Betreff
Betr.: Beteiligung der Stadt am Förderprogramm "Energetische Gebäudesanierung"
- Antrag der Fraktion BA vom 05.03.2008 -
Vorlage
WP 04-09 SV 26/057
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 05.03.2008 hat die Fraktion Bürgerhaus den beiliegenden Antrag gestellt.

Grundsätzlich sei dazu ausgeführt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstmals im Jahre 2007 zwei zusätzliche Förderprogramme zur Energieeinsparung im Kommunalbereich aufgelegt hat.

Fördergegenstand ist u.a. die energetische Sanierung von vor 1990 erbauten Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Fenstere rneuerung, Dämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen oder Beleuchtungsanlagen, sowie der Einbau von Lüftungsanlagen. Planungs- und Energieberatungsleistungen werden ebenfalls mit gefördert. Bedingung ist, dass

es sich um Maßnahmen handelt, die als Investition im Haushalt der Stadt Hilden veranschlagt sind,

nach der Sanierung die energetische Qualität des Gebäudes Neubau-Standard erreicht oder alternativ

ein Paket aus  drei von einem Sachverständigen empfohlenen energetischen Einzelmaßnahmen vorliegt.

Kommunen, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen können Kreditverbilligungen im Programm "Sozial Investieren" (Programmnummer 157)  sowie im "KfW-Kommunalkredit" (Programmnummer 156) erhalten. Der für bis zu 10 Jahre festgeschriebene Förderzinssatz soll für Kommunen in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit etwa bei 2 % p. a. liegen.

Im KfW-Programm "Sozial Investieren" werden 100 % der förderfähigen Investitionen finanziert, beim "KfW-Kommunalkredit" werden die förderfähigen Energiespar-Investitionen zu 70 % mitfinanziert. Grundvoraussetzung für beide Programme ist, dass die Investitionen über Kredite finanziert werden, eine Zuschussförderung bei Einsatz von Eigenmitteln ist nicht vorgesehen.

Die Kreditverbilligung bewirkt zunächst eine Entlastung des städt. Ergebnishaushaltes über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Die anschließend zu leistenden Zinsen wirken sich jedoch wie bei einem marktüblichen Hypothekarkredit Ergebnis belastend aus. Zusätzlich bewirken die durch die Investitionen höheren Gebäudeabschreibungen eine Belastung des städt. Haushaltes über die restliche Lebensdauer des Gebäudes. Wirtschaftlich ist eine solch kurze Kreditverbilligung nur dann, wenn die Energiekosten über die Lebensdauer des Objektes insgesamt sich in dem Maße verringern wie der Mehr-Aufwand den Hau shalt belastet.

Außerdem ist für eine Förderung  im jeweiligen Haushaltsjahr eine Kreditfinanzierung erforderlich, auch wenn diese evtl. gar nicht notwendig ist. Dies ist aber nach der geltenden Rechtslage (Stichwort: Nachrangigkeit von Kreditaufnahmen) nur eingeschränkt möglich.

 

Weiterhin sind im Vergleich zum Vorjahr die Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Maßnahmenpaketes insofern geändert worden, als dieses Paket nunmehr nur noch 3 (statt bisher 4) Einzelmaßnahmen beinhalten muss.

 

Die Verwaltung wird daher gemeinsam mit dem Projektsteuerer für die (investive) Maßnahme „Sanierung Helmholtz-Gymnasium und Ellen-Wiederhold-Sporthalle“ in die Prüfung eintreten, ob die neuen Voraussetzungen für eine Förderung nunmehr erfüllt sind. Für eine entsprechende Antragstellung käme auch die Sanierung der Fabricius-Sporthalle in Betracht, wenn diese Maßnahme – statt eines Neubaus – tatsächlich realisiert würde.

 

 

Auch für die kommenden Haushaltsjahre werden die investiven Maßnahmen einer diesbezüglichen Prüfung unterzogen, die für eine Förderung berücksichtigungsfähig sind.

 

Hinsichtlich der beantragten Veranstaltungsreihe zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist festzustellen, dass auch von Seiten der Volkshochschule Hilden-Haan Interesse an einer Durchführung besteht. Eine solche Veranstaltungsreihe könnte durchaus bei der Programmplanung berücksichtigt werden.