hier: Festlegung der Vorzugsvariante
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Planung zur
Straßenbaumaßnahme Bruchhauser Weg auf der Grundlage der Vorentwurfsvariante 3
weiter voran zu treiben und die Entwurfsplanung aufzustellen. Nach Vorliegen
der Entwurfsplanung sind die Unterlagen nach § 10 GemHVO den politischen
Gremien der Stadt Hilden zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Straßenbauprogramm 2005 – 2009 (SV
IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen
wurde, beinhaltet die erstmalige Herstellung eines Teilabschnittes des
Bruchhauser Wegs. Es handelt sich um den Abschnitt von Diesterwegstraße bis
Karnaper Straße. Wegen der verkehrlichen Mängel (u.a. Schulwegsicherung) wurde
die Verwaltung im Rahmen eines Antrages nach § 24 GO vom STEA beauftragt, den
Kreuzungsbereich Karnaper Straße / Schützenstraße / Bruchhauser Weg /
Wilhelmine-Fliedner-Straße mit zu überplanen. Insbesondere die Hinweise der
Schulpflegschaft der Wilhelm-Busch-Grundschule über zunehmende Konfliktsituationen
mit Schulkindern sind Anlass für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches. Von
der Schulpflegschaft wurden deshalb Fußgängerüberwege angeregt.
Fußgängerüberwege erfordern nach den Richtlinien ein entsprechendes Verkehrsaufkommen,
was an dieser Stelle in keiner Weise erreicht wird. In solchen Fällen sind
zunächst andere Maßnahmen zu untersuchen.
Vorstellung des Vorentwurfes
1. Bruchhauser Weg ohne Knotenpunkt
Der knotenpunktfreie Abschnitt des
Bruchhauser Weges zwischen Diesterwegstraße und Karnaper Straße hat eine
Gesamtlänge von ca 175 m und wird aufgrund der bautechnischen Ausführung noch
mal in zwei Teilabschnitte gegliedert. Der südliche Abschnitt im Anschluss an
die Diesterwegstraße ist etwa 52 m lang und wurde bereits vor ca. 20 Jahren
grundhaft ausgebaut. Das Baugrundgutachten zeigt an dieser Stelle einen
normgerechten Straßenoberbau, bestehend aus 18 cm Schwarzdecke und 40 cm
ungebundener Tragschicht.
Der verbleibende, nördliche Abschnitt mit
einer Länge von 123 m ist mit einer dünnen Schwarzdecke befestigt und hat keine
funktionsbezogene, bauliche Abgrenzung der einzelnen Nutzflächen. Die
Gliederung des Straßenraumes erfolgt in diesem Abschnitt durch
Markierungen. Der Oberflächenzustand mit
Netzrissen, durchgehenden Längsrissen, Verformungen und sogar Einbrüchen lässt
eindeutig auf mangelhafte Tragfähigkeit und unzureichende Frostsicherheit der
Konstruktion schließen, was durch das Baugrundgutachten mit festgestellten
Oberbaudicken von 4 bis 6 cm Schwarzdecke auf 20 cm Mineralgemisch bestätigt
wird.
Der gesamte Abschnitt wird den
Nutzungsansprüchen entsprechend neu gegliedert und wird mit geschwindigkeitsdämpfenden
Gestaltungselementen einer Tempo 30-Zone (Materialwechsel, Fahrbahnversatz,
Aufpflasterung) ausgestattet. Dabei wird der nördliche Abschnitt komplett grundhaft
ausgebaut und der bereits hergestellte, südliche Abschnitt durch den Einbau
eines Parkstreifens umgestaltet. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4.75 m.
Durch die wechselseitige Anordnung von 2.0 m breiten Längsstellplätzen
entstehen zwei Fahrbahnversätze. Die so geschaffenen insgesamt 18 Stellplätze
(bisher 19) werden durch Baumscheiben gegliedert. Beidseitig entstehen mind.
