Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103, 3.Änderung (VEP Nr. 16) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung
mit § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im
westlichen Eckbereich von Düsseldorfer Straße und Niedenstraße.
Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 16
umfasst die Flurstücke 307 und 308.
Alle Flurstücke liegen in Flur 1 der
Gemarkung Hilden.
Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 103, 3.Änderung.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die gewerbliche Nutzung des Plangebietes
als Erweiterungsfläche für einen unmittelbar angrenzenden Gewerbebetrieb
ermöglichen.
H. Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschäftigte sich erstmals in seiner Sitzung am 24.03.2010 mit dem hier anstehenden Thema.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103, 2.Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/ Niedenstraße.
Anlass für die Entscheidung war ein entsprechender Antrag der Firma NOFA Vermögensverwaltungsgesellschaft; hinter dieser verbirgt sich die Fa. PROFAIR, die an der Forststraße ansässig ist und eine Betriebserweiterungsfläche benötigt.
Inzwischen hat die Fa. NOFA mitgeteilt, dass sie als Bauträger des Vorhabens auftreten wird und die Planung selbst durch das Haaner Planungsbüro ISR koordiniert und betrieben werden soll.
Dementsprechend ist es jetzt möglich, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103, 3.Änderung (VEP Nr. 16) zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Plangebiet umfasst ein Gelände von ca. 6100 m² Größe im westlichen Eckbereich von Düsseldorfer Straße und Niedenstraße. Dieses Gelände wird heute für einen Telekommunikationseinrichtung (Sendemast plus Technikgebäude) genutzt, ansonsten gibt es keine Gebäude. Das Grundstück verfügt entlang der Düsseldorfer Straße über eine durchgehende Baum- und Strauchstruktur und ist ansonsten eine Wiese.
Das Planungsziel liegt darin, den geltenden Bebauungsplan Nr. 103, 2.Änderung (aus 2006) so zu ändern, dass der angesprochene Bereich als Erweiterungsfläche für die Fa. PROFAIR genutzt werden kann. Es geht also darum, die konkret nutzbare gewerbliche Baufläche zu vergrößern.
Das Bebauungsplan-Verfahren sichert dabei die umfassende Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (und damit natürlich auch der unmittelbaren Anlieger).
Anschließend an den Aufstellungsbeschluss kann das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in seine konkrete Phase eintreten.
In der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage sind eine erste Vorentwurfsbegründung sowie ein Planentwurf enthalten, der das Planungsziel wiedergibt.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem Änderungsverfahren um den geeigneten Weg, die Weiterentwicklung der Fa. PROFAIR planungsrechtlich abzusichern.
H. Thiele