Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Der von der Verwaltung vorgelegte und von den Aufsichtsbehörden genehmigte Generalentwässerungsplan (GEP) ist die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Sicherstellung der Abwasserbeseitigung in Hilden.
2. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht auf der Basis des GEP den Auftrag für die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach § 53 Landeswassergesetz erteilt. Dies beinhaltet ein verbindliches Investitionsprogramm für die nächsten Jahre. Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Einleitung
Eine zukunftsfähige und auf langfristige Funktionsfähigkeit ausgerichtete Abwasserbeseitigung ist als zentrale Infrastruktureinrichtung für eine Kommune unverzichtbar. Nur mit entsprechenden Einrichtungen zur Abwasserableitung (Kanalnetze) und –reinigung (Kläranlagen) ist ein Stadtraum funktionsfähig.
Wegen der langen Nutzungsdauer von Einrichtungen der Stadtentwässerung (Kanäle z.B. bis zu 80 Jahre), sich ändernder Umweltschutzanforderungen, Ergebnissen der Bauzustandskontrolle sowie Stadtentwicklungen gilt es, die vorhandenen Einrichtungen in längeren Abständen einer planerischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel ist es dabei, die notwendigen Anpassungs- und Investitionsbedarfe für einen mittelfristigen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu ermitteln. Vergleichbar mit einer solchen Planung im Bereich der Abwasserbeseitigung ist die Flächennutzungsplanung im Bereich der Bauleitplanung.
Die bisherigen Gesamtplanungen zum Entwässerungsnetz stammten aus den 70-er und 90-er Jahren und waren nicht mehr aktuell. Der Rat der Stadt Hilden beschloss daher in 2007
(SV 66/079 vom 28.2.2007) einen neuen Generalentwässerungsplan (GEP) erarbeiten zu lassen.
Da die Stadt Hilden Mitglied des Bergisch-Rheinischen-Wasserverbandes ist, gehört die Planung und der Betrieb der Kläranlagen nicht zu den städtischen Aufgaben. Der Generalentwässerungsplan beschränkt sich daher auf das Kanalnetz (einschließlich der Nebeneinrichtungen wie z.B. Pumpstationen, Regenrückhalte und -kläreinrichtungen).
Die Ergebnisse dieser Planung liegen nunmehr vor und wurden auch bereits von den Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf und Untere Wasserbehörde Kreis Mettmann) nach § 58 Landeswassergesetz genehmigt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um in Kürze ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten. Darin werden auf der Basis des GEP konkrete Investitionsmaßnahmen für die nächsten Jahre festgelegt. Dieses Konzept hat die Kommune nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hilden als verbindliches Investitionsprogramm (Zeithorizont 12 Jahre) ebenfalls den Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorzulegen (§ 53 Landeswassergesetz).
Mit der Umsetzung der im Generalentwässerungsplan ausgewiesenen und im Abwasserbeseitigungskonzept fixierten Investitionen ist die Zukunftsfähigkeit der Abwasserbeseitigung in Hilden gewährleistet und die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen.
2. Erläuterungen und Ergebnisse
2.1 Grundlagen/Ausgangssituation
Die Stadt Hilden entwässert das kanalisierte
Stadtgebiet überwiegend im Trennsystem.
Die Teilsysteme des Kanalnetzes weisen
folgende Netzlängen auf:
§ Schmutzwasserkanäle - 130 km
§ Mischwasserkanäle - 7 km
§ Regenwasserkanäle - 145 km
Die Gesamtnetzlänge beträgt demnach 282 km.
Im Stadtgebiet leben z.Zt. ca. 57.000 Einwohner, wovon 99,8 % an die Klärwerke
Düsseldorfer Straße in Hilden und Solingen-Ohligs angeschlossen sind.
Der größte Teil des Schmutzwassernetzes und
das Mischwassernetz Weststraße entwässert zur Kläranlage an der Horster Allee
im Hildener Westen, nur das Mischwassernetz Max-Vollmer-Str. zur Kläranlage
Solingen-Ohligs.
Die Kläranlagen werden vom Berg. Rhein.
Wasserverband betrieben.
