- Erneuter Sachstandsbericht -
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den erneuten Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat zugesagt, den Ausschuss
für Schule, Sport und Soziales ausführlich und aktuell über den jeweiligen
Stand „Hartz IV“ zu informieren.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom
15.9.2004 ist am 7.12.2004 zwischen dem Kreis Mettmann und der Stadt Hilden
eine Vereinbarung zur Gestaltung des Übergangs nach § 65 a SGB II unterzeichnet
worden (Anlage 1).
Dem vorausgegangen ist die
Vertragsunterzeichnung am 3.11.2004 zwischen dem Kreis Mettmann und den
Agenturen Düsseldorf und Wuppertal, sowie eine Gründungsvereinbarung über die
Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gem. § 44 b SGB II.
► Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Im Kreis Mettmann besteht Einvernehmen mit
den Agenturen für Arbeit darüber, spätestens zum 1.7.2005 eine
Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II
zu gründen.
Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, in
welcher Rechtsform die ARGE betrieben werden muss bzw. kann. Auch mit der
Änderung im Rahmen des Kommunalen Optionsgesetzes zu § 44 b SGB II wurde
lediglich klargestellt, dass die Zusammenarbeit „durch privatrechtliche oder
öffentlich-rechtliche Verträge“ geregelt werden kann.
Seitens des Kreises wird die Rechtsform
„Anstalt öffentlichen Rechtes „ (AöR) favorisiert, welche auch im
Ausführungsgesetz SGB II NRW ausdrücklich zugelassen wurde.
Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, wie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR) bietet die AöR folgende Vorteile:
–
Rechtssicherheit
für Kunden/Kundinnen und für die Träger, da die AöR die einzige für die ARGE
speziell vorgesehene juristische Person des öffentlichen Rechts mit allen
Rechten und Pflichten ist,
–
eine
zwischen Bundesagentur und Kreis ausgewogene Einflussnahme auf die Tätigkeiten
innerhalb einer bekannten und bewährten
Organisationsform,
–
eine
starke Stellung des Geschäftsführers (Organeigenschaft), um das operative Geschäft
im Interesse des Kunden/der Kundin ohne dirigistische Eingriffe durch die Träger
zu gestalten,
–
den
breitesten Spielraum hinsichtlich der inhaltlichen organisatorischen und
personellen Weiterentwicklung der Arge in den nächsten Jahren.
Zurzeit laufen intensive Gespräche mit den
Agenturen für Arbeit, die eine Gesellschaft öffentlichen Rechts (GöR)
bevorzugen.
Die Zulässigkeit dieser Gesellschaftsform ist
auf Grund des geltenden Typenzwangs für Rechtsformen, weiterhin stark
umstritten, Es mangelt weiterhin an einer ausdrücklichen, organisationsrechtlichen
Ermächtigungsgrundlage für eine GöR. Die erheblichen rechtlichen Risiken können
daher auf die Wirksamkeit der Verwaltungsakte der ARGE durchschlagen.
Des Weiteren wird befürchtet, dass sich bei
dieser Rechtsform die Bundesagentur mit sog. „ermessenslenkenden Weisungen“
stark in das laufende Geschäft einmischt.
Neben der Rechtform gilt es eine Reihe von
weiteren Bedingungen im ARGE-Vetrag auszuhandeln.
Als Grundlage hierfür dient das Thesenpapier
des Kreises Mettmann (s.Anlage 2).
► Geschäftsführung der ARGE
Die Geschäftsführung ist benannt:
Herr Klaus Przybilla, Geschäftsführer der ARGE, bisher Stadt Erkrath, ehemaliger
Sozialamtsleiter,
Frau
Margit Schwarz, stellvertretende
Geschäftsführerin der ARGE, bisher Geschäftsstellenleiterin der Agentur für
Arbeit in Langenfeld.
