Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
den Bau einer Tribünenanlage an der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch nach den
dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plänen. Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
Hilden mbH soll aufgefordert werden, ein verbindliches Festpreisangebot zu unterbreiten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits in der ursprünglichen Planung vor
Errichtung der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch war vorgesehen, am Sportplatz
eine Tribüne zu errichten. Diese war auf ein Fassungsvermögen von rd. 1600
Personen ausgelegt.
Zur Realisierung dieser Absicht ist es damals
jedoch nicht gekommen, um die Kosten der Gesamtbaumaßnahme zu verringern. Auf
Initiative des „Fördervereins Bezirkssportanlage Hilden e.V.“ sprach sich der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 08.12.1999
grundsätzlich für die Realisierung der Baumaßnahme „Tribünenanlage an der
Bezirkssportanlage“ aus. Unabhängig davon wiesen sowohl die
Leichtathletik-Gemeinschaft Hilden wie auch der ins Leben gerufene Förderverein
immer wieder auf die Notwendigkeit einer solchen überdachten Tribünenanlage
hin. Geplant ist nunmehr die Errichtung dieser Anlage auf dem vorhandenen Wall
westlich des Naturrasenplatzes
Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene
Errichtung einer überdachten Tribünenanlage berücksichtigt neben den
Notwendigkeiten für die Durchführung von Sportveranstaltungen auch die berechtigten
Anregungen/Anforderungen der Bewohner/innen der angrenzenden Grundstücke.
So wurde das Fassungsvermögen der Tribüne von
den ursprünglichen 1600 Personen auf ein Mindestmaß von rd. 520 Personen (ca.
410 Sitzplätze und 110 Stehplätze) reduziert. Auch die vorgesehene
Bauausführung gewährleistet durch die Konstruktion der Rückwand mit Schall absorbierenden
Alu-Kasetten, den Aufbau einer Dämmung auf der Dachoberfläche, den Einbau einer
schalldämmenden Glaskonstruktion am südlichen Ende der Tribüne sowie die dort
geplante Fortführung einer zusätzlichen, 6 m langen Schallschutzwand eine
Minimierung von Lärmbeeinträchtigungen. Weiterhin werden die Lautsprecher der
Beschallungsanlage zur Minderung der Schallemissionen unterhalb des
Tribünendaches montiert. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der insgesamt vorgesehenen
Schallschutzmaßnahmen wird zusätzlich ein Schallschutzgutachten eingeholt.
Funktionell wird die Tribüne durch eine
Beschallungsanlage, eine elektronische Anzeigetafel und einen Regieraum ergänzt,
zudem wird die Laufbahn generalüberholt.
Die geschätzten Kosten stellen sich
voraussichtlich wie folgt dar:
1. Herrichten
von Geländes 23.000
€
2. Entwässerung 9.000 €
3. Flutlicht 31.000
€
4. Betonarbeiten
Tribüne 125.000 €
5. Stahlkonstruktion
Tribüne 241.000 €
6. Blech-
und Dacharbeiten 113.000 €
7. Tribüne
(Sitz- und Stehstufen, Pflasterung,
Bestuhlung) 83.000
€
8. Gebäude 132.000 €
9. Anzeigetafel
inkl. Fundament, Steuerung,
Verkabelung 18.000
€
10. Beschallungsanlage 30.000 €
11. Generalüberholung
der Laufbahn 70.000 €
12. Baunebenkosten
inkl. IGH-Anteil (3 %) 67.450 €
Zwischensumme: 942.450 €
Mehrwertsteuer 150.792 €
Gesamtsumme
brutto:
1.093.242 €
Eine detaillierte Baubeschreibung ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt; ebenfalls liegen Ansichten /
Lageplan sowie die Grundrisse / Schnitte bei (Anlagen 2 und 3).
Neben der eigentlichen Tribünenanlage (zur
Sporthalle hin) sollen die bereits innerhalb des Modernisierungskonzeptes für
Sportplatzanlagen dargestellten Anforderungen der LG Hilden e.V. hinsichtlich
zusätzlicher Lagerräume, eines weiteren Büro- bzw. Aufenthaltsraumes einschl.
der Nebenräume realisiert werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind der
Vollständigkeit halber in den o.g. Teilbeträgen bzw. in der Gesamtsumme enthalten. Für diese – zumindest
innerhalb der Baus einer Tribüne ergänzenden Maßnahmen - wurden seitens des Amtes für
Gebäudewirtschaft bereits im 2. Zwischenbericht zum Modernisierungskonzept der
Sportplatzanlagen Kosten von 100.000 € kalkuliert (Sitzung des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales am 14.06.2004). Die Verwaltung geht davon aus, dass
durch die Abwicklung dieser Maßnahmen „aus einer Hand“ finanzielle Vorteile für
die Stadt generiert werden können.
Dies gilt auch für die vorhandene Laufbahn,
die altersbedingt Beschädigungen aufweist, die eine Sanierung erforderlich
machen. Die sanierte Laufbahn wird dann auch eine Zeitmessanlage mit dem
zugehörenden technischen Equipment beinhalten, die für einen
zukunftsorientierten Sportbetrieb nicht zu vernachlässigen ist. Die voraussichtlichen
Kosten von 70.000 € netto hierfür wurden ebenfalls in die Kostenschätzung von 1.093.242
€ übernommen.
Bei entsprechender Beschlussfassung ist
vorgesehen, die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH als städtische
„Tochter“ um die Abgabe eines verbindlichen Festpreisangebotes zu bitten. Die
Verwaltung erhofft sich durch die privatwirtschaftliche Übernahme dieser
Baumaßnahme entsprechende Kostenvorteile. Zur Deckung der gesellschaftsinternen
Kosten und zur Vermeidung der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung wurde
ein Kostenanteil von 3 % für die IGH kalkuliert.
Günter Scheib