Betreff
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nach SGB II - Hartz IV
- Erneuter Sachstandsbericht -
Vorlage
WP 04-09 SV 50/006
Aktenzeichen
AZ.: III/50 . 1 - Kl
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den erneuten Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

Die Verwaltung hat zugesagt, den Ausschuss für Schule, Sport und Soziales ausführlich und aktuell über den jeweiligen Stand „Hartz IV“ zu informieren.

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 15.9.2004 ist am 7.12.2004 zwischen dem Kreis Mettmann und der Stadt Hilden eine Vereinbarung zur Gestaltung des Übergangs nach § 65 a SGB II unterzeichnet worden (Anlage 1).

Dem vorausgegangen ist die Vertragsunterzeichnung am 3.11.2004 zwischen dem Kreis Mettmann und den Agenturen Düsseldorf und Wuppertal, sowie eine Gründungsvereinbarung über die Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gem. § 44 b SGB II.

 

 

 

        Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

 

Im Kreis Mettmann besteht Einvernehmen mit den Agenturen für Arbeit darüber, spätestens zum 1.7.2005 eine Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II  zu gründen.

Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, in welcher Rechtsform die ARGE betrieben werden muss bzw. kann. Auch mit der Änderung im Rahmen des Kommunalen Optionsgesetzes zu § 44 b SGB II wurde lediglich klargestellt, dass die Zusammenarbeit „durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge“ geregelt werden kann.

Seitens des Kreises wird die Rechtsform „Anstalt öffentlichen Rechtes „ (AöR) favorisiert, welche auch im Ausführungsgesetz SGB II NRW ausdrücklich zugelassen wurde.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet die AöR folgende Vorteile:

                    Rechtssicherheit für Kunden/Kundinnen und für die Träger, da die AöR die einzige für die ARGE speziell vorgesehene juristische Person des öffentlichen Rechts mit allen Rechten und Pflichten ist,

                    eine zwischen Bundesagentur und Kreis ausgewogene Einflussnahme auf die Tätigkeiten innerhalb einer bekannten und  bewährten Organisationsform,

                    eine starke Stellung des Geschäftsführers (Organeigenschaft), um das operative Geschäft im Interesse des Kunden/der Kundin ohne dirigistische Eingriffe durch die Träger zu gestalten,

                    den breitesten Spielraum hinsichtlich der inhaltlichen organisatorischen und personellen Weiterentwicklung der Arge in den nächsten Jahren.

 

Zurzeit laufen intensive Gespräche mit den Agenturen für Arbeit, die eine Gesellschaft öffentlichen Rechts (GöR) bevorzugen.

Die Zulässigkeit dieser Gesellschaftsform ist auf Grund des geltenden Typenzwangs für Rechtsformen, weiterhin stark umstritten, Es mangelt weiterhin an einer ausdrücklichen, organisationsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für eine GöR. Die erheblichen rechtlichen Risiken können daher auf die Wirksamkeit der Verwaltungsakte der ARGE durchschlagen.

Des Weiteren wird befürchtet, dass sich bei dieser Rechtsform die Bundesagentur mit sog. „ermessenslenkenden Weisungen“ stark in das laufende Geschäft einmischt.

 

Neben der Rechtform gilt es eine Reihe von weiteren Bedingungen im ARGE-Vetrag auszuhandeln.

Als Grundlage hierfür dient das Thesenpapier des Kreises Mettmann (s.Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 

        Geschäftsführung der ARGE

 

Die Geschäftsführung ist benannt:

Herr Klaus Przybilla, Geschäftsführer der ARGE, bisher Stadt Erkrath, ehemaliger Sozialamtsleiter,

Frau Margit Schwarz,            stellvertretende Geschäftsführerin der ARGE, bisher Geschäftsstellenleiterin der Agentur für Arbeit in Langenfeld.

 

 

 

 

        Fallzahlen, Personalbemessung, Personalverhandlungen

 

Für die Personal – und Sachkosten steht gegenwärtig ein Finanzvolumen von 14,36 Mio € zur Verfügung.

Auf Hilden entfällt ein Betrag von 1,2 Mio €. Dies ist die Grundlage für die nachfolgende Personalberechnung der zukünftigen Dienststelle der ARGE in Hilden.

Für eine zukünftige ARGE werden nach den Fallzahlen von Januar 2005 (1.328 Bedarfsgemeinschaften, davon 706 Fälle des Sozialamtes) folgende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigt:

 

Teamleitung

Fallmanager

Leistungsgewährung

Arbeitsvermittlung

Summe

Zusätzlich:

Kommunalanteil

1,3

6,33

9,49

1,27

18,38

2,44

 

Von den benötigten 18,38 Stellen werden 7 Stellen durch die Agentur für Arbeit besetzt.

Die restlichen 11,38 Stellen sowie die benötigten 2,44 Stellen für die Bearbeitung des kommunalen Anteils, wie Bewilligung der Unterkunftskosten, einmaligen Beihilfe werden von der Stadt in die ARGE eingebracht.

Zurzeit sind 8,5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit den Aufgaben des SGB II betreut.

Unter der Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alle in die ARGE wechseln, errechnet sich eine Stellenvakanz von 5,4 Stellen.

 

Durch das Finanzvolumen von 1.2 Mio € sind diese 18,38 Stellen in der ARGE mit der entsprechenden Besoldung finanzierbar.

Die 2,44 Stellenanteile für den kommunalen Anteil sind von der Bundesfinanzierung ausgeschlossen.

 

Für den Fallmanager liegt hier eine Fallzahl von 1 : 210 zugrunde.

Ursprünglich  wurde eine Betreuungszahl von 1 : 75 angestrebt. Hinsichtlich der Auskömmlichkeit der Bundesfinanzierung wurde dieser Betreuungsschlüssel sehr hoch angesetzt.

