Betreff
Ausbauplanung Bruchhauser Weg
hier: Festlegung der Vorzugsvariante
Vorlage
WP 04-09 SV 66/019
Aktenzeichen
IV/66.1 tü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Planung zur Straßenbaumaßnahme Bruchhauser Weg auf der Grundlage der Vorentwurfsvariante 3 weiter voran zu treiben und die Entwurfsplanung aufzustellen. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung sind die Unterlagen nach § 10 GemHVO den politischen Gremien der Stadt Hilden zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

Das Straßenbauprogramm 2005 – 2009 (SV IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, beinhaltet die erstmalige Herstellung eines Teilabschnittes des Bruchhauser Wegs. Es handelt sich um den Abschnitt von Diesterwegstraße bis Karnaper Straße. Wegen der verkehrlichen Mängel (u.a. Schulwegsicherung) wurde die Verwaltung im Rahmen eines Antrages nach § 24 GO vom STEA beauftragt, den Kreuzungsbereich Karnaper Straße / Schützenstraße / Bruchhauser Weg / Wilhelmine-Fliedner-Straße mit zu überplanen. Insbesondere die Hinweise der Schulpflegschaft der Wilhelm-Busch-Grundschule über zunehmende Konfliktsituationen mit Schulkindern sind Anlass für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches. Von der Schulpflegschaft wurden deshalb Fußgängerüberwege angeregt. Fußgängerüberwege erfordern nach den Richtlinien ein entsprechendes Verkehrsaufkommen, was an dieser Stelle in keiner Weise erreicht wird. In solchen Fällen sind zunächst andere Maßnahmen zu untersuchen.

 

Vorstellung des Vorentwurfes

1. Bruchhauser Weg ohne Knotenpunkt

Der knotenpunktfreie Abschnitt des Bruchhauser Weges zwischen Diesterwegstraße und Karnaper Straße hat eine Gesamtlänge von ca 175 m und wird aufgrund der bautechnischen Ausführung noch mal in zwei Teilabschnitte gegliedert. Der südliche Abschnitt im Anschluss an die Diesterwegstraße ist etwa 52 m lang und wurde bereits vor ca. 20 Jahren grundhaft ausgebaut. Das Baugrundgutachten zeigt an dieser Stelle einen normgerechten Straßenoberbau, bestehend aus 18 cm Schwarzdecke und 40 cm ungebundener Tragschicht.

Der verbleibende, nördliche Abschnitt mit einer Länge von 123 m ist mit einer dünnen Schwarzdecke befestigt und hat keine funktionsbezogene, bauliche Abgrenzung der einzelnen Nutzflächen. Die Gliederung des Straßenraumes erfolgt in diesem Abschnitt durch Markierungen.  Der Oberflächenzustand mit Netzrissen, durchgehenden Längsrissen, Verformungen und sogar Einbrüchen lässt eindeutig auf mangelhafte Tragfähigkeit und unzureichende Frostsicherheit der Konstruktion schließen, was durch das Baugrundgutachten mit festgestellten Oberbaudicken von 4 bis 6 cm Schwarzdecke auf 20 cm Mineralgemisch bestätigt wird.

 

Der gesamte Abschnitt wird den Nutzungsansprüchen entsprechend neu gegliedert und wird mit geschwindigkeitsdämpfenden Gestaltungselementen einer Tempo 30-Zone (Materialwechsel, Fahrbahnversatz, Aufpflasterung) ausgestattet. Dabei wird der nördliche Abschnitt komplett grundhaft ausgebaut und der bereits hergestellte, südliche Abschnitt durch den Einbau eines Parkstreifens umgestaltet. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4.75 m. Durch die wechselseitige Anordnung von 2.0 m breiten Längsstellplätzen entstehen zwei Fahrbahnversätze. Die so geschaffenen insgesamt 18 Stellplätze (bisher 19) werden durch Baumscheiben gegliedert. Beidseitig entstehen mind. 1.50 m breite, durch Hochborde geschützte Gehwege.

 

 

2. Knotenpunktbereich

Als Vorfahrtregelung am Knotenpunkt gilt, abgesehen von der Wilhelmine-Fliedner-Straße, auf der wegen eines durchgezogenen, abgesenkten Bordes die Vorfahrt zu beachten ist, „Rechts vor Links“. Die vorhandene Situation ist vor allem durch eine unübersichtliche Knotenpunktgeometrie gekennzeichnet. Dies ist insbesondere durch den großen Ausrundungsradius zwischen Bruchhauser Weg und östlicher Karnaper Straße bedingt, wodurch der Kraftfahrer von der Gestaltung her auf eine Vorfahrtstraße in diesen Richtungen schließen könnte. Weiterhin beansprucht der überdimensionierte Knotenpunkt eine große Fahrbahnfläche, was „weite Wege“ für die Fußgänger zur Folge hat. Dies führt in der Regel dazu, dass die Fußgänger die Kreuzung gerne diagonal passieren. Die Gestaltungsdefizite steigern das Konfliktpotential und können Ursache für gefährliche Situationen sein.

Wesentliches Planungsziel war somit im Rahmen der vorhandenen Platzverhältnisse (also unter Ausnutzung des bestehenden Straßengrundstückes) eine übersichtliche Knotenpunktgestaltung zu erreichen, die den Ansprüchen an Übersichtlichkeit und Begreifbarkeit gerecht wird. Dazu wurden in der Vorentwurfsphase drei Varianten erarbeitet, die im Folgenden anhand der beiliegenden Pläne kurz erläutert werden.