Das Regenwasserkanalnetz setzt sich aus 108
Teilnetzen zusammen mit einer entsprechenden Anzahl von Einleitungen in die
Hildener Gewässer. Diese sind je nach Anforderung als Direkteinleitung oder als
Einleitung über Regenrückhaltebecken und / oder Regenklärbecken definiert. Die
Netze untereinander sind aus betrieblichen Gründen zum größten Teil miteinander
verbunden.
Für die Ableitung des Schmutzwassers wurde
letztmalig 1995 ein Generalentwässerungsplan erstellt. Die darin ausgewiesenen
hydraulischen Engpässe wurden zwischenzeitlich durch entsprechende
Sanierungsmaßnahmen bzw. durch Neubau von Entlastungssammlern behoben.
Der überwiegende Teil der RW-Netzberechnungen
wurde im Rahmen eines Leistungsfähigkeitsnachweises 1976 nach dem
Zeitbeiwertverfahren nach der seinerzeit gültigen Richtlinie Arbeitsblatt ATV-A
118 durchgeführt. Der restliche Teil der Netzberechnungen stammt aus den
80- / 90-iger Jahren.
Letztlich entsprechen alle angewendeten
Verfahren nicht mehr den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“.
Es war also an der Zeit die hydraulischen
Kapazitäten im städtischen Kanalnetz
auf der Grundlage einer aktuellen
Netzberechnung zu überprüfen. Die veraltete Netzberechnung sowie die stetige
Stadtentwicklung und die veränderten technischen und rechtlichen Anforderungen
machten dies erforderlich. Der Generalentwässerungsplan (GEP) soll im
Wesentlichen als Grundlage für die bauliche und hydraulische Sanierung des Netzes
und seiner Einleitstellen in die Gewässer dienen, sowie den Bedarf an
Regenwasserbehandlungsanlagen vor den jeweiligen Einleitungen unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften nachweisen.
Für die erforderliche Ingenieurleistung hat
das Tiefbau- und Grünflächenamt 2008 im Rahmen eines freihändigen
Vergabeverfahrens fünf Ing.-Büros aufgefordert ein entsprechendes Angebot
abzugeben. Die Aufgabenstellung (Anlage
1) war in Form eines Pflichtenheftes klar definiert.
Die Auftragsvergabe erfolgte im April 2008
an das Ing.-Büro Dr. Pecher AG aus Erkrath mit einer Auftragssumme in Höhe von
170.000,- €.
Die Aufgabenstellung beinhaltete
zusammenfassend folgende Schwerpunkte:
- Modellaufbau zur hydrodynamischen Kanalnetzberechnung
- Ausschreibung und fachliche Begleitung der Messungen zur
Modellkalibrierung
- Durchführung der Modellierung des Kanalnetzes und Modellkalibrierung
- Hydrodynamische Berechnung des Kanalnetzes für den Ist-Zustand und
die Prognosesituation mit Modellregen und einer Regenserie.
- Sanierungsplanung und Kostenschätzung unter Berücksichtigung des
hydraulischen und baulichen Zustands
- Aufstellung eines Regenwasserbehandlungskonzeptes für die im
Trennverfahren entwässerten Gebiete
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2008
begonnen. Nachdem die Ergebnisse im Februar 2010 vorlagen, wurden die
Unterlagen bei den Aufsichtsbehörden eingereicht. Die Genehmigungen von der
Bezirksregierung und der Unteren Wasserbehörden wurden im Mai / Juni erteilt.
2.2 Ergebnisse
Die im Rahmen des GEP durchgeführten
einzelnen Arbeitsschritte und deren Ergebnisse werden nachfolgend zusammenfassend
beschrieben.
Das zugrunde
gelegte Kanalnetz besitzt eine Gesamtlänge von rd. 282 km, und enthält rd.
7.950 Haltungen/Schächte und 68 Sonderbauwerke wie Regenbecken, Pumpstationen
etc. und 108 Einleitungen in verschiedene Gewässer.
Nach der
Erfassung der Grundlagendaten
Kanalstammdaten (Durchmesser, Tiefe usw.)
