer.
Anfang April 2005
erhielt die Stadt Hilden dann seitens der Bezirksregierung die Planfeststellungsunterlagen
für den Bau der Propylenleitung (siehe Anlage 2).
Es handelt sich um
22 Stehordner, in denen die relevanten Unterlagen (z.B. Umweltverträglichkeitsuntersuchung,
Landschaftspflegerischer Beitrag, Sicherheitskonzept, Ausbaupläne, Stationsstandorte
usw.) enthalten sind.
Neben der Funktion
als „Träger öffentlicher Belange“ hat die Stadt Hilden ebenfalls die Rolle
einer Offenlagegemeinde zu erfüllen. Diese Offenlage wird in der Zeit vom 2.
Mai bis zum 1. Juni 2005 im Auftrag der Bezirksregierung durchgeführt werden
(Amtsblatt Nr. 8/2005 der Stadt Hilden vom 22.04.2005).
Bevor nun auf die
einzelnen Inhalte näher eingegangen wird, sei an dieser Stelle nochmals darauf
hingewiesen, dass für das Vorhaben seitens des Landes NRW ein eigenes Gesetz
erlassen wurde, das „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer
Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl“. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2004
ermöglicht explizit die Enteignung von Grundstücken im Konfliktfall, denn die
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in NRW, die Bündelung
industrieller Kräfte und die Beseitigung regionaler Engpässe bei der
Rohstoffverfügbarkeit (Propylen, Kohlenmonoxid, Wasserstoff) liegen im
Interesse des Landes NRW und damit im öffentlichen Interesse.
Die Stadt Hilden ist
in mehrfacher Weise von dem nun anstehenden Projekt einer Propylen-Leitung
betroffen. Das lässt sich allein daraus ableiten, dass die Pipeline in einer
Länge von ca. 7 km um oder durch Hildener Stadtgebiet verläuft und die Stadt
Hilden alleine als Grundeigentümer auf ca. 30000 m² mit Auswirkungen
permanenter oder vorübergehender Art konfrontiert wird.
Dennoch wird in der
städtischen Stellungnahme nur auf die Aspekte eingegangen, die von der Stadt
selbst unmittelbar zu vertreten sind. Die Stadtwerke Hilden (SWH), der
Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) und andere Institutionen, die in Hilden
Interessen zu vertreten haben, sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
selbst von der Bezirksregierung mit Bitte um Stellungnahme angeschrieben worden.
Darüber hinaus ist
es erforderlich darauf hinzuweisen, dass ein Planfeststellungsverfahren – ähnlich
wie ein vorhabenbezogener Bebauungsplan-Verfahren – das Ziel hat, für eine
bestimmte bauliche Maßnahme das erforderliche Planungsrecht zu schaffen.
Demnach gehört die Stellungnahme der Stadt Hilden zum „Abwägungsmaterial“, mit
dem sich die Bezirksregierung beschäftigen muss.
Zu dieser Abwägung
durch die Bezirksregierung wird es zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr
noch einen eigenen Erörterungstermin in Düsseldorf geben.
Vom Zeitplan her ist
beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren in 2005 zu beenden, im Jahr
2005/06 die Bauarbeiten durchzuführen und die Leitung in 2007 in Betrieb zu
nehmen.
Zur Baumaßnahme
selbst:
Der Trassenverlauf
ist den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen (siehe Anlagen 3a und 3b).
Hildener Stadtgebiet wird im Süden erstmals in Höhe der Erika-Siedlung berührt.
Parallel zum Kiefernweg geht es dann in Richtung Norden, am Südfriedhof vorbei.
Im weiteren Verlauf bewegt sich die Trasse auf beiden Seiten der Autobahn A 3,
kreuzt dabei eine Reihe von Straße und Bächen, um dann südlich des Autobahnkreuzes
Hilden nach Westen in den Bereich Giesenheide zu schwenken.
Von dort aus wird
die Autobahn A 46 in Richtung Stadtgebiet Erkrath gekreuzt.
Die eingangs
erwähnte CO-Leitung der Fa. Bayer wird zu einem späteren Zeitpunkt
weitestgehend parallel verlegt werden.
Die
Propylen-Pipeline wird in einer Regeltiefe von 1,20 m verlegt werden, die
Rohrleitung selbst einen Durchmesser von 25 cm haben.
Die Leitung wird
nach dem Bau über einen 2x3m breiten Schutzstreifen verfügen, der nicht bebaut
oder bepflanzt werden darf.
Der Arbeitsstreifen
selbst wird ca. 16m breit sein (siehe Anlagen 4a – 4b).
In Hilden wird es
selbst keine Rohrlagerplätze geben (der nächste wäre in Richrath), dafür aber –
an der Straße Kalstert – eine „Schieberstation“.