► Fallzahlen, Personalbemessung,
Personalverhandlungen
Für die Personal – und Sachkosten steht gegenwärtig
ein Finanzvolumen von 14,36 Mio € zur Verfügung.
Auf Hilden entfällt ein Betrag von 1,2 Mio €.
Dies ist die Grundlage für die nachfolgende Personalberechnung der zukünftigen
Dienststelle der ARGE in Hilden.
Für eine zukünftige ARGE werden nach den
Fallzahlen von Januar 2005 (1.328 Bedarfsgemeinschaften, davon 706 Fälle des
Sozialamtes) folgende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigt:
Teamleitung |
Fallmanager |
Leistungsgewährung |
Arbeitsvermittlung |
Summe |
Zusätzlich: Kommunalanteil |
1,3 |
6,33 |
9,49 |
1,27 |
18,38 |
2,44 |
Von den benötigten 18,38 Stellen werden 7
Stellen durch die Agentur für Arbeit besetzt.
Die restlichen 11,38 Stellen sowie die
benötigten 2,44 Stellen für die Bearbeitung des kommunalen Anteils, wie
Bewilligung der Unterkunftskosten, einmaligen Beihilfe werden von der Stadt in
die ARGE eingebracht.
Zurzeit sind 8,5 Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen mit den Aufgaben des SGB II betreut.
Unter der Voraussetzung, dass diese
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alle in die ARGE wechseln, errechnet sich eine
Stellenvakanz von 5,4 Stellen.
Durch das Finanzvolumen von 1.2 Mio € sind
diese 18,38 Stellen in der ARGE mit der entsprechenden Besoldung finanzierbar.
Die 2,44 Stellenanteile für den kommunalen
Anteil sind von der Bundesfinanzierung ausgeschlossen.
Für den Fallmanager liegt hier eine Fallzahl
von 1 : 210 zugrunde.
Ursprünglich
wurde eine Betreuungszahl von 1 : 75 angestrebt. Hinsichtlich der
Auskömmlichkeit der Bundesfinanzierung wurde dieser Betreuungsschlüssel sehr
hoch angesetzt.
Ob es letztendlich bei dieser
Personalausstattung bleibt oder ob sich innerhalb der Aufgaben noch Veränderungen
ergeben bleibt abzuwarten.
Alle Stellen werden nach endgültiger Klärung
des Personalbedarfs zeitnah ausgeschrieben.
Mit dem vorhandenen Personal wurden
Bedingungen erarbeitet, die bei einem Wechsel in die ARGE für jeden Mitarbeiter
und Mitarbeiterin gelten sollen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben
Angestellte bzw. Beamte der Stadt
Hilden.
► Räumlichkeiten
Zu den zukünftigen Räumlichkeiten kann noch
keine konkrete Aussage getroffen werden.
Das Gebäude der Agentur für Arbeit,
Warrington Platz 1, scheidet aus, da hierfür das Dachgeschoss ausgebaut werden
müsste. Im Übrigen ist das Gebäude nicht barrierefrei und sollte nach
Intervention des Behindertenbeirates nicht als Dienststelle für die ARGE
genutzt werden.
Der Mietvertrag über dieses Gebäude läuft bis
zum Jahr 2009.
Zurzeit werden Gespräche zwischen der
ARGE-Geschäftsführung und der Agentur für Arbeit in Düsseldorf geführt.
► Aufgabenwahrnehmung
Alle bisherigen Sozialhilfeempfänger konnten
zum 1.1.2005 problemlos in das neue Leistungsrecht SGB II umgestellt werden.
Widersprüche gab es nur vereinzelt und
basierten zum Teil auf Unsicherheiten.
Mit der Agentur für Arbeit finden regelmäßige
Arbeitstreffen statt.
Hilfestellungen sind angeboten worden und
werden auch von den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur dankend
angenommen.
Der politische Vorwurf des „Verschiebens von
Komapatienten, kranken und behinderten Menschen, Kindern“ muss in Hilden
zurückgewiesen werden.
