Beschlussvorschlag:

 

 

Stadtentwicklungsausschuss:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1.      Die Abbindung der Straße Am Biesenbusch wird abgelehnt.

 

2.      a) Das alternierende Parken mittels Schrägaufstellung wird gemäß alternativen Parkraumvorschlag eingerichtet.

 

oder

 

     b) Das alternierende Parken mittels Schrägaufstellung wird abgelehnt.“

           

 

Haupt- und Finanzausschuss:

„Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses“

 


 

Zusätzliche Erläuterungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in der Sitzung am14.07.2010 beschlossen, die Beratung und Entscheidung zu vertagen. Die Verwaltung wurde mit Mehrheit beauftragt, die Anwohner der von einer Abbindung hauptsächlich betroffenen Straßen zu befragen (Bürgerinformationsveranstaltung).

 

 

Die Verwaltung hat sich dazu entschieden, die Meinungsabfrage der Anwohner in 3 getrennten Informationsveranstaltungen  im Ratssaal des Bürgerhauses vorzunehmen. Alle Anwohner wurden mit Postwurfsendung zu den jeweiligen Informationsveranstaltungen etwa 3 Wochen zuvor eingeladen.

 

Am 05.10.2010 fand die erste Bürgerinfo mit den Anwohnern der Taubenstraße statt. Der Antragsteller war zur Verwunderung aller nicht erschienen. Von den 17 anwesenden Anwohnern stimmten zum Ende der Veranstaltung 7 dafür, dass die Taubenstraße abgebunden werden sollte; 10 Anwohner stimmten dagegen. Außerdem votierten 13 Anwohner dafür, dass weiterhin so wie heute in Längsaufstellung (66 Parkstände) geparkt werden sollte; nur 4 wünschten sich eine andere Parkierungsform wie beispielweise die Schrägaufstellung.  Die Niederschrift über die Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Am 06.10.2010 fand die zweite Bürgerinfo mit den Anwohnern der Hummelsterstraße (ausgenommen östliche Hummelsterstraße 31, 33, etc.)  statt. Anwesend waren 23 Anwohner und 4 Ratsmitglieder. Die Anwohner waren einstimmig dagegen, dass die Taubenstraße wie beantragt abgebunden werden sollte. Die Niederschrift über die Veranstaltung und die Präsentation sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Am 07.10.2010 fand die dritte Bürgerinfo mit den Anwohnern des verkehrsberuhigten Bereichs Im Biesenbusch / östliche Hummelsterstraße statt. Hierzu erschienen waren 19 Anwohner und 4 Ratsmitglieder. Zum Ende der Veranstaltung sprachen sich einstimmig alle 19 Anwohner gegen eine Abbindung der Taubenstraße von ihrem Wohnquartier aus. Eine Woche zuvor war bereits eine Unterschriftenliste, mit der sich insgesamt 42 Anwohner des verkehrsberuhigten Bereichs Im Biesenbusch / östliche Hummelsterstraße gegen eine Abbindung Taubenstraße aussprachen, im Rathaus eingegangen.

Die Niederschrift über die Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung lässt das eindeutige Votum keinen anderen Beschluss zu, als die Abbindung der Taubenstraße abzulehnen und das Parken auf der Taubenstraße in Längsaufstellung unverändert zu belassen.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Frühjahr 2008 hat sich Herr H.J. Funke als Anwohner der Taubenstraße an die Verwaltung gewandt und insbesondere beklagt, dass aus seiner Sicht allzu viele Kraftfahrer die Taubenstraße mit überhöhten und einer Tempo 30-Zone nicht angepassten Geschwindigkeiten befahren.

Das schnelle Fahren kann aus Sicht der Verwaltung u. a. dadurch verursacht werden, dass der Kraftfahrer die gerade Taubenstraße über ca. 300 m Länge von vorne bis hinten einsehen kann.

