Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Museums- und Heimatverein Hilden e.V.
hat mit Datum vom 11.02.2010 die in Anlage beigefügte Bürgeranregung nach § 24
GO NRW gestellt. Es wird darin beantragt, eine „Bannmeile“ von fünf Metern vor
und neben dem Fabry-Denkmal auf dem Alten Markt einzurichten und dies als feste
Regelung in die Ortssatzung aufzunehmen. Die „Ortssatzung“ wäre die
Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden.
Als Begründung wird angeführt, dass es in
der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen sei, dass die freie Sicht auf das
Denkmal im Zuge von Veranstaltungen im Bereich des Alten Marktes durch
aufgebaute Zelte, Buden, Karussells etc. behindert wurde.
Dieser Begründung kann sich die Verwaltung
nur bedingt anschließen. Es ist richtig, dass durch größere Veranstaltungen auf
und um den Alten Markt besondere Bedingungen vorliegen, die dazu führen, dass
neben einer eingeschränkten und somit veränderten Zugänglichkeit der Fläche
auch der Blick auf das Fabry-Denkmal je nach Standort der Betrachtung
eingeschränkter wird. Es ist aber nicht zutreffend, dass der Blick auf das
Denkmal durch Zelte oder Karussells völlig verstellt wurde. Weder Zelte noch Karussells
lassen sich in unmittelbarer Nähe des Denkmals aufbauen.
Auch sind die Veranstalter der größeren
Aktivitäten in diesem Bereich (Schützenfest, Itterfest, Weihnachtsmarkt) dafür
sensibilisiert worden, den Zugang und/oder den Blick auf das Denkmal von der
Mittelstraße aus soweit möglich freizuhalten. Im Regelfall funktionierte dies
bislang auch. Die Verwaltung wird hierauf - insbesondere auch im Fabry-Jahr - ein
besonderes Augenmerk richten. Nach Einschätzung der Verwaltung bedarf es dazu
aber keiner expliziten ortsrechtlichen Regelung, die auch nicht geeignet wäre,
die individuellen Besonderheiten einzelner Veranstaltungen, zum Beispiel auch
bei mehreren gleichzeitigen Aktivitäten, ausreichend zu berücksichtigen.
Es wird seitens der Verwaltung deshalb keine
Notwendigkeit gesehen, eine „Bannmeilenregelung“ in die Sondernutzungssatzung
der Stadt Hilden aufzunehmen.
Horst Thiele