Betreff
Bericht zur Wasserrahmenrichtlinie
Vorlage
WP 04-09 SV 66/161
Aktenzeichen
IV/66
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

     Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass von der Stadt Hilden keine Stellungnahme zu dem vom Land NRW vorgelegten Entwurf des Bewirtschaftungsplanes für das Gebiet des Rheingrabens Nord erfolgt.

 

 

     Günter Scheib


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der folgende Bericht kann nur eine sehr komprimierte Darstellung der Thematik abgeben, da die offiziellen Dokumente des Landes NRW einen Umfang von mehreren 100 Seiten haben. Im Internet besteht die Möglichkeit sich unter www.flussgebiete.nrw.de umfassend zu informieren.

 

Um die sich für Hilden ergebenden Auswirkungen einordnen und deren  Entstehung nachvollziehen zu können, werden nicht nur die vorgesehen Maßnahnahmen dargestellt, sondern einleitend die Zielrichtungen und Arbeitsvorgaben der WRRL angeschnitten.

 

1. Einführung

Die EU hat im Jahr 2000 die

verabschiedet. Die WRRL legt für alle europäischen Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer Ziele fest. Die Wasserqualität soll gesichert und, wenn nötig, verbessert werden. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, sollen die ökologischen Potentiale der Gewässer weiter entwickelt werden.

 

Zeitliche Vorgabe für die Erreichung der Ziele ist das Jahr 2015, wobei eine Verlängerung bis 2027 möglich ist.

 

Die WRRL schreibt bestimmte Arbeitsschritte vor, welche von den Mitgliedsstaaten in einem bestimmten Zeitrahmen durchzuführen sind. In der Regel ist dann jeweils der EU-Kommission zu berichten. Weiterhin sollen bestimmte Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgelegt werden.

 

 

Gemäß WRRL ist für jedes Flussgebiet ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. NRW hat dazu einen Plan für die Landesteile an Rhein, Weser, Ems und Maas erstellt. Weiterhin sind zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Die Entwürfe dazu liegen seit Ende 2009 bis zum 21.6.2009 zur Anhörung und Stellungnahme aus. Ende 2009 werden Plan und Programm behördenverbindlich eingeführt. Sie sind dann die Grundlage für wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Entscheidungen.

 

2. Beschreibung der Flussgebiete

Es werden nicht alle Gewässer betrachtet, sondern nur Flüsse mit einem Einzugsgebiet 10km², Seen 50ha und das Grundwasser. Für Hilden bedeutet dies, dass nur folgende Gewässer im Stadtgebiet mit betrachtet worden sind:

 

Garather Mühlenbach, Itter und Hoxbach

 

Alle anderen Gewässer sind kleiner und unterliegen damit nicht der WRRL. Für die Bewirtschaftungsplanung wird nun nicht jedes Gewässer einzeln betrachtet, sondern zu Wasserkörpergruppen zusammengefasst, die eine durchschnittliche Länge von 31 km haben.

 

3. Grundsätzliche Anforderungen

Die WRRL stellt klare Anforderungen an die Gewässerbestandsaufnahme und die zu erreichenden Ziele. Sie können hier aber nicht im Einzelnen dargestellt werden.

 

 

 

 

 

Eine Voraussetzung für die Zustandsbeschreibung von Gewässern ist die Kategorisierung in Gewässertypen, da die verschiedenen Typen unterschiedliche potentielle natürliche Zustände haben können. Zur Konkretisierung der Anforderungen ist für jeden Gewässertyp ein Referenzzustand zu definieren. Er beschreibt den Zustand bei dem keine oder nur sehr geringe menschliche Einflüsse festzustellen sind (potentiell natürlicher Zustand). Er dient bei der Bewertung des Ist-Zustandes als „Eichpunkt“.

 

 

Bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern wird als Ziel statt des guten Zustands ein gutes ökologisches Potential gesetzt. Bei der Zielfestlegung gehen im Gegensatz zum guten Zustand bei natürlichen oder unerheblich veränderten Gewässern auch vorhandene Restriktionen und Nutzungsansprüche mit ein. Das gute ökologische Potential ist durch die Lebensgemeinschaft beschrieben, die sich nach Anwendung ökologisch effektiver und die Nutzungen nicht signifikant einschränkenden Maßnahmen einstellt.