Daher erschien es ansatzweise richtig, durch Verlagerung einzelner Parkflächen die lange Sicht zu unterbrechen und mit einer Versatzbildung das Geschwindigkeitsverhalten positiv zu beeinflussen.

Dies geschah nach (fehlerhafter!) Feststellung der Fahrflächenbreite von 7,50m versuchsweise durch die Einrichtung des Blockparkens ( 2 Fahrzeuge in Längsaufstellung nebeneinander) an zunächst einer Stelle  etwa in Höhe des Hauses Taubenstraße 18/23 mit einem daraus resultierenden zweifachen Fahrbahnversatz. Anscheinend fehlte vielen Anwohnern der Mut, in zweiter Reihe legal zu parken. Die erwartete Wirkung dieser Parkierungsform blieb aus, sodass eine Anwendung des Blockparkens an weiteren Stellen auf der Taubenstraße nicht mehr zu vermitteln war.

 

Als begleitende Maßnahme  war in dem Zeitraum vom 30.04 bis zum 23.07.09 für jeweils etwa 6 Wochen je Fahrtrichtung eine Geschwindigkeitsanzeige  „Sie fahren ..... km/h“  im Nahbereich des Blockparkens montiert. Die Auswertung der gespeicherten Daten hat ein Geschwindigkeitsniveau von  jeweils 32 km/h sowohl für die Fahrtrichtung Hochdahler Straße (12.112 erfasste Kfz) als auch für die Fahrtrichtung Am Stadtwald (16.826 erfasste Kfz) ergeben. Dieses Geschwindigkeitsniveau ist im Vergleich zu den meisten Straßen in Tempo 30-Zonen als durchaus verträglich anzusehen.

 

Außerdem wurde auch im Frühsommer 2009 auf dem östlichen, etwa 50 m langen Abschnitt der Taubenstraße (ab Haus Nr.58 aufwärts), auf dem aufgrund der geringeren Breite nur einseitig geparkt werden kann, das wechselseitige Parken mit einem Versatz markiert.

 

In der weiteren Erörterung mit dem Anwohner wurde festgestellt, dass die Fahrbahnbreite der Taubenstraße zwischen den Borsteinen nicht 7,50 m, sondern 8,00 m beträgt. Die wahre Fahrbahnbreite lässt auch eine Anordnung des Parkens von Pkw in Schrägaufstellung zu.

 

Die Verwaltung hat daraufhin auf Wunsch des Anwohners untersucht, an welchen Stellen Schrägparken (mit mindestens 2 Parkständen)  fahrgeometrisch möglich ist. Hierzu ist anzumerken, dass die Parkierungsform der einseitigen Schrägaufstellung mit nur wenigen Parkständen (wegen der vielen Zufahrten) in der Regel weniger Parkmöglichkeiten bietet als das beidseitige Längsparken.

Die Planunterlagen  wurden Herrn Funke für einen privaten Informationsaustausch unter den Anwohnern der Taubenstraße Anfang Februar 2010 zur Verfügung gestellt.

Von den 29 Anwohnern, welche die private Versammlung (ohne Beteiligung der Verwaltung) besuchten oder auf eine weitere schriftliche Umfrage antworteten, sprachen sich alle für eine Abbindung des Wohnquartiers Am Biesenbusch  von der Taubenstraße aus. Als Alternative dazu plädierten (nur!) 14 der 29 Anwohner für „alternierendes Parken“, falls eine  „Abbindung der Taubenstraße von der Straße Am Biesenbusch“ nicht möglich sein sollte. Der Einbau von Schwellen im Zuge der Taubenstraße wurde fast ausnahmslos abgelehnt.

