hier: 1. Vorstellung von Entwurfsvarianten
2. Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, aufgrund
der schlechten Realisierbarkeit wird von einer weiteren Verfolgung der Planung
abgesehen und ein Beschluss zur Einstellung des Verfahrens vorbereitet.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bebauungsplan Nr. 211 hat vom 24.01.2005 bis einschließlich 28.02.2005
erneut öffentlich ausgelegen. Während der Offenlage wurde eine Anregung
von Anwohnern im Plangebiet vorgebracht, aufgrund derer eine neue
Entwurfsvariante Ib erarbeitet wurde. Die Vor- und Nachteile des neuen Entwurfs
werden dargestellt und Stellungnahmen von bauwilligen Anwohnern dazu vorgestellt.
Die weitere Vorgehensweise soll nun zur Diskussion gestellt und der Auftrag an
die Verwaltung abgestimmt werden. Seit 1993 sind für diese Planung vier
Offenlagen erfolgt, so dass nun ein grundsätzlicher Beschluss über den Fortgang
des Verfahrens gefällt werden sollte.
Eine weitere
Möglichkeit, mit dieser seit 1991 verfolgten und bisher nicht durchsetzbaren
Planung umzugehen, wäre die Einstellung des Verfahrens.
Da die Variante I
(Offenlageplan) hinreichend bekannt ist, wird im Folgenden nur die neue Entwurfsvariante
eingehend beschrieben, anschließend werden die Beschlussmöglichkeiten formuliert.
Variante Ib mit Einzel- und Doppelhäusern sowie
Hausgruppen (Reihenhäusern):
Erschließung:
In der Variante Ib wird das Gebiet über eine Straße
zwischen den Häusern Zur Verlach 60 und 62/62a erschlossen. Die bisher geplante
Trasse zwischen Zur Verlach 62a und 64 fällt weg. Die ehemals vorgesehene
Erschließungsfläche wird zum Ausgleich der Fläche für die neue Strasse dem
Grundstück Zur Verlach 62/62a im Rahmen eines Flächentausches zugeschlagen.
Da für die Erschließung keine Flächen der Grundstücke
Eschenweg benötigt werden, sind Anlage und Bau der Flächen leicht
durchzuführen. Es wird seitens der Verwaltung abgelehnt, eine Teilerschließung
durchzuführen, da hiermit Befürchtungen verbunden sind, technische Probleme der
Gewährleistungsfragen sowie ein absehbar dauerhaftes Provisorium zu schaffen (siehe
unten). Werden Flächen der Grundstücke Eschenweg für die Anlage des
Wendebereiches benötigt, wie im Offenlageplan der Fall, so ist die
Verwirklichung der Baumaßnahmen mittel- oder langfristig nicht absehbar).
Als Vorteil
dieser neuen Erschließung ist die Anlage eines ordentlichen Wendebereiches möglich.
Nachteilig ist die Einfahrtsituation von
der Straße Zur Verlach aus:
Zwischen den bestehenden Baukörpern sind nur ca. 5,18m
Platz. Da die Straßentrasse 4,75m betragen muss, bleiben nur je ca. 0,20m Raum
zu der Garage von Zur Verlach 60 sowie dem Wohnhaus Zur Verlach 62.
In Bezug auf den Offenlageplan wenden sich die Eigentümer
der angrenzenden Grundstücke Pappelweg 4-12 (gerade) gegen die an ihren
Grundstücken entlang führende Erschließung des Plangebietes. Entsprechend ist
dies in Bezug auf die Variante Ib von den Eigentümern des Grundstücks Zur Verlach
60 zu erwarten, deren Grundstück im neuen Entwurf auf ganzer Länge durch die
neue Erschließungstrasse tangiert wird.
An der Südgrenze des Grundstückes Zur Verlach 58 führt
ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in 3,50m Breite zu den Grundstücken Zur Verlach
56 und Eschenweg 1 und 3.
Die Grundstücke Eschenweg 5-17 werden durch ein Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht von 4,75m Breite erschlossen, welches auf den
Grundstücken Eschenweg 5-15 liegt.
Erforderliche
Erschließungsflächen in m²:
|
Variante I (Offenlageplan) |
Variante Ib |
Differenz |
Öffentliche Straßenfläche: |
|
|
|
auf Grundstück Zur Verlach 58 |
0,0 |
89,5 |
+ 89,5 |
auf Grundstück Zur Verlach 62/62a |
419,6 |
510,2 |
+ 90,6 |
auf Grundstücken Eschenweg |
116,4 |
0,0 |
- 116,4 |
Öffentliche Straßenfläche gesamt |
536,0 |
599,7 |
+ 63,7 |
|
|
|
|
Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten: |
|
|
|
auf Grundstück Zur Verlach 58 |
87,1 |
46,9 |
- 40,2 |
auf Grundstück Zur Verlach 62/62a |
67,2 |
0,0 |
- 67,2 |
auf Grundstücken Eschenweg |
292,8 |
381,0 |
+ 88,2 |
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesamt |
447,1 |
427,9 |
- 19,2 |
|
|
|
|
Erschließungsfläche gesamt |
983,1 |
1027,6 |
+ 44,5 |
Rechnet man
öffentliche Straße und Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zusammen, so
ergibt sich bei Variante Ib für die Grundstücke
Zur Verlach 58: +
49,3 m² Erschließungsfläche
Zur Verlach 62/62a: + 23,4 m² Erschließungsfläche
Eschenweg: - 28,2 m² Erschließungsfläche gegenüber dem
Offenlageplan.