 

4. Besondere Anforderungen

Es ist ein Verzeichnis der Gebiete zu führen, in denen ein besonderer Schutz von Oberflächengewässern oder Grundwasser erforderlich ist. Dies gilt für folgende Angelegenheiten:

-Gebiete für die Entnahme von Wasser zum menschlichen Gebrauch

-Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten

-Gebiete von Erholungs- und Badegewässern

-Gebiete die nährstoffsensibel, gefährdet oder empfindlich sind

-Gebiete zum Schutz von Lebensräumen und Arten

 

Falls die grundsätzlichen Ziele der WRRL nicht ausreichen, um die besonderen Ziele in diesen Gebieten sicherzustellen, gelten die in anderen EU-Richtlinien festgestellten Anforderungen.

 

5. Überwachungsprogramme

Im Rahmen der WRRL erfolgt eine umfassende Gewässerüberwachung mit folgenden Zielen:

 

 

Der chemische und ökologische Zustand der Oberflächengewässer wird alle 3 Jahre, der chemische Zustand des Grundwassers alle 6 Jahre  gemessen. Teilweise wird die stoffliche Belastung der Oberflächengewässer kontinuierlich gemessen.

 

Hinzu kommen ggfls. maßnahmenorientierte Untersuchungen. Dies wird vor allen zur Planung von konkreten Vollzugsmaßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmeprogramms notwendig sein.

 

Nach Abschluss der Maßnahmen sind Überwachungen nötig, ob die Ziele erreicht worden sind. Bei hydromorphologischen Maßnahmen kann sich die Überwachungsnotwendigkeit über mehrere Jahre hinziehen.

 

Überwachungsarten der WRRL

 

 

 

6. Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers

Der Zustand wurde in der Vergangenheit fast ausschließlich anhand der Saprobie, auch als biologische Gewässergüte bezeichnet, beurteilt.

Mit der WRRL erfolgt eine wesentlich umfassendere Untersuchung. So werden z.B. neben der Saprobie auch Wasserpflanzen als Qualitätsindikator herangezogen. Auch der Einfluss von Gewässerstrukturen auf den Zustand von Gewässerflora und -fauna wird beurteilt.

 

In den meisten Gewässern wird die Nichterreichung des guten Zustands weniger durch die Wasserqualität als vielmehr durch schlechte Gewässerstruktur (z.B. eingedeicht, begradigt, befestigt) und mangelnde Durchgängigkeit (z.B. Wehre, Schleusen, Durchlässe) verursacht.

 

Die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Vergangenheit waren richtigerweise auf eine Verbesserung der Wasserqualität ausgerichtet. Die Erfolge lassen sich im Vergleich von früheren und jetzigen Gewässergütekarten deutlich belegen. Zurückzuführen ist dies auf Kläranlagen- und Kanalnetzausbauten in den letzten Jahrzehnten.

 

 

 

Durch die umfassenderen WRRL-Untersuchungen zeigen sich jetzt aber auch z.B. Belastungen durch Nährstoffe, Metalle wie Zink und Kupfer, Pflanzenschutzmittel, persistente Schadstoffe oder auch Medikamentenrückstände.

 

Während für die Wasserqualität insgesamt in NRW eine gute Annäherung an den guten Zustand erreicht wird, zeigen nur wenige Gewässerstrecken schon den angestrebten guten ökologischen Zustand. Das Fehlen kleinräumiger Gewässerstrukturen und fehlende Durchgängigkeit spiegeln sich an den biologischen Untersuchungsbefunden an vielen Gewässern wieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gewässerzustand in ökologischer und chemischer Hinsicht wird an folgenden Einzelkriterien festgemacht:

 

 

Der ökologische Zustand ergibt sich dann aus einer Zusammenfassung dieser Einzelwerte. Einen Überblick über NRW zeigt zusammenfassend folgende Tabelle.

 

Ökologischer Zustand Gewässer NRW  (% der Gewässerlänge)

 

Es ist möglich und angestrebt bis 2027 40% der Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. 60% der Gewässer werden als erheblich verändert eingestuft. Hier gilt als Ziel nicht der gute ökologische Zustand sondern, wie bereits ausgeführt, das gute ökologische Potential.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Ergebnis zur ökologischen Zustandsklasse der in Hilden untersuchten Gewässer zeigt folgendes Bild:

 

 

 

Danach wird der Garather Mühlenbach flussabwärts bis zur Richrather Straße als sehr gut und danach als unbefriedigend eingestuft. Die Itter wird durchgehend als unbefriedigend eingestuft. Der Hoxbach wird bis zum Westring als mäßig und danach als schlecht eingestuft.

