Beschlussvorschlag:
„Der Personalausschuss nimmt
den Sachstandsbericht über die Fortentwicklung des Personalmanagementkonzeptes
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 2001 erarbeitete die Stadtverwaltung
Hilden ein Personalmanagementkonzept mit dem Ziel der Personalentwicklung und
der Personalkonsolidierung. Das Konzept wird regelmäßig weiterentwickelt; im
Personalausschuss werden die jeweils aktuellen Sachstände vorgestellt.
Personalkonsolidierungsmaßnahmen
Nach den externen Untersuchungen des
Dezernates IV (Kienbaum), des Sozialamtes (Conrad & Beck), des Zentralen
Bauhofes (Kohtes, Sauter & Partner) und des Sachgebietes Informationstechnologie
(BWV) sowie der internen Untersuchung des Sachgebietes Soziale Dienste (Amt 10,
Sachgebiet Organisation) gab es im Jahr 2005 folgende Personalkonsolidierungsmaßnahmen:
- Das
Schulverwaltungsamt wurde mit Jahresbeginn „aufgelöst“; es wurde als Sachgebiet
dem Ju- gendamt (51)
angegliedert. Auf die Stelle der bisherigen Amtsleitung konnte verzichtet
werden.
- Das Personalamt wurde Mitte 2005 mit
dem Hauptamt zum „Haupt- und Personalamt“ zusammengeführt; die Aufgaben werden
als Sachgebiet „Personalservice“ im Amt 10 weitergeführt. Auch hier konnte die
Stelle einer Amtsleitung eingespart werden.
- Ebenfalls Mitte 2005 wurde der erste
Schritt zur Auflösung des Fachamtes „Stadtkasse“ getan: Die Aufgaben der Stadtkasse werden jetzt
von der Kämmerei übernommen; lediglich das Voll-streckungsgeschäft verbleibt
bis zur Pensionierung des jetzigen Amtsleiters (April 2006) in der Stadtkasse
erhalten. Danach werden auch diese Aufgaben von der Kämmerei übernommen. Hier
wird ebenfalls noch im laufenden Jahr die Stelle einer Amtsleitung eingespart
werden.
- Im Herbst 2005 wurde der „Zentrale
Schreibdienst“ aufgelöst. Den Aufgabenreduzierungen (weniger Schreibaufträge),
aber auch den mit der Zeit gewachsenen Aufgabenverlagerungen (Telefon- und
Infothekendienste, Zeiterfassung, Vorzimmervertretungen etc.) wurde damit
Rechnung getragen. Im Stellenplanentwurf 2006 werden zwei Vollzeit- und eine
Teilzeitstelle mit kw-Vermerken versehen, die sich jedoch zurzeit nicht
realisieren lassen.
Personalentwicklungsmaßnahmen
1. Beurteilungswesen
Bislang gab es die Regelbeurteilung nur für Beamtinnen
und Beamte. Arbeiterinnen und Arbeiter erhielten eine Beurteilung als
Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungszulagen. Lediglich Angestellte
wurden bisher nicht beurteilt. Eine im Personalmanagementkonzept (PMK) genannte
Personalentwicklungsmaßnahme war die Schaffung eines einheitlichen und
zeitgemäßen Beurteilungssystems für Angestellte und Beamte/Beamtinnen. Die
Arbeitsgruppe PMK entwickelte ein solches Beurteilungswesen, das vom
Verwaltungsvorstand beschlossen wurde und in den Beteiligungsverfahren
(Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte) ebenfalls Unterstützung fand. Nach
Veröffentlichung der entsprechenden „Dienstvereinbarung über die Richtlinien
zur Mitarbeiterbeurteilung bei der Stadtverwaltung Hilden“, die am 01.01.2005
in Kraft getreten ist und als Anlage (1) beiliegt, werden Beurteilungsgespräche
mit allen Beamt/innen sowie mit allen angestellten Beschäftigten geführt. Der
erste Beurteilungsdurchlauf wurde in 2005 abgeschlossen und wird zukünftig alle
drei Jahre wiederholt werden.
2. Fortschreibung „Anforderungsprofile“
Als ein Baustein des PMK wurden sogen.
Anforderungsprofile entwickelt, die seit dem Jahre 2002 verwendet werden und
bei der Besetzung von Stellen eine objektive Hilfe im Auswahlverfahren bieten.
Das
Anforderungsprofil einer Stelle ist die Beschreibung der Voraussetzungen, die
eine Person zur sachgerechten Wahrnehmung dieses Aufgabengebietes erfüllen
muss. In einer ersten Phase wird
das Anforderungsprofil für die Stelle ermittelt; in einer zweiten Phase wird
das Eignungsprofil der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber ermittelt; in einer
dritten Phase werden die Anforderungsprofile mit den Eignungsprofilen verglichen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine
Anpassung der Gewichtung von Einzelkriterien und eine unterschiedlichen Profilierung
von Stellen ohne Führungsverantwortung (Sachbearbeiterstellen) und Stellen mit
Führungsverantwortung sinnvoll und nötig ist. Daher werden die Anforderungsprofile
zurzeit entsprechend angepasst.
3. Fortbildungskonzept
Ein weiterer Baustein des PMK, das
Fortbildungskonzept, sollte ursprünglich aus den jährlichen
Orientierungsgesprächen abgeleitet werden. Da die Fortbildungswünsche aus den
Orientierungsgesprächen sich im Wesentlichen auf Qualifizierungsmaßnahmen zu
den Themen „Arbeit mit dem PC“ (Power-Point-Präsentation, Tabellenkalkulation,
Datenbankerstellung u.ä.) sowie „Neues Kommunales Finanzmanagement“ (hier
besonders: Umgang mit der neuen Finanzsoftware) und „Kosten- und
Leistungsrechnung“ bezogen, wurden diese umgehend und unkompliziert im Rahmen
verwaltungsweiter Fortbildungen in Form von inhouse-Seminaren angeboten und
durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand und den
Beteiligungsgremien wurde daneben das als Anlage (2) beigefügte
Fortbildungskonzept entworfen. Nach den Haushaltsplanberatungen soll das
Fortbildungskonzept veröffentlicht werden, um die Interessenslage der
Beschäftigten festzustellen und die erforderlichen Seminare anbieten zu können.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:
0800.5622 |
Bezeichnung:
Interne Fortbildungsveranstaltungen |
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Kosten 5.000,- € Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel sind
enthalten im Haushaltsplanentwurf |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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