Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Einmündung Gerresheimer Straße/ Lodenheide
Vorlage
WP 09-14 SV 66/039
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Stadtentwicklungsausschuss:

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

neuer Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung eines Ortsbesichtigung mit dem Bürgerverein Hilden Meide  in der nächsten Sitzung zu und verzichtet auf die Durchführung einer Anliegerversammlung durch den Bürgerverein

 

 

□  ja

 

oder

 

â–¡ nein

 

 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss:

„Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hilden nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“

 


                                                                                                                                             1.3.2011

Weitere zusätzliche Erläuterungen

 

Mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 1) hat der Bürgerverein Hilden Meide e.V mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sieht, den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschluss bezüglich einer Anliegerversammlung umzusetzen. Der Bürgerverein hat stattdessen um eine Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss gebeten.

 

Anmerkung: Die bisher (in 2010) vorgesehene Finanzierung (Deckung aus anderem Budget) steht in 2011 nicht mehr zur Verfügung. Es müssten 6.500€ überplanmäßig im Produkt 120101 auf dem Konto 521151 zur Verfügung gestellt werden, wenn dem Antrag des Bürgervereins gefolgt würde.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

                                                                                                                                             15.11.2010

 

Zusätzliche Erläuterungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 13.09.2010 die Verwaltung beauftragt, auch die Meinung der Bewohner der 11 Reihenhäuser Lodenheide 2-2d und 1-1d zu einer Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide abzufragen.

 

Die Verwaltung hat sich aus Gründen der Gleichbehandlung schließlich dazu entschieden, alle Anwohner der Lodenheide (16 Jahre und älter), die unter Lodenheide gemeldet sind, um ihr Votum zu bitten. Außerdem wurden die Bewohner des Hauses Gerresheimer Straße 340 mit einer Zufahrt / Zugang an die Lodenheide angeschrieben. Die Straßen Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg wurden als  „Hinteranlieger“ nicht berücksichtigt.

Von den insgesamt 140 angeschriebenen (siehe Anlage Anschreiben) Anwohnern haben 99 Bürger den Fragebogen mit eindeutiger Antwort zurückgeschickt.  Drei Schreiben kamen zurück, da der Empfänger vom Zusteller als „zwischenzeitlich verzogen“ oder als „nicht zu ermitteln“ deklariert worden war.

 

55 Anwohner sprachen sich für eine Änderung der Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide gemäß Anregung des BV Hilden-Meide aus.

 

44 Anwohner hingegen votierten für die Beibehaltung der derzeitigen Lösung. In vereinzelten Kommentaren hierzu war die Befürchtung erkennbar, dass die Lodenheide bei  Änderung als „Abkürzung benutzt werde und das Verkehrsaufkommen dadurch erhöht wird“. Außerdem wurden schon heute nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten (weit über Schrittgeschwindigkeit) kritisiert.

 

Verkehrserhebungen mit dem Radarmesssystem  in den vergangenen Wochen haben ergeben, dass an der Einmündung Gerresheimer Straße  40 Kfz am Werktag (24 Stunden) in die Lodenheide einfahren und 236 Kfz ausfahren. An der Einmündung Kosenberg fahren 219 Kfz/Tag ein und 147 Kfz/Tag aus.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Für den Bürgerverein Hilden-Meide hat Frau Steinfeld als Vorstand  den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt, die Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide derart umzubauen, so dass über die bestehenden Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“  hinaus auch die die übrigen Fahrbeziehungen wie das Linksabbiegen in die Lodenheide und das Linkseinbiegen in die Gerresheimer Straße möglich und erlaubt ist.

 

Die bestehende Regelung an der Einmündung stammt aus den frühen 80-ziger Jahren, als die Tennisranch Bungert (Straße Dieckhaus) noch über den Kosenberg – Lodenheide angefahren wurde. Der Straßenbaulasträger der Gerresheimer Straße, die damals auch noch Landesstraße – L404- war, hat seinerzeit  bei der Entwicklung des neuen Baugebiets die neue Einmündung nur mit den Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“ zugelassen. Nach dem Bau des Nordrings und der Ansiedlung von Mc Donald  erhielt die Tennisranch eine direkte Anbindung an die Umgehungsstraße, so dass seitdem in der Lodenheide fast ausnahmslos Quartier bezogener Verkehr  stattfindet.

 

Der Antrag des Bürgervereins ist von 28 Personen, die bis auf 2 ihre Wohnung im Sibeliusweg oder an der westlichen Lodeheide haben, unterschrieben.

Anzumerken ist darüber hinaus, dass keine Unterschriften aus den 11 Reihenhäusern  Lodenheide 2 -2e und 1-1d vorliegt. Dieser Straßenabschnitt wäre durch den zusätzlichen Verkehr, den eine Zulassung aller Fahrbeziehungen an o. g. Einmündung nach sich zieht,  am stärksten betroffen. Inwieweit dieses relativ geringe, zusätzliche Verkehrsaufkommen von den Anwohnern als störend empfunden wird, kann von hier nicht beurteilt werden.

 

Mit einem Durchgangsverkehr von der Gerresheimer Straße über die Lodenheide zum Kosenberg ist in der Tat kaum zu rechnen, da im Zuge dieser Strecke etliche fahrdynamisch wirksame Einbauten (Gussaspaltschwellen, Rampen, etc) vorhanden sind.

 

 

Um alle Fahrbeziehungen  in der Einmündung Gerresheimer Straße/Lodenheide auch mit LKW (Müllfahrzeug, Feuerwehr,etc.) zu ermöglichen, muss die Dreiecksinsel zurückgebaut werden. Selbst für eine schmale Mittelinsel, die hier wünschenswert wäre, ist nicht ausreichend Fläche vorhanden. Es bleibt daher nur die Markierung eines „Tropfens“ als Fahrbahnteiler  gemäß Anlage 2.

Um den fließenden Verkehr auf der Gerresheimer Straße in Fahrtrichtung Zentrum durch Linksabbieger in die Lodenheide nicht zu behindern, sollte die Mittelmarkierung verlagert werden.

 

Gegen eine entsprechende Regelung gemäß Anlage 2 bestehen auch seitens der Polizei keine Bedenken.

 

Die Kosten für den Umbau einschließlich der Markierungsarbeiten betragen etwa 6.500 €. Hierfür stehen im laufenden Haushalt keine Mittel zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen (neu)

 

Produktnummer

120101

Bezeichnung

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: 120101

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6611000020

1201010010

521151

6.500

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

Finanzierung:

Im Haushalt (2011) stehen die erforderlichen Mittel in Höhe von 6.500 € nicht zur Verfügung. Sie müssten überplanmäßig bereitgestellt werden

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete