Antrag der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Erstellung
einer Baseball- und Softballanlage im Gewerbepark Hildener Kreuz und Verpachtung
der Fläche an den Sportverein S.V. Hilden-Ost 1975 e.V. zur sportlichen
Nutzung durch die Hilden Wains
Thema
Die Grundstücksgesellschaft der Stadt Hilden (GkA)
verfügt im Gewerbepark Hildener Kreuz / Giesenheide über umfangreiche Flächen,
die in Abstimmung mit der Stadt Hilden für eine gewerbliche Nutzung veräußert
werden sollen. Die FDP-Fraktion hat am 05.05.2010 im Stadtentwicklungsausschuss
den Antrag (Anlage 1) gestellt, die GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
aufzufordern, auf der Fläche G 12 (Anlage 2), eine schlüsselfertige Baseball-
und Softball-Anlage zu erstellen und diese an den S.V. Hilden-Ost zu vermieten.
Der Antrag sollte im Stadtentwicklungsausschuss am 16.06.2010 beraten werden.
Da die Angelegenheiten im Geschäftsbereich der GkA in den Zuständigkeitsbereich
des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses fallen, ist eine Behandlung
in diesem Ausschuss vorgesehen.
Zur Lage der
Fläche/Erschließung
Die in Rede stehende Fläche liegt am Ende der noch
nicht ausgebauten Straße Giesenheide und ist ca. 25.250 m² groß (Anlage 2).
Die Resterschließung der Straße Giesenheide fehlt derzeit noch, würde aber von
der GkA hergestellt und separat in Rechnung gestellt werden. Derzeit ist die
Planung auf eine gewerbliche Nutzung um einen Wendehammer ausgerichtet. Diese
Planung wäre hinfällig, da für die sportliche Nutzung kein Wendehammer
erforderlich ist. Dementsprechend ist eine neue Verkehrswegeplanung inklusive
einer neuen Kostenschätzung notwendig.
Mieteinnahmen
Entsprechend dem FDP-Antrag wird davon ausgegangen,
dass die Hilden Wains einen Mietbetrag zwischen 0,04 € und 0,50 € je m² und
Jahr leisten können. Dies lässt auf der Einnahmeseite zwei Rechenvarianten zu,
in deren Rahmen konkrete Planungen erfolgen können.
Variante 1 (0,50 € p.a.):
0,50 € x 25.250 m² = 12.625 € jährlich x 15 Jahre =
189.375 € Mieteinnahmen über die gesamte Mietdauer
Variante 2 (0,04 € p.a.):
0,04 € x 25.250 m² = 1.010 € jährlich x 15 Jahre
= 15.150 € Mieteinnahmen über die gesamte
Mietdauer
Marktwert für gewerbliche Nutzer
Für eine langfristige Verpachtung ist üblicherweise
ein Mietzins auf der Basis einer gewerblichen Nutzung heranzuziehen. Vergleichswerte
für die Vermietung von Lagerfreiflächen liegen bei monatlich 0,50 € Nettomiete
pro m² befestigter Fläche. Der über einen Zeitraum von 15 Jahren errechnete
Mietzins von 2.272.500 € übersteigt den entsprechend des Antrages angenommenen
Mietzins (Variante 1) im Gesamtzeitraum von 15 Jahren um 2.083.125 €. Sofern der SV Hilden-Ost
lediglich die Durchschnittsmiete für Ackerland zahlt (Variante 2), wird mit
2.257.350 € praktisch auf den gesamten möglichen Mietzins verzichtet.
Bei einer
Veräußerung der Fläche zur gewerblichen Nutzung kann unter Berücksichtigung der
aktuellen Marktsituation von einem Erlös zwischen 3,0 und 3,5 Mio. €
ausgegangen werden.
Baukosten
Für die Errichtung einer Baseballanlage liegt seitens
des Planungsbüros Geo3 GmbH eine Kostenschätzung vom 12.01.2010 (Anlage 3) vor.
Für den Bau einer provisorischen Baseballanlage entstehen demnach Kosten von
496.000,00 €.
Diese Kostenschätzung beinhaltet ausdrücklich nicht
die zusätzlich gewünschte Softballanlage und die notwendigen Einrichtungen
rund um das Spielfeld (Spielerbänke, Anzeigetafel, Lautsprecher, Zuschauertribüne
und sanitäre Anlagen). Die Softballanlage und die genannte Infrastruktur sind
Voraussetzung für die regelmäßige und übliche Nutzung und wurden auch seitens
der Wains in den Gesprächen mit der Verwaltung als notwendig erachtet.
Die zusätzlichen Baukosten der Softballanlage könnten
mit Hilfe einer früheren Unterstützungszusage der Nixdorf Sport- und
Jugendstiftung möglicherweise um 50.000 € reduziert werden. Ob diese Zusage für
einen Bau durch die GkA Bestand hat, ist unklar.
Mehrwertsteuerverlust
der GkA
Die GkA Hilden hat zur Mehrwertsteuer optiert, so dass
bei einer Verpachtung ohne Mehrwertsteuer die geltend gemachte Vorsteuer für
die Erschließung dem Finanzamt zu erstatten wäre. Für die Gesamtfläche von ca.
25.250 m² ergäbe sich hierdurch ein Erstattungsbetrag von einmalig ca. 66.700
€.
Finanzierung
Die Gesamtlast der Finanzierungskosten wäre durch die
GkA mit einem niedrig geschätzten Zinssatz von rd. 3,5 % zu finanzieren. Ein
Zinssatz in dieser Höhe setzt eine Bürgschaft der Stadt Hilden voraus.
Die Baukosten für die Baseballanlage liegen bei
496.000 €. Alleine die Zinsen von jährlich 17.360 € übersteigen den jährlichen
Mietzins von 12.625 € gemäß Variante 1 um 4.735 €. Unter Anrechnung des
jährlichen Mietzinses von 1.010 € (Variante 2) entsteht eine Unterdeckung der
Zinskosten von jährlich 16.350 €. Über den angegebenen Mietzeitraum von 15
Jahren ergibt sich so ein Defizit von 71.025 € (Variante 1) bzw. 245.250 €
(Variante 2).
Bereits die bisher angenommenen Investitionskosten
werden folglich durch den Mietzins nicht gedeckt. Der der GkA entstehende und
letztlich von der Stadt Hilden auszugleichende Verlust erhöht sich noch um die
Finanzierungskosten für die Errichtung der Softballanlage auf einer Fläche von
rund 5.000 m² sowie der Bau der Infrastruktur, die derzeit noch nicht beziffert
werden können und die dargestellte einmalige Belastung aus der Erstattung der
Vorsteuer von 66.700 €.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass bei einer
Kündigung des Mietvertrages z.B. nach 15 Jahren noch weitere Zinslasten für die
Restlaufzeit der Finanzierung von ca. 260.000 € anfallen, denen keine
Mieterträge gegenüberstehen. Auch für die dann anfallenden Abbruchkosten
bestünde keine Refinanzierung.
Abschließend
muss noch ausgeführt werden, dass für eine dauerhafte Erschließung noch die Kosten
für den Bau der Erschließungsstraße, die unmittelbar nach Herstellung zusätzlich
vom Nutzer bzw. der Stadt Hilden zu zahlen sind hinzugerechnet werden müssen.
Der Aufwand für die Projektsteuerung kann derzeit nicht kalkuliert werden. Das
Gleiche gilt für die Unterhaltungskosten der Anlage, falls diese nicht vom
Verein übernommen werden können.
Verfügbarkeit:
Ansiedlungswillige Firmen und Projektentwickler
erwarten auf die Anfrage nach einer Gewerbefläche ein Angebot mit einer
Verfügbarkeit der Fläche in max. 6 Monaten. Selbst wenn dieser Zeitraum um die
Genehmigungsfrist für die Baugenehmigung erweitert wird, ist dies mit der im
Antrag genannte Kündigungsfrist von einem Jahr nicht vereinbar, zumal die
Berechnung „zum Jahresende“ praktisch zu einer Frist von bis zu zwei Jahren
führt. Damit wird eine Vermarktungsfähigkeit der Fläche praktisch
ausgeschlossen.
