Beschlussvorschlag:
„Der
Personalausschuss stimmt der Einrichtung von 4 Planstellen für Beamte des
mittleren Dienstes für den Feuerschutz und ggf. 4 Planstellen für Beschäftigte
für den Krankentransportdienst als erste Umsetzungsstufe des
Brandschutzbedarfsplans der Stadt Hilden zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden ist wie alle Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen
und vom Rat beschließen zu lassen. Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt
Hilden wurde mit der als Anlage beiliegenden Sitzungsvorlage SV-Nr. 37/02 dem
Haupt- und Finanzausschuss zur „ersten Beratung“ vorgelegt und soll am 1. März
2006 vom Rat beschlossen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Plan
zur Kenntnis genommen und ohne Beratung an den Personalausschuss – der ohnehin
in der Beratungsfolge vorgesehen war - verwiesen.
Für die Beratung des Brandschutzbedarfsplanes
waren im Haupt- und Finanzausschuss zwei Fragen gestellt worden. Zum einen
sollte die Verwaltung darlegen, in welchen Städten des Kreises bisher Brandschutzbedarfspläne
mit welchen Schutzzielen verabschiedet wurden. Zum anderen sollte geprüft
werden, ob bezüglich der Werkstätten der Feuerwehr eine Kooperation mit der
Kreispolizeibehörde in Mettmann möglich sei. Hierzu ist folgendes auszuführen:
1. Schutzzieldefinition
In den bereits verabschiedeten
Brandschutzbedarfsplänen im Kreis Mettmann sind folgende Schutzziele
beschlossen worden:
Stadt |
Hilfsfrist |
Personal
in 8 Min. |
Personal
in 13 Min. |
Erreichungsgrad |
Erkrath |
8/13 Minuten |
10 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
90 % |
Haan |
8/13 Minuten |
9 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
90 % |
Heiligenhaus |
8/13 Minuten |
10 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
90 % |
Langenfeld |
8/13 Minuten |
9 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
95 % |
Monheim |
8/13 Minuten |
10 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
95 % |
Ratingen |
8/13 Minuten |
10 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
95 % |
Velbert |
8/13 Minuten |
10 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
90 % |
Schutzzieldefinition – Entwurf
Brandschutzbedarfsplan Hilden |
||||
Hilden |
8/13 Minuten |
10 Funktionen |
weitere 6 Funktionen |
95 % |
Bei der Hilfsfrist wurde in allen bisher
beschlossenen Brandschutzbedarfsplänen von der Möglichkeit der Teilung in eine
erste Einsatzeinheit innerhalb der nach dem Rettungsgesetz NRW vorgeschriebenen
8-Minuten-Frist und eine Verstärkungseinheit innerhalb von 13 Minuten nach der
Alarmierung Gebrauch gemacht. Dies ermöglicht, die Verstärkungseinheit mit Ehrenamtlichen
zu besetzen und insofern auf die Vorhaltung von weiterem hauptamtlichem Personal
verzichten zu können.
Die Personalstärke ergibt sich aus den
notwendigen Funktionen zur Bekämpfung eines „kritischen Wohnungsbrandes“ im 2.
Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, die in Hilden in allen Stadtbezirken
vorhanden sind. Dabei kann – sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen
– mit zumindest 10 Funktionen in der Regel die Menschenrettung eingeleitet
werden. Diese 10 Funktionen setzen sich „nach dem Stand der Technik und den
Feuerwehr-Sicherheitsvorschriften“ wie folgt zusammen:
1
Funktion Einsatzleiter
1
Funktion Gruppenführer zur
Erkundung, Verstärkung Angriffstrupp, Einsatz Wärmebildkamera,
Überdruckbelüftung. Atemschutzüberwachung, Gas/Elektro-Abschaltung
1
Funktion Maschinist Löschfahrzeug
2
Funktionen Angriffstrupp zur Rettung
von Personen und Angriff über den ersten Rettungsweg
2
Funktionen Sicherungstrupp
1
Funktion Maschinist Drehleiter zur
Sicherstellung des 2. Rettungsweges
2
Funktionen Rettung von Personen über
die Drehleiter, Löschwasserversorgung
Nach weiteren 5
Minuten müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ (Rauchgasdurchzündung)
mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Die weiteren 6 Funktionen sind zur
Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung
sowie zur weiteren Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich.
Beim der Festlegung
des Erreichungsgrades können die örtlichen Besonderheiten, z.B. der
Flächenzuschnitt des Gemeindegebietes und die sich daraus ergebenden
Anfahrtzeiten berücksichtigt werden. Auf die notwendige Personalvorhaltung hat
der Erreichungsgrad keinen Einfluss.
2. Kooperation
mit der Kreispolizeibehörde
Zur Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten
mit der Kreispolizeibehörde in Mettmann wurde ein Gespräch mit dem Leiter VL 3
geführt. Dieser wies darauf hin, dass derzeit nicht die Möglichkeit bestünde,
Dienstleistungen für Kommunen auszuführen. Es werde aber angestrebt, Angebote
im Bereich Kraftfahrzeugwartung und Funk zu ermöglichen.
Für die Feuerwehr
Hilden ergeben sich bei den Kraftfahrzeugen keine Vorteile, da die Wartung und
Reparaturen der Feuerwehrfahrzeuge durch den städt. Bauhof vorgenommen werden.
Außerdem sind die längeren Fahrtzeiten nach Mettmann und die Einschränkung zu berücksichtigen,
dass Reparaturen und Wartungen an LKW von der Kreispolizeibehörde nicht
durchgeführt werden können. Mittelfristig ist jedoch eine Kooperation im
Bereich BOS-Funk denkbar und wird weiter verfolgt. Zur Zeit bestehen bei der
Kreispolizeibehörde keine freien Kapazitäten für die Wartung und Reparatur von
Funkgeräten und Fernmeldeempfängern der Feuerwehr.
Zu den sonstigen Aspekten wird auf den der
Sitzungsvorlage Nr. 37/02beiliegenden Brandschutzbedarfsplan verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: Sammelnachweis I und andere |
Bezeichnung:
Personalkosten |
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Kosten ca. 260.000 Euro in 2006, Folgekosten sind noch nicht zu ermitteln |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2006 |
|
Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Haushaltsplan 2006 (Die im
Brandschutzbedarfsplan enthaltenen Umbaumaßnahmen sind in der Finanzplanung
noch nicht berücksichtigt.) |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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