Beschlussvorschlag:
„Der Personalausschuss nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Einzelergebnissen „Personal und
Organisation“ des Berichts über die überörtliche Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt im Februar und März 2005 zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Februar und März des Jahres 2005 fand eine
überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt bei der Stadtverwaltung
Hilden statt. Ein im Juni des gleichen Jahres vorgelegter Abschlussbericht
wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 26.09.2005 und dem Rat am 09.11.2005
vorgelegt.
Der Rat der Stadt Hilden verwies einzelne
Teile des Berichtes an die Fachausschüsse. So sollte sich der Personalausschuss
mit den Einzelergebnissen „Personal und Organisation“ (Seiten 74 bis 122 des
Gesamtberichtes) befassen. Dieser Teil des Berichtes ist als Anlage beigefügt.
Es handelt sich bei den Einzelergebnissen
„Personal und Organisation“ um die untersuchten, kommentierten und mit
Empfehlungen versehenen Bereiche
- Stellenbewirtschaftung
(Seiten 77 bis 105)
- Personalbedarfsplanung
(Seiten 105 bis 113)
- Informationstechnologie
(Seiten 113 bis 118) und
- Ratsarbeit
(Seiten 119 bis 122).
Wegen der Ausführlichkeit der Darstellungen
und Begründungen im GPA-Bericht stellt die Verwaltung in dieser Sitzungsvorlage
ausschließlich die aus ihrer Sicht notwendigen Kommentierungen dar. Das Thema
Ratsarbeit wird mangels Zuständigkeit nicht im Personalausschuss behandelt.
Zum Thema Personalmanagement
hier:
Stellenbewirtschaftung (Seiten
77 bis 105)
Stellenplan
Es werden mehrere Punkte zur Optimierung der
Stellenpläne in Hilden angesprochen, die teilweise bereits für das
Haushaltsjahr 2006 umgesetzt werden. So werden
- die
Stellenpläne (Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan und
Soll-/Ist-Stellenplan) angeglichen und
in vollzeitäquivalenten Stellen ausgewiesen
- die
beurlaubten Beschäftigten nicht mehr als Stellen gezählt, aber nachrichtlich erwähnt
und
- es wird zurzeit ein Produkthaushalt
erarbeitet, in dem Stellen(-anteile) und die entsprechenden Personalkosten den
Produkten zugeordnet sind – damit entfällt eine Verteilung der Personalausgaben
auf die Unterabschnitte.
Stellenplanvermerke
Die Gemeindeprüfungsanstalt hält das
Anbringen und konsequente Realisieren von kw- und ku-Vermerken für ein
geeignetes Mittel, Stellen und Personalausgaben zu reduzieren.
Das in Hilden praktizierte Verfahren, kw- und
ku-Vermerke akribisch zu erfassen und zu verfolgen, hat sich in der
Vergangenheit bewährt. Das Verfahren zur Erstellung der Vermerke ist weder
kompliziert noch unübersichtlich; der Arbeitsaufwand dafür hält sich in
Grenzen.
Mit kw-Vermerken versehene Stellen werden bei Freiwerden gestrichen; mit ku-Vermerken versehene Stellen werden bei Freiwerden nach Möglichkeit umgewandelt. Über diese Streichungen und Umwandlungen wird die Politik im Rahmen der Stellenplanberatungen jeweils in einer schriftlichen Vorlage informiert. Solange allerdings Arbeitsverträge oder Beamtenverhältnisse bestehen, ist eine Realisierung von kw- und ku-Vermerken zeitnah nur selten möglich.