1.50 m breite, durch Hochborde geschützte Gehwege.
2. Knotenpunktbereich
Als Vorfahrtregelung am Knotenpunkt gilt,
abgesehen von der Wilhelmine-Fliedner-Straße, auf der wegen eines
durchgezogenen, abgesenkten Bordes die Vorfahrt zu beachten ist, „Rechts vor
Links“. Die vorhandene Situation ist vor allem durch eine unübersichtliche
Knotenpunktgeometrie gekennzeichnet. Dies ist insbesondere durch den großen
Ausrundungsradius zwischen Bruchhauser Weg und östlicher Karnaper Straße
bedingt, wodurch der Kraftfahrer von der
Gestaltung her auf eine Vorfahrtstraße in diesen Richtungen schließen
könnte. Weiterhin beansprucht der überdimensionierte Knotenpunkt eine große
Fahrbahnfläche, was „weite Wege“ für die Fußgänger zur Folge hat. Dies führt in
der Regel dazu, dass die Fußgänger die Kreuzung gerne diagonal passieren. Die
Gestaltungsdefizite steigern das Konfliktpotential und können Ursache für
gefährliche Situationen sein.
Wesentliches Planungsziel war somit im Rahmen
der vorhandenen Platzverhältnisse (also unter Ausnutzung des bestehenden Straßengrundstückes)
eine übersichtliche Knotenpunktgestaltung zu erreichen, die den Ansprüchen an
Übersichtlichkeit und Begreifbarkeit gerecht wird. Dazu wurden in der
Vorentwurfsphase drei Varianten erarbeitet, die im Folgenden anhand der
beiliegenden Pläne kurz erläutert werden.
VARIANTE 1
Die Fahrbahnfläche im Knotenpunkt wird durch
die Anordnung von Parkständen beidseitig der Zufahrt Wilhelmine-Fliedner-Straße
in der Tiefe um 2,0 m reduziert. Mit der Dreiecksinsel zwischen dem rechts
abbiegenden und geradeaus fahrenden Verkehr aus dem Bruchhauser Weg wird versucht,
den Knotenpunkt übersichtlicher und begreifbarer zu gestalten. Das allzu zügige
Rechtsabbiegen wird hierdurch ggf. nur geringfügig gebremst. Der komplexe
Knotenpunkt erhält ringsherum durch Hochborde gesicherte Gehwege.
VARIANTE 2
Die gesamte Fahrbahnfläche wird
aufgepflastert. Zur Geschwindigkeitsdämpfung und damit zur Unterstützung der
„Rechts-vor-Links-Regelung“ wird der fließende Verkehr mit „fahrdynamisch wirksamen“
Rampen in den Knotenpunktszufahrten vom derzeitigen Niveau der bituminösen Fahrbahndecke
auf das erhöhte Pflasterniveau übergeleitet.
Der Kurvenradius des abgesenkten Bordes über
die Zufahrt Wilhelmine-Fliedner Straße wird gegenüber dem Bestand reduziert, so
dass dadurch der Gehwegbereich über den Bedarf hinaus aufgeweitet wird. Dies
führt erfahrungsgemäß zu illegalen und auch behindernden Parken bei der Zu- und
Ausfahrt des verkehrberuhigten Bereichs.
Der Fußgänger kann am Knotenpunkt bedingt durch
die geschwindigkeitsdämpfenden Rampen die Fahrbahnen in allen Zufahrten
erheblich sicherer queren.
VARIANTE
3
Die gesamte Fahrbahnfläche wird wie in
Variante 2 aufgepflastert. Der wesentliche Unterschied zu Variante 2 besteht
darin, dass die Wilhelmine-Fliedner Straße an heutiger Stelle abgebunden wird
und ersatzweise 25 m entfernt auf der Karnaper Straße entlang der Giebelseite
des Hauses Nr.31 eine neue Anbindung erhalten soll. Hiermit wird der
Knotenpunkt weiter entflechtet und auf das notwendige Maß reduziert. Die
Übersichtlichkeit und Begreifbarkeit wird mit dem Wegfall dieser
Fahrbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer weiter verbessert.