Zu einem späteren
Zeitpunkt ist beabsichtigt, hier noch eine zweite „Schieberstation“ zu bauen,
dann für die geplante CO-Leitung.
Durch die Maßnahme
werden erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst, die nach dem Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können.
Es ist daher von
einer komplett externen Kompensation auszugehen, auch wenn man sich hinsichtlich
der genauen Fläche noch in einem „Findungsprozess“ befindet.
Vor diesem
Hintergrund möchte die Verwaltung folgende Stellungnahme abgeben:
1. Aus
den eingereichten Unterlagen ist durchaus das Bemühen zu erkennen, die Trasse
der neuen Rohrleitung mit vorhandenen Leitungs- oder Infrastrukturtrassen zu
bündeln. Dieses Potential ist auf der örtlichen Ebene nicht ausgeschöpft
worden, so dass aus Sicht der Stadt Hilden einige Feinanpassungen der
Trassenführung erforderlich sind, um die Auswirkungen für Hilden so gering wie
möglich zu halten.
2. Durch
die geplante Trasse werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Zum
Teil werden davon auch solche Flächen betroffen, die seitens der Stadt Hilden
selbst als Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen in Hilden angelegt wurden. Es
ist nicht hinnehmbar, dass die dadurch entstehenden Defizite nicht auch in
Hilden selbst ausgeglichen werden sollen. Hier sind ebenfalls Trassenanpassungen
notwendig.
3. Im
einzelnen werden von der neuen Rohrleitung viele städtische Einrichtungen
betroffen: Straße, Wege, unterirdische Leitungen und Kanäle, Grünflächen.
Hierzu werden in der Anlage zu dieser Stellungnahme (Anlagen A bis C) von den
zuständigen Stellen des Tiefbau- und Grünflächenamtes verschiedene Anregungen
gegeben, die bei Trassenführung und Bauausführung zu beachten sind. Es dürfen
der Stadt Hilden durch die geplante Rohrleitungstrasse keine Schäden entstehen.
Es wird davon ausgegangen, dass alle einschlägigen technischen Vorschriften und
Anleitungen etc. eingehalten werden und es im Zuge der Baumaßnahmen zu
entsprechenden Absprachen mit den städtischen Dienststellen kommt.
4. Im
Zuge der Trassenführung werden im großen Umfang Grundstücke der Stadt Hilden betroffen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verhandlungen mit der Stadt Hilden hinsichtlich
der erforderlichen Dienstbarkeiten, Leitungsrechte etc. frühzeitig, d.h. noch
im Laufe des Planfeststellungsverfahrens abgewickelt werden.
5. Die
generelle Überdeckung der Druckleitung von 1,20m wird als nicht ausreichend
angesehen. Diese Einschätzung gilt sowohl hinsichtlich möglicher
Betroffenheiten bei normalen Bau- und Verlegearbeiten (in Straßen und
Wirtschaftswegen) als auch hinsichtlich des Gefahrenpotentials.
Den
Inhalten von Kapitel 13 der Unterlagen „Betrachtung der Auswirkungen von
Störfällen“ zufolge ist eine Propylen-Pipeline nicht ganz unproblematisch.
Die
Trassenführung verläuft in Hilden oft in räumlicher Nähe zu z.T. sehr dichter
Bebauung, die im Falle von Störfällen direkt betroffen wäre. Diese Bebauung
trägt – in Verbindung mit der Wall-Lage der BAB 3 – auch dazu bei, dass sich
bei Leckagen das Gas nicht sofort verflüchtigen kann. Daher scheint es aus
Sicht der Stadt Hilden notwendig, die notwendige Überdeckung auf mind. 2,00 m
zu verstärken. Die geplante Schieberstation sollte ebenfalls nicht unmittelbar
neben vorhandener Bebauung (Kalstert/ Wiesenweg) platziert werden.
6. Für
die Stadt Hilden ist – siehe dazu auch die Stellungnahme der Stadt Hilden zum
Raumordnungsverfahren – der Gewerbebereich südwestlich des Autobahnkreuzes
Hilden von besonderer Bedeutung.
Es
wird angeregt, die gewerblichen Bauflächen komplett von der Trassenführung auszunehmen.
Aus Sicht der Stadt Hilden bestehen hier noch Potentiale zur Verlegung der Trasse
im Detail (siehe Anlage A).
7. Ein
Teil der Unterlagen (Luftbilder) entspricht nicht dem aktuellen Stand
verfügbarer Materialien.
Darüber hinaus sind
zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Aspekte erkennbar, die seitens der Stadt
Hilden in einer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu
beachten wären.
Sollten sich weitere
Themen ergeben, besteht die Möglichkeit, bis zum 31.05.2005 die oben vorgestellte
Stellungnahme zu ergänzen.
Die Verwaltung wird
den Stadtentwicklungsausschuss über die weitere Entwicklung des Projektes berichten.
(G. Scheib)