Einwohnerdichte
Trinkwasserverbrauch
Fremdwasseranfall
Befestigungsgrad
Gebietsgefälle
Sonderbauwerke (RÜ, RÜB)
Einzugsgebiete
Entwässerungsart
Drosselabflüsse
Fließzeitparameter
Indirekteinleitermengen
Pumpenleistungen
Regendaten
und der
Erstellung eines ersten Kanalnetzmodells wurden eigens durchgeführte
Durchfluss- und Niederschlagsmessungen ausgewertet. So konnte der tatsächliche
Anschlussgrad der Einzugsflächen anhand ausgewählter Niederschlagsereignisse
exemplarisch bestimmt werden. Die Ergebnisse dieser repräsentativen
Auswertungen wurden auf das gesamte Einzugsgebiet übertragen, sodass die
künftigen Arbeitsschritte mit einem kalibrierten Kanalnetzmodell durchgeführt
werden konnten.
Auf dieser
Grundlage wurde eine Ist-Berechnung
des vorh. Kanalnetzes durchgeführt. Die Ist-Berechnung soll nachweisen,
inwieweit ein vorhandenes Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist und wo sich
ggfs. Überstauungen einstellen.
Nach DIN EN
752 und Arbeitsblatt DWA-A118 gilt ein bestehendes Kanalnetz dann als ausreichend
dimensioniert, wenn die Mindestleistungsfähigkeit in Abhängigkeit der
Flächennutzung gegeben ist. Als Kriterium für die Überlastung bzw. den Überstau
gilt das Überschreiten der Bezugsebene (i. d. R. und auch in Hilden die
Geländeoberkante). Bei Stadtzentren wird dies bei einer Häufigkeit > n =
0,33 1/a (d. h. häufiger als einmal in drei Jahren), bei allgemeinen
Wohngebieten bei einer Häufigkeit > n = 0,5 1/a (d. h. häufiger als einmal
in zwei Jahren) als kritisch angesehen.
Die
hydraulische Sanierungserfordernis ist demnach gegeben, wenn die o. a. Kriterien
nicht erfüllt werden. Das Kanalnetz in Hilden weist bereits beim einjährlichen
Ereignis rechnerische Überstauungen auf, sodass hier im Prinzip Handlungsbedarf
vorliegt. Langjährige Erfahrungen und Beobachtungen haben allerdings ergeben,
dass Überstauungen, wenn sie dann tatsächlich stattfanden, nur kurzeitig
auftraten und zu keinen nennenswerten Schäden führten.
In der Kanaldatenbank
sind damit alle Haltungen, die rechnerisch einen Einstau (bis OK. Kanaldeckel)
oder einen Überstau (über OK Kanaldeckel) aufweisen farblich (grün, blau u.a.)
dargestellt. Ein exemplarischer Auszug aus der Plandarstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die
Vermaschung (Verbindungen von Netzteilen) des Kanalnetzes untereinander führt
dazu, dass sich eine gleichmäßige Aus- bzw. Überlastung im Kanalnetz einstellt.
Dies macht sich besonders im Regenwasserkanalnetz positiv bemerkbar.
Es gibt also
keine signifikanten Schwachstellen im Netz; eher eine Anhäufung von
unterdimensionierten Kanälen, die über das gesamte Kanalnetz verteilt sind.
Dabei werden nur im Regenwassernetz Überstauungen ausgewiesen.
Das Mischwassernetz und das
Schmutzwassernetz sind hydraulisch, gemäß den rechnerischen Nachweisen, in
einwandfreiem Zustand.
Nach
Abschluss der Ist-Berechnung erfolgte die Erfassung von zukünftigen
Erschließungen und Netzergänzungen, die Einarbeitung von Vorgaben zu konkret
anstehenden Kanalbaumaßnahmen, sowie die Berücksichtigung der weiterzuleitenden
klärpflichtigen Regenwassermengen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen
Daten wurde eine Prognose-Berechnung durchgeführt.
Ein exemplarischer Auszug aus der Plandarstellung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Hier sind alle Maßnahmen abschnittsweise
dargestellt und mit einer Maßnahmennummer versehen.
