Betreff
Bericht zur Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
Vorlage
WP 09-14 SV 51/049
Aktenzeichen
III/51.1-Fu
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zu Kenntnis.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit ca. 10 Jahren wird in Hilden ein Sprachförderprogramm in Kindertageseinrichtungen durchgeführt, denn Sprache stellt eine Schlüsselkompetenz für die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Bildungsprozesse von Kindern dar. Daraus ergibt sich, dass Sprachförderung ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrages von Kindertageseinrichtungen ist.

Der Landschaftsverband Rheinland bewilligte bis zum 31.07.2008, d.h. bis zum In-Krafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) Landesmittel für die nachfolgend aufgeführten Förderarten:

 

1.         Förderung von Kindern über 3 Jahre mit Sprachförderbedarf ein halbes Jahr vor der Einschulung.

Diese Förderung erstreckte sich auf einen Zeitraum von ca. 6 Monaten vor Einschulung und wurde in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind besuchen soll, durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden pro Gruppe 10 bis 20 Kinder in einem Umfang von 120 Unterrichtsstunden gefördert. Für diese Förderart wurde ein Landeszuschuss in Höhe von 1.534,00 € gewährt, der laut Vorgabe für den Personalaufwand bestimmt war. Letzte Förderung: 8 Fördergruppen in 6 Grundschulen in der zweiten Hälfte des Schuljahres 2007/2008.

 

2.         Förderung von Kindern über 3 Jahre mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen und sich im ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden.

Diese Förderung erstreckte sich über einen Zeitraum von 10 Monaten. Aufgrund des geringeren Alters der Kinder wurden in den Gruppen lediglich 5 bis 10 Kinder in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden gefördert. Der Landeszuschuss für diese Förderung betrug 2.045,00 €/je Gruppe und war für den Personalaufwand bestimmt. Letzte Förderung: 40 Gruppen in 22 Einrichtungen im Kindergartenjahr 2007/2008.

 

3.         Förderung von Kindern unter/über 3 Jahren mit Sprachförderbedarf, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.

Hier wurden u.a. Kinder unter 3 Jahren über einen Zeitraum von 10 Monaten gefördert. Die Gruppengröße beschränkte sich auch hier auf 5 bis 10 Kinder. Der Förderung erfolgte in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden. Hier belief sich die Landesförderung auf 3.068,00 €/je Gruppe. Auch hier waren die Mittel für den Personalaufwand zu verwenden. Letzte Förderung: 2 Gruppen im Kindergartenjahr 2007/2008.

 

Gegenstand der Förderung waren gezielte Sprachförderangebote für Kinder im Vorschulalter, um diese in die Lage zu versetzen, dem anschließenden Schulunterricht zu folgen. Die Zuwendungen waren jeweils ausschließlich für Personalausgaben zu verwenden. In städtischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wurden diese Förderangebote durch Honorar-Fachkräfte durchgeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen war anhand von Verwendungsnachweisen die zweckentsprechende Mittelverwendung zu belegen. Das Berichtswesen gestaltete sich jedoch als schwierig, war nicht einheitlich und oft nicht so aussagekräftig, als dass Eltern und Grundschulen darauf aufbauen konnten.

Durch unterschiedliche Projekte, wie das Landesprogramm „KOMM-IN“, das Sprachförder- und Elternbildungskonzept „Rucksack“, durch den Kontakt zum Verein „Eltern für Chancengleichheit e.V“ (Durchführung von Sprachförderangeboten für Kinder unter 3 Jahren mit Zuwanderungsgeschichte) und die Bildung von Expertenworkshops hat die Stadt Hilden laufend die Sprachförderangebote evaluiert.

Es wurde festgestellt, dass der Sprachförderbedarf in Kindertageseinrichtungen von Jahr zu Jahr steigt, im Gegensatz dazu ist der Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor der Einschulung befinden, eher konstant. Auch durch die Pisa-Studie ist deutlich geworden, dass das Erlernen der deutschen Sprache ein elementarer Grundstein für den schulischen Erfolg ist.

 

Parallel haben auch Bund und Land das Defizit der fehlenden flächendeckenden Förderung erkannt.