Ob es letztendlich bei dieser Personalausstattung bleibt oder ob sich innerhalb der Aufgaben noch Veränderungen ergeben bleibt abzuwarten.

Alle Stellen werden nach endgültiger Klärung des Personalbedarfs zeitnah ausgeschrieben.

Mit dem vorhandenen Personal wurden Bedingungen erarbeitet, die bei einem Wechsel in die ARGE für jeden Mitarbeiter und Mitarbeiterin gelten sollen.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben Angestellte  bzw. Beamte der Stadt Hilden.

 

 

 

 

 

 

 

 

        Räumlichkeiten

 

Zu den zukünftigen Räumlichkeiten kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

Das Gebäude der Agentur für Arbeit, Warrington Platz 1, scheidet aus, da hierfür das Dachgeschoss ausgebaut werden müsste. Im Übrigen ist das Gebäude nicht barrierefrei und sollte nach Intervention des Behindertenbeirates nicht als Dienststelle für die ARGE genutzt werden.

Der Mietvertrag über dieses Gebäude läuft bis zum Jahr 2009.

Zurzeit werden Gespräche zwischen der ARGE-Geschäftsführung und der Agentur für Arbeit in Düsseldorf geführt.

 

 

 

        Aufgabenwahrnehmung

 

Alle bisherigen Sozialhilfeempfänger konnten zum 1.1.2005 problemlos in das neue Leistungsrecht SGB II umgestellt werden.

Widersprüche gab es nur vereinzelt und basierten zum Teil auf Unsicherheiten.

Mit der Agentur für Arbeit finden regelmäßige Arbeitstreffen statt.

Hilfestellungen sind angeboten worden und werden auch von den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur dankend angenommen.

Der politische Vorwurf des „Verschiebens von Komapatienten, kranken und behinderten Menschen, Kindern“ muss in Hilden zurückgewiesen werden.

Bei der Prüfung der Zuständigkeit wurden in jedem Fall die Kriterien des SGB II geprüft, wonach eine Erwerbsfähigkeit von 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes vorliegen muss. Zweifelsfälle wurden dem Amtsarzt vorgelegt.

Ausgehend von den bisherigen Sozialhilfefällen sind 18 % als nicht erwerbsfähig eingestuft worden und beziehen daher Leistungen nach dem SGB XII.

 

 

 

        Maßnahmen „Hilfe zur Arbeit“

 

Zur aktiven Eingliederung der Arbeitslosengeld II-Bezieher und -Bezieherinnen stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung:

        Gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten (Mehraufwandsentschädigung = 1 €/Std.)

Aus einem Angebot von 126 Arbeitsstellen können 91 Stellen aufgrund der Finanzierbarkeit besetzt werden.

        Maßnahmen für junge Erwachsene im Alter von 18 – 25 Jahren

Diese 20 Maßnahmeplätze sind angesiedelt beim Seniorenzentrum der Stadt Hilden und bei der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt.

        Qualifizierungen im Sozialen Service Center der GJwH

            Hier werden bis zu 18 Teilnehmer in den Bereichen  Maler/Lackierer und Möbellager angelernt.

        Qualifizierung von Frauen

In den Bereichen Pflege, Gastronomie und Hauswirtschaft werden im Seniorenzentrum „Stadt Hilden“ 12 Maßnahmeplätze vorgehalten.

        Hauswirtschaftspool, Seniorenzentrum „Stadt Hilden“

            Hier sind zurzeit 5 Frauen Teilzeit beschäftigt, die vornehmlich ältere Mitbürger bei der Führung des Haushaltes unterstützen und damit die Heimaufnahme zumindest verzögert.

        Die GJwH hat zusätzlich bei der Agentur für Arbeit 40 sog. 1-€-Jobs beantragt. Dabei handelt es sich ebenfalls um gemeinnützige, zusätzliche Arbeit. Die Teilnehmer arbeiten 30 Std./wöchentlich, wobei hier ein Qualifizierungsanteil von 5 Stunden/wöchentlich enthalten ist.

            Hier steht jedoch die Bewilligung seitens der Agentur für Arbeit in Düsseldorf  aus.

 

 

        Neben diesen Qualifizierungsmaßnahmen stehen noch viele Förderinstrumente aus dem Sozialgesetzbuch III, wie Eingliederungszuschuss, ABM, Trainingsmaßnahmen, berufliche Weiterbildung, Bildungsgutscheine, Vermittlungsgutscheine zur Verfügung.

           

 

 

        Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 – 25 Jahren

 

Nach § 3 Abs. 2 SGB II sind erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.

Für das Sozialamt Hilden stellt sich diese Gruppe wie folgt dar:

 

Anzahl der

16–25 Jährigen

Schule

Ausbildung

Sprachkurs

zurzeit arbeitsunfähig

Arbeit etc.

Häusliche Bindung

unversorgt

150

88

4

4

6

16

28

4

 

Bei der Gruppe der unversorgten Jugendlichen handelt es sich um junge Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen; diese gilt es zunächst abzubauen.

 

 

 

        Finanzielle Auswirkungen

 

 

Seit den Ausführungen des Kämmerers zu den finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts durch die Arbeitsmarktreform in der Sitzung des Rates am 23.02.2005 haben sich keine Änderungen ergeben.

 

 

 

        Aktuelle Entwicklung

 

Der Geschäftsführer der ARGE ist zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen worden und kann über die aktuelle Situation und Entwicklung den Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales berichten.

 

 

Günter Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:    

 

Siehe Erläuterungen und Begründungen

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 


 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):    

 

Siehe Erläuterungen und Begründungen

Sichtvermerk Personaldezernent