 

Mit Datum vom 05.04.2010 hat Herr Funke im Namen vieler Anwohner der Taubenstraße den Antrag (Anlage A) gestellt:

            1. Abbindung der Straße Am Biesenbusch von der Taubenstraße    und

            2. Alternativ dazu die Einrichtung des alternierenden Parkens.

 

 

 

 

Die Taubenstraße und über sie erschlossene Straßen wie Am Stadtwald, Am Biesenbusch, Schlichterweg, Hummelsterstraße und andere sind allesamt als „Anliegerstraße“ gewidmet. Damit dienen diese Straßen überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Gemäß dieser Einstufung und auch der Ausweisung nach Bebauungsplan als „reine Wohngebiete (WR)“ und

nahe der Hochdahler Straße als „allgemeines Wohngebiet (WA)“ entsprechend ist dieses große Wohnquartier östlich der Hochdahler Straße als Tempo 30-Zone ausgewiesen (Ausnahme: Am Stadtwald und Am Biesenbusch/östl.Hummelsterstraße als verkehrsberuhigte Bereiche).

 

Mit der oben genannten Zählung  wurde ermittelt, dass etwa 440 Kfz pro Tag von der Hochdahler Straße ins Quartier über Taubenstraße einfahren und etwa 300 Kfz pro Tag in umgekehrter Richtung in die Hochdahler Straße ausfahren.

Seitens der Verwaltung wird eine Abbindung der Taubenstraße von der Straße Am Biesenbusch (östl. Hummelsterstraße) nicht für sinnvoll angesehen. Damit wären das Wohngebiet Am Biesenbusch und die Kleingärten von der Hochdahler Straße aus nur über die Hummelsterstraße zu erreichen. An der Hummelsterstraße befinden sich zum einen ein Spielplatz am östlichen Abschnitt und zum anderen das Altenheim am anderen Ende. Mehr Verkehr hier zwangsweise auf die Hummelsterstraße zu verlagern, ist wenig geeignet, die erforderliche  Qualität der Verkehrsicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu bewahren.

Zwischenzeitlich haben auch schon Anwohner Am Biesenbusch / östl. Hummelsterstraße  ihre Meinung kund getan und die Abbindung als „unsinnig und nicht nötig“ bezeichnet. Bei entsprechender Beschlussfassung muss mit Widerstand von dort gerechnet werden.

 

In der Anlage B wird anhand des Lageplans in der oberen Hälfte der Vorschlag des Antragstellers anschaulich gemacht. Hierbei ist der Bestand an Parkständen (= 66 Stück) in grün gekennzeichnet. Ein mögliches  Schrägparken (und ggf. Blockparken), durch die Versätze gebildet werden, sind mit größerer Strichstärke hervorgehoben. Durch ein X in den Parkflächen wird aufgezeigt, welche Parkstände bei der starken Versatzbildung aus fahrgeometrischer Notwendigkeit bei größeren Kfz (Feuerwehr, Müllabfuhr, etc) entfallen müssen. Mit dann nur 48 Parkständen fehlen möglicherweise 18 Parkmöglichkeiten auf der Taubenstraße.

 

Mit einem alternativen Parkraumvorschlag – in Anlage B unten – wird durch Verzicht des Schrägparkens  an 2 Stellen der Wegfall der Parkmöglichkeiten  auf  10 bzw. 11 Parkstände reduziert, was allerdings immer noch fast 20% Stellplatzverlust bedeutet.

 

Nach hiesigem Kenntnisstand sind in der Taubenstraße am Abend und in den Nachtstunden sowie am Wochenende häufig, zumindest im westlichen Abschnitt, fast alle Parkflächen belegt. Nicht jeder der Parker wird bei reduzierter Anzahl der Parkstände bereit sein, den eigentlich zumutbaren Weg zu möglicherweise freien Parkflächen im östlichen Abschnitt auf sich zu nehmen. Daher ist dann vermutlich mit mehr illegalen und behindernden Parken zu rechnen.

 

Die für die Umsetzung des alternierenden Parkens mittels Schrägmarkierung erforderlichen Mittel stehen bei Bedarf bei der laufenden Straßenunterhaltung zur Verfügung, sofern ein diesbezüglicher Beschluss gefasst wird.

 

 

 

Horst Thiele