Betreff
49. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Weiterbildungszentrums "Altes Helmholtz":
Einstellung des Planverfahrens
Vorlage
WP 09-14 SV 61/043
Aktenzeichen
IV/61.1 49.FNP_Or
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Aufhebung des am 18.03.2009 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschlusses für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Das Plangebiet liegt östlich vom Grundstück Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b (Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“) und umfasst die Flurstücke 1121, 1142 und 1143 in Flur 50 der Gemarkung Hilden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im März 2009 wurde das Aufstellungsverfahren für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

 

Ziel der Planänderung war es, für das städtische Grundstück im Hintergelände des Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz“ (Gerresheimer Straße 20) die Darstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans (Wohnbaufläche) wieder in Fläche für Gemeinbedarf zu ändern und die planungsrechtliche Grundlage als begehbare Grünfläche inkl. weiterer öffentlicher Stellplätze zu schaffen.

 

In der Sitzung des Rates vom 17. März 2010 haben die Fraktionen der SPD, FDP und dUH einen gemeinsamen Antrag gestellt, der vorschlägt, den Bebauungsplan Nr. 236A in der alten Form unter Behebung der vom OVG Münster beanstandeten Punkte neu aufzustellen und das Gelände als Wohnbaufläche zu überplanen, einschließlich der im Plangebiet liegenden Hinterlandgrundstücke der Augustastraße 14 - 24. Alle relevanten Entscheidungen sollen nicht durch den Stadtentwicklungsausschuss, sondern durch den Rat direkt getroffen werden.

Anlass des Antrags der drei Fraktionen ist das Ziel, durch die Vermarktung und Bebauung des Hinterlandes „Altes Helmholtz“ einen finanziellen Beitrag zur Sanierung des Gebäudes „Altes Helmholtz“ und somit auch zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes zu leisten.

 

Diesen Antrag hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 12.05.2010 mehrheitlich beschlossen.

 

Als Folge dieses Beschlusses durch den Rat der Stadt Hilden gilt es nun, den Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.03.2009 für die 49. Flächennutzungsplanänderung aufzuheben und damit das Planverfahren einzustellen.

 

Mit dem Beschluss, das städtische Hintergelände als Wohnbaufläche nutzen zu wollen, muss weiterhin die rechtskräftige 40. Flächennutzungsplanänderung gelten und der betroffene Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen bleiben.

 

 

 

 

Thiele