Betreff
Public Viewing
Vorlage
WP 09-14 SV 01/034
Aktenzeichen
II/01 - lw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussfassung nach Beratung


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In der Sitzung des Rates vom 12.5.2010 wurde die Verwaltung durch Beschluss gebeten, „ gemeinsam mit der Stadtmarketing GmbH und Hildener Vereinen, insbesondere Fußballvereinen, zu prüfen, ob für alle Spiele der deutschen Mannschaft, mindestens aber für die Finalspiele der Fußball-WM am 10. und 11. Juli 2010 ein Public Viewing auf der Bezirkssportanlage durchgeführt werden kann. Die Vereine sind gezielt anzusprechen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kulturausschuss am 9.06.2010 zur Entscheidung vorzulegen, an den der Rat die Angelegenheit gemäß § 41 Abs. 2 GO delegiert.

Ein Finanzierungskonzept ist vorzulegen.“

 

Nach einem vorliegenden Werbe-Angebot hätte eine mobile Video-Wand/LED-Wand als Paket  für die Vorrundenspiele, ein Halbfinalspiel und das Finale gebucht werden können. Achtel- und Viertelfinale sowie das 2. Halbfinale und das Spiel um Platz 3 waren zubuchbar. Dies wurde vom Anbieter am 14.5.2010 telefonisch zugesagt und ein konkretes Angebot für eine mobile Anlage angekündigt. Eine mobile Anlage befindet sich in aller Regel in einem großen PKW-Anhänger oder einem LKW–Anhänger. Sie wird vor Spielbeginn aufgebaut und installiert und in der Regel spätestens am nächsten Tag abgebaut und entfernt.

 

Da das Angebot nicht einging wurde auf Nachfrage am 20.5. dann mitgeteilt, dass eine mobile LED-Wand für Spiele mit deutscher Beteiligung entgegen der ersten Zusage nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Auch andere abgefragte Anbieter konnten keine mobilen LED-Wände mehr zur Verfügung stellen.

 

Angebote für ortsfeste LED-Wände liegen dagegen vor. Die ortsfesten LED-Wände verbleiben während des gesamten „Mietzeitraumes“ am Ort, werden also nur einmal auf-/ und dann -am Ende des Mietzeitraumes- abgebaut. Sie sind wetterfest und werden mit einer Hülle gegen mutwillige Beschädigungen geschützt, gleichwohl verlangen die Verleiher für die gesamte Dauer der Bereitstellung eine 24 stündige Über-/ Bewachung der Anlage.

 

Ein in Hilden ansässiger Unternehmer, der in der Vergangenheit ein Public Viewing auf dem Ellen-Wiederhold-Platz veranstaltet hat, kann seine LED-Wand nicht zur Verfügung stellen. Er ist aber parallel bemüht, über seine Kontakte eine LED-Wand zu vermitteln wies aber ausdrücklich darauf hin, bei Vorliegen eines Angebotes im Hinblick auf die Kürze der Zeit „sofort zugreifen zu müssen“. In den Gesprächen der Verwaltung haben die angefragten Anbieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Vertragsabschluss nach dem 9. Juni 2010 -Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege- zu spät und nicht mehr realisierungsfähig sei.

 

Grundsätzlich kommt für ein Public Viewing auch die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch in Betracht. Die Fußball-Weltmeisterschaft beginnt am 11. Juni, das erste Vorrundenspiel der deutschen Mannschaft findet am 12. Juni statt. Das Endspiel ist am 11. Juli 2010.

 

Die Schulferien beginnen in Nordrhein-Westfalen am 15. Juli. Während der WM 2010 findet auf der Sportanlage also ein normaler Betrieb statt. So gibt es z.B. am 26.6. (Achtelfinal-Spieltag 16.00 Uhr / 20.30 Uhr) in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr ein Jugendfußballturnier und am Tag des Spieles um den 3./4. Platz (20.30 Uhr), 10.07. richtet der AC Italia in der Zeit von 08.00 – 22.00 Uhr ein Turnier aus. Insofern stünde die Anlage nur eingeschränkt zur Verfügung, eine Doppelnutzung der Bezirkssportanlage für Public Viewing und eine weitere Veranstaltung ist organisatorisch und nach Vorgabe der Kreispolizeibehörde auch aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Insofern muss die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch als Veranstaltungsort folglich ausscheiden.

 

 

 

Alternativ könnte ein Public Viewing auf dem Ellen-Wiederhold-Platz durchgeführt werden. Die Sparkasse Hilden – Ratingen – Velbert hat zugesagt, den Bauzaun versetzen zu lassen, so dass eine genügend große Fläche zur Verfügung stünde. Für die weiter abzusperrenden Zugangsmöglichkeiten stehen einige wenige städtische Bauzaunfelder zur Verfügung, ggfs. müssten weitere Bauzaunfelder angemietet werden. Die Unebenheiten auf dem Platz können durch den Zentralen Bauhof mit eigenen Mitteln egalisiert werden.

 

Auch aus Sicht der Kreispolizeibehörde ist der Ellen-Wiederhold-Platz der deutlich geeignetere Veranstaltungsort. Wie bei der letzten Public Viewing Veranstaltung würde wegen der Platzgröße eine Beschränkung der Besucherzahl auf 250 Personen vorgegeben werden, wobei je 50 Besucher eine „Security-Kraft“ erforderlich ist. Zusätzlich werden 2 „Security-Kräfte“ am Einlass verlangt. Die Veranstaltung könnte etwa 1 Stunde vor Spielanfang beginnen und ca. 1 Stunde nach Spielschluss, spätestens aber um 24.00 Uhr, enden.

 

Ein Gerüst zur Anbringung / eine Bühne zur Aufstellung einer ortsfesten LED-Wand könnte während der Bereitstellungszeit dauerhaft auf dem Ellen-Wiederhold-Platz aufgebaut bleiben. Hinsichtlich des eigentlichen Auf-/ Zusammen- und Abbaus der LED-Wand sind örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, unter Umständen muss mit Gabelstaplertechnik (Anlieferungs- und Zufahrtsmöglichkeiten) gearbeitet werden.

 

Die FIFA geht davon aus, dass Public Viewing Veranstaltungen grundsätzlich lizenzpflichtig sind. Für die öffentliche Vorführung von Spielen verlangt die FIFA die Einholung einer Lizenz. Dabei spielt es nach Auffassung der FIFA keine Rolle, ob es sich um eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Veranstaltung handelt. Allerdings fallen bei einem nicht-kommerziellen Public Viewing keine Lizenzgebühren an. Auf Nachfrage hat die FIFA diese Rechtsauffassung bestätigt und ergänzend eingeräumt, dass aufgrund des großen Interesses in Deutschland entschieden worden ist, dieses Verfahren zu vereinfachen und auch nach Ablauf der Meldefrist eingegangene Anträge für nicht-gewerbliche Anlässe zu berücksichtigen. Ab sofort (21.5.2010) sind nicht-kommerzielle Public Viewing Veranstaltungen in Deutschland generell zulässig und bedürfen keiner Lizenz durch die FIFA mehr, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

 

-     „.Ihr Public Viewing Event wird von der FIFA als "nicht-kommerziell" eingestuft. Dies trifft zu, wenn die Veranstaltung nicht gesponsert und kein Eintrittsgeld erhoben wird.

-     Die "FIFA Non-Commercial Public Viewing Regulations" (siehe Anhang) werden eingehalten. Falls Ihr Anlass aufgrund dieser Regularien als gewerblich einzustufen ist, besteht leider aufgrund der abgelaufenen Meldefrist keine Möglichkeit mehr, eine Lizenz zu erwerben

-     Die Einwilligung der Rechteinhaber in Deutschland zur Verwendung des Bildsignals für nicht-kommerzielle Public Viewing Veranstaltungen wurde im Rahmen einer Pauschalerklärung bereits erteilt und braucht deshalb nicht mehr eingeholt zu werden.“

 

Die Anmeldefrist für ein kommerzielles Public Viewing (mit der Erhebung von Eintrittsgeldern oder einem Sponsoring) ist Anfang Mai 2010 abgelaufen. Ein Anbieter einer LED-Wand hat allerdings darauf hingewiesen, noch kurzfristig eine Lizenz auch für ein kommerzielles Public Viewing zur Verfügung stellen zu können. Für diese Lizenz wäre dann aber ein Entgelt (im fünfstelligen Bereich) zu zahlen.

 

Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist für die in Frage kommende Fläche des Ellen-Wiederhold-Platzes für den anliegenden Gastronomiebetrieb für das 2010 nicht erteilt. Grundsätzlich bestünden keine Bedenken, wenn ein „Catering“ während der Veranstaltungen durch hiesige Sportvereine erfolgen würde. In einem ersten Gespräch hat der SV Hilden-Nord signalisiert, einen solchen Service grundsätzlich übernehmen zu können. Auch eine Betreuung durch den ansässigen Gastronomiebetrieb wäre grundsätzlich möglich.

 

 

Für das eingangs beschriebene Basispaket für eine mobile LED-Wand

hätte der Preis für die Bereitstellung bei                                                                  14.000 €

gelegen zuzüglich                                                                                                      6.000 €

für das Achtel- und Viertelfinale.

insgesamt also                                                                                                          20.000 €

Hinzu kommen Kosten für die Übertragungstechnik, Bildregie, Strom,

Beschallung pp., die im Werbeangebot nicht weiter spezifiziert waren.