Aus Sicht der Verwaltung ist nicht nachvollziehbar, warum bei geringfügigen Stellenanteilen auf die Anbringung eines kw-Vermerkes verzichtet werden sollte. Der relativ hohe Anstieg der kw-Vermerke im Stellenplan 2004 ist auf organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit der Zentralen Buchhaltung als Vorgriff auf die Einführung des NKF zurückzuführen. Hierdurch mussten in allen Ämtern mehr oder weniger große Stellenanteile für die bisher dezentral durchgeführten Buchungen wegfallen. Eine Realisierung dieser nur anteiligen kw-Vermerke ist aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht unrealistisch, sondern vielmehr bei allen Neubesetzungen der betroffenen Stellen umsetzbar, indem Teilzeitstellen ausgeschrieben werden. Die vorgeschlagene Neuverteilung der Aufgaben, um möglichst ganze oder zumindest halbe Stellen einzusparen, erscheint dagegen kaum realisierbar, da die wegfallenden Stellenanteile sich auf alle Ämter der Stadtverwaltung verteilen. Eine Nichtausweisung von kw-Vermerken birgt zudem die Gefahr, dass nach kurzer Zeit vergessen würde, z. B. bei Zuweisung neuer Aufgaben an die Ämter, zur Kompensation von Personalmehrbedarf zunächst die bereits vorhandenen freien Kapazitäten einzusetzen.
Daher wird den
Ausführungen der Gemeindeprüfanstalt zu den kw- und ku- Vermerken nicht
gefolgt.
Stellenentwicklung
Die Gemeindeprüfungsanstalt stellt einen
Anstieg der Stellenzahlen in Hilden fest und empfiehlt, das Ziel der
Reduzierung von Stellen und Personalausgaben konsequent zu verfolgen. Dabei
werden die Bemühungen der Verwaltung durchaus anerkannt, in bestimmten
Bereichen Personal abzubauen. Gleichzeitig wird die Ausweitung von
Dienstleistungen und Personalbeständen in anderen Bereichen, z.B. der Offenen
Ganztagsschule (Ogata) und im Bereich Finanzservice (NKF und KLR), kritisiert.
Die Gemeindeprüfungsanstalt lässt bei ihrer Betrachtungsweise unberücksichtigt,
dass die Stellenausweitungen der letzten Jahre nahezu ausschließlich auf die Umsetzung
gesetzlicher Vorgaben zurückzuführen sind. Darüber hinaus haben die
Stellenausweitungen die in all den Jahren ebenfalls zu verzeichnenden
Stelleneinsparungen leider mehr als kompensiert.
Personalquote /
Personalausgaben
Die Personalquote bildet die Kennzahl „Anzahl
der Ist-Stellen je 1000 Einwohner“ ab. Diese Kennzahl wird selbst von der Gemeindeprüfungsanstalt
kritisch gesehen, weil sie keine Angaben zu Qualität und Quantität der
Aufgabenerledigung enthält. Dennoch wird diese Kennzahl bemüht und in einen
interkommunalen Vergleich gestellt, in dem Hilden vom Mittelwert negativ
abweicht. Eine „Aufrechnung“ der in Hilden für Kommunen dieser Größenordnung
eher „untypischen“ Bereiche Musikschule, Ogata, Psychologische Beratungsstelle
und Grünflächenpflege mit den Organisationsformen Zweckverband VHS, den ehemals
städtischen Bädern und der Fremdreinigung wirkt oberflächlich. Gleichzeitig
werden bestimmte Bereiche herausgestellt, in denen die Stadtverwaltung Hilden
mit einer besonders niedrigen Personalquote „punktet“: bei der Feuerwehr, bei
Kindergärten und der Gebäudereinigung.
Letztlich kommt die Gemeindeprüfungsanstalt
nicht zu konkreten Aussagen, wo und in welchen Dezernaten, Ämtern oder
Sachgebieten ihrer Meinung nach tatsächliche Einsparpotenziale vorhanden sind.
Es bestünden „weitere Potenziale zur Effizienzsteigerung“, die im Folgenden
nicht oder nur allgemein beschrieben werden.
Die Umsetzungen und Planungen der Verwaltung
von Ämterzusammenführungen werden anerkennend erwähnt, sollen aber konsequent
weitergeführt werden. Hierzu muss festgestellt werden, dass diesen Vorhaben
natürliche Grenzen gesetzt sind; dies gilt auch für den Vorschlag,
Hierarchieebenen abzubauen.
