Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung nach Beratung
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung
des Rates vom 12.5.2010 wurde die Verwaltung durch Beschluss gebeten, „ gemeinsam mit der Stadtmarketing GmbH und
Hildener Vereinen, insbesondere Fußballvereinen, zu prüfen, ob für alle Spiele
der deutschen Mannschaft, mindestens aber für die Finalspiele der Fußball-WM am
10. und 11. Juli 2010 ein Public Viewing auf der Bezirkssportanlage durchgeführt
werden kann. Die Vereine sind gezielt anzusprechen. Das Ergebnis der Prüfung
ist dem Kulturausschuss am 9.06.2010 zur Entscheidung vorzulegen, an den der
Rat die Angelegenheit gemäß § 41 Abs. 2 GO delegiert.
Ein
Finanzierungskonzept ist vorzulegen.“
Nach einem vorliegenden Werbe-Angebot hätte eine mobile
Video-Wand/LED-Wand als Paket für die
Vorrundenspiele, ein Halbfinalspiel und das Finale gebucht werden können.
Achtel- und Viertelfinale sowie das 2. Halbfinale und das Spiel um Platz 3 waren
zubuchbar. Dies wurde vom Anbieter am 14.5.2010 telefonisch zugesagt und ein
konkretes Angebot für eine mobile Anlage angekündigt. Eine mobile Anlage
befindet sich in aller Regel in einem großen PKW-Anhänger oder einem
LKW–Anhänger. Sie wird vor Spielbeginn aufgebaut und installiert und in der
Regel spätestens am nächsten Tag abgebaut und entfernt.
Da das Angebot nicht einging wurde auf Nachfrage am 20.5. dann
mitgeteilt, dass eine mobile LED-Wand für Spiele mit deutscher Beteiligung entgegen
der ersten Zusage nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Auch andere abgefragte
Anbieter konnten keine mobilen LED-Wände mehr zur Verfügung stellen.
Angebote für ortsfeste LED-Wände liegen dagegen vor. Die ortsfesten
LED-Wände verbleiben während des gesamten „Mietzeitraumes“ am Ort, werden also
nur einmal auf-/ und dann -am Ende des Mietzeitraumes- abgebaut. Sie sind
wetterfest und werden mit einer Hülle gegen mutwillige Beschädigungen
geschützt, gleichwohl verlangen die Verleiher für die gesamte Dauer der Bereitstellung
eine 24 stündige Über-/ Bewachung der Anlage.
Ein in Hilden ansässiger Unternehmer, der in der Vergangenheit ein
Public Viewing auf dem Ellen-Wiederhold-Platz veranstaltet hat, kann seine
LED-Wand nicht zur Verfügung stellen. Er ist aber parallel bemüht, über seine
Kontakte eine LED-Wand zu vermitteln wies aber ausdrücklich darauf hin, bei Vorliegen
eines Angebotes im Hinblick auf die Kürze der Zeit „sofort zugreifen zu müssen“.
In den Gesprächen der Verwaltung haben die angefragten Anbieter ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass ein Vertragsabschluss nach dem 9. Juni 2010 -Sitzung
des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege- zu spät und nicht mehr
realisierungsfähig sei.
Grundsätzlich kommt für ein Public Viewing auch die Bezirkssportanlage
Am Bandsbusch in Betracht. Die Fußball-Weltmeisterschaft beginnt am 11. Juni,
das erste Vorrundenspiel der deutschen Mannschaft findet am 12. Juni statt. Das
Endspiel ist am 11. Juli 2010.
Die Schulferien beginnen in Nordrhein-Westfalen am 15. Juli. Während der
WM 2010 findet auf der Sportanlage also ein normaler Betrieb statt. So gibt es
z.B. am 26.6. (Achtelfinal-Spieltag 16.00 Uhr / 20.30 Uhr) in der Zeit von
08.00 – 18.00 Uhr ein Jugendfußballturnier und am Tag des Spieles um den 3./4.
Platz (20.30 Uhr), 10.07. richtet der AC Italia in der Zeit von 08.00 – 22.00
Uhr ein Turnier aus. Insofern stünde die Anlage nur eingeschränkt zur
Verfügung, eine Doppelnutzung der Bezirkssportanlage für Public Viewing und
eine weitere Veranstaltung ist organisatorisch und nach Vorgabe der
Kreispolizeibehörde auch aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Insofern muss
die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch als Veranstaltungsort folglich ausscheiden.
Alternativ könnte ein Public Viewing auf dem Ellen-Wiederhold-Platz
durchgeführt werden. Die Sparkasse Hilden – Ratingen – Velbert hat zugesagt,
den Bauzaun versetzen zu lassen, so dass eine genügend große Fläche zur
Verfügung stünde. Für die weiter abzusperrenden Zugangsmöglichkeiten stehen
einige wenige städtische Bauzaunfelder zur Verfügung, ggfs. müssten weitere
Bauzaunfelder angemietet werden. Die Unebenheiten auf dem Platz können durch
den Zentralen Bauhof mit eigenen Mitteln egalisiert werden.
Auch aus Sicht der Kreispolizeibehörde ist der Ellen-Wiederhold-Platz
der deutlich geeignetere Veranstaltungsort. Wie bei der letzten Public Viewing
Veranstaltung würde wegen der Platzgröße eine Beschränkung der Besucherzahl auf
250 Personen vorgegeben werden, wobei je 50 Besucher eine „Security-Kraft“
erforderlich ist. Zusätzlich werden 2 „Security-Kräfte“ am Einlass verlangt.
Die Veranstaltung könnte etwa 1 Stunde vor Spielanfang beginnen und ca. 1
Stunde nach Spielschluss, spätestens aber um 24.00 Uhr, enden.
Ein Gerüst zur Anbringung / eine Bühne zur Aufstellung einer ortsfesten
LED-Wand könnte während der Bereitstellungszeit dauerhaft auf dem
Ellen-Wiederhold-Platz aufgebaut bleiben. Hinsichtlich des eigentlichen Auf-/
Zusammen- und Abbaus der LED-Wand sind örtlichen Gegebenheiten zu
berücksichtigen, unter Umständen muss mit Gabelstaplertechnik (Anlieferungs-
und Zufahrtsmöglichkeiten) gearbeitet werden.
Die FIFA geht davon aus, dass Public Viewing Veranstaltungen
grundsätzlich lizenzpflichtig sind. Für die öffentliche Vorführung von Spielen
verlangt die FIFA die Einholung einer Lizenz. Dabei spielt es nach Auffassung
der FIFA keine Rolle, ob es sich um eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle
Veranstaltung handelt. Allerdings fallen bei einem nicht-kommerziellen Public
Viewing keine Lizenzgebühren an. Auf Nachfrage hat die FIFA diese
Rechtsauffassung bestätigt und ergänzend eingeräumt, dass aufgrund des großen
Interesses in Deutschland entschieden worden ist, dieses Verfahren zu
vereinfachen und auch nach Ablauf der Meldefrist eingegangene Anträge für
nicht-gewerbliche Anlässe zu berücksichtigen. Ab sofort (21.5.2010) sind
nicht-kommerzielle Public Viewing Veranstaltungen in Deutschland generell
zulässig und bedürfen keiner Lizenz durch die FIFA mehr, wenn die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind:
- „.Ihr
Public Viewing Event wird von der FIFA als "nicht-kommerziell"
eingestuft. Dies trifft zu, wenn die Veranstaltung nicht gesponsert und kein
Eintrittsgeld erhoben wird.
- Die
"FIFA Non-Commercial Public Viewing Regulations" (siehe Anhang)
werden eingehalten. Falls Ihr Anlass aufgrund dieser Regularien als gewerblich
einzustufen ist, besteht leider aufgrund der abgelaufenen Meldefrist keine
Möglichkeit mehr, eine Lizenz zu erwerben
- Die
Einwilligung der Rechteinhaber in Deutschland zur Verwendung des Bildsignals
für nicht-kommerzielle Public Viewing Veranstaltungen wurde im Rahmen einer
Pauschalerklärung bereits erteilt und braucht deshalb nicht mehr eingeholt zu
werden.“
Die Anmeldefrist
für ein kommerzielles Public Viewing (mit der Erhebung von Eintrittsgeldern
oder einem Sponsoring) ist Anfang Mai 2010 abgelaufen. Ein Anbieter einer
LED-Wand hat allerdings darauf hingewiesen, noch kurzfristig eine Lizenz auch für
ein kommerzielles Public Viewing zur Verfügung stellen zu können. Für diese
Lizenz wäre dann aber ein Entgelt (im fünfstelligen Bereich) zu zahlen.
Eine
gaststättenrechtliche Erlaubnis ist für die in Frage kommende Fläche des
Ellen-Wiederhold-Platzes für den anliegenden Gastronomiebetrieb für das 2010
nicht erteilt. Grundsätzlich bestünden keine Bedenken, wenn ein „Catering“
während der Veranstaltungen durch hiesige Sportvereine erfolgen würde. In einem
ersten Gespräch hat der SV Hilden-Nord signalisiert, einen solchen Service grundsätzlich
übernehmen zu können. Auch eine Betreuung durch den ansässigen Gastronomiebetrieb
wäre grundsätzlich möglich.
Für das eingangs beschriebene Basispaket für eine mobile LED-Wand
hätte der Preis für die Bereitstellung bei 14.000
€
gelegen zuzüglich 6.000 €
für das Achtel- und Viertelfinale.
insgesamt also 20.000 €
Hinzu kommen Kosten für die Übertragungstechnik, Bildregie, Strom,
Beschallung pp., die im Werbeangebot nicht weiter spezifiziert waren.
Eine ortsfeste LED-Wand mit ca. 12 m² Fläche wird für die Zeit
vom 11.06. – 11.07.2010 mit 21.800
€
in Rechnung gestellt. Hinzu kommen Kosten für die SAT-Anlage,
Lieferkosten, Auf- und Abbau sowie Bildregie in Höhe von rd. 4.500 €
sowie eine Beschallungsanlage
14.400 €
40.700
€
Daneben fallen weitere Kosten an für die Stromversorgung, Genehmigungen,
GEMA –Gebühren und Aufwendungen für die Sicherheitskräfte.
Dabei wird ein regulärer
Stundensatz je „Security-Kraft“ von 17,00 €
zugrunde gelegt (ob es aus Gründen der Personalknappheit hier noch
„WM-Zuschläge“ gibt bleibt ab zu warten).
Bei einer Veranstaltungsdauer von rd. 18.30. Uhr - 24.00 Uhr und mind.
7 „Security-Kräften“ wären dies pro Übertragung rd. 650 €
bei 8 Übertragungen (3 Vorrundenspiele, Achtelfinale, Viertelfinale,
Halbfinale, Spiel um Platz 3 oder 4, Endspiel) 5.200 €.
Für die „rund um die Uhr“ Bewachung der LED-Wand außerhalb der
Übertragungszeiten sind pro Tag bei gleichem Stundensatz rd. 410 €
anzusetzen, bei einer Mietdauer von insgesamt 30 Tagen abzüglich der
Übertragungszeiten rd. 11.500 €.
Grundsätzlich muss unter diesen Voraussetzungen von Gesamtkosten von in
Höhe von mindestens 57.400,00 € ausgegangen werden.
Am 27.05. konnte dann noch ein Angebot für eine mobile LED-Wand mit
einer Größe von 15 m² erreicht werden. Für die Vorrunde, alle folgenden
Deutschlandspiele und das Finale wird ein Preis von 32.000
€
für Miete und Betreuung gefordert. Eine Bewachung der Anlage außerhalb
der Public Viewing Veranstaltung entfiele.
Hinzu kommen noch Kosten für Strom, SAT-Anlage, Beschallung pp., für den
Einsatz der „Security-Kräfte“ vor, während und nach den Übertragungen
ist ein Betrag von max. (bei 8 Übertragungen) 5.200 €
anzusetzen 37.200
€
Fazit:
Eine Public
Viewing Veranstaltung ließe sich mit einer mobilen LED-Wand auf dem
Ellen-Wiederhold-Platz realisieren. Die Kosten würden sich auf mindestens 37.200,00
€ belaufen (ohne Aufwendungen im Rahmen der KLR und evtl. Nebenkosten). Das
Angebot ist allerdings nur bis zum 28.05.2010 begrenzt. Auch der Anbieter der
ortsfesten LED-Wand hält sein Angebot nur bis zum 31.05.2010 aufrecht. Insofern
ist eine Entscheidung (erst) im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am
09.06.2010 nicht mehr umsetzbar.
Ob sich ein
Sponsor finden lässt, ist im Hinblick auf die Kurzfristigkeit zumindest
zweifelhaft und würde zu einer kommerziellen Public Viewing Veranstaltung
führen, für die zusätzliche Lizenzgebühren in fünfstelliger Höhe anfallen. Dies
gälte auch für den Fall, das Eintrittsgelder erhoben werden sollen.
Die
Stadtmarketing GmbH verfügt nach eigenen Angaben nicht über Mittel um ein
solches Projekt zu realisieren und sieht
auch keine Möglichkeit einer Beteiligung Dritter.
Um ein Public
Viewing im oben skizzierten Rahmen zu realisieren bliebe nur die Finanzierung
aus dem städtischen Haushalt mit einer außerplanmäßigen Ausgabe.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Vermerk:
Den Fraktionsvorsitzenden ist die SV vorab am 27.05.2010 übermittelt worden.
Die CDU-Fraktion signalisierte die Zustimmung zu einer Public Viewing Veranstaltung mit einer mobilen LED Wand.
Die anderen Fraktionsvorsitzenden sprachen sich gegen eine Public Viewing Veranstaltung aus.
Die von den Anbietern gesetzten Fristen sind verstrichen, sie wurden telefonisch unterrichtet, dass durch die Stadt Hilden kein Public Viewing durchgeführt wird.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
|
Bezeichnung |
|
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
|
|
Haushaltsjahr: |
2010 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
mind. 37.200 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: Die Mittel müssen außerplanmäßig
bereitgestellt werden. |
||||
Vermerk Kämmerer: gesehen in Vertretung Danscheidt |