Betreff
Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 10/010
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Personalausschuss stimmt der Einrichtung von 4 Planstellen für Beamte des mittleren Dienstes für den Feuerschutz und ggf. 4 Planstellen für Beschäftigte für den Krankentransportdienst als erste Umsetzungsstufe des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Hilden zu.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden ist wie alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und vom Rat beschließen zu lassen. Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Hilden wurde mit der als Anlage  beiliegenden Sitzungsvorlage SV-Nr. 37/02 dem Haupt- und Finanzausschuss zur „ersten Beratung“ vorgelegt und soll am 1. März 2006 vom Rat beschlossen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Plan zur Kenntnis genommen und ohne Beratung an den Personalausschuss – der ohnehin in der Beratungsfolge vorgesehen war - verwiesen.

 

Für die Beratung des Brandschutzbedarfsplanes waren im Haupt- und Finanzausschuss zwei Fragen gestellt worden. Zum einen sollte die Verwaltung darlegen, in welchen Städten des Kreises bisher Brandschutzbedarfspläne mit welchen Schutzzielen verabschiedet wurden. Zum anderen sollte geprüft werden, ob bezüglich der Werkstätten der Feuerwehr eine Kooperation mit der Kreispolizeibehörde in Mettmann möglich sei. Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

 

1.    Schutzzieldefinition

 

       In den bereits verabschiedeten Brandschutzbedarfsplänen im Kreis Mettmann sind folgende Schutzziele beschlossen worden:

 

      

Stadt

Hilfsfrist

Personal in 8 Min.

Personal in 13 Min.

Erreichungsgrad

Erkrath

8/13 Minuten

10 Funktionen

weitere 6 Funktionen

90 %

Haan

8/13 Minuten

9 Funktionen

weitere 6 Funktionen

90 %

Heiligenhaus

8/13 Minuten

10 Funktionen

weitere 6 Funktionen

90 %

Langenfeld

8/13 Minuten

9 Funktionen

weitere 6 Funktionen

95 %

Monheim

8/13 Minuten

10 Funktionen

weitere 6 Funktionen

95 %

Ratingen

8/13 Minuten

10 Funktionen

weitere 6 Funktionen

95 %

Velbert

8/13 Minuten

10 Funktionen

weitere 6 Funktionen

90 %

 

Schutzzieldefinition – Entwurf Brandschutzbedarfsplan Hilden

Hilden

8/13 Minuten

10 Funktionen

weitere 6 Funktionen

95 %

 

       Bei der Hilfsfrist wurde in allen bisher beschlossenen Brandschutzbedarfsplänen von der Möglichkeit der Teilung in eine erste Einsatzeinheit innerhalb der nach dem Rettungsgesetz NRW vorgeschriebenen 8-Minuten-Frist und eine Verstärkungseinheit innerhalb von 13 Minuten nach der Alarmierung Gebrauch gemacht. Dies ermöglicht, die Verstärkungseinheit mit Ehrenamtlichen zu besetzen und insofern auf die Vorhaltung von weiterem hauptamtlichem Personal verzichten zu können.

 

       Die Personalstärke ergibt sich aus den notwendigen Funktionen zur Bekämpfung eines „kritischen Wohnungsbrandes“ im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, die in Hilden in allen Stadtbezirken vorhanden sind. Dabei kann – sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen – mit zumindest 10 Funktionen in der Regel die Menschenrettung eingeleitet werden. Diese 10 Funktionen setzen sich „nach dem Stand der Technik und den Feuerwehr-Sicherheitsvorschriften“ wie folgt zusammen:

 

1 Funktion         Einsatzleiter

 

1 Funktion         Gruppenführer zur Erkundung, Verstärkung Angriffstrupp, Einsatz Wärmebildkamera, Überdruckbelüftung. Atemschutzüberwachung, Gas/Elektro-Abschaltung

 

1 Funktion         Maschinist Löschfahrzeug

 

2 Funktionen     Angriffstrupp zur Rettung von Personen und Angriff über den ersten Rettungsweg

 

2 Funktionen     Sicherungstrupp

 

1 Funktion         Maschinist Drehleiter zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges

 

2 Funktionen     Rettung von Personen über die Drehleiter, Löschwasserversorgung

 

Nach weiteren 5 Minuten müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ (Rauchgasdurchzündung) mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Die weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur weiteren Eigensicherung der Ein­satzkräfte erforderlich.

 

Beim der Festlegung des Erreichungsgrades können die örtlichen Besonderheiten, z.B. der Flächenzuschnitt des Gemeindegebietes und die sich daraus ergebenden Anfahrtzeiten berücksichtigt werden. Auf die notwendige Personalvorhaltung hat der Erreichungsgrad keinen Einfluss.

 

 

2.    Kooperation mit der Kreispolizeibehörde

 

       Zur Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten mit der Kreispolizeibehörde in Mettmann wurde ein Gespräch mit dem Leiter VL 3 geführt. Dieser wies darauf hin, dass derzeit nicht die Möglichkeit bestünde, Dienstleistungen für Kommunen auszuführen. Es werde aber angestrebt, Angebote im Bereich Kraftfahrzeugwartung und Funk zu ermöglichen.

 

Für die Feuerwehr Hilden ergeben sich bei den Kraftfahrzeugen keine Vorteile, da die Wartung und Reparaturen der Feuerwehrfahrzeuge durch den städt. Bauhof vorgenommen werden. Außerdem sind die längeren Fahrtzeiten nach Mettmann und die Einschränkung zu berücksichtigen, dass Reparaturen und Wartungen an LKW von der Kreispolizeibehörde nicht durchgeführt werden können. Mittelfristig ist jedoch eine Kooperation im Bereich BOS-Funk denkbar und wird weiter verfolgt. Zur Zeit bestehen bei der Kreispolizeibehörde keine freien Kapazitäten für die Wartung und Reparatur von Funkgeräten und Fernmeldeempfängern der Feuerwehr.

 

 

Zu den sonstigen Aspekten wird auf den der Sitzungsvorlage Nr. 37/02beiliegenden Brandschutzbedarfsplan verwiesen.

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

Sammelnachweis I und andere                                       

Bezeichnung: Personalkosten

 

Kosten    ca. 260.000 Euro in

2006, Folgekosten sind noch nicht zu ermitteln

vorgesehen im

Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsjahr  2006

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Haushaltsplan 2006

 

(Die im Brandschutzbedarfsplan enthaltenen Umbaumaßnahmen sind in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt.)

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

 

Planstelle(n):   4 Planstellen Beamte m.D. für den Feuerschutz und

ggf. 4 Planstellen für Beschäftigte im Krankentransportdienst

Sichtvermerk Personaldezernent