Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des Kinder- und Jugendförderplan
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines finalen
Planes für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Erläuterungen und Begründungen:
Hiermit legt die
Verwaltung den Entwurf des 2. Hildener Kinder- und Jugendförderplans für die Legislaturperiode
2010-2014 vor. Somit findet eine fristgerechte Fortschreibung des 1. Kinder-
und Jugendförderplans von 2006 statt.
Mit der
Erarbeitung erfüllt das Amt für Jugend, Schule und Sport die im 3.
Ausführungsgesetz des KJHG beschriebenen Auflagen des Landes NRW zur Vorlage
eines kommunalen Planungsinstrumentes, welches der Zielbestimmung und der
Festschreibung der Rahmenbedingungen im Segment der Kinder- und Jugendarbeit
dient.
Der vorliegende
Plan ist eine erste Entwurfsfassung und bietet somit noch die Möglichkeit, Anregungen
aus der Kommunalpolitik aufzunehmen und einzuarbeiten. Ein Einbezug der
Zielgruppe (Jugendliche) und eine Beteiligung der freien Träger der
Jugendhilfe, sind, wie gesetzlich gefordert, bereits erfolgt.
Der Einbezug der
Ausschussmitglieder soll zusätzlich zur Aufnahme der Rückmeldung im JHA am
30.06.2010 durch die Einrichtung einer Rückmeldefrist bis zum 01.09.2010
erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich alle Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses mit Änderungs- und Ergänzungsbedarf an das Amt für
Jugend, Schule und Sport (Frau Aubel, noosha.aubel@hilden.de) wenden, um eine
fristgerechte Fertigstellung zu ermöglichen. Im Nachgang soll der Plan in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. Dezember 2010 verabschiedet werden. In
diesem Zuge wird auch das Layout des Planes aufbereitet, welches die Inhalte
graphisch unterstützen wird und einen leichten Überblick ermöglichen soll.
Der neue Kinder-
und Jugendförderplan legt seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum 2010-2014. Hierbei macht er deutlich,
wie vielfältig und flexibel die heutigen Angebote für Kinder und Jugendliche
ausgerichtet sein müssen, um den neuen Entwicklungen wie etwa den medialen
Einflüssen und Veränderungen oder dem Lebensraum Schule (Ganztagsschulen)
adäquat Rechnung zu tragen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen: Nein
Personelle Auswirkungen: Nein