Betreff
Kindergartenplanung der Kath. Kirche
hier: Vertrag zur Sonderfinanzierung der kath. Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth"
Vorlage
WP 09-14 SV 51/065
Aktenzeichen
III/51-Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die aktuellen Verhandlungen zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und der Stadt Hilden zur Sonderfinanzierung einer Kindergartengruppe der Kath. Kindertageseinrichtung St. Elisabeth zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs fortzuführen und nach Beratung im nächsten Jugendhilfeausschuss an den Rat der Stadt zur Beschlussfassung weiterzuleiten.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, hat das Erzbistum Köln zum 01.08.2008 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder angepasst, sodass lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz vorgehalten wird.

 

Entsprechend der Kath. Kindergartenplanung sollten bis zum 01.08.2008 von den ehemals 22 Gruppen in 7 katholischen Kindertageseinrichtungen nur noch 12 Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft verbleiben, die übrigen 10 Gruppen sollten bis zu diesem Zeitpunkt abgebaut werden.

 

Ab dem 01.08.2008 werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft geführt:

-    St. Elisabeth (3-gruppige Kindertageseinrichtung)

-    St. Konrad (allerdings bei gleichzeitigem Abbau von 2 Gruppen)

-    St. Marien (3-gruppige Kindertageseinrichtung)

-    St. Christophorus (2-gruppige Kindertageseinrichtung.

 

Seitens des Erzbistums Köln wurde bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich von einem Trägerwechsel ausgegangen. Mit Zustimmung des Erzbistums Köln ist die 2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft verblieben - die Stadt Hilden gewährt zur Finanzierung der Betriebskosten dieser kath. Kindertageseinrichtung einen Sonderzuschuss in Höhe des Trägeranteils der kath. Kirche entsprechend einer vom Rat der Stadt beschossenen vertraglichen Vereinbarung.

Die 4-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus wurde zum 01.08.2008 von der Caritas übernommen.

Zum 01.08.2008 erfolgte für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden – heute städt. Kindertageseinrichtung Pusteblume.

 

Entsprechend der Kath. Kindergartenplanung waren bis spätestens zum 01.08.2008 u.a. bei der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zwei Gruppen abzubauen: eine Hortgruppe wurde bereits zum 31.07.2006 geschlossen - eine Kindergartengruppe sollte zum 31.07.2008 geschlossen werden.

Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen in kath. Kindertageseinrichtungen – u.a. auch für Kinder unter 3 Jahren - und bei gleichzeitiger Vorhaltung eines entsprechenden Raumangebotes in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad veranlasste die Kath. Kirchengemeinde St. Konrad bzw. St. Jacobus, sich nachhaltig für den Erhalt der Kindergartengruppe, die bis zum 31.07.2008 geschlossen werden sollte, einzusetzen. Da auch die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden als örtlichem Jugendhilfeträger den Bedarf für diese Kindergartengruppe ausweist, erklärte sich die Stadt Hilden bereit, den Trägeranteil für diese über die kath. Kindergartenplanung hinausgehende Gruppe durch einen Sonderzuschuss zu übernehmen. Der nach Beratung im Jugendhilfeausschuss und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Erzbistums Köln abgestimmte Vertrag sieht eine Laufzeit bis 31.07.2010 vor. Der städt. Zuschuss in Höhe des Trägeranteils für eine Kindergartengruppe des Typs I beläuft sich auf ca. 14.000 Euro.

 

Die 13 Kath. Kindergartengruppen sind, wie im Jugendhilfeausschuss am 18.02.2010 mit SV 51/036 WP 09-14 zur fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2013 dargestellt, notwendiger Bestandteil der Hildener Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Derzeit kann im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren nicht auf diese Kindergartengruppen verzichtet werden. Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wird geprüft, ob der Bestand dieser Gruppe weiterhin notwendig ist. Ggf. kann die Versorgung der Kinder dann über die städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ erfolgen. In dieser Einrichtung wird derzeit, wie ebenfalls mit SV 51/036 WP 09-14 berichtet, die Wiedereröffnung der 2. Kindergartengruppe offen gehalten.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2010 teilt die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus mit, dass eine Fortführung dieser sonderfinanzierten Kindergartengruppe über den 31.07.2010 hinaus nur möglich sei, wenn der Trägeranteil für eine Gruppe weiterhin durch die Stadt Hilden übernommen würde. Die Sonderfinanzierung soll aber ab dem Kindergartenjahr 2010/11 von St. Konrad auf eine Gruppe in St. Elisabeth verlagert werden mit der Konsequenz, dass die Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad weiterhin als 5-gruppige Kindertageseinrichtung geführt wird und bei Auslaufen der Sonderfinanzierung die Gruppenschließung in St. Elisabeth (derzeit 3-gruppig) erfolgen würde.

 

Da die Fortführung dieser Kindergartengruppe gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossener Kindergartenbedarfsplanung notwendig ist, spricht sich die Verwaltung für die Fortsetzung der Sonderfinanzierung aus. Die gültige Kindergartenbedarfsplanung berücksichtigt das Betreuungsangebot sowie den Betreuungsbedarf bis 31.07.2013. Die Verwaltung hat der Kath. Kirchengemeinde den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen von folgenden Eckpunkten ausgeht:

 

-                      Übernahme des Trägeranteils für eine Kindergartengruppe des Gruppentyps III c mit 20 Plätzen

-                      Laufzeit bis 31.07.2012

-                      Kein Abbau einer Kath. Kindergartengruppe während der Vertragslaufzeit.

 

Die Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils für eine Gruppe beträgt in 2010 6.980 Euro, in 2011 16.900 Euro und 2012 (bis 31.07.) 10.100 Euro. Die zusätzlichen Mittel für 2010 in Höhe von 6.980 Euro können aus den vorhandenen Haushaltsansätzen finanziert werden.

 

Der Vertragsentwurf wurde der Kath. Kirchengemeinde mit Schreiben vom 28.05.2010 zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.06.2010 wird die Verwaltung über den aktuellen Verhandlungsstand berichten.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060101

Bezeichnung:

Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Haushaltsjahr:

2010

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

511300*

0601010050

531870

6.980 € (08 bis 12/2010)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 Haushaltsjahr 2011: 16.900 €