Beschlussvorschlag:
Stadtentwicklungsausschuss:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
neuer Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung eines Ortsbesichtigung mit
dem Bürgerverein Hilden Meide in der
nächsten Sitzung zu und verzichtet auf die Durchführung einer Anliegerversammlung
durch den Bürgerverein
â–¡Â ja
oder
â–¡ nein
Haupt- und
Finanzausschuss:
„Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hilden nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“
                                                                                                                                            1.3.2011
Weitere zusätzliche Erläuterungen
Mit dem
beigefügten Schreiben (Anlage 1) hat der Bürgerverein Hilden Meide e.V
mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sieht, den vom
Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschluss bezüglich einer
Anliegerversammlung umzusetzen. Der Bürgerverein hat stattdessen um eine Ortsbesichtigung
mit dem Ausschuss gebeten.
Anmerkung: Die
bisher (in 2010) vorgesehene Finanzierung (Deckung aus anderem Budget) steht in
2011 nicht mehr zur Verfügung. Es müssten 6.500€ überplanmäßig im Produkt
120101 auf dem Konto 521151 zur Verfügung gestellt werden, wenn dem Antrag des
Bürgervereins gefolgt würde.
Horst Thiele
                                                                                                                                            15.11.2010
Zusätzliche Erläuterungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 13.09.2010 die Verwaltung
beauftragt, auch die Meinung der Bewohner der 11 Reihenhäuser Lodenheide 2-2d
und 1-1d zu einer Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Gerresheimer
Straße / Lodenheide abzufragen.
Die Verwaltung
hat sich aus Gründen der Gleichbehandlung schließlich dazu entschieden, alle
Anwohner der Lodenheide (16 Jahre und älter), die unter Lodenheide gemeldet
sind, um ihr Votum zu bitten. Außerdem wurden die Bewohner des Hauses
Gerresheimer Straße 340 mit einer Zufahrt / Zugang an die Lodenheide
angeschrieben. Die Straßen Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg wurden als  „Hinteranlieger“ nicht berücksichtigt.
Von den insgesamt
140 angeschriebenen (siehe Anlage Anschreiben) Anwohnern haben 99 Bürger den
Fragebogen mit eindeutiger Antwort zurückgeschickt. Drei Schreiben kamen zurück, da der Empfänger
vom Zusteller als „zwischenzeitlich verzogen“ oder als „nicht zu ermitteln“
deklariert worden war.
55 Anwohner
sprachen sich für eine Änderung der Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide
gemäß Anregung des BV Hilden-Meide aus.
44 Anwohner
hingegen votierten für die Beibehaltung der derzeitigen Lösung. In vereinzelten
Kommentaren hierzu war die Befürchtung erkennbar, dass die Lodenheide bei Änderung als „Abkürzung benutzt werde und das Verkehrsaufkommen dadurch erhöht wird“.
Außerdem wurden schon heute nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten (weit über
Schrittgeschwindigkeit) kritisiert.
Verkehrserhebungen
mit dem Radarmesssystem in den
vergangenen Wochen haben ergeben, dass an der Einmündung Gerresheimer
Straße 40 Kfz am Werktag (24 Stunden) in
die Lodenheide einfahren und 236 Kfz ausfahren. An der Einmündung Kosenberg
fahren 219 Kfz/Tag ein und 147 Kfz/Tag aus.
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Für den Bürgerverein Hilden-Meide hat Frau Steinfeld als Vorstand  den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt, die Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide derart umzubauen, so dass über die bestehenden Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“ hinaus auch die die übrigen Fahrbeziehungen wie das Linksabbiegen in die Lodenheide und das Linkseinbiegen in die Gerresheimer Straße möglich und erlaubt ist.
Die bestehende Regelung an der Einmündung stammt aus den frühen 80-ziger Jahren, als die Tennisranch Bungert (Straße Dieckhaus) noch über den Kosenberg – Lodenheide angefahren wurde. Der Straßenbaulasträger der Gerresheimer Straße, die damals auch noch Landesstraße – L404- war, hat seinerzeit bei der Entwicklung des neuen Baugebiets die neue Einmündung nur mit den Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“ zugelassen. Nach dem Bau des Nordrings und der Ansiedlung von Mc Donald erhielt die Tennisranch eine direkte Anbindung an die Umgehungsstraße, so dass seitdem in der Lodenheide fast ausnahmslos Quartier bezogener Verkehr stattfindet.
Der Antrag des Bürgervereins ist von 28 Personen, die bis auf 2 ihre Wohnung im Sibeliusweg oder an der westlichen Lodeheide haben, unterschrieben.
Anzumerken ist darüber hinaus, dass keine Unterschriften aus den 11 Reihenhäusern Lodenheide 2 -2e und 1-1d vorliegt. Dieser Straßenabschnitt wäre durch den zusätzlichen Verkehr, den eine Zulassung aller Fahrbeziehungen an o. g. Einmündung nach sich zieht,  am stärksten betroffen. Inwieweit dieses relativ geringe, zusätzliche Verkehrsaufkommen von den Anwohnern als störend empfunden wird, kann von hier nicht beurteilt werden.
Mit einem Durchgangsverkehr von der Gerresheimer Straße über die Lodenheide zum Kosenberg ist in der Tat kaum zu rechnen, da im Zuge dieser Strecke etliche fahrdynamisch wirksame Einbauten (Gussaspaltschwellen, Rampen, etc) vorhanden sind.
Um alle Fahrbeziehungen in der Einmündung Gerresheimer Straße/Lodenheide auch mit LKW (Müllfahrzeug, Feuerwehr,etc.) zu ermöglichen, muss die Dreiecksinsel zurückgebaut werden. Selbst für eine schmale Mittelinsel, die hier wünschenswert wäre, ist nicht ausreichend Fläche vorhanden. Es bleibt daher nur die Markierung eines „Tropfens“ als Fahrbahnteiler gemäß Anlage 2.
Um den fließenden Verkehr auf der Gerresheimer Straße in Fahrtrichtung Zentrum durch Linksabbieger in die Lodenheide nicht zu behindern, sollte die Mittelmarkierung verlagert werden.
Gegen eine entsprechende Regelung gemäß Anlage 2 bestehen auch seitens der Polizei keine Bedenken.
Die Kosten für den Umbau einschließlich der Markierungsarbeiten betragen etwa 6.500 €. Hierfür stehen im laufenden Haushalt keine Mittel zur Verfügung.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen (neu)
Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung |
Verkehrsflächen und Brücken |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: 120101
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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6611000020 |
1201010010 |
521151 |
6.500 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Im Haushalt (2011) stehen die
erforderlichen Mittel in Höhe von 6.500 € nicht zur Verfügung. Sie müssten
überplanmäßig bereitgestellt werden |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |