Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Sprachförderung in
Kindertageseinrichtungen gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (KiBiz) zu Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und
Begründungen:
Seit ca. 10 Jahren wird in Hilden ein Sprachförderprogramm in
Kindertageseinrichtungen durchgeführt, denn Sprache stellt eine Schlüsselkompetenz für die Persönlichkeitsentwicklung und
die Entwicklung der Bildungsprozesse von Kindern dar. Daraus ergibt sich, dass
Sprachförderung ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrages von Kindertageseinrichtungen
ist.
Der Landschaftsverband Rheinland bewilligte bis zum 31.07.2008, d.h. bis
zum In-Krafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(KiBiz) Landesmittel für die nachfolgend aufgeführten Förderarten:
1. Förderung von Kindern über 3 Jahre mit
Sprachförderbedarf ein halbes Jahr vor der Einschulung.
Diese Förderung erstreckte sich auf einen Zeitraum von ca. 6 Monaten vor
Einschulung und wurde in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind
besuchen soll, durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden pro Gruppe 10 bis 20
Kinder in einem Umfang von 120 Unterrichtsstunden gefördert. Für diese
Förderart wurde ein Landeszuschuss in Höhe von 1.534,00 € gewährt, der laut
Vorgabe für den Personalaufwand bestimmt war. Letzte Förderung: 8 Fördergruppen
in 6 Grundschulen in der zweiten Hälfte des Schuljahres 2007/2008.
2. Förderung von Kindern über 3 Jahre mit
Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen und sich im
ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden.
Diese Förderung erstreckte sich über einen Zeitraum von 10 Monaten.
Aufgrund des geringeren Alters der Kinder wurden in den Gruppen lediglich 5 bis
10 Kinder in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden gefördert. Der
Landeszuschuss für diese Förderung betrug 2.045,00 €/je Gruppe und war für den
Personalaufwand bestimmt. Letzte Förderung: 40 Gruppen in 22 Einrichtungen im
Kindergartenjahr 2007/2008.
3. Förderung von Kindern unter/über 3
Jahren mit Sprachförderbedarf, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.
Hier wurden u.a. Kinder unter 3 Jahren über
einen Zeitraum von 10 Monaten gefördert. Die Gruppengröße beschränkte sich auch
hier auf 5 bis 10 Kinder. Der Förderung erfolgte in einem Umfang von 200
Unterrichtsstunden. Hier belief sich die Landesförderung auf 3.068,00 €/je
Gruppe. Auch hier waren die Mittel für den Personalaufwand zu verwenden. Letzte
Förderung: 2 Gruppen im Kindergartenjahr 2007/2008.
Gegenstand der Förderung waren gezielte Sprachförderangebote für Kinder
im Vorschulalter, um diese in die Lage zu versetzen, dem anschließenden
Schulunterricht zu folgen. Die Zuwendungen waren jeweils ausschließlich für
Personalausgaben zu verwenden. In städtischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen wurden diese Förderangebote durch Honorar-Fachkräfte durchgeführt.
Nach Abschluss der Maßnahmen war anhand von Verwendungsnachweisen die
zweckentsprechende Mittelverwendung zu belegen. Das Berichtswesen gestaltete
sich jedoch als schwierig, war nicht einheitlich und oft nicht so
aussagekräftig, als dass Eltern und Grundschulen darauf aufbauen konnten.
Durch unterschiedliche Projekte, wie das Landesprogramm „KOMM-IN“, das Sprachförder- und Elternbildungskonzept „Rucksack“, durch
den Kontakt zum Verein „Eltern für Chancengleichheit e.V“ (Durchführung von
Sprachförderangeboten für Kinder unter 3 Jahren mit Zuwanderungsgeschichte) und
die Bildung von Expertenworkshops hat die Stadt Hilden laufend die Sprachförderangebote
evaluiert.
Es wurde festgestellt, dass der Sprachförderbedarf in
Kindertageseinrichtungen von Jahr zu Jahr steigt, im Gegensatz dazu ist der
Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor der Einschulung befinden, eher
konstant. Auch durch die Pisa-Studie ist deutlich geworden, dass das Erlernen
der deutschen Sprache ein elementarer Grundstein für den schulischen Erfolg ist.
Parallel haben auch Bund und
Land das Defizit der fehlenden flächendeckenden Förderung erkannt.
Mit Einführung der
Sprachstandsfeststellung im Jahr 2007 (die durch das Kreisschulamt Mettmann
durchgeführt wird) und im Vorgriff auf das In-Krafttreten des KiBiz zum
01.08.2008 werden die Kinder nun entsprechend festgelegter Standards gefördert.
