- Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN -
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Durchführung von weitergehenden Untersuchungen zur Feststellung der erforderlichen baulichen Sanierungsaßnahmen am/im Gebäude „Kolpinghaus“, Kirchhofstr. 18, mit dem Ziel der Erstellung von Unterlagen nach § 14 GemHVO. Zu diesem Zweck werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch einen Minderausgabe bei der Umlage VRR in derselben Höhe.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellte
in der Sitzung des Rates vom 12.05.2010 den Antrag, das Kolpinghaus durch die
Stadt Hilden zu erwerben und umzubauen. Der Antrag ist dieser Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt.
Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
Hilden mbH (IGH) wurde durch Beschluss des Rates vom 24.06.2009 ermächtigt, das
Gebäude „Kolpinghaus“, Kirchhofstr. 18 in Hilden zu einem Kaufpreis von 400.000
€ anzukaufen und entsprechend den vorgelegten Plänen umzubauen. Die Gesamtkosten
der Maßnahme wurden auf 1.280.000 € begrenzt.
Die Infrastrukturkommission hatte in ihrer
Sitzung vom gleichen Tag den Erwerb des Kolpinghauses zum Preis von 400.000 €
sowie den weiteren Umbau des Gebäudes für den Sozialdienst Katholischer Frauen
und Männer, die Tafel und die Kleiderkammer sowie die Unterbringung des spanischen
und des portugiesischen Vereins beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete neben
der Begrenzung der Gesamtkosten auf 1.280.000 € auch die Bereitstellung von
Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II durch die Stadt Hilden in Höhe von
435.000 €.
Daneben wurden durch den SKFM verschiedene
zusätzliche Baumaßnahmen gewünscht, die nicht Bestandteil der o.g. Beschlüsse
waren, jedoch nach entsprechender Beschlussfassung im Vorstand des SKFM von
diesem getragen werden. Es handelt sich hier um folgende Einzelmaßnahmen:
1. Erstellen von
zwei Ausgangstüren (Innenhof u. Hintergarten) Kosten netto 4.600 €,
2. Einbau einer
Dusche im Erdgeschoss (WC Herren) 1.000
€,
3. Erstellung eines
WC im Lagerbereich 3.500 €,
4. Lieferung und Montage eines Containers 1.300 €,
5. zusätzliche Pflasterung im Innenhof
3.600
€.
Nach Klärung verschiedener Unstimmigkeiten
auf Seiten der Verkäufer war der Abschluss des Kaufvertrages mit der IGH Ende
Mai 2010 vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde angesichts der laufenden Diskussion
zur Tätigkeit der IGH zunächst verschoben.
Es ist sicherlich richtig, wenn im Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt wird, dass bis zum Eingang der
Stellungnahme der Bezirksregierung zur Vergabepraxis an die IGH noch einige
Zeit vergehen wird. Verwaltungsseitig war daher beabsichtigt, für die Sitzung
des Rates am 07.07.2010 die entsprechenden Unterlagen nach § 14
Gemeindehaushaltsverordnung zu erstellen, um die Voraussetzungen für die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Ankauf und den Umbau des Objektes
zu schaffen. Angesichts der negativen Erfahrungen beim Umbau des ehemaligen evangelischen
Gemeindehauses in der Schulstraße hat die Verwaltung zur Vermeidung höherer Umbaukosten
durch verdeckte Gebäudemängel allerdings zunächst eine (preiswerte)
stichprobenartige Untersuchung der Bausubstanz durch einen Gutachter
beauftragt.
Eines dieser wesentlichen Risiken beim Bauen
im Bestand sind schadstoffhaltige Baumaterialien sowie Feuchteschäden in
bestehenden Bauteilen. Die Verwaltung hat daher die Fa. GfS - Gesellschaft für
Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung mbH – vorsorglich gebeten, das
Kolpinghaus diesbezüglich einer zunächst orientierenden Einschätzung zu
unterziehen.
Bei der durchgeführten Ortsbesichtigung mit
dem Gutachter kam dieser zu der abschließenden Beurteilung, dass die Vorkommen
schadstoffhaltiger Bauteile in Relation zum Baujahr des Gebäudes als eher
unterdurchschnittlich zu bewerten sind. Es wurde allerdings asbesthaltige
Platten und Materialien vorgefunden. Auch wurden bei der Dämmung der
Installationen und im Bereich der Zwischendecken und –wände künstliche
Mineralfasern (KMF) verwendet, die der Gutachter als krebserzeugend einschätzt.
Auch sind Feuchtigkeitsschäden in nicht
geringem Umfang vorhanden, die potenziell mikrobiologisch befallen sind. Diese
Schäden wären im Rahmen der Umbaumaßnahmen zu beseitigen, wurden bislang jedoch
kostenmäßig nicht erfasst. Letztlich wies der Gutachter der Fa. GfS –auch ohne
einen diesbezüglichen Auftrag- auf augenscheinliche Defizite im Bereich des
Brandschutzes hin, für die zunächst innerhalb eines Brandschutzgutachtens
Lösungsvorschläge erarbeitet werden müssten.
Insgesamt wird angesichts der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse empfohlen, zunächst weitergehende Untersuchungen zur
vollständigen Bewertung des Gebäudesubstanz, zu den Ursachen der
festzustellenden Feuchteschäden und zur Bestandsaufnahme der Brandschutzmängel
durchzuführen. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sollten die Basis eines
in sich geschlossenen Sanierungskonzeptes bilden, das die Kosten und den
Zeitbedarf neben den bislang vorgesehenen Umbaumaßnahmen feststellt. Das
Gutachten der Fa. GfS ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Aus Gründen äußerster Vorsicht empfiehlt die
Verwaltung daher, zunächst das auch vom Gutachter empfohlene Sanierungskonzept,
welches sämtliche baulichen Maßnahmen inklusive der ohnehin schon vorgesehenen
einschließt, erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür werden auf rd. 30.000 €
geschätzt. Die Ergebnisse könnten in den erforderlichen § 14-Unterlagen
zusammengeführt und nach der Sommerpause beraten und evtl. beschlossen werden. Zeitlich
besteht für diese weitergehende Untersuchung insofern Spielraum, als der Abriss
des „Reichshof“-Gebäudes nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen
erst im Jahr 2011 vorgesehen ist.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
011303 |
Bezeichnung |
Investitionen |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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2609188010 |
0113010010 |
521110 |
30.000 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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1201040010 |
531310 Minderaufwand Umlage VRR |
30.000 |
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Finanzierung: Die Mittel müssen außerplanmäßig
bereitgestellt werden. |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |