Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht 2009 zur Trennungs- und
Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und
Vormundschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Hilden zur
Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fallzahlen der
Trennungs- und Scheidungsberatung, der Mitwirkung im familiengerichtlichen
Verfahren und der Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften sind nach dem
Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Hilden in allen
Bereich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Eine deutliche Steigerung weist
weiterhin der Bereich der Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften auf.
Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften werden durch das Familiengericht
eingerichtet, soweit die Sorgeberechtigten nicht in der Lage sind alleine das
Kindeswohl zu schützen. Soweit alle Unterstützungsangebote für Familien sich
als nicht ausreichend erweisen oder ablehnt werden sind durch das Amt für
Jugend, Schule und Sport gerichtliche Schritte zum Schutze des Kindeswohls
einzuleiten. Die Fallzahl ist damit auch Ausdruck eines konsequenten Handelns
im Sinne des Kindeswohls,
Die Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren bei Sorgerechts- oder Umgangsrechtsangelegenheiten
wird durch das 2008 in Kraft getretene beschleunigte Familienverfahren nach §50
e - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in
den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neu
akzentuiert. Im Vordergrund des neuen Verfahrens steht die Unterstützung der
Eltern bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Problemlösung.
Im Rahmen des
ständigen Qualitätsdialoges zwischen dem Amt für Jugend, Schule und Sport und
der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände Hilden wird zurzeit geprüft, ob
die Personalressourcen angesichts der gestiegenen Fallzahlen weiter erhöht
werden müssen. Hierzu werden auch Vergleichzahlen aus anderen Kommunen
herangezogen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ausschuss in seiner Sitzung im
Dezember 2010 vorgelegt werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Personelle Auswirkungen: Nein