 

Mit Einführung der Sprachstandsfeststellung im Jahr 2007 (die durch das Kreisschulamt Mettmann durchgeführt wird) und im Vorgriff auf das In-Krafttreten des KiBiz zum 01.08.2008 werden die Kinder nun entsprechend festgelegter Standards gefördert. Das Verfahren zur Sprachstandserhebung wurde unter dem Namen DELFIN4 -Test (Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz In Nordrhein-Westfalen bei 4-Jährigen) bekannt. Wird ein Sprachdefizit attestiert, erhält das 4- jährige Kind in seinen letzten beiden Kindergartenjahren eine gezielte Sprachförderung, die rund 200 Stunden/je Kindergartenjahr betragen und von einer in der Regel besonders fortgebildeten Erzieherin/Erzieher durchgeführt werden soll. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen sprach-pädagogischen Förderung ist hier jedoch nicht zu verwechseln mit einer möglicherweise aus medizinischen Gründen angezeigten logopädischen oder sprachtherapeutischen Förderung, wenngleich auch Kinder mit einer sprachtherapeutisch-ärztlichen Diagnose am Sprachtest teilnehmen.

 

Im Zuge der Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 wurde die Sprachförderung fest in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen verankert. Die Förderung vom Land wird nicht mehr im Rahmen einer Gruppenförderpauschale gewährt, sondern in Form einer Kindpauschale bewilligt. Die Pauschale beträgt seit dem 01.08.2008 pro Kind 340,00 €/Jahr. Von der neuen Systematik der Pauschalen profitieren seither Kindertageseinrichtungen mit mehr als 7 Kindern mit Sprachförderbedarf pro Gruppe gegenüber der oben beschriebenen 2. Förderart.

 

Auch für die neue Art der Förderung ist dem Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser Maßnahmen die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel zu bestätigen. Zur Prüfung legen Träger dem Amt für Jugend, Schule und Sport einen vereinfachten Verwendungsnachweis vor, jedoch ohne Sachbericht. Die Eltern werden laufend mit Hilfe der generell vorgesehenen Bildungsdokumentation über den Fortschritt des Kindes informiert und zudem auch in das Sprachförderkonzept eingebunden. Beim Übergang in die Grundschulen wird im Einvernehmen mit den Eltern der jeweilige Sprachstand des Kindes für die Schule dokumentiert. Aufbauend auf das schon seit Jahren vorhandene Netzwerk wird derzeit im Rahmen des Projektes „Bildungsnetzwerk Hilden“ die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen weiter optimiert. Hier gilt es insbesondere die unterschiedliche Sichtweisen der Institutionen, nämlich Ressourcen- und Leistungsorientierung, in Einklang zu bringen.

 

 

Statistische Daten zur Sprachstandserhebung:

 

Kindergartenjahr

Anzahl

Kinder

Anzahl Kinder mit Sprachförderbedarf

Anteil in %

Fördersumme

Land in €

2007/2008

534

72

13,48

24.480

2008/2009

465

78

16,77

26.520

2009/2010

444

83

18,69

28.220

2010/2011

474

Test dauert an

 

 

 

 

Nach der Feststellung des Sprachförderbedarfes sollte für jedes Kind ein eigenes Förderkonzept entwickelt werde, um eine individuelle Sprachförderung zu ermöglichen.

 

Hierzu wird beispielhaft genannt:

 

1. Analyse

In welchem Bereich der Sprache muss gefördert werden?

Welche Bereiche im Kindergarten können als positive Verstärker genutzt werden?

In welchem Rhythmus muss die Förderung stattfinden?

Gibt es familiäre Bedingungen zu beachten?

Können die Eltern einbezogen werden?

Welcher Sprachbereich sollte zuerst gefördert werden?

Wie lässt sich die Förderung koordinieren?

 

2. Auswahl der Förderanregung

Soll Einzelförderung oder Kleingruppenförderung stattfinden?

Welche Fördermaterialien sind sinnvoll?

Was findet im Alltag selbstverständlich statt?

Welche Fördermaterialien sind vorhanden, welche müssen besonders angeschafft werden?

 

3. Reflexion und Evaluation

Dokumentation des Fortschritts

Beteiligung des Kindes?