Das Verfahren zur Sprachstandserhebung wurde unter dem Namen DELFIN4 -Test (Diagnostik, Elternarbeit,
Förderung der Sprachkompetenz In Nordrhein-Westfalen bei 4-Jährigen)
bekannt. Wird ein Sprachdefizit attestiert, erhält das 4- jährige
Kind in seinen letzten beiden Kindergartenjahren eine gezielte Sprachförderung,
die rund 200 Stunden/je Kindergartenjahr betragen und von einer in der Regel
besonders fortgebildeten Erzieherin/Erzieher durchgeführt werden soll. Die
Notwendigkeit einer zusätzlichen sprach-pädagogischen Förderung ist hier jedoch
nicht zu verwechseln mit einer möglicherweise aus medizinischen Gründen
angezeigten logopädischen oder sprachtherapeutischen Förderung, wenngleich auch
Kinder mit einer sprachtherapeutisch-ärztlichen Diagnose am Sprachtest teilnehmen.
Im Zuge der Einführung des KiBiz zum
01.08.2008 wurde die Sprachförderung fest in den Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen verankert. Die Förderung vom
Land wird nicht mehr im Rahmen einer Gruppenförderpauschale gewährt, sondern in
Form einer Kindpauschale bewilligt. Die Pauschale beträgt seit dem 01.08.2008
pro Kind 340,00 €/Jahr. Von der neuen Systematik der Pauschalen profitieren
seither Kindertageseinrichtungen mit mehr als 7 Kindern mit Sprachförderbedarf
pro Gruppe gegenüber der oben beschriebenen 2. Förderart.
Auch für die neue
Art der Förderung ist dem Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser
Maßnahmen die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel zu bestätigen. Zur
Prüfung legen Träger dem Amt für Jugend, Schule und Sport einen vereinfachten Verwendungsnachweis
vor, jedoch ohne Sachbericht. Die Eltern werden laufend mit Hilfe der generell
vorgesehenen Bildungsdokumentation über den Fortschritt des Kindes informiert
und zudem auch in das Sprachförderkonzept eingebunden. Beim Übergang in die
Grundschulen wird im Einvernehmen mit den Eltern der jeweilige Sprachstand des
Kindes für die Schule dokumentiert. Aufbauend auf das schon seit Jahren
vorhandene Netzwerk wird derzeit im Rahmen des Projektes „Bildungsnetzwerk
Hilden“ die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
weiter optimiert. Hier gilt es insbesondere die unterschiedliche Sichtweisen
der Institutionen, nämlich Ressourcen- und Leistungsorientierung, in Einklang
zu bringen.
Statistische Daten
zur Sprachstandserhebung:
Kindergartenjahr |
Anzahl Kinder |
Anzahl Kinder mit Sprachförderbedarf |
Anteil in % |
Fördersumme Land in € |
2007/2008 |
534 |
72 |
13,48 |
24.480 |
2008/2009 |
465 |
78 |
16,77 |
26.520 |
2009/2010 |
444 |
83 |
18,69 |
28.220 |
2010/2011 |
474 |
Test dauert an |
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Nach der Feststellung des Sprachförderbedarfes sollte für jedes Kind ein
eigenes Förderkonzept entwickelt werde, um eine individuelle Sprachförderung zu
ermöglichen.
Hierzu wird
beispielhaft genannt:
1. Analyse
In welchem Bereich der Sprache muss gefördert werden?
Welche Bereiche im Kindergarten können als positive Verstärker genutzt
werden?
In welchem Rhythmus muss die Förderung stattfinden?
Gibt es familiäre Bedingungen zu beachten?
Können die Eltern einbezogen werden?
Welcher Sprachbereich sollte zuerst gefördert werden?
Wie lässt sich die Förderung koordinieren?
2. Auswahl der
Förderanregung
Soll Einzelförderung oder Kleingruppenförderung stattfinden?
Welche Fördermaterialien sind sinnvoll?
Was findet im Alltag selbstverständlich statt?
Welche Fördermaterialien sind vorhanden, welche müssen besonders
angeschafft werden?
3. Reflexion und
Evaluation
Dokumentation des Fortschritts
Beteiligung des Kindes?
