Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung des Berichtes im
Stadtentwicklungsausschuss am 08.09.2004 (SV-Nr.: IV-1-406) werden anhand der
beiliegenden Übersichten (Anlagen 1 u. 2) die wichtigsten Erfassungsdaten im
Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden auch für das
Jahr 2004 vorgestellt.
Die nunmehr vorliegenden und gegenüber dem
Vorjahr leider rückläufigen Zahlen des Jahres 2004 bestätigen die besonders in
der Bauwirtschaft spürbaren wirtschaftlichen Einschläge. Die Antragseingänge
rund um das Baugeschehen, aber auch die Bodenverkehrsverfahren im Zusammenhang
mit Grunderwerbs- und Immobilienangelegenheiten sind deutlich eingebrochen.
Die positiv gegenüberstehende Anzahl
erteilter Bescheide resultiert insbesondere aus Überhängen, nicht zuletzt aber
auch aus immer noch abzuarbeitender „Altlastenerledigung“, die voraussichtlich
Ende 2005 ihren Abschluss finden dürfte.
Erfreulich ist der abermals – wenn auch nur
geringfügige – Rückgang bei Widerspruchsverfahren, was auf größere
Rechtssicherheit der Bauaufsichtsbescheide der Stadt Hilden schließen lässt,
aber auch der qualifizierten Bauberatung durch die Sachbearbeiter zu verdanken
ist.
Da sich die Abarbeitung der bekannten
„Altlasten“ dem Ende zuneigt und dadurch eine steigende örtliche Präsenz der
Bauaufsichtsbehörde - meistens auf Grund vorgetragener Beschwerden von Bürgern
– möglich ist, sind folglich auch die Fallzahlen im Bereich der
Eingriffsverwaltung (ordnungsbehördliche- und Bußgeldverfahren) angestiegen.
Hierbei handelt es sich wesentlich um Verfahren zu Brandschauen im Sinne des
FSHG, um „Schwarzbauten“ und um ordnungsbehördliche Forderungen zur Vorlage von
Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bauabwicklung.
Mit Rückgang der Fallzahlen im
Baugenehmigungsbereich begründet sich auch die Reduzierung der
Gebühreneinnahmen. Hier darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass bei
eigentlich gebührenpflichtig zurück zu weisenden Anträgen wegen fehlender oder
mangelhafter Bauvorlagen zunächst weiterhin gestattet wird, diese in
angemessener Zeit durch die Bauvorlageberechtigten überarbeiten zu lassen.
Leider werden damit die statistischen Zahlen der Bearbeitungsdauer von
Bauanträgen unterlaufen, was aber unter dem Gesichtspunkt
„Bürgerfreundlichkeit“ in Kauf genommen wird. Hiervon ausgenommen sind
natürlich gravierende Fälle, die leider immer noch vorkommen.
Darüber hinaus sind für das Jahr 2004 bereits
erledigte und für das laufende Jahr 2005 geplante Aktivitäten der Unteren Bauaufsichtsbehörde
erwähnenswert:
o
Aufbau
eines qualifizierten Internetauftrittes für das Sachgebiet, der voraussichtlich
ab April 2005 auf der Homepage der Stadt Hilden frei geschaltet werden kann.
o
Aufbau
eines „Formularservices“ für bauaufsichtliche Vordrucke bis Mitte 2006.
o
Ausarbeitung
der Fachbeiträge für die Neuauflage des zwischenzeitlich erhältlichen
„Leitfadens für Bauwillige“ der Stadt Hilden.
o
Fachvortrag
der Sachgebietsleitung im Rahmen der VHS-Weiterbildung rund um das planungs-
und bauordnungsrechtliche Thema „Gartenhäuser und Bauvorschriften“, der im Jahr
2005 bereits zum 3. Mal stattfindet und bisher unerwartet gute Resonanz zeigte
(nächster
Termin: 18.03.05 – 18.00 Uhr – Bürgerhaus Hilden).
o
Aktualisierung
der „Wechselausstellung“ in den Fluren des Baudezernates noch in 2005.
o
Verstärkung
der Tätigkeiten im Aufgabenfeld der Unteren Denkmalbehörde, um die zahlreichen
Unterschutzstellungsverfahren zeitnäher abwickeln zu können (sukzessive
Realisierung der Kienbaum-Aussage 0,6 VKZ). In diesem Zusammenhang wird ein
erneuter Sachstandsbericht zum Denkmalschutz in Hilden in die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
im April 2005 eingebracht werden.
Der nächste Bericht des Sachgebietes
Bauaufsicht ist für das 1. Quartal 2006 vorgesehen.
Günter Scheib