Zum Thema Personalmanagement
hier:
Personalbedarfsplanung (Seiten
105 bis 113)
Altersstruktur
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten der
Stadt Hilden liegt mit 42,7 Jahren unter dem Mittelwert vergleichbarer
Kommunen. Dennoch wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren rund ein Viertel aller
Beschäftigten aus dem Dienst der Stadt ausscheiden.
Rationalisierungspotenziale, besonders im Hinblick auf den „demografischen Faktor“
und die damit einhergehenden Aufgabenveränderungen in der Verwaltung, werden
weiterhin konsequent genutzt.
Ausbildung
Die Ausbildungssituation in der
Stadtverwaltung Hilden wird insgesamt positiv bewertet. Dies bezieht sich
sowohl auf die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten als auch von Verwaltungsfachangestellten,
Feuerwehrleuten etc., aber auch auf das Bereitstellen von Praktikumsplätzen für
Berufspraktika, z.B. für Schülerinnen und Schüler oder für Personen im
Erziehungs- und Sozialdienst. Den Empfehlungen des GPA-Berichtes, das
Ausbildungsangebot stärker an die altersbedingten Fluktuationen anzupassen,
kann gefolgt werden. Aller Voraussicht nach bedeutet dies allerdings derzeit
nicht mehr, sondern eher weniger, d.h. eine den zukünftigen Personalbedarfen
angepasste Zahl von Ausbildungsplätzen anzubieten.
Personalentwicklung
Ein weiteres Kapitel wird der
Personalentwicklung, d.h. dem Hildener Personalmanagementkonzept, gewidmet. Die
Ansätze der Stadtverwaltung werden begrüßt und die einzelnen Bausteine des
Konzeptes gewürdigt. Die Empfehlung, das Fortbildungskonzept zügig
voranzutreiben, wurde bereits umgesetzt; eine andere, die Personalrotation,
kann wegen der Größe der Verwaltung und wegen der Spezialisierung von
Beschäftigten ausschließlich im Rahmen der herkömmlichen
Stellenbesetzungsverfahren umgesetzt werden.
Eine ebenfalls empfohlene stärkere
Verknüpfung von Personal- und Organisationsentwicklung mit
Personalentwicklungsmaßnahmen wird seit mehreren Jahren in Hilden praktiziert;
eine Zusammenführung von Organisation, Personalservice und
Informationstechnologie unter einer Amtsleitung hat im Sommer letzten Jahres
stattgefunden.
Zum Thema Informationstechnologie
(Seiten 113 bis 118 des Berichtes)
Die Überprüfung
des Bereiches Informationstechnologie ergab insgesamt positive Beurteilungen.
IT-Ausgaben
So liegen die „IT-Ausgaben je
Bildschirmarbeitsplatz“ nur leicht über dem Mittelwert anderer Kommunen. Dabei
werden gleichzeitig die gute Ausstattung und das hohe Leistungsangebot für die
Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger besonders hervorgehoben.
Betreuungsquote
Die „Betreuungsquote“ von 37
Bildschirmarbeitsplätzen pro Beschäftigten im IT-Bereich liegt unter dem
Mittelwert von Vergleichsstädten. Dies gilt aber auch für die Mehrzahl der
geprüften Kommunen, die sich ebenfalls keiner Dienstleistung einer
Datenverarbeitungszentrale bedienen und deshalb auch einen höheren
Personalbedarf haben. Trotz der relativ niedrigen Betreuungsquote (die für die
Beschäftigten der Stadtverwaltung und die Qualität der für die Bürger/innen
erbrachten Dienstleistungen von großer Bedeutung ist) liegen die eben
angesprochenen Kosten je Bildschirmarbeitsplatz in Hilden jedoch im Mittel der
vergleichbaren Städte.
Der GPA-Empfehlung, in vier bis fünf Jahren
eine erneute Überprüfung des Personalbedarfs in diesem Bereich vorzunehmen,
kann gefolgt werden.