Regelmäßige Überprüfung der Entwicklung des Kindes zum Sprachstand
Austausch mit Kollegen zur Reflexion
Methode zur Sprachförderung und Sprachentwicklung:
Die
Sprachförderung in der Kindestageseinrichtung sollte in
der Regel besonders fortgebildeten Erzieherin/Erzieher durchgeführt werden. Seit
jeher zählt die Förderung der Sprache zum originären Alltag der
Kindertageseinrichtungen. Im Hinblick auf die geänderten Anforderungen (z.B.
steigende Zahl an Kindern mit Sprachförderbedarf insgesamt oder besondere
Anforderungen bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte) legt die Stadt Hilden
besonderen Wert auf gut ausgebildete pädagogische Kräfte. Neben grundsätzlichen
Fortbildungsangeboten für den Bereich Sprachförderung wurde bereits im
Kindergartenjahr 2009/2010 ein für städtische Kindertageseinrichtungen
grundsätzliches Konzept zur Sprachförderung entwickelt und auf die
Einrichtungen heruntergebrochen. So wurden z.B. Zeitkontingente für die
Durchführung von Sprachförderung festgelegt und in den pädagogischen Alltag
integriert, so dass auch die weiteren gesetzlichen Aufträge (wie
Vorschulerziehung oder Bewegung) in Vertretungssituationen sichergestellt
werden können. Ein einheitliches Konzept für alle Träger von
Kindertageseinrichtungen gibt es nicht. Jedem Träger ist es freigestellt,
welche Methode er bei der Sprachförderung anwendet. Es gibt ein vielfältiges
Angebot für Sprachfördermethoden. Im Zuge der Entwicklung des einheitlichen
Sprachförderkonzeptes haben sich alle Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen
in Zusammenarbeit mit einer pädagogischen Fachberatung Mitte 2009 für das Kon
- Lab-Sprachförderprogramm entschieden.
Vorstellung des Kon – Lab - Sprachförderprogramm:
Kon - Lab steht
für Konstanzer Labor und wurde an der Konstanzer Universität von Dr. Zvi Penner
als Sprachförderprogramm für Kinder von 0 – 6 Jahren mit
Sprachentwicklungsverzögerungen und zur Förderung von Kindern, deren
Muttersprache nicht Deutsch ist, entwickelt. Im Vergleich zu vielen anderen
Sprachförderprogrammen geht Kon - Lab über das bloße Prinzip Vorsprechen - Nachsprechen
und Auswendiglernen hinaus. Es vermittelt Kindern spielerisch sprachrhythmische
Regeln, wie sie z.B. zur Verwendung des richtigen Artikels oder der Erweiterung
des Wortschatzes nötig sind und verhilft sprachschwachen Kindern zu ihrer
natürlichen sprachlichen Intuition. Kon - Lab lehrt spielerisch Regeln und regt
die Sprechfreude an. Davon profitieren nicht nur Kinder mit einer
Sprachentwicklungsverzögerung, sondern gerade auch Kinder mit Migrationshintergrund.
Kon - Lab
- fördert entlang dem natürlichen
Entwicklungsverlauf der Kinder
- deckt die Anforderungen der Bildungs-
und Orientierungspläne ab
- bietet einen aktivitätsfördernden
Medienmix
- ist Teil des Kita-Alltags
- schafft die Voraussetzung für einen
erfolgreichen Übergang in die Grundschule
- eignet sich zum Einsatz in Gruppen von
4 – 10 Kindern
- empfohlener Zeitumfang von 3 – 4
Spieleinheiten á 15 Minuten pro Woche
Bis zu Beginn des
neuen Kindergartenjahres werden bis auf wenige Ausnahmen alle Erzieherinnen/Erzieher
in städtischen Kindertageseinrichtungen so geschult sein, dass sie das Kon –
Lab –Sprachförderprogramm anwenden können. Die Rückmeldungen der Fachkräfte aus
den Kindertageseinrichtungen sind durchweg positiv.
Über die weitere
Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.
Fazit
Im Zuge der
Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 wurde die Sprachförderung fest in den Bildungs-
und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen verankert. Die Förderung vom
Land wird nicht mehr im Rahmen einer Gruppenförderpauschale gewährt, sondern in
Form einer Kindpauschale bewilligt. Die Pauschale beträgt seit dem 01.08.2008
pro Kind 340,00 €/Jahr.
Die Zahl der
Kinder mit Sprachförderbedarf ist tendenziell steigend und die Anforderungen an
das pädagogische Fachpersonal haben sich durch die Vielzahl der gesetzlich
verankerten Bildungs- und Erziehungsaufträge erhöht. Zur Erfüllung des
Bildungsauftrages „Sprachförderung“ werden grundsätzlich alle Erzieherinnen/Erzieher
geschult.
Das bestehende
einheitliche Sprachförderkonzept in städtischen Kindertageseinrichtungen wird
kontinuierlich evaluiert. Derzeit wird das Kon – Lab- Sprachförderprogramm in
allen städt. Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen: Nein
Personelle Auswirkungen: Nein