Eine ortsfeste LED-Wand mit ca. 12 m² Fläche wird für die Zeit

vom 11.06. – 11.07.2010 mit                                                                                   21.800 €

in Rechnung gestellt. Hinzu kommen Kosten für die SAT-Anlage,

Lieferkosten, Auf- und Abbau sowie Bildregie in Höhe von rd.                                   4.500 €

sowie eine Beschallungsanlage                                                                              14.400 €

 

                                                                                                                                 40.700 €

 

Daneben fallen weitere Kosten an für die Stromversorgung, Genehmigungen,

GEMA –Gebühren und Aufwendungen für die Sicherheitskräfte.

Dabei wird ein regulärer  Stundensatz je „Security-Kraft“ von 17,00 €

zugrunde gelegt (ob es aus Gründen der Personalknappheit hier noch

„WM-Zuschläge“ gibt bleibt ab zu warten).
Bei einer Veranstaltungsdauer von rd. 18.30. Uhr  - 24.00 Uhr und mind.

7 „Security-Kräften“ wären dies pro Übertragung rd. 650 €

bei 8 Übertragungen (3 Vorrundenspiele, Achtelfinale, Viertelfinale,
Halbfinale, Spiel um Platz 3 oder 4, Endspiel)                                                         5.200 €.

Für die „rund um die Uhr“ Bewachung der LED-Wand außerhalb der

Übertragungszeiten sind pro Tag bei gleichem Stundensatz  rd. 410 €
anzusetzen, bei einer Mietdauer von insgesamt 30 Tagen abzüglich der
Übertragungszeiten                                                                                             rd. 11.500 €.

 

Grundsätzlich muss unter diesen Voraussetzungen von Gesamtkosten von in Höhe von mindestens 57.400,00 € ausgegangen werden.

 

Am 27.05. konnte dann noch ein Angebot für eine mobile LED-Wand mit
einer Größe von 15 m² erreicht werden. Für die Vorrunde, alle folgenden

Deutschlandspiele und das Finale wird ein Preis von                                             32.000 €
für Miete und Betreuung gefordert. Eine Bewachung der Anlage außerhalb

der Public Viewing Veranstaltung entfiele.

Hinzu kommen noch Kosten für Strom, SAT-Anlage, Beschallung pp., für den

Einsatz der „Security-Kräfte“ vor, während und nach den Übertragungen
ist ein Betrag von max. (bei 8 Übertragungen)                                                          5.200 € 

anzusetzen                                                                                                                                                                                                                                                                       37.200 €

 

 

Fazit:

Eine Public Viewing Veranstaltung ließe sich mit einer mobilen LED-Wand auf dem Ellen-Wiederhold-Platz realisieren. Die Kosten würden sich auf mindestens 37.200,00 € belaufen (ohne Aufwendungen im Rahmen der KLR und evtl. Nebenkosten). Das Angebot ist allerdings nur bis zum 28.05.2010 begrenzt. Auch der Anbieter der ortsfesten LED-Wand hält sein Angebot nur bis zum 31.05.2010 aufrecht. Insofern ist eine Entscheidung (erst) im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am 09.06.2010 nicht mehr umsetzbar.

 

 

Ob sich ein Sponsor finden lässt, ist im Hinblick auf die Kurzfristigkeit zumindest zweifelhaft und würde zu einer kommerziellen Public Viewing Veranstaltung führen, für die zusätzliche Lizenzgebühren in fünfstelliger Höhe anfallen. Dies gälte auch für den Fall, das Eintrittsgelder erhoben werden sollen.

 

Die Stadtmarketing GmbH verfügt nach eigenen Angaben nicht über Mittel um ein solches Projekt  zu realisieren und sieht auch keine Möglichkeit einer Beteiligung Dritter.

 

Um ein Public Viewing im oben skizzierten Rahmen zu realisieren bliebe nur die Finanzierung aus dem städtischen Haushalt mit einer außerplanmäßigen Ausgabe.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 

 

 

Vermerk:

 

 

Den Fraktionsvorsitzenden ist die SV vorab am 27.05.2010 übermittelt worden.

Die CDU-Fraktion signalisierte die Zustimmung zu einer Public Viewing Veranstaltung mit einer mobilen LED Wand.

Die anderen Fraktionsvorsitzenden sprachen sich gegen eine Public Viewing Veranstaltung aus.

Die von den Anbietern gesetzten Fristen sind verstrichen, sie wurden telefonisch unterrichtet, dass durch die Stadt Hilden kein Public Viewing durchgeführt wird.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

mind. 37.200

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen

in Vertretung Danscheidt