Mit der Kostenschätzung der Vorentwurfsphase
wurden für die drei Varianten die Kosten (brutto) ermittelt. Als Leistungsgrenze
zwischen Bruchhauser Weg und Kreuzung wurde der Rampenfuß der Aufpflasterung
festgelegt. Der größte Kostenaufwand fällt wegen der zusätzlichen Kosten für
die Umverlegung der Wilhelmine-Fliedner-Straße bei Variante 3 an.
|
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Abschnitt Kreuzung |
113.700,00 € |
118.700,00 € |
144.700,00 € |
Abschnitt freie Strecke |
179.300,00 € |
||
Gesamt |
293.000,00 € |
298.000,00 € |
324.000,00 € |
Als Entscheidungshilfe werden nachfolgend die
einzelnen Varianten hinsichtlich der verschiedenen Kriterien in Form einer
Matrix gegenübergestellt und bewertet. Dabei können fünf Bewertungsstufen
vergeben werden.
++ sehr günstig (5) + günstig (4) o zufriedenstellend (3) -
weniger günstig (2) -- ungünstig (1)
Kriterium |
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Übersichtlichkeit
/ Begreifbarkeit |
- |
o |
+ |
Geschwindigkeitsdämpfung |
-- |
++ |
++ |
Fußgängerführung |
- |
o |
++ |
Stellplatzangebot |
+ |
+ |
+ |
Falschparken |
o |
- |
++ |
Begrünung |
+ |
+ |
+ |
Kosten |
++ |
+ |
o |
Gesamtbewertung |
3,0 |
3,6 |
4,3 |
Im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher
Belange wurde keine Variante ausdrücklich abgelehnt. Die Wilhelm-Busch-Schule
hat sich mit dem Ziel der optimalen Schulwegsicherheit eindeutig für Variante 3
ausgesprochen. Die Rheinbahn als Betreiber der Buslinie O3 im Zuge der Karnaper
Straße bevorzugt nicht unmittelbar eine Variante, ist aber generell nicht mit
Aufpflasterungen einverstanden.
Wie bei allen Straßenplanungen wurde auch
hier eine Bürgerinformation durchgeführt. (siehe Anlage - Protokoll über die
Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2005) Bezüglich des Kreuzungsbereiches
haben sich fast alle Anlieger für die Realisierung der Variante 3
ausgesprochen. Es wurde mehrfach auf die Verbesserungsnotwendigkeit in diesem
Bereich hingewiesen.
Bezüglich der erstmaligen Herstellung des
Bruchhauser Weges war die große Mehrheit der Anlieger mit der vorgestellten
Planung einverstanden. Von einem Anlieger wurde angeregt, einen zusätzlichen
Fahrbahnversatz im südlichen Bereich der Straße einzuplanen. Dies soll der
Geschwindigkeitsdämpfung dienen. In der weiteren Planung soll untersucht
werden, ob dies durch eine Verlagerung von Parkplätzen realisiert werden kann.
Nach
Abwägung aller Kriterien und mit Unterstützung der Anlieger und Träger
öffentlicher Belange schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage der
Vorentwurfsvariante 3 die Planung weiter voran zu treiben und die Entwurfsplanung
aufzustellen.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle:6310.152.9604 |
Bezeichnung:
Bruchhauser Weg Strassenausbau Teilstück |
||
Kosten 324.000€ Folgekosten |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr 2006 |
|
Mittel stehen
nicht zur Verfügung (teilweise in der mittelfristigen Finanzplanung
enthalten) |
|||
Finanzierung: Aufnahme der gesamten Restkosten in die Haushaltsplanung 2006 |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||