 

Der chemische Gewässerzustand ergibt sich aus einer Zusammenfassung der prioritären Schadstoffe. Einen Überblick zeigt die folgende Tabelle.

 

Chemischer Zustand Gewässer NRW  (% der Gewässerlänge)

 

 

Eine zusammenfassende graphische Darstellung für die Gewässer Hilden ist nicht möglich. Die Daten weisen aber für die Gewässer in Hilden einen guten Zustand aus.

 

Bezüglich des Grundwassers zeigt die mengenmäßige Betrachtung ein gutes Ergebnis während der chemische Zustand zu 40% schlecht ist.

 

 

 

Für Hilden ergeben sich ein guter mengenmäßiger und ein schlechter chemischer Zustand.

 

7. Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen

Die Analyse soll die Entscheidungen der Bewirtschaftungsplanung auf eine ökonomische Grundlage stellen. Dies gilt insbesondere für Kosten und Nutzen bei der Maßnahmenplanung. Mit Prognosen zu Wasserangebot und –nachfrage sowie Abwasseranfall wird abgeklärt, ob genügend Kapazitäten bereitgestellt werden können.

 

Die Wassernutzungen haben vielfältige wirtschaftliche Bedeutung:

-die öffentliche Wasserversorgung soll Trinkwasser effizient, kostendeckend und in ausreichender Menge und Güte bereitstellen. Weiterhin ist sie Produktionsfaktor für viele Betriebe.

-die öffentliche Abwasserbeseitigung soll das Abwasser der Bevölkerung sowie von Kleingewerbe und Indirekteinleitern möglichst umweltgerecht, effizient und kostendeckend entsorgen. Sie dient der Daseinsvorsorge und ermöglicht wirtschaftliche Aktivitäten.

-die Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen wirken auf den Wasserhaushalt ein. Daraus resultieren Umweltkosten.

-die Landwirtschaft wirkt aus Flächennutzungen auf die Gewässer ein. Hierzu zählen Entwässerungen und Eindeichungen sowie Nährstoffeinträge.

-das produzierende Gewerbe ist Gewässernutzer für Brauch- und Kühlwasser sowie Abwassereinleiter.

-die Energieerzeugung hat großen Einfluss auf die Gewässer aus Kühlwasserentnahme und            –einleitung, sowie Talsperren und Aufstau. Wirtschaftlich sind die Stromerzeugung aus Wärmekraft von hoher und die aus Wasserkraft von geringer Bedeutung.

-die Binnenwasserschifffahrt führt zu erheblichen strukturellen Gewässerveränderungen. Sie hat Bedeutung wegen der hohen Transportleistungen.

 

 

Die WRRL fordert nach dem Verursacherprinzip eine Deckung der Wasserdienstleistungskosten einschließlich Umwelt- und Ressourcenkosten bis 2010. Wasserdienstleistungen sind nach WRRL die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

 

 

Dem Grundsatz der Kostendeckung wird damit in NRW bereits genüge getan. Die Berücksichtigung der Umwelt- und Ressourcenkosten erfolgt ansatzweise über die Abwasserabgabe und das Wasserentnahmegeld.

 

8. Bewirtschaftungsziele

Die grundsätzlichen Anforderungen aus der WRRL können in NRW wegen der bestehenden Nutzungen nicht überall erreicht werden. Daher sind für die einzelnen Wasserkörper die bis 2015 konkret erreichbaren Ziele festzulegen.

 

Diese Bewirtschaftungsziele geben an, welche Wasserkörper

 

60% der Oberflächengewässer in NRW sind erheblich verändert oder künstlich. Da hier der gute ökologische Zustand nicht erreicht werden kann (bei Beibehaltung der Nutzungen), gilt als Ziel das gute ökologische Potential. Aber auch hierfür kann für einen Großteil das Ziel nicht bis 2015 erreicht werden.

 

 

Dies liegt vor allem daran, dass Verbesserungen der Gewässerstrukturen und Durchgängigkeit nötig sind, und diese Realisierung sehr viel Zeit (Flächenerwerb, Planungs- und Genehmigungsverfahren) benötigen.

 

Bei den Grundwasserkörpern wird weder die Trendumkehr noch die Erreichung des guten chemischen Zustandes bei belasteten Bereichen möglich sein.

 

Als Konsequenz daraus wird für die Gewässerbereiche, welche bis Ende 2015 den angestrebten Zustand nicht erreichen können, eine Fristverlängerung erforderlich. Nach den Regelungen der WRRL ist dies für 2 mal 6 Jahre (also bis Ende 2017) möglich.