 

VARIANTE 1

 

Die Fahrbahnfläche im Knotenpunkt wird durch die Anordnung von Parkständen beidseitig der Zufahrt Wilhelmine-Fliedner-Straße in der Tiefe um 2,0 m reduziert. Mit der Dreiecksinsel zwischen dem rechts abbiegenden und geradeaus fahrenden Verkehr aus dem Bruchhauser Weg wird versucht, den Knotenpunkt übersichtlicher und begreifbarer zu gestalten. Das allzu zügige Rechtsabbiegen wird hierdurch ggf. nur geringfügig gebremst. Der komplexe Knotenpunkt erhält ringsherum durch Hochborde gesicherte Gehwege.

 

 

 

VARIANTE 2

 

Die gesamte Fahrbahnfläche wird aufgepflastert. Zur Geschwindigkeitsdämpfung und damit zur Unterstützung der „Rechts-vor-Links-Regelung“ wird der fließende Verkehr mit „fahrdynamisch wirksamen“ Rampen in den Knotenpunktszufahrten vom derzeitigen Niveau der bituminösen Fahrbahndecke auf das erhöhte Pflasterniveau übergeleitet.

Der Kurvenradius des abgesenkten Bordes über die Zufahrt Wilhelmine-Fliedner Straße wird gegenüber dem Bestand reduziert, so dass dadurch der Gehwegbereich über den Bedarf hinaus aufgeweitet wird. Dies führt erfahrungsgemäß zu illegalen und auch behindernden Parken bei der Zu- und Ausfahrt des verkehrberuhigten Bereichs.

Der Fußgänger kann am Knotenpunkt bedingt durch die geschwindigkeitsdämpfenden Rampen die Fahrbahnen in allen Zufahrten erheblich sicherer queren.

 

 

 

VARIANTE 3

Die gesamte Fahrbahnfläche wird wie in Variante 2 aufgepflastert. Der wesentliche Unterschied zu Variante 2 besteht darin, dass die Wilhelmine-Fliedner Straße an heutiger Stelle abgebunden wird und ersatzweise 25 m entfernt auf der Karnaper Straße entlang der Giebelseite des Hauses Nr.31 eine neue Anbindung erhalten soll. Hiermit wird der Knotenpunkt weiter entflechtet und auf das notwendige Maß reduziert. Die Übersichtlichkeit und Begreifbarkeit wird mit dem Wegfall dieser Fahrbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer weiter verbessert.

 

Mit der Kostenschätzung der Vorentwurfsphase wurden für die drei Varianten die Kosten (brutto) ermittelt. Als Leistungsgrenze zwischen Bruchhauser Weg und Kreuzung wurde der Rampenfuß der Aufpflasterung festgelegt. Der größte Kostenaufwand fällt wegen der zusätzlichen Kosten für die Umverlegung der Wilhelmine-Fliedner-Straße bei Variante 3 an.

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Abschnitt Kreuzung

113.700,00 €

118.700,00 €

144.700,00 €

Abschnitt freie Strecke

179.300,00 €

Gesamt

293.000,00 €

298.000,00 €

324.000,00 €

 

Als Entscheidungshilfe werden nachfolgend die einzelnen Varianten hinsichtlich der verschiedenen Kriterien in Form einer Matrix gegenübergestellt und bewertet. Dabei können fünf Bewertungsstufen vergeben werden.

 

++ sehr günstig (5)      + günstig (4)      o zufriedenstellend (3)      - weniger günstig (2)      -- ungünstig (1)

Kriterium

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Übersichtlichkeit / Begreifbarkeit

-

o

+

Geschwindigkeitsdämpfung

--

++

++

Fußgängerführung

-

o

++

Stellplatzangebot

+

+

+

Falschparken

o

-

++

Begrünung

+

+

+

Kosten

++

+

o

Gesamtbewertung

3,0

3,6

4,3

 

Im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange wurde keine Variante ausdrücklich abgelehnt. Die Wilhelm-Busch-Schule hat sich mit dem Ziel der optimalen Schulwegsicherheit eindeutig für Variante 3 ausgesprochen. Die Rheinbahn als Betreiber der Buslinie O3 im Zuge der Karnaper Straße bevorzugt nicht unmittelbar eine Variante, ist aber generell nicht mit Aufpflasterungen einverstanden.

 

Wie bei allen Straßenplanungen wurde auch hier eine Bürgerinformation durchgeführt. (siehe Anlage - Protokoll über die Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2005) Bezüglich des Kreuzungsbereiches haben sich fast alle Anlieger für die Realisierung der Variante 3 ausgesprochen. Es wurde mehrfach auf die Verbesserungsnotwendigkeit in diesem Bereich hingewiesen.

Bezüglich der erstmaligen Herstellung des Bruchhauser Weges war die große Mehrheit der Anlieger mit der vorgestellten Planung einverstanden. Von einem Anlieger wurde angeregt, einen zusätzlichen Fahrbahnversatz im südlichen Bereich der Straße einzuplanen. Dies soll der Geschwindigkeitsdämpfung dienen. In der weiteren Planung soll untersucht werden, ob dies durch eine Verlagerung von Parkplätzen realisiert werden kann.

 

Nach Abwägung aller Kriterien und mit Unterstützung der Anlieger und Träger öffentlicher Belange schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage der Vorentwurfsvariante 3 die Planung weiter voran zu treiben und die Entwurfsplanung aufzustellen.

 

 

 

 

G. Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:6310.152.9604

                                              

Bezeichnung: Bruchhauser Weg Strassenausbau Teilstück

 

Kosten 324.000€                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im VmH

 

 

Haushaltsjahr 2006

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung (teilweise in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten)

Finanzierung: Aufnahme der gesamten Restkosten in die Haushaltsplanung 2006

Sichtvermerk Kämmerer