hier: Vertrag zur Sonderfinanzierung der kath. Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth"
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die aktuellen
Verhandlungen zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und der Stadt
Hilden zur Sonderfinanzierung einer Kindergartengruppe der Kath.
Kindertageseinrichtung St. Elisabeth zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Verhandlungen auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs
fortzuführen und nach Beratung im nächsten Jugendhilfeausschuss an den Rat der
Stadt zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits in
mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, hat das Erzbistum Köln
zum 01.08.2008 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in
Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder angepasst,
sodass lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz vorgehalten
wird.
Entsprechend der
Kath. Kindergartenplanung sollten bis zum 01.08.2008 von den ehemals 22 Gruppen
in 7 katholischen Kindertageseinrichtungen nur noch 12 Kindergartengruppen in
katholischer Trägerschaft verbleiben, die übrigen 10 Gruppen sollten bis zu
diesem Zeitpunkt abgebaut werden.
Ab dem 01.08.2008
werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft geführt:
- St. Elisabeth (3-gruppige
Kindertageseinrichtung)
- St. Konrad (allerdings bei
gleichzeitigem Abbau von 2 Gruppen)
- St. Marien (3-gruppige
Kindertageseinrichtung)
- St. Christophorus (2-gruppige
Kindertageseinrichtung.
Seitens des
Erzbistums Köln wurde bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich
von einem Trägerwechsel ausgegangen. Mit Zustimmung des Erzbistums Köln ist die
2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft
verblieben - die Stadt Hilden gewährt zur Finanzierung der Betriebskosten dieser
kath. Kindertageseinrichtung einen Sonderzuschuss in Höhe des Trägeranteils der
kath. Kirche entsprechend einer vom Rat der Stadt beschossenen vertraglichen Vereinbarung.
Die 4-gruppige
Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus wurde zum 01.08.2008 von der Caritas
übernommen.
Zum 01.08.2008
erfolgte für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes ein Trägerwechsel
zur Stadt Hilden – heute städt. Kindertageseinrichtung Pusteblume.
Entsprechend der
Kath. Kindergartenplanung waren bis spätestens zum 01.08.2008 u.a. bei der
Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zwei Gruppen abzubauen: eine Hortgruppe
wurde bereits zum 31.07.2006 geschlossen - eine Kindergartengruppe sollte zum
31.07.2008 geschlossen werden.
Der tatsächliche
Bedarf an Betreuungsplätzen in kath. Kindertageseinrichtungen – u.a. auch für
Kinder unter 3 Jahren - und bei gleichzeitiger Vorhaltung eines entsprechenden
Raumangebotes in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad veranlasste die
Kath. Kirchengemeinde St. Konrad bzw. St. Jacobus, sich nachhaltig für den
Erhalt der Kindergartengruppe, die bis zum 31.07.2008 geschlossen werden
sollte, einzusetzen. Da auch die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden
als örtlichem Jugendhilfeträger den Bedarf für diese Kindergartengruppe ausweist,
erklärte sich die Stadt Hilden bereit, den Trägeranteil für diese über die
kath. Kindergartenplanung hinausgehende Gruppe durch einen Sonderzuschuss zu
übernehmen. Der nach Beratung im Jugendhilfeausschuss und unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Erzbistums Köln abgestimmte Vertrag sieht
eine Laufzeit bis 31.07.2010 vor. Der städt. Zuschuss in Höhe des Trägeranteils
für eine Kindergartengruppe des Typs I beläuft sich auf ca. 14.000 Euro.
Die 13 Kath.
Kindergartengruppen sind, wie im Jugendhilfeausschuss am 18.02.2010 mit SV
51/036 WP 09-14 zur fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2013
dargestellt, notwendiger Bestandteil der Hildener Betreuungsangebote für Kinder
im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Derzeit kann im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6
Jahren nicht auf diese Kindergartengruppen verzichtet werden. Zum Kindergartenjahr
2012/2013 wird geprüft, ob der Bestand dieser Gruppe weiterhin notwendig ist.
Ggf. kann die Versorgung der Kinder dann über die städt. Kindertageseinrichtung
„Mäusenest“ erfolgen. In dieser Einrichtung wird derzeit, wie ebenfalls mit SV
51/036 WP 09-14 berichtet, die Wiedereröffnung der 2. Kindergartengruppe offen
gehalten.
Mit Schreiben vom
10.05.2010 teilt die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus mit, dass eine Fortführung
dieser sonderfinanzierten Kindergartengruppe über den 31.07.2010 hinaus nur
möglich sei, wenn der Trägeranteil für eine Gruppe weiterhin durch die Stadt
Hilden übernommen würde. Die Sonderfinanzierung soll aber ab dem
Kindergartenjahr 2010/11 von St. Konrad auf eine Gruppe in St. Elisabeth
verlagert werden mit der Konsequenz, dass die Kath. Kindertageseinrichtung St.
Konrad weiterhin als 5-gruppige Kindertageseinrichtung geführt wird und bei
Auslaufen der Sonderfinanzierung die Gruppenschließung in St. Elisabeth
(derzeit 3-gruppig) erfolgen würde.
Da die Fortführung
dieser Kindergartengruppe gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossener
Kindergartenbedarfsplanung notwendig ist, spricht sich die Verwaltung für die
Fortsetzung der Sonderfinanzierung aus. Die gültige Kindergartenbedarfsplanung
berücksichtigt das Betreuungsangebot sowie den Betreuungsbedarf bis 31.07.2013.
Die Verwaltung hat der Kath. Kirchengemeinde den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen
von folgenden Eckpunkten ausgeht:
-
Übernahme des Trägeranteils für eine
Kindergartengruppe des Gruppentyps III c mit 20 Plätzen
-
Laufzeit bis 31.07.2012
-
Kein Abbau einer Kath. Kindergartengruppe während
der Vertragslaufzeit.
Die
Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des
Trägeranteils für eine Gruppe beträgt in 2010 6.980 Euro, in 2011 16.900 Euro
und 2012 (bis 31.07.) 10.100 Euro. Die zusätzlichen Mittel für 2010 in Höhe von
6.980 Euro können aus den vorhandenen Haushaltsansätzen finanziert werden.
Der
Vertragsentwurf wurde der Kath. Kirchengemeinde mit Schreiben vom 28.05.2010
zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 30.06.2010 wird die Verwaltung über den aktuellen
Verhandlungsstand berichten.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
511300* |
0601010050 |
531870 |
6.980 € (08 bis 12/2010) |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
Haushaltsjahr 2011: 16.900 € |