Betreff
Änderung des § 22 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilden und seiner Ausschüsse (Änderung des Quorums für geheime Abstimmungen),
Antrag der CDU Fraktion vom 14.07.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 01/037
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Beigefügt ist der Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Mindestquorums für einen erfolgreichen Antrag auf geheime Abstimmung.

 

Von den kreisangehörigen Gemeinden und den umliegenden Kreisfreien Städten hat lediglich die Stadt Wuppertal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, abweichend von dem in der Gemeindeordnung festgelegten Mindestquorum ein Drittel der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder als Mindestquorum festzulegen.

 

 

gez.

Horst Thiele