Die
hydraulischen Belastungen im Prognosenetz gleichen im Wesentlichen den Belastungen
im Ist-Zustand. Für das Schmutzwassernetz gilt analog zur Ist-Betrachtung, dass
selbst durch einen 100%-igen Zuschlag auf den Schmutzwasserspitzenabfluss keine
kritischen Belastungsgrade und Wasserspiegellagen erzeugt werden.
Grundsätzlich
wurde bei der Interpretation der Berechnungsergebnisse geprüft, ob der ausgewiesene
Überstau unmittelbar auf eine Prognosemaßnahme zurückzuführen ist. In diesen
Fällen wurden im Rahmen der Sanierungsplanung optimierte Lösungen unter
Einbeziehung von Rückhalteräumen untersucht.
Die
prognostizierte Belastung des Schmutzwassernetzes und somit auch der Kläranlage
beinhaltet auch die zusätzlichen Basisabflüsse der geplanten Regenklärbecken,
die in dem Regenwasserbehandlungskonzept
ermittelt wurden. Dabei wurde die
derzeitige Abflussmenge aus allen vorh. Regenklärbecken als max. Abflussmenge
festgesetzt, d.h die Summe aller zukünftigen Abflussmengen aus den
Regenklärbecken muss gleich bleiben. Es muss dann jeweils eine Anpassung
erfolgen. Die Folge daraus ist, dass weder die betroffenen Schmutzwassersammler
vergrößert werden müssen, noch auf der Kläranlage ein zusätzliches Ausgleichsbecken
erforderlich wird.
Das
Prognosemodell bildete die Grundlage für die ganzheitliche Sanierungskonzeption, die im Anschluss an die Ausweisung der
prognostizierten Netzbelastungen aufgestellt wurde. Der ganzheitliche Ansatz
bei der Konzeption berücksichtigt den baulichen Zustand der Kanäle sowie weitere
einflussnehmende Randbedingungen wie Überschneidungen mit anderen vorgesehenen
Maßnahmen (z. B. Straßenbau und –sanierung).
Im Rahmen
der Sanierungsplanung wurden für rd. 30 % der Regenwasserkanäle auf der Grundlage
der errechneten Netzbelastungen und –überlastungen Neudimensionierungen und
Optimierungen (Gefälleausgleich, Trassenwahl etc.) vorgenommen.
Parallel
dazu wurden in einem Regenwasserbehandlungskonzept
Lösungsvorschläge für die notwendige Regenwasserbehandlung im Trennsystem
konzipiert.
Gemäß dem
Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“
vom 26. Mai 2004 (sog. Trennerlass) muss schwach und stark belastetes Niederschlagswasser
behandelt werden. Die Beurteilung der Belastung erfolgt dabei über eine
Betrachtung und Bewertung der abflusswirksamen Flächen sowie unter
Berücksichtigung der Nutzung im entsprechenden Einzugsgebiet, d.h. dass das auf
allen abflusswirksamen Flächen anfallenden Niederschlagswasser nach
Belastungsgrad bzw. Behandlungsbedürfigkeit kategorisiert bzw. eingestuft
wurde. Hierbei gibt es drei Einteilungen
Unbelastetetes
= unverschmutztes Niederschlagswasser
Schwach
belastet = gering verschmutztes Niederschlagswasser
Stark
belastetes = verschmutztes Niederschlagswasser
Zur
Beurteilung der Verschmutzung der im Einzugsgebiet angeschlossenen und
versiegelten Flächen wurde ein geographisches Informationssystem für das gesamte
Stadtgebiet aufgestellt. Hierin enthalten sind demnach auch alle Flächen, die
bereits einer vorhandenen Regenwasserbehandlungsanlage im Trennverfahren oder
dem Mischsystem zugeordnet sind.
