Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Zu- und Ausfahrt von der Bogenstraße zum Grundstück Bogenstr. 5
Vorlage
WP 09-14 SV 66/032
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Datum vom 10.05.2010 hat Herr Weber als Eigentümer des Grundstücks Bogenstraße 5 den als Anlage A (15 Seiten) beigefügten Antrag gemäß § 24 GO NW gestellt.

 

Die Bogenstraße wurde im Rahmen der Verkehrsberuhigung des Wohngebiets zwischen Berliner Straße, Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße bereits in den frühen 80er Jahren nach intensiver Erörterung mit den Bürgern (Bürgerverein, Info-Veranstaltungen, etc.) als Einbahnstraße (mit gegenläufigen Radfahrstreifen) ausgewiesen. Dabei wurde das Parken wechselseitig mit einem Versatz etwa auf halber Länge angeordnet.

Erstmalig in 1996 hat sich dann nach 15 Jahren der Antragsteller an die Verwaltung gewandt (siehe Anlage A, Seite 5/6). Zur Erleichterung der Ein- und Ausfahrt wurde der gegenüberliegende Parkstand entfernt und stattdessen eine Parkverbotsmarkierung (X) aufgebracht.

 

Über 10 Jahre später  in 2007 hat Herr Weber sich schriftlich an die im Rat der Stadt vertretenen Parteien gewandt. Die Verwaltung hat daraufhin die  X-Markierung durch Erneuerung aufgefrischt und zusätzlich eine Folie des Verkehrszeichens 286 StVO – Eingeschränktes Halteverbot – auf die Fläche aufbringen lassen.

 

Wie schon 1996 vertritt die Verwaltung auch heute die Meinung, dass sich der Antragsteller, falls die Probleme für ihn tatsächlich so gravierend sind, am besten selber helfen kann, indem er seine enge Zufahrt seinen eigenen Ansprüchen entsprechend (u. a. für den Wohnwagen) aufweitet.

 

Der von ihm vorgelegte Vorschlag, bei dem in der Summe die Anzahl der Parkstände gleich bleibt, ist nach Prüfung vor Ort umsetzbar. Dabei werden allerdings die heute vorhandenen „Freiheitsgrade“ bei den Zufahrten Bogenstraße 7 und  Bogenstraße 9 eingeschränkt.

Bei der nördlichen Zufahrt des Grundstücks Bogenstraße 9  muss die Absenkung des Gehweges um etwa 2 m erweitert werden. Die Zufahrt zum Nachbargrundstück Bogenstraße wird gegenüber der heutigen Situation erschwert (siehe Anlage B = Bestand, Anlage C= Vorschlag).

Eine Umsetzung gemäß Vorschlag verursacht Kosten (erweiterte Gehwegabsenkung, Demarkierungs- und Markierungsarbeiten) in Höhe von etwa 900 €.  Diese stehen bei Bedarf bei der laufenden Straßenunterhaltung zur Verfügung.

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

120101

Bezeichnung

Verkehrsflächen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

900€

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Bei Beschlussfassung im Sinne des Antragstellers entstehen Kosten von 900€, welche  bei o.a. Produkt zur Verfügung stehen.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen

in Vertretung Danscheidt