Beschlussvorschlag:
„Der Personalausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zur Einführung der leistungsbezogenen Entgelte und der Vereinbarung eines Betrieblichen Systems bei der Stadtverwaltung Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der am
01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
sieht in § 18 erstmals die Einführung variabler, leistungsbezogener Entgelte
vor.
Intention
der Tarifparteien ist es, auch im Bereich des öffentlichen Dienstes die
Voraussetzungen zu schaffen, um Leistung finanziell honorieren zu können.
Hierdurch sollen gemäß § 18 Abs. 1 TVöD die öffentlichen Dienstleistungen
verbessert sowie Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz der
Beschäftigten gestärkt werden.
Für
die aktuelle Geltungsdauer des TVöD geht es zunächst um einen
leistungsabhängigen Anteil in Höhe von 1 % der ständigen Entgeltsumme aller
Beschäftigten. Für die derzeit 575 Beschäftigten (ehemalige Angestellte und
Arbeiter) der Stadtverwaltung Hilden beträgt das leistungsbezogene Budget in
2007 rund 137.000,- €.
Im
Verhältnis zu dem nicht unerheblichen Aufwand bei der Einführung eines
betrieblichen Systems zur Verteilung der Entgelte und auch bei der in Zukunft
jährlich notwendigen Umsetzung erscheint diese Summe zunächst nicht angemessen.
Im Laufe der von den Tarifvertragsparteien beabsichtigten Entwicklung wird sich
dieses Verhältnis aber maßgeblich verändern: Zielgröße der Leistungsentgelte
ist nämlich eine Summe von 8 % der ständigen Entgelte alle Beschäftigten.
Das
Tarifrecht geht davon aus, dass das Volumen für das Leistungsentgelt von 1 %
der Entgeltsummen kein zusätzlich vom Arbeitgeber bereit gestelltes Geld ist
und sich somit grundsätzlich keine finanzielle Mehrbelastung ergibt, weil sich
das Leistungsbudget aus tariflichen Umschichtungen finanzieren soll. Dies sind
z. B. geringere Aufwendungen für die Jahressonderzahlung, die das bisherige
Urlaubsgeld und die Weihnachtszuwendung ersetzt, sowie die in Zukunft auslaufenden
Besitzstände wie Kinderzuschläge und die im Verhältnis zum BAT meist geringeren
Entgelte bei Neueinstellungen. Bestimmte finanzielle Einsparungen werden sich
somit allerdings erst mittelfristig ergeben und können daher derzeit nicht
beziffert werden. Lediglich die Einsparung von rd. 97.000 € im
Jahr 2007 auf Grund der tarifrechtlichen Änderung bei der Berechnung der
Sonderzahlung kann hier genannt werden. Demgegenüber stehen allerdings
zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 200.000 € pro
Jahr durch die Eingruppierung eines großen Teils der Beschäftigten in die
nächsthöhere reguläre Entgeltstufe ab dem 01.10.2007.
Nach §
18 TVöD ist das Betriebliche System zur Verteilung der Leistungsentgelte durch
eine einvernehmliche Dienstvereinbarung zwischen der Verwaltung und dem
Personalrat festzulegen. Die Erarbeitung dieses Systems muss durch eine sog.
Betriebliche Kommission erfolgen, die paritätisch mit
Verwaltungsmitarbeiterinnen oder –mitarbeitern und Personalratsmitgliedern zu
besetzen ist. Diese Kommission hat ihre Arbeit im vergangenen Jahr begonnen;
erste Zwischenergebnisse, die später in die Dienstvereinbarung einfließen
müssen, wurden bereits einvernehmlich zwischen Personalrat und Verwaltung
abgesprochen.
Im
Wesentlichen sind durch die Dienstvereinbarung folgende Themen zu regeln:
Verfahren
zur Einführung der leistungsbezogenen Entgelte
Festlegung
der Art des Entgeltes (Leistungsprämie oder Leistungszulage)
Bestimmung
der Verfahren zur Leistungsbewertung (Zielvereinbarung und/oder Systematische
Leistungsbewertung)
Festlegung
der Zielvereinbarungskriterien und der Leistungsbewertungskriterien
Entscheidung
über die Bildung eines Gesamtbudgets oder verschiedener Budgets (z. B. nach
Entgeltgruppen oder Dezernaten)
Auswertung
der tatsächlichen Verteilung der Leistungsentgelte nach Ablauf des jeweiligen
Verteilungszeitraumes von einem Jahr.
Für
den Fall, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarung nicht bis zum 31.07.2007
zustande kommt, sieht der TVöD eine pauschale Verteilung des Gesamtbudgets aus
2007 im Dezember 2007 an alle
Beschäftigten („Gießkanne“) vor. Sollte auch bis zum 30.09.2007 eine Dienstvereinbarung
nicht abgeschlossen worden sein, so muss auch noch im Jahr 2008 das „Gießkannenprinzip“
angewendet werden. Dann werden die Beschäftigten allerdings nur noch die Hälfte
des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets erhalten; die andere Hälfte wird dem
Budget des Folgejahres (2009) zugeschlagen. Über eine mögliche Verzinsung
dieses Betrages wird in der Tarifrunde des Jahres 2008 verhandelt werden. Durch
diese Verfahrensweise wollen die Tarifvertragsparteien erreichen, dass
Personalrat und Verwaltung sich im Interesse aller Beschäftigten veranlasst
sehen, eine einvernehmliche Dienstvereinbarung möglichst noch in der ersten
Hälfte des Jahres 2007 abzuschließen.
Unabhängig
von der Frage, ob die Dienstvereinbarung bis zum 31.07.2007 abgeschlossen sein
wird, geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass für das Jahr 2007 eine
pauschale Verteilung des Leistungsbudgets an alle Beschäftigten erfolgen wird.
Der Abschluss der Vereinbarung, die Information aller Beschäftigten, die
Schulung der Vorgesetzten und die erstmalige Umsetzung der Leistungsfeststellungsverfahren
wird aus Sicht der Verwaltung so viel Zeit in Ansp ruch nehmen, dass in diesem
Jahr die „erste Runde“ der leistungsbezogenen Entgeltverteilung vermutlich
nicht mehr durchgeführt werden kann. Im Hinblick auf die (insbesondere
langfristige) Bedeutung dieses Instrumentes empfiehlt es sich zudem, das System
mit der gebotenen Sorgfalt zu erarbeiten und auch die Einführung so zu
gestalten, dass alle Beschäftigten und die Vorgesetzten die möglichen positiven
Auswirkungen des Systems erkennen und ohne Vorbehalte akzeptieren.
Nach
Abschluss der Dienstvereinbarung wird die Verwaltung die Mitglieder des
Personalausschusses über die weitere Umsetzung des § 18 TVöD in Hilden
informieren.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer: |
010804 |
Bezeichnung: |
Personalservice |
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
|
€ |
€ |
nein |
|
2007 |
137.000,- |
|
|
Leistungsentgelte
für die Beschäftigten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sichtvermerk
Kämmerer |