Als Quellen
für den Aufbau des Informationssystems wurden im Wesentlichen die folgenden Daten/Unterlagen
verwendet (s. a. Abschnitt 2 – Unterlagen):
· Digitaler Flächennutzungsplan für
Hilden, Stand: Juli 2008
· Digitale Realnutzungskartierung für
das Einzugsgebiet, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Stand: März 2003
· Digitales Kataster der Grundstücke
und versiegelten Flächen im Einzugsgebiet (WTE-Daten aus der Ermittlung der
Regenwassergebühr), Stand: 1. Quartal 2005
· Digitale Luftbilder für Hilden,
Stand 2005
Das durch
die o. a. Quellen entstandene Informationssystem wurde mit den einleitstellenbezogenen
Flächendaten aus dem Kanalnetzmodell für die hydraulischen Berechnungen
verschnitten. Anschließend erfolgte die Zuweisung einer jeden Teilfläche zu
einer Verschmutzungskategorie gemäß Trennerlass. Damit wurden Bilanzierungen
der kategorisierten Flächen für jedes Einzugsgebiet einer Einleitstelle
ermöglicht.
Grundlage für die vorläufige Kategorisierung waren die
nutzungsbezogenen Informationen aus dem Flächennutzungsplan, die durch
detaillierte Prüfung (z.B. bei Sonderflächen und den Nutzungen Mischgebiet,
Kerngebiet und Gemeinbedarf) und Ortsbegehungen im Einzelfall abgesichert
wurden. Das Endergebnis der Flächenkategorisierung wurde in einem Übersichtslageplan
(Auszug Anlage 4).
In einem nächsten Schritt wurde untersucht, für welche Einzugsgebiete die Regenwasserbehandlung vorzusehen ist. Als Hilfsmittel diente die Kanaldatenbank mit den 108 Einleitstellen und den dazugehörigen Einzugsgebieten. Im Rahmen der Bearbeitung wurden die vorläufigen Einschätzungen anhand des endgültigen Kategorienplans überprüft und ggf. angepasst, zum Großteil aber verifiziert.
Als Endergebnis dieses Schrittes gilt der in der Anlage
beigefügte Übersichtsplan mit der flächenbezogenen Darstellung von vorhandenen
und geplanten Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung (Auszug Anlage 4).
Die
Lösungsvorschläge zur Umsetzung der Anforderungen des Trennerlasses konnten nur
über einen ganzheitlichen Ansatz entwickelt werden. Der ganzheitliche Ansatz
berücksichtigt u. A. den baulichen Zustand der Kanäle und das hydraulische
Sanierungskonzept. Grundsätzlich wurden vor der endgültigen Festlegung der
geplanten Regenwasserbehandlung alle Vorschläge einer kritischen Prüfung
bezüglich der Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit unterzogen. Mögliche
Alternativen wurden detailliert untersucht und abgestimmt. Zusätzlich wurden im
Rahmen von Kostenvergleichsrechnungen Barwertermittlungen durchgeführt.
Die
ausgearbeiteten Vorschläge zur Regenwasserbehandlung resultieren aus den Vorgaben
des Trennerlasses unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen. Darüber
hinaus wurde der Einsatz sinnvoller alternativer dezentraler Methoden für jeden Standort überprüft. Überwiegend
wurden klassische Lösungen ausgearbeitet. So sollen zukünftig mehrere neue Regenklärbecken
im Netz angeordnet werden. Die Bereitstellung des Behandlungsvolumens soll zum
Teil durch die angeschlossenen Kanalquerschnitte erfolgen, sodass hier
Stauraumkanäle mit untenliegender Entlastung entstehen. Bei der Ausweisung
neuer Standorte für die Regenwasserbehandlung wurden sofern möglich
Einzugsgebiete zusammengefasst.
Es ist aber auch vorgesehen, die Einzugsgebiete vorhandener Regenklärungen um weitere Flächen zu erweitern. Zusätzliche Anschlüsse werden dann durch Verbindungsleitungen, die nur den klärpflichtigen Regenwasseranteil transportieren, realisiert. Der nicht klärpflichtige Anteil wird über ein neues Regenüberlaufbauwerk und die bestehenden Auslasskanäle dem Gewässer zugeführt. Bei der Benutzung bestehender Anlagen wurde überprüft, ob das vorhandene Behandlungsvolumen ausreicht oder erweitert werden muss.
In Anlage
5 wurden alle Vorschläge der geplanten Regenwasserbehandlungen
zusammengestellt. Insgesamt sind hier 50 Anlagen geplant.
Die
vorhandenen 13 Regenwasserbehandlungsanlagen (+3 Notüberläufe) und die 42
Einleitungsstellen, die nicht mit einer Regenwasserbehandlung versehen werden
müssen, sind in Anlage 6 aufgelistet.
Im
Generalentwässerungsplan sind keine möglichen Regenrückhaltemaßnahmen
enthalten. Um hierzu Aussagen zu treffen, müssen erst vom Berg. Rhein.
Wasserverband die erforderlichen Niederschlagsabflussmodelle für die
Gewässer erstellt werden. Es ist aber
davon auszugehen, dass hier auch zu gegebener Zeit Handlungsbedarf besteht. Das
Tiefbau- und Grünflächenamt wird rechtzeitig darüber berichten.
Das
Investitionsvolumen zur Umsetzung der im GEP ausgewiesenen Sanierungsvorschläge
wurde zu rd. 48,3 Mio € netto = 57,8 Mio € bestimmt.
Diese Summe
setzt sich zusammen aus:
Kanalsanierungen
aus baulichen und hydraulichen Gründen: 51,4
Mill. €
Regenwasserbehandlungsmaßnahmen 5,8 Mill.
€
Sondermaßnahmen
im Kanalnetz 0,3
Mill. €
Gesamtinvestitionsvolumen
brutto 57,5 Mill. €
Die
Summe des Gesamtinvestitionsvolumens erscheint auf dem ersten Blick sehr hoch
und lässt schnell den Vorwurf nach einem Sanierungsstau zu.
Ordnet
man aber die ausgewiesenen Sanierungsvorschläge in eine
Maßnahmen-Prioritätenliste, und geht man
davon aus, dass die Realisierung dieser Maßnahmen sich über einen Zeitraum von
20 – 25 Jahren erstrecken wird, so entspricht dies einer jährlichen Investition
von 2,3 bis 2,8 Mill. €. In der Mehrjahresfinanzplanung 2011 - 2014 sind
aktuell durchschnittlich 2 Mill. €
vorgesehen. Alle hier angemeldeten Maßnahmen sind im o. g. Sanierungskonzeption
enthalten.
2.3 Weitere Vorgehensweise
Auf Grundlage des Generalentwässerungsplanes
und der erarbeiteten Sanierungskonzeption wird das Tiefbau- und Grünflächenamt
als nächsten Schritt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
vornehmen, als gesetzliche Aufgabe nach § 53 Landeswassergesetz. Hiernach sind
die Kommunen verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen eine entsprechende
Planung ihrer Maßnahmen in der Stadtentwässerung zu erstellen und den Wasserbehörden
zur Genehmigung vorzulegen.
In diesem Konzept werden o.g. Kosten zu
sinnvollen Maßnahmen und einem Realisierungszeitraum zusammengefasst. Einige
Maßnahmen sind in der Mehrjahresfinanzplanung schon enthalten. Dieses
Abwasserbeseitigungskonzept umfasst einen Zeitraum von 12 Jahren, von denen die
ersten 6 Jahre verbindlich sind. Es ist somit ein verbindlicher Beschluss des
Rates der Stadt Hilden erforderlich.
Der Auftrag für die Konzepterstellung wurde
zwischenzeitlich an ein Ing. Büro erteilt. Das Ergebnis wird dem Rat der Stadt
Hilden in 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
110302 |
Bezeichnung |
Stadtentwässerung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Maßnahmen werden entsprechend der Vorgabe in der |
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Haushaltsjahr: |
Mehrjahresfinanzplanung
angemeldet. |
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Eine Konkretisierung der einzelnen
Maßnahmen wird in den kommenden Haushalten vorgenommen. Daneben sind für
Regenwasserbehandlungsanlagen für 2012
= 52.000,- € und für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 155.000,- € eingeplant
(I096600133). Die Details ergeben sich dann aus dem noch
zu beschließenden Abwasserbeseitigungskonzept. |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen
Klausgrete |