Beschlussvorschlag:
“ Der Ausschuss
für Schule, Sport und Soziales beschließt wie folgt:
1. Bei
entsprechender Bedarfslage wird an der Gemeinschaftsgrundschule Walter-
Wiederhold zum Schuljahr 2005/2006 eine neue Eingangsklasse mit Gemeinsamem
Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet.
2. Es besteht
die Möglichkeit, in dieser Klasse bis zu fünf behinderte Kinder im Rahmen des
Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen. Die Beschulung lernbehinderter und
erziehungsschwieriger Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist dann
möglich, wenn die Anzahl von fünf Kindern mit anderen Behinderungsarten nicht
erreicht wird.
3. Dieser
Beschluss ergeht vorbehaltlich der
Sicherstellung der erforderlichen sonderpädago-
gischen Förderung der behinderten Kinder durch die
Schulaufsichtsbehörde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Beim Schulanmeldeverfahren sind für das Schuljahr 2005/06
fünf Anträge von Erziehungsberechtigten für die Teilnahme ihrer Kinder am
Gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule gestellt worden. Die Anträge liegen
zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort
der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann) vor.
Hier ist nicht vor Ende März/Anfang April mit einer Entscheidung zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der Erfahrungen
der Vorjahre davon auszugehen, dass die Einrichtung einer neuen
Eingangsklasse des Gemeinsamen Unterrichts ausreicht.
Mit Ablauf des Schuljahres 2004/05 wird eine Integrationsklasse die Walter-
Wiederhold- Schule verlassen. Insofern ist diese Schule für eine neue Klasse
wieder aufnahmefähig.
In Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulamt
Mettmann ist deshalb vereinbart worden, im kommenden Schuljahr die neue Klasse
für den Gemeinsamen Unterricht an der Walter- Wiederhold- Schule einzurichten.
Vor der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über
den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort muss der Schulträger seine Zustimmung
erklären (§ 7 Abs. 2 und 4 Schulpflichtgesetz). Der Schulträger kann gemäß dem
Einführungserlass zum Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen
Förderung seine Zustimmung auf eine bestimmte Schule oder auf bestimmte Fallgruppen
beschränken.
Die auf den Schulträger entfallenden Sachausgaben sind
im Haushaltsplan 2005 bzw. in der Finanzplanung enthalten.
Das Schulamt Mettmann, vertreten durch Schulrätin Frau Engels, äußerte den Wunsch,
aus Gründen des besseren Einsatzes der sonderpädagogischen Lehrkräfte und wegen
der Rückläufigkeit des Bedarfs am Gemeinsamen Unterricht, die Standorte für den
Gemeinsamen Unterricht in Hilden eventuell ab dem Schuljahr 2006/2007 zu reduzieren.
Es wurde vereinbart, Anfang 2006 dieses Thema mit dem
Schulamt Mettmann, dem Amt für Jugend, Schule und Sport und den betreffenden
Schulleitern, nach Kenntnis der Bedarfzahlen für den Gemeinsamen Unterricht für
das Schuljahr 2006/2007 und dem Ergebnis
der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, eingehend zu erörtern und eine
vernehmliche Lösung zu entwickeln.
Günter Scheib
Ja |
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Haushaltstelle: 2100.5806 2100.6391 2100.7180 2100.9351 |
Bezeichnung: Schulbetriebsausgaben
Integrationsklassen Schülerbeförderung
Integrationsklassen Zahlungen an die
Freizeitgemeinschaft (Zivildienstleistender) Einrichtung |
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Kosten 10. 667 € Folgekosten 89.833 € |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr: 2005 2006 - 2009 |
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Mittel stehen zur
Verfügung Ja |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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