Betreff
Bebauungsplan Nr. 39F für den Bereich am Warrington Platz
hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Vorlage
WP 04-09 SV 61/037
Aktenzeichen
AZ.: IV/61.1 -Bplan 39F- Bp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 39F vom 21.06.2000.

 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück eines Warenhauses mit Parkhaus am Warrington Platz und den Bereich der Zufahrt zum Parkhaus. Es beinhaltet die Flurstücke 1280 und 1282 in der Flur 58 der Gemarkung Hilden."

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39F sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung des Park- und Warenhauses auf insgesamt fünf Geschosse geschaffen werden. Diese waren im Bebauungsplan Nr. 39 Nord zwingend festgesetzt. Durch die Aufstockung sollten ca. 100 neue Stellplätze geschaffen werden. Die relativ kurzfristig vorgesehene Realisierung war jedoch seit Aufstellung des Bebauungsplanes am 21.06.2000 nicht zu verwirklichen.

 

Anfang 2005 wurde der Beschluss über den Bau zweier Parkdecks auf dem Parkplatz des Penny-Marktes an der Robert-Gies-Straße gefasst. Mit diesen sollen bis Anfang 2006 zusätzlich 89 Stellplätze geschaffen werden. Am Bau wird sich die Stadt mit maximal 600.000,- € beteiligen. Diese Kosten sind aus den ehemals für die Aufstockung des Parkhauses am Warringtonplatz bereitgestellten Finanzmitteln umgeschichtet worden.

 

Da im Bereich der westlichen Innenstadt durch den Bau des neuen Parkhauses in der Robert-Gies-Straße ausreichend neue Stellplätze geschaffen werden, die durch einen Baukostenanteil der Stadt von 600.000,- € mit finanziert werden, ist der Bau der weiteren Parkebene am Kaufhaus Warringtonplatz obsolet geworden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.

 

Günter Scheib