Betreff
Fortführung des Gemeinsamen Unterrichts in der Primarstufe
Vorlage
WP 09-14 SV 51/054
Aktenzeichen
III/51-He
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  Der Ausschuss für Schule und Sport  beschließt wie folgt:

 

1. Bei entsprechender Bedarfslage wird an der Gemeinschaftsgrundschule Elbsee zum Schuljahr 2010/2011 eine neue Eingangsklasse mit Gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet.

      Sollte in diesem Jahr die Bewilligung aller Anträge durch das Schulamt Mettmann erfolgen und somit die Anzahl von fünf zu beschulenden Kindern überschritten werden, soll die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse mit Gemeinsamen Unterricht an der Walter-Wiederhold-Schule erfolgen.

 

2. Es besteht die Möglichkeit, in einer Klasse bis zu fünf behinderte Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen. Die Beschulung lernbehinderter und erziehungs­schwieriger Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist dann möglich, wenn die Anzahl von fünf Kindern mit anderen Behinderungsarten nicht erreicht wird.

 

3. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der  Sicherstellung der erforderlichen sonderpädagogischen Förderung der behinderten Kinder durch die Schulaufsichtsbehörde.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Beim Schulanmeldeverfahren sind für das Schuljahr 2010/11 insgesamt zehn Anträge von Erziehungsberechtigten für die Teilnahme ihrer Kinder am Gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule gestellt worden. Zwei Verfahren konnten antragsgemäß abgeschlossen werden, diese Schüler werden künftig den GU besuchen. Ein Schüler ist nach Düsseldorf verzogen und bei einem Verfahren haben die Erziehungsberechtigten den Antrag auf Gemeinsamen Unterricht zurückgezogen und sind mit einer Beschulung des Kindes an der Förderschule Sprache einverstanden. Somit liegen noch sechs Anträge zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann) vor. Hier ist nicht vor Ende Mai mit einer Entscheidung zu rechnen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf Grund der Erfahrungen der Vorjahre davon auszugehen, dass eine oder ggf. zwei neue Eingangsklassen für den Gemeinsamen Unterricht eingerichtet werden können.

Mit Ablauf des Schuljahres 2009/10 wird eine Integrationsklasse die Gemeinschaftsgrundschule Elbsee verlassen. Insofern ist diese Schule für eine neue Klasse wieder aufnahmefähig.

In Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulamt Mettmann ist deshalb vereinbart worden, im kommenden Schuljahr die neue Klasse für den Gemeinsamen Unterricht an der GGS Elbsee einzurichten.

 

Sollten die restlichen sechs Anträge für den Gemeinsamen Unterricht bewilligt werden, soll eine  zweite Förderklasse an der Walter-Wiederhold-Schule eingerichtet werden, mit dem Ergebnis, dass die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Vor der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort  muss der Schulträger seine Zustimmung erklären (§ 19 Abs. 2 und 4 Schulgesetz). Der Schulträger kann gemäß dem Einführungserlass zum Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung seine Zustimmung auf eine bestimmte Schule oder auf bestimmte Fallgruppen beschränken.

 

Die auf den Schulträger entfallenden Sachausgaben für eine Gruppe sind im Haushaltsplan 2010 bzw. in der Finanzplanung enthalten. Sollte eine zweite Gruppe eingerichtet werden, muss eine überplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.

 

Auf Grund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Kreis Mettmann im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erfolgt für den gemeinsamen Unterricht eine Kostenerstattung für den Einsatz der Integrationshelfer (Zivildienstleistende). Diese Erstattung erfolgt jährlich zum Ende des Schuljahres nach Vorlage einer Aufstellung über die nachweislich entstanden Kosten.

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

030101

Bezeichnung: 

Grundschulen

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2010

4650

 

nein

Gemeinsamer Unterricht

2011

7800

 

nein

 

2012

7800

 

nein

 

2013

7800

 

nein

 

2014

5000

 

nein

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

Kostenstelle:    Kostenart   Kostenträger

 

 

511 410 6000   527 910    030 101 0030

511 410 6000   527 100    030 101 0030

511 000 0020   448 200    030 101 0030

511 410 6000   081 201    030 101 0010

                                          I 075100003  

511 000 0020   529 100    030 101 0030  

 

Die Kosten für eine 2. GU-Klasse sind im Haushalt 2010 noch nicht berücksichtigt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind ggf. überplanmäßig bereitzustellen.             

Bezeichnung:

 

 

Schulbetriebsausgaben Integrationsklassen

Schülerbeförderung Integrationsklassen

Erstattung Zivildienstleistende

Einrichtung

 

Zahlungen an die Freizeitgemeinschaft (Zivildienstleistender)

 

 

Kosten                   4.650,00 €

 

Folgekosten        28.400,00 €

 

 

Haushaltsjahr:  2010

 

2011 - 2015

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen: Nein