Insgesamt gesehen sind die erforderlichen
Erschließungsflächen für die Variante Ib zwischen Öffentlicher Straßenfläche
und Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten etwas anders verteilt, doch die
für die Erschließung des Plangebietes insgesamt erforderlichen Flächen
unterscheiden sich nur um 44,5m². Die von einzelnen Grundstücksinhabern dafür
zur Verfügung zu stellenden Flächen sind ebenfalls nicht erheblich
unterschiedlich zwischen den Varianten I und Ib.
Bei dieser Berechnung wurden nicht berücksichtigt:
die
Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, die in Variante I (Offenlageplan)
an der nördlichen Grenze der Neubebauung auf den Grundstücken Zur Verlach 58
und 62/62a anfallen, da diese Flächen nicht unbedingt erforderlich sind,
sondern die Neubebauung auf den Grundstücken Zur Verlach zusätzlich zur
Süderschließung von Norden erschließen. Diese Flächen betragen für die Grundstücke
Zur Verlach 58: +
89,7 m² Erschließungsfläche
Zur Verlach 62/62a: + 97,6 m² Erschließungsfläche gegenüber der Variante Ib.
Bebauung:
Das Baufenster für einen eventuell einmal beabsichtigten
Neubau von Zur Verlach 62/62a verschiebt sich in Richtung Osten, so dass zur
neuen Straßentrasse 'Pappelweg' dann eine Abstandsfläche von 3m Tiefe bleibt,
in der eine Garage gebaut werden kann (es besteht aber Bestandsschutz für den
bestehenden Baukörper).
Es können Einzel- und Doppelhäuser, aber auch
Reihenhäuser gebaut werden (bei einer Länge des gesamten Baukörpers von maximal
22m würden voraussichtlich 3 Reihenhäuser entstehen). Die neuen Baukörper
stehen alle in Ost-West-Richtung mit Südgärten und werden von Norden her erschlossen.
Die Größe der festgesetzten Baufenster ist meistenteils etwa dem Offenlageplan
entsprechend, nur auf dem Grundstück Zur Verlach 62/62a fällt die Möglichkeit
eines Baukörpers in Nord-Süd-Ausrichtung weg.
Die notwendigen Festsetzungen für Begrünung sind im Plan
noch nicht eingearbeitet.
Die Garagen/ Stellplätze sind auf den dafür vorgesehenen
Flächen (rote Strichlinie) oder innerhalb der Baukörper zu integrieren, dies
ist bei der Planung von Reihenhäusern mit 3 Häusern pro Reihe problemlos zu realisieren.
Das Gebiet bleibt
eingeschossig bebaubar, mit Satteldächern bis maximal 45°, die Traufhöhe beträgt
maximal 3,25. Die Grundstücke sind zu 40% bebaubar (die Geschossflächenzahl
liegt bei 50%).
Die Weiterarbeit auf Grundlage der neuen
Variante Ib würde die Erarbeitung einer neuen Katastergrundlage erfordern:
Die bisherigen Planungen wurden auf der alten
Grundlage des Satzungsplanes von 1993 weitergeführt. Da in der neuen
Entwurfsvariante aber eine neue Erschließung angelegt ist, ist dies auf
Grundlage der vorhandenen Offenlagepläne nicht mehr darstellbar, da der Plan
unleserlich würde. Ferner würde die Variante eine neue Offenlage erfordern. Die Erforderlichkeit einer Überarbeitung des
Landespflegerischen Fachbeitrages muss noch überprüft werden.
Soll die Planung
hingegen auf Grundlage des Offenlageplanes vom Januar/ Februar 2005 weitergeführt
werden, so kann der Plan mit geringfügigen Änderungen in einer der nächsten
Sitzungen zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Es ist allerdings zu
bedenken, dass die öffentliche Erschließungstrasse in einem Stück gebaut werden
sollte, und dieses aufgrund der benötigten Flächen von Grundstücken am
Eschenweg voraussichtlich längerfristig nicht durchsetzbar ist, da die
Eigentümer dieser Grundstücke derzeit nicht bauen wollen.
Der Bau einer
Teilerschließung des öffentlichen Straßenraumes wird verwaltungsseitig
abgelehnt, weil er zum einen den Abschluss diverser
Unternehmererschließungsverträge erfordert. Die Straße würde 'stückweise'
gebaut, je nachdem, welche Eigentümer sich zur Nutzung ihres Baurechtes
entscheiden und dann auch Fläche für ein Straßenteilstück zur Verfügung stellen
müssten. Zum anderen wird befürchtet, dass es technische Probleme bei
Gewährleistungsfragen geben könnte. Um dieses zu vermeiden, soll die
öffentliche Straße (insgesamt ca. 104m Länge) vollständig gebaut werden, und
dementsprechend nur ein Unternehmererschließungsvertrag darüber geschlossen
werden. Zurzeit werden hierüber keine Vertragsverhandlungen geführt.