 

 

 

 

Nach der WRRL ist es zulässig, weniger strenge Ziele anzustreben, wenn die Zielvorgaben aufgrund menschlicher Aktivität verfehlt werden.

 

 

9. Zusammenfassung des Maßnahmeprogramms

Ein Kernpunkt der WRRL ist die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen für die Gewässer. Diese liegen jetzt im Entwurf vor und bis 21.6.2009 kann die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen.

 

Aus der Bestandsaufnahme und der Bewertung ergibt sich, dass noch an vielen Stellen in NRW der ökologische Zustand der Gewässer zu verbessern ist.

 

Das Maßnahmeprogramm ist im Wortsinne als „Programm“ zu verstehen. Es hat nicht die Schärfe einer konkreten Einzelfallplanung. Es stellt eine Rahmenplanung dar, welche alle 6 Jahre überprüft wird.

 

Der Programmschwerpunkt liegt in NRW im Bereich der Gewässerökologie. Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit sollen daher verbessert werden. Nach derzeitiger Schätzung müssen 2.200 von 14.000 berichtspflichtigen Gewässern ökologisch entwickelt werden. Hinzu kommen Maßnahmen zur Durchgängigkeit. Der EG-Rahmen für Fristverlängerungen muss ausgeschöpft werden.

Das größte Einzelprojekt ist die Emscherumgestaltung in NRW.

 

Für den Schwerpunkt „Ökologie“ ist mit Kosten von 2,1 Mrd. € zu rechnen. Zuständig sind die Kommunen oder die Wasserverbände (in Hilden der BRW). Das Land gibt Zuschüsse.

 

Im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung wird in der  Niederschlagswasserbeseitigung eine Verbesserung bezüglich der Stoßbelastungen der Gewässer und des Schadstoffrückhaltes nötig. Näheres regeln die Abwasserbeseitigungskonzepte der Kommunen.

 

Da auch aus der Landwirtschaft Belastungen bestehen, welche vermindert werden müssen, sind hier Beratungskonzepte vorgesehen.

 

Eine Darstellung des Maßnahmeprogramms für NRW im Einzelnen an dieser Stelle würde den rahmen dieser SV sprengen. Insofern wird auf www.flussgebiete.nrw.de und dort auf Beteiligung online verwiesen. Dort sind alle Details verfügbar.

 

10. Maßnahmeprogramm für die Gewässer in Hilden

Wie bereits ausgeführt, werden über die WRRL in Hilden nur die Itter, der Hoxbach, der Garather Mühlenbach sowie das Grundwasser erfasst. Die anderen Bäche liegen mit ihrer Größe unterhalb der Erfassungsgrenze.

 

Für erheblich veränderte (Anmerkung: umgestaltete) Gewässer gibt die WRRL andere Ziele vor, als für natürliche Gewässer. Die Ausweisung für Hilden zeigt das folgende Bild.

 

Danach sind alle Gewässer als „erheblich verändert“ einzustufen. Als Ziel gilt damit nicht der „gute Zustand“, sondern das „gute ökologische Potential“.

 

Im Wesentlichen führt das dazu, dass keine Zurückversetzung des Baches in seinen natürlichen oder naturnahen Zustand angestrebt wird, da das die Nutzungsrandbedingungen nicht zulassen. Vielmehr soll über sogenannte „Trittsteine“ ein Netz von naturnahen Abschnitten erfolgen. Die Trittsteine bieten den Gewässerorganismen Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Im Berichtsentwurf des Landes zur Umsetzung der WRRL werden die Maßnahmeprogramme in Tabellenform für die einzelnen Gewässer(abschnitte) dargestellt. Es werden dabei nicht einzelne Baumaßnahmen, sondern es wird wesentlich allgemeiner –programmatisch- beschrieben, was zu tun ist, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Die konkrete Planung ist Sache des Vorhabenträgers und des behördlichen Vollzugs.

 

 

Nachfolgend werden die Tabellen dargestellt. Da sich die Maßnahmenprogramme entsprechend der Aufgabenstellung nicht an Verwaltungsgrenzen, sondern an Gewässerzuständen ausrichten, beinhalten die Tabellen teilweise auch Gewässerabschnitte außerhalb von Hilden.

