hier: Vorstellung des städtebaulichen Entwurfes
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den vorgestellten städtebaulichen Entwurf zustimmend
zur Kenntnis. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 165 A soll auf
dieser Grundlage fortgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt weitere
Vorschläge zu erarbeiten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165 A wurde vom Rat der Stadt
Hilden im Dezember 2001 gefasst und im März 2002 öffentlich bekanntgemacht.
Gleichzeitig mit dem
Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt ein Umlegungsverfahren
angeordnet.
Das Ziel des
Bebauungsplanes ist es, für diesen Innenstadtbereich erstmals qualifiziertes Planungsrecht
zu schaffen, um die hier anstehenden Umstrukturierungsprozesse
standortverträglich zu regeln.
In der Zwischenzeit
sind mit einer Reihe von Grundstückseigentümern im Plangebiet Gespräche geführt
worden, um deren Vorstellungen über die weitere Entwicklung des Standortes
kennen zu lernen. Diese Gespräche werden im weiteren Verlauf des Verfahrens
natürlich fortgesetzt. Deshalb übersendet die Geschäftstelle des
Umlegungsausschusses diese Sitzungsvorlage auch gleichzeitig mit ihrer Zustellung
an die politischen Mandatsträger zur Information an die betroffenen Grundstückseigentümer.
Gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss wurde der zu überplanende Bereich um Teilbereiche der
Grundstücke der Stadtwerke GmbH. bzw. der Grundstücksgesellschaft der
Stadtwerke GmbH. erweitert.
Aus den bisherigen
Gesprächen, aus den Aussagen des geltenden Flächennutzungsplanes und unter
Berücksichtigung sonstiger planerischer Randbedingungen ist der vorliegende
Vorentwurf entstanden.
Entwurf:
Ausschlaggebend für
den Entwurf sind zum einen die unmittelbare Nachbarschaft zur Innenstadt und
die gute Anbindung an den ÖPNV, zum anderen Gedanken zur Förderung des
Strukturwandels hinsichtlich der Grundstücknutzungen.
Demnach wird entlang
der Kirchhofstraße ein „Kerngebiet (MK)“
ausgewiesen, mit einer (zwingend) III-geschossigen Bebauung unmittelbar an der
Straße und einer I-geschossigen Überbaubarkeit für das Hintergelände.
Im Kerngebiet sollen
analog zum heute schon vorhandenen Bebauungsplan Nr. 165 „Rotlicht“-Nutzungen
ausgeschlossen bleiben.
Im Wesentlichen wird
damit der Gebäudebestand abgedeckt, in der südwestlichen Ecke des Plangebietes
werden auch mögliche Neubauten ausgewiesen.
Entlang der Walder
Straße ist ein „Besonderes Wohngebiet
(WB)“ vorgesehen, ebenfalls mit einer (zwingend) III-geschossigen Bebauung.
Damit wird der heute schon vorhandenen Durchmischung von Wohnen, Arbeiten und
Gewerbe Rechnung getragen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung dieser Eigenart
die Wohnnutzung fortzuentwickeln.
Im Innenbereich
selbst wird von einem „Allgemeinen
Wohngebiet (WA)“ ausgegangen. Hier schwankt die Geschossigkeit zwischen I
und II, je nach Lage.
Die Erschließung
erfolgt über eine neu zu erstellende Stichstraße von der Walder Straße aus. Diese
Stichstraße wiederum endet in einem Wendehammer mit öffentlichen Parkplätzen.
Im südlichen Teil
des Plangebietes ist es erforderlich, einige Grundstücke über eine private
Zufahrt von der Kirchhofstraße aus zu erschließen.
Der ruhende Verkehr
der Wohngebäude soll weitgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. Bei den
Einfamilienhäusern sind Garagenhöfe möglich.
Durch die Mischung
der Bauformen (Ein- und Mehrfamilienhäuser) kann auch eine Mischung der
Bevölkerungsstruktur erwartet werden.
Insgesamt wird es
möglich sein, im Plangebiet zwischen 90
und 100 Wohnungen neu zu bauen.
Bei der Lage der
Erschließungsstraße sowie bei der Stellung der Gebäude wurde darauf geachtet,
möglichst viele der bestehenden Grünstrukturen (besonders der prägnanten
Einzelbäume) im Plangebiet zu erhalten.
Insgesamt liegt
damit ein städtebaulicher Entwurf vor, der eine nachhaltige und
innenstadtgerechte Nutzung sowohl für den Bestand als auch für die heute
noch untergenutzten Grundstücksbereiche
ermöglicht.
Bei zustimmender
Kenntnisnahme durch den Ausschuss würde das Aufstellungsverfahren auf Basis
dieses Entwurfes mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung fortgesetzt.
(G. Scheib)