Die Möglichkeit,
diese Straße durch die Stadt zu bauen, wird ebenfalls abgelehnt, da zurzeit nur
die Minderheit der Anlieger bauen möchte, aber für etliche Eigentümer
Erschließungsbeiträge anfallen würden.
Die Erschließung
etlicher Grundstücke nur über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (GFL) entspricht
dem Baurecht und funktioniert an vielen Stellen gut. In Bezug auf das
Planverfahren wird sie jedoch innerhalb der Verwaltung kontrovers diskutiert,
da viele Abhängigkeiten der Nachbarn untereinander entstehen (im Falle des
Offenlageplanes gibt es bis zu 3 Grundstücke, die über GFL-Rechte voneinander
abhängen, im Falle der Variante Ib bis zu 5 Grundstücke). Zudem ist die für den
Erhalt einer Baugenehmigung erforderliche öffentlich-rechtliche Sicherstellung
der Erschließung durch eine Baulast rechtlich nicht erzwingbar.
Es ist auch möglich,
auf Grundlage des Offenlageplanes den Wendehammer insgesamt auf dem Flurstück
269 anzulegen (in etwa analog zur Entwurfsvariante Ib), dieses Flurstück gehört
dem Eigentümer Zur Verlach 62/62a. Die Umplanung böte den Vorteil, wie in der
Variante Ib die Grundstücke der derzeit Bauwilligen zu erschließen, ohne die
Grundstücke Eschenweg dafür zu benötigen. Allerdings müsste der
Grundstückseigner hierfür eine etwas größere Fläche zur Verfügung stellen, als
in Variante Ib, welche er unter anderem aus diesem Grund bereits ablehnt. Weiterhin
werden die Anwohner Pappelweg 4-12 (gerade) diese Variante vermutlich ablehnen,
da ihre Grundstücke weiterhin tangiert werden und sie die dazu gepachteten
Gartenflächen für die Straßenfläche abgeben müssen. Dieser Ärger ist allerdings
unberechtigt, da die Anwohner Pappelweg aufgrund einer Genehmigung nach § 33
BauGB gebaut haben und sie der nur temporären Nutzung der für die Straße
vorgesehenen Fläche schriftlich zugestimmt haben.
Der Sitzungsvorlage
liegen Schreiben der Anwohner Zur Verlach 58 und 62/62a und Eschenweg 1 bei,
die insbesondere durch die veränderte Erschließung der neuen Variante Ib
betroffen sind; ihnen lag der neue Entwurf vor. Die Anwohner Zur Verlach lehnen
die Neuplanung Ib ab und bevorzugen die Offenlageplanung, möchten allerdings
nur eine Teilerschließung bauen. Die Anwohnerin Eschenweg 1 hingegen bevorzugt
die Variante Ib (sofern sie noch in verschiedenen Punkten überarbeitet wird).
Es bestehen nunmehr folgende
Beschlussvarianten:
- Der Offenlageplan vom Januar/ Februar
2005 (Variante I) wird weiterverfolgt und mit geringfügigen Änderungen zum
Satzungsbeschluss vorgelegt.
- Der Offenlageplan vom Januar/ Februar
2005 (Variante I) wird weiterverfolgt und mit geringfügigen Änderungen zum
Satzungsbeschluss vorgelegt, hierbei wird ein ausreichender Wendehammer
auf Flurstück 269 angelegt und damit nach Norden verschoben.
3.
Die Entwurfsvariante
Ib wird zur neuen Planungsgrundlage. Der Plan wird auf neuer Katastergrundlage
überarbeitet, eine neue Bürgeranhörung durchgeführt, ggf. der Landschaftspflegerische
Fachbeitrag neu erstellt oder überarbeitet und der Plan zum Offenlagebeschluss
vorgelegt.
- Aufgrund der schlechten Realisierbarkeit
wird von einer weiteren Verfolgung der Planung abgesehen und ein Beschluss
zur Einstellung des Verfahrens vorbereitet.
Alle dargestellten
Beschlussvorschläge bedeuten keine zufrieden stellende Lösung für die Bauwilligen
und sonstigen Anwohner des Gebietes. Eine für alle Beteiligten befriedigende
Lösung sieht die Verwaltung allerdings auch nicht als möglich an.
In
Vertretung:
(
Thiele )
1.
Beigeordneter
Ja |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
Es fallen eventuell Kosten für den Ausbau der Planstraße
sowie die Vorfinanzierung der Ausgleichsmaßnahmen an. Qualifizierte Kostenschätzungen liegen nicht vor;
eine Anmeldung von Haushaltsmitteln ist demnach noch nicht erfolgt. |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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