Rechtliche Auswirkungen
Bislang hat die
GkA keine Anlagen für die Stadt Hilden gebaut und anschließend an Dritte
vermietet. Dies war stets das Geschäftsfeld der IGH. Die GkA handelt bislang
treuhänderisch für die Stadt Hilden. Gegenstand des Unternehmens sind Erwerb,
Verwaltung, Baureifmachung und der Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke
in Hilden, sowie die Durchführung aller Geschäfte und Dienstleistungen, die
diesem Gesellschaftszweck dienen und ihn ergänzen oder fördern. Der Bau einer
Baseballanlage deckt sich, insbesondere vor dem Hintergrund des starken
Zuschussgeschäftes, nicht mit dem Gesellschaftszweck.
Seitens der
Verwaltung wird deshalb für erforderlich gehalten, zunächst durch ein Rechtsgutachten
zu klären, ob die GkA den Treuhänderstatus bei einem Anlagenbau und deren
Vermietung aufrecht erhalten kann. Der Verlust des Treuhänderstatus wirkt sich
insbesondere auf die steuerliche Veranlagung aus.
Zusammenfassung
Die vorgenannten Ermittlungen führen zu folgenden
Gesamtergebnissen:
1. Die anvisierten Einnahmen, die im Antrag als
schulterbare Mietzahlungen für den Verein Hilden-Ost aufgeführt werden, decken
bei weitem nicht den Finanzierungsaufwand für den Bau der Baseballanlage.
2. Im Vergleich zu einer gewerblichen Vermietung
einer vergleichbaren offenen Lagerfläche ergibt sich für die im Antrag
vorgesehene Nutzung ein Einnahmeverzicht von über 2 Mio. €.
3. Die endgültigen Investitionskosten und somit
auch die erforderliche finanzielle Unterstützung für die Maßnahme liegen
deutlich höher als in der folgenden überschlägigen Rechnung dargestellt, da die
Bau- und Planungskosten für die Softballanlage, die Sportnebeneinrichtungen und
die Projektsteuerungskosten sowie die Planungskosten für die Umplanung der
Straßensituation noch nicht vorliegen.
4. Tabellarische
Darstellung:
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Nutzungskonditionen
0,50 € je m² und Jahr (Variante 1) |
durchschnittliche
Pacht landwirtschaftliche Fläche, 0,04 € je m² und Jahr (Variante 2) |
Pachteinnahmen
15 Jahre |
189.375 € |
15.150 € |
Zinslast
Invest. 15 Jahre |
-260.400 € |
-260.400 € |
Zinslast
Invest. Restlaufzeit |
-260.000 € |
-260.000 € |
Erstattung
Vor- steuerabzug |
-66.700 € |
-66.700 € |
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Ergebnis |
-397.725 € |
-571.950 € |
weitere Kosten: |
Softballanlage, Sportnebenanlagen, Planungskosten, Bau der Erschließungsstraße, Abbruchkosten
bei Veräußerung |
Softballanlage, Sportnebenanlagen, Planungskosten, Bau der Erschließungsstraße, Abbruchkosten
bei Veräußerung |
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gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Die zurzeit nur
teilweise ermittelbaren Kosten führen zu einer finanziellen Belastung der GkA
von mind. 400.000 € bis 570.000 €, die der Gesellschaft von der Stadt zu
erstatten sind. |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Für die
Errichtung einer Baseball und Softballanlage stehen im Haushalt der Stadt
Hilden keine Finanzmittel zur Verfügung. Die GkA hat keine Investitionen in
2010 und 2011 für eine Baseballanlage kalkuliert. |
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Vermerk Kämmerer: Auf Grund der
gesellschaftsrechtlichen Vorgaben wären die in der SV genannten Beträge durch die Stadt Hilden zu erstatten, weil
die jährlichen Defizite ausgeglichen werden müssen. Die Finanzlage lässt eine Finanzierung
weiterer Projekte – bei allem Verständnis für die Hilden Wains - zurzeit aber nicht zu. Gesehen
Klausgrete |