Einstellung des Planverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die Aufhebung des am 18.03.2009 vom Stadtentwicklungsausschuss
gefassten Aufstellungsbeschlusses für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet
liegt östlich vom Grundstück Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b (Weiterbildungszentrum
„Altes Helmholtz“) und umfasst die Flurstücke 1121, 1142 und 1143 in Flur 50
der Gemarkung Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Im März 2009 wurde das Aufstellungsverfahren
für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
Ziel der Planänderung war es, für das
städtische Grundstück im Hintergelände des Weiterbildungszentrums „Altes
Helmholtz“ (Gerresheimer Straße 20) die Darstellung der 40. Änderung des
Flächennutzungsplans (Wohnbaufläche) wieder in Fläche für Gemeinbedarf zu
ändern und die planungsrechtliche Grundlage als begehbare Grünfläche inkl.
weiterer öffentlicher Stellplätze zu schaffen.
In der Sitzung des Rates vom 17. März 2010
haben die Fraktionen der SPD, FDP und dUH einen gemeinsamen Antrag gestellt,
der vorschlägt, den Bebauungsplan Nr. 236A in der alten Form unter Behebung der
vom OVG Münster beanstandeten Punkte neu aufzustellen und das Gelände als
Wohnbaufläche zu überplanen, einschließlich der im Plangebiet liegenden
Hinterlandgrundstücke der Augustastraße 14 - 24. Alle relevanten Entscheidungen
sollen nicht durch den Stadtentwicklungsausschuss, sondern durch den Rat direkt
getroffen werden.
Anlass des Antrags der drei Fraktionen ist
das Ziel, durch die Vermarktung und Bebauung des Hinterlandes „Altes Helmholtz“
einen finanziellen Beitrag zur Sanierung des Gebäudes „Altes Helmholtz“ und
somit auch zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes zu leisten.
Diesen Antrag hat der Rat der Stadt Hilden
in seiner Sitzung am 12.05.2010 mehrheitlich beschlossen.
Als Folge dieses Beschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden gilt es nun, den Aufstellungsbeschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 18.03.2009 für die 49. Flächennutzungsplanänderung
aufzuheben und damit das Planverfahren einzustellen.
Mit dem Beschluss, das städtische Hintergelände
als Wohnbaufläche nutzen zu wollen, muss weiterhin die rechtskräftige 40.
Flächennutzungsplanänderung gelten und der betroffene Bereich als Wohnbaufläche
ausgewiesen bleiben.
Thiele