Regelmäßige Überprüfung der Entwicklung des Kindes zum Sprachstand

Austausch mit Kollegen zur Reflexion

 

 

Methode zur Sprachförderung und Sprachentwicklung:

 

Die Sprachförderung in der Kindestageseinrichtung sollte in der Regel besonders fortgebildeten Erzieherin/Erzieher durchgeführt werden. Seit jeher zählt die Förderung der Sprache zum originären Alltag der Kindertageseinrichtungen. Im Hinblick auf die geänderten Anforderungen (z.B. steigende Zahl an Kindern mit Sprachförderbedarf insgesamt oder besondere Anforderungen bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte) legt die Stadt Hilden besonderen Wert auf gut ausgebildete pädagogische Kräfte. Neben grundsätzlichen Fortbildungsangeboten für den Bereich Sprachförderung wurde bereits im Kindergartenjahr 2009/2010 ein für städtische Kindertageseinrichtungen grundsätzliches Konzept zur Sprachförderung entwickelt und auf die Einrichtungen heruntergebrochen. So wurden z.B. Zeitkontingente für die Durchführung von Sprachförderung festgelegt und in den pädagogischen Alltag integriert, so dass auch die weiteren gesetzlichen Aufträge (wie Vorschulerziehung oder Bewegung) in Vertretungssituationen sichergestellt werden können. Ein einheitliches Konzept für alle Träger von Kindertageseinrichtungen gibt es nicht. Jedem Träger ist es freigestellt, welche Methode er bei der Sprachförderung anwendet. Es gibt ein vielfältiges Angebot für Sprachfördermethoden. Im Zuge der Entwicklung des einheitlichen Sprachförderkonzeptes haben sich alle Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit einer pädagogischen Fachberatung Mitte 2009 für das Kon - Lab-Sprachförderprogramm entschieden.

 

 

Vorstellung des Kon – Lab - Sprachförderprogramm:

 

Kon - Lab steht für Konstanzer Labor und wurde an der Konstanzer Universität von Dr. Zvi Penner als Sprachförderprogramm für Kinder von 0 – 6 Jahren mit Sprachentwicklungsverzögerungen und zur Förderung von Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, entwickelt. Im Vergleich zu vielen anderen Sprachförderprogrammen geht Kon - Lab über das bloße Prinzip Vorsprechen - Nachsprechen und Auswendiglernen hinaus. Es vermittelt Kindern spielerisch sprachrhythmische Regeln, wie sie z.B. zur Verwendung des richtigen Artikels oder der Erweiterung des Wortschatzes nötig sind und verhilft sprachschwachen Kindern zu ihrer natürlichen sprachlichen Intuition. Kon - Lab lehrt spielerisch Regeln und regt die Sprechfreude an. Davon profitieren nicht nur Kinder mit einer Sprachentwicklungsverzögerung, sondern gerade auch Kinder mit Migrationshintergrund.

 

Kon - Lab

 

  • fördert entlang dem natürlichen Entwicklungsverlauf der Kinder
  • deckt die Anforderungen der Bildungs- und Orientierungspläne ab
  • bietet einen aktivitätsfördernden Medienmix
  • ist Teil des Kita-Alltags
  • schafft die Voraussetzung für einen erfolgreichen Übergang in die Grundschule
  • eignet sich zum Einsatz in Gruppen von 4 – 10 Kindern
  • empfohlener Zeitumfang von 3 – 4 Spieleinheiten á 15 Minuten pro Woche

 

Bis zu Beginn des neuen Kindergartenjahres werden bis auf wenige Ausnahmen alle Erzieherinnen/Erzieher in städtischen Kindertageseinrichtungen so geschult sein, dass sie das Kon – Lab –Sprachförderprogramm anwenden können. Die Rückmeldungen der Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen sind durchweg positiv.

 

Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.

 

Fazit

 

Im Zuge der Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 wurde die Sprachförderung fest in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen verankert. Die Förderung vom Land wird nicht mehr im Rahmen einer Gruppenförderpauschale gewährt, sondern in Form einer Kindpauschale bewilligt. Die Pauschale beträgt seit dem 01.08.2008 pro Kind 340,00 €/Jahr.

 

Die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf ist tendenziell steigend und die Anforderungen an das pädagogische Fachpersonal haben sich durch die Vielzahl der gesetzlich verankerten Bildungs- und Erziehungsaufträge erhöht. Zur Erfüllung des Bildungsauftrages „Sprachförderung“ werden grundsätzlich alle Erzieherinnen/Erzieher geschult.

 

Das bestehende einheitliche Sprachförderkonzept in städtischen Kindertageseinrichtungen wird kontinuierlich evaluiert. Derzeit wird das Kon – Lab- Sprachförderprogramm in allen städt. Kindertageseinrichtungen eingesetzt.

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen: Nein   

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen: Nein