- Antrag der Fraktion BA vom 05.03.2008 -
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der
Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 05.03.2008 hat die Fraktion Bürgerhaus
den beiliegenden Antrag gestellt.
Grundsätzlich
sei dazu ausgeführt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstmals im Jahre
2007 zwei zusätzliche Förderprogramme zur Energieeinsparung im Kommunalbereich
aufgelegt hat.
Fördergegenstand
ist u.a. die energetische Sanierung von vor 1990 erbauten Schulen, Turnhallen,
Kindertagesstätten. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B.
die Fenstere rneuerung, Dämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen oder
Beleuchtungsanlagen, sowie der Einbau von Lüftungsanlagen. Planungs- und
Energieberatungsleistungen werden ebenfalls mit gefördert. Bedingung ist, dass
es
sich um Maßnahmen handelt, die als Investition im Haushalt der Stadt Hilden
veranschlagt sind,
nach
der Sanierung die energetische Qualität des Gebäudes Neubau-Standard erreicht
oder alternativ
ein
Paket aus drei von einem
Sachverständigen empfohlenen energetischen Einzelmaßnahmen vorliegt.
Kommunen,
kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen können Kreditverbilligungen
im Programm "Sozial Investieren" (Programmnummer 157) sowie im "KfW-Kommunalkredit"
(Programmnummer 156) erhalten. Der für bis zu 10 Jahre festgeschriebene Förderzinssatz
soll für Kommunen in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit etwa bei 2 % p. a.
liegen.
Im
KfW-Programm "Sozial Investieren" werden 100 % der förderfähigen
Investitionen finanziert, beim "KfW-Kommunalkredit" werden die
förderfähigen Energiespar-Investitionen zu 70 % mitfinanziert.
Grundvoraussetzung für beide Programme ist, dass die Investitionen über Kredite
finanziert werden, eine Zuschussförderung bei Einsatz von Eigenmitteln ist
nicht vorgesehen.
Die Kreditverbilligung bewirkt
zunächst eine Entlastung des städt. Ergebnishaushaltes über einen Zeitraum von
10 Jahren.
Die anschließend zu leistenden
Zinsen wirken sich jedoch wie bei einem marktüblichen Hypothekarkredit Ergebnis
belastend aus. Zusätzlich bewirken die durch die Investitionen höheren Gebäudeabschreibungen
eine Belastung des städt. Haushaltes über die restliche Lebensdauer des Gebäudes.
Wirtschaftlich ist eine solch kurze Kreditverbilligung nur dann, wenn die
Energiekosten über die Lebensdauer des Objektes insgesamt sich in dem Maße
verringern wie der Mehr-Aufwand den Hau shalt belastet.
Außerdem ist für eine
Förderung im jeweiligen Haushaltsjahr
eine Kreditfinanzierung erforderlich, auch wenn diese evtl. gar nicht notwendig
ist. Dies ist aber nach der geltenden Rechtslage (Stichwort: Nachrangigkeit von
Kreditaufnahmen) nur eingeschränkt möglich.
Weiterhin sind im Vergleich zum
Vorjahr die Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Maßnahmenpaketes
insofern geändert worden, als dieses Paket nunmehr nur noch 3 (statt bisher 4)
Einzelmaßnahmen beinhalten muss.
Die Verwaltung wird daher
gemeinsam mit dem Projektsteuerer für die (investive) Maßnahme „Sanierung
Helmholtz-Gymnasium und Ellen-Wiederhold-Sporthalle“ in die Prüfung eintreten,
ob die neuen Voraussetzungen für eine Förderung nunmehr erfüllt sind. Für eine
entsprechende Antragstellung käme auch die Sanierung der Fabricius-Sporthalle
in Betracht, wenn diese Maßnahme – statt eines Neubaus – tatsächlich realisiert
würde.
Auch für die kommenden
Haushaltsjahre werden die investiven Maßnahmen einer diesbezüglichen Prüfung
unterzogen, die für eine Förderung berücksichtigungsfähig sind.
Hinsichtlich der beantragten
Veranstaltungsreihe zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist
festzustellen, dass auch von Seiten der Volkshochschule Hilden-Haan Interesse
an einer Durchführung besteht. Eine solche Veranstaltungsreihe könnte durchaus
bei der Programmplanung berücksichtigt werden.