 

Die Abkürzungen in der Spalte Erläuterungen bedeuten:

- ABK  = Abwasserbeseitigungskonzept. Hierin werden entsprechend der regelungen des Landeswassergesetzes die Maßnahmen beschrieben, welche der jeweilige Abwasserbeseitigungspflichtige (Kommune, Wasser- und Bodenverband(BRW)) in den nächsten 12 Jahren als Investitionen in der Abwasserbeseitigung vorhat.

-KNEF = Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer. Der  BRW hat in den letzten Jahren für einige Gewässer solche Planungen erstellt, mit denen langfristig die Gewässerstruktur verbessert werden kann.

 

Die nachfolgenden Tabellen betriffen die Itter von der Mündung bis zur Autobahn A3 (Tabelle 1), sowie weiter bis zur Quelle (Tabelle2). Schwerpunkt des Maßnahmeprogramms sind Projekte des BRW im Zusammenhang mit der naturnahen Entwicklung der Itter.

 

Das KNEF zur Itter wurde vom BRW dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2004 vorgestellt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass es sich um eine langfristige Perspektive handelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt u.a. die Maßnahmen am Hoxbach.  Auch hier liegt der Schwerpunkt beim BRW mit dem KNEF. Auch dieses Konzept wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 10.11.2004 vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die letzte Tabelle umfasst die Zuflüsse zum Urdenbacher Altrhein. Sie umfassen den Viehbach, den Galkhausener Bach und den Garather Mühlenbach. Diese Zusammenfassung mehrere Bäche in einer „Bearbeitungseinheit“ macht nochmals deutlich, welche doch recht grobe Struktur das Maßnahmenprogramm hat.

 

Auch hier überwiegen wieder Maßnahmen des BRW (KNEF).

 

 

 

 

Wenn auch aus diesen Tabellen keine direkten Maßnahmen für die Stadt Hilden selbst als Projektträger hervorgehen, so wird die Stadt Hilden doch direkt oder indirekt tangiert:

 

- die KNEF-Projekte des BRW sehen teilweise erhebliche Umgestaltungen oder auch Verlagerungen von Gewässern vor. Hier wird es sicher auch um Fragen von Grunderwerb und Nutzungsänderungen sowie Auswirkungen auf die Stadtentwicklung noch Diskussionen geben.

Ob und ggfls. in welchem Umfang die Maßnahmen des BRW zu zusätzlichem Finanzmittelbedarf führen, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

 

- bei der Stadt Hilden ist derzeit der Generalentwässerungsplan in der Bearbeitung. Kernpunkt ist dabei die Niederschlagwasserentwässerung mit ihren Gewässereinleitungen. Aus der WRRL heraus sind hier behördliche Anforderungen zu erwarten, um die Zustandsziele der Gewässer erreichen zu können.

Zu erwarten ist hier, dass bei einer Reihe von Einleitungen Rückhaltungen und/oder Vorbehandlungen erforderlich werden. Der Investitionsmittelbedarf in der Stadtentwässerung wird daher steigen. Über Größenordnungen und Umsetzungszeitpunkte können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Dazu sind die Planungsergebnisse und die Verhandlungen mit der Wasserbehörde abzuwarten.

 

 

 

Für den Grundwasserbereich ist in Hilden nur eine Maßnahme vorgesehen.

 

 

 

11. Resümee

Die WRRL setzt für die Gewässer einheitliche Zustands- und Zeitziele fest. Weiterhin gibt sie für die Bestandsaufnahme und Bewertung einheitliche Regeln.

 

Nach Möglichkeit soll für alle der WRRL unterliegenden Gewässer bis spätestens 2027 der gute Zustand oder das gute ökologische Potential erreicht werden.

 

Für die Gewässer in Hilden hat die Auswertung ergeben, dass diese als erheblich verändert einzustufen sind. Hier ist daher das gute ökologische Potential anzustreben.

 

Die durchzuführen Maßnahmen zur Zielerreichung sind nur grob –programmatisch- fixiert. Auf der Basis von Planungen des BRW ist hier bereits eine Reihe von Maßnahmen benannt. Für den Bereich der Stadtentwässerung kann derzeit wegen des sich in der Bearbeitung befindlichen Generalentwässerungsplanes die Auswirkung der WRRL nicht konkret benannt werden. Es ist aber mit einem steigenden Investitionsbedarf zu rechnen.

 

Zu dem derzeit laufenden Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit muss die Stadt Hilden aus Sicht der Verwaltung keine Stellungnahme abgeben.

 

 

Günter Scheib