Bei der Prüfung der Zuständigkeit wurden in
jedem Fall die Kriterien des SGB II geprüft, wonach eine Erwerbsfähigkeit von 3
Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes vorliegen
muss. Zweifelsfälle wurden dem Amtsarzt vorgelegt.
Ausgehend von den bisherigen
Sozialhilfefällen sind 18 % als nicht erwerbsfähig eingestuft worden und beziehen
daher Leistungen nach dem SGB XII.
► Maßnahmen „Hilfe zur Arbeit“
Zur aktiven Eingliederung der
Arbeitslosengeld II-Bezieher und -Bezieherinnen stehen verschiedene Maßnahmen
zur Verfügung:
→ Gemeinnützige und zusätzliche
Arbeitsmöglichkeiten (Mehraufwandsentschädigung = 1 €/Std.)
Aus einem Angebot von
126 Arbeitsstellen können 91 Stellen aufgrund der Finanzierbarkeit besetzt werden.
→ Maßnahmen für junge Erwachsene im Alter von
18 – 25 Jahren
Diese 20
Maßnahmeplätze sind angesiedelt beim Seniorenzentrum der Stadt Hilden und bei
der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt.
→ Qualifizierungen im Sozialen Service Center
der GJwH
Hier
werden bis zu 18 Teilnehmer in den Bereichen
Maler/Lackierer und Möbellager angelernt.
→ Qualifizierung
von Frauen
In den Bereichen
Pflege, Gastronomie und Hauswirtschaft werden im Seniorenzentrum „Stadt Hilden“
12 Maßnahmeplätze vorgehalten.
→ Hauswirtschaftspool,
Seniorenzentrum „Stadt Hilden“
Hier sind zurzeit 5 Frauen Teilzeit
beschäftigt, die vornehmlich ältere Mitbürger bei der Führung des Haushaltes
unterstützen und damit die Heimaufnahme zumindest verzögert.
→ Die GJwH hat zusätzlich bei der Agentur
für Arbeit 40 sog. 1-€-Jobs beantragt. Dabei handelt es sich ebenfalls um
gemeinnützige, zusätzliche Arbeit. Die Teilnehmer arbeiten 30 Std./wöchentlich,
wobei hier ein Qualifizierungsanteil von 5 Stunden/wöchentlich enthalten ist.
Hier steht jedoch die Bewilligung
seitens der Agentur für Arbeit in Düsseldorf
aus.
→ Neben diesen Qualifizierungsmaßnahmen
stehen noch viele Förderinstrumente aus dem Sozialgesetzbuch III, wie
Eingliederungszuschuss, ABM, Trainingsmaßnahmen, berufliche Weiterbildung,
Bildungsgutscheine, Vermittlungsgutscheine zur Verfügung.
► Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
von 16 – 25 Jahren
Nach § 3 Abs. 2 SGB II sind erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit
zu vermitteln.
Für das Sozialamt Hilden stellt sich diese
Gruppe wie folgt dar:
Anzahl der 16–25 Jährigen |
Schule |
Ausbildung |
Sprachkurs |
zurzeit arbeitsunfähig |
Arbeit etc. |
Häusliche Bindung |
unversorgt |
150 |
88 |
4 |
4 |
6 |
16 |
28 |
4 |
Bei der Gruppe der unversorgten Jugendlichen
handelt es sich um junge Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen;
diese gilt es zunächst abzubauen.
► Finanzielle Auswirkungen
Seit den Ausführungen des Kämmerers zu den
finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts durch die Arbeitsmarktreform
in der Sitzung des Rates am 23.02.2005 haben sich keine Änderungen ergeben.
► Aktuelle Entwicklung
Der Geschäftsführer der ARGE ist zur
Teilnahme an der Sitzung eingeladen worden und kann über die aktuelle Situation
und Entwicklung den Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales
berichten.
Günter Scheib