Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule
und Sport beschließt wie folgt:
1. Bei entsprechender Bedarfslage wird an der Gemeinschaftsgrundschule Elbsee
zum Schuljahr 2010/2011 eine neue Eingangsklasse mit Gemeinsamen Unterricht für
behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet.
Sollte in diesem Jahr die Bewilligung aller Anträge durch das
Schulamt Mettmann erfolgen und somit die Anzahl von fünf zu beschulenden
Kindern überschritten werden, soll die Einrichtung einer weiteren
Eingangsklasse mit Gemeinsamen Unterricht an der Walter-Wiederhold-Schule
erfolgen.
2. Es besteht die Möglichkeit, in einer Klasse bis zu fünf behinderte
Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen. Die Beschulung
lernbehinderter und erziehungsschwieriger Kinder im Rahmen des Gemeinsamen
Unterrichts ist dann möglich, wenn die Anzahl von fünf Kindern mit anderen
Behinderungsarten nicht erreicht wird.
3. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der Sicherstellung der erforderlichen sonderpädagogischen
Förderung der behinderten Kinder durch die Schulaufsichtsbehörde.
Erläuterungen und Begründungen:
Beim Schulanmeldeverfahren sind für das Schuljahr 2010/11
insgesamt zehn Anträge von Erziehungsberechtigten für die Teilnahme ihrer
Kinder am Gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule gestellt worden. Zwei
Verfahren konnten antragsgemäß abgeschlossen werden, diese Schüler werden
künftig den GU besuchen. Ein Schüler ist nach Düsseldorf verzogen und bei einem
Verfahren haben die Erziehungsberechtigten den Antrag auf Gemeinsamen
Unterricht zurückgezogen und sind mit einer Beschulung des Kindes an der
Förderschule Sprache einverstanden. Somit liegen noch sechs Anträge zur
Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort der
zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann) vor. Hier
ist nicht vor Ende Mai mit einer Entscheidung zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf Grund der Erfahrungen
der Vorjahre davon auszugehen, dass eine oder ggf. zwei neue Eingangsklassen für
den Gemeinsamen Unterricht eingerichtet werden können.
Mit Ablauf des Schuljahres 2009/10 wird eine Integrationsklasse
die Gemeinschaftsgrundschule Elbsee verlassen. Insofern ist diese Schule für
eine neue Klasse wieder aufnahmefähig.
In Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulamt
Mettmann ist deshalb vereinbart worden, im kommenden Schuljahr die neue Klasse
für den Gemeinsamen Unterricht an der GGS Elbsee einzurichten.
Sollten die restlichen sechs Anträge für den
Gemeinsamen Unterricht bewilligt werden, soll eine zweite Förderklasse an der
Walter-Wiederhold-Schule eingerichtet werden, mit dem Ergebnis, dass die Haushaltsmittel
überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Vor der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über
den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort muss der Schulträger seine Zustimmung
erklären (§ 19 Abs. 2 und 4 Schulgesetz). Der Schulträger kann gemäß dem Einführungserlass
zum Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung seine
Zustimmung auf eine bestimmte Schule oder auf bestimmte Fallgruppen
beschränken.
Die auf den Schulträger entfallenden Sachausgaben für
eine Gruppe sind im Haushaltsplan 2010 bzw. in der Finanzplanung enthalten.
Sollte eine zweite Gruppe eingerichtet werden, muss eine überplanmäßige
Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.
Auf Grund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Hilden und dem Kreis Mettmann im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen erfolgt für den gemeinsamen Unterricht eine
Kostenerstattung für den Einsatz der Integrationshelfer (Zivildienstleistende).
Diese Erstattung erfolgt jährlich zum Ende des Schuljahres nach Vorlage einer
Aufstellung über die nachweislich entstanden Kosten.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
030101 |
Bezeichnung: |
Grundschulen |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2010 |
4650 |
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nein |
Gemeinsamer Unterricht |
2011 |
7800 |
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nein |
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2012 |
7800 |
|
nein |
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2013 |
7800 |
|
nein |
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2014 |
5000 |
|
nein |
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Sichtvermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen: Nein