Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss nimmt der Rat der Stadt
Hilden Kenntnis vom Untersuchungsbericht über die Tragfähigkeit der städtischen
Hallendächer. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Untersuchungsergebnissen
entsprechend Haushaltsmittel in die Haushaltsplanentwürfe der kommenden Jahre
aufzunehmen.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden vom 13.12.2006 beantragte die
Fraktion dUH eine Untersuchung unter Einschaltung von Statikern durchzuführen,
bei der die Belastbarkeit aller Dächer von städtischen Hallen untersucht werden
sollte. Vorrangig sollte dabei geprüft werden, für welche Dachlasten die
teilweise mehr als 30 Jahre alten Hallendächer ausgelegt sind und ob diese
aktuellen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich sollten Handlungs- und Wartungsempfehlungen
ausgearbeitet werden. Die für eine solche Untersuchung erforderlichen
Haushaltsmittel wurden anschließend außerplanmäßig bereitgestellt.
Nach einer
entsprechenden Preisabfrage bei verschiedenen Ingenieurbüros wurde die Unter-suchung
bei der Fa. Gehlen – Ingenieurbüro für Tragwerksplanung – in Auftrag gegeben. Untersuchungsgegenstand
waren die städtischen Gebäude, die über eine weit gespannte Dachkonstruktion
von über 6 m verfügen. In diese Kategorie sind sämtliche Hildener Sporthallen,
aber auch die Trauerhallen auf dem Nord- und Südfriedhof, das Area 51, der
Kindergarten „Traumquelle“ (Lortzingstr. 1), der Bürgertreff sowie die Pausenhalle
und die Aula des städt. Helmholtz-Gymnasiums einzuordnen.
Richtig ist, dass – wie im Antrag ausgeführt – die städtischen Hallen in
überwiegendem Umfang bereits mehr als 30 Jahre alt sind und nach den damals
geltenden Normen und Richtlinien erstellt wurden. Für die Bemessung aktueller
Schnee- und Eislasten ist die DIN 1055-5 einschlägig. Diese DIN wurde im Juli
2005 – also noch vor dem Unglück in Bad Reichenhall – geändert bzw. für Neubauten
verschärft.
Die städtischen Hallenobjekte erfüllen zwar in Bezug auf die Schnee- und
Eislasten auch die neueren Vorgaben, allerdings sind die verbleibenden Reserven
bei der Dachlast natürlich geringer geworden. Diese Reserven dürften daher im
Regelfall nicht ausreichen, um die Nutzlast zusätzlicher Photovoltaik- oder
Solaranlagen zu tragen. Der Gutachter weist diesbezüglich darauf hin, dass für
jedes einzelne in Betracht kommende Objekt vor einer derartigen evtl. Maßnahme
eine Detailuntersuchung zu erfolgen hat.
Hinsichtlich der Sporthalle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch wurde
das Untersuchungsergebnis dem für die Bauunterhaltung verantwortlichen Kreis
Mettmann zur Verfügung gestellt.
Untersuchungsgegenstand war jedoch nicht nur die statische Sicherheit
der betreffenden Hallendächer. Wegen der dabei erforderlichen Öffnung der
einzelnen Akustikdecken wurden deren Befestigungen an den tragenden Teilen
jeweils mit überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Abhangdecken
teilweise lediglich mit Nägeln befestigt sind. Dabei handelt es sich um ein System,
das heute in dieser Form nicht mehr zugelassen ist.
Als Folge der Untersuchungen wurde die Turnhalle der Grundschule Elbsee,
Schalbruch 33, im Jahre 2007 kurzfristig gesperrt und nach Freigabe der
entsprechenden Haushaltsmittel mit einer neuen Akustikdecke einschl.
Beleuchtung versehen. Diese Halle war jedoch nach den Untersuchungsergebnissen
die einzige, bei der eine Sperrung zugunsten der Sicherheit der Hallennutzer
erforderlich war. Weiterhin erforderliche Maßnahmen, z.B. zusätzliche Verschraubungen,
wurden umgehend nach der Untersuchung durchgeführt.
Die weiteren baulichen Maßnahmen aufgrund der Handlungsempfehlungen des
Gutachters zu den Turnhallen Beethovenstr. 32-40, Furtwänglerstr. 1,
Lortzingstr. 1 und der Aula des Helmholtz-Gymnasiums wurden in den
Haushaltsplan des Jahres 2008 eingestellt. Dabei wird im Regelfall auch die
jeweilige Beleuchtungsanlage erneuert, um auch hier dem aktuellen Stand der Technik
Rechnung zu tragen.
In der beigefügten Kurzübersicht sind die untersuchten Gebäude und eine
entsprechende Beurteilung angegeben. Der mit 4 = Halle sperren eingestufte
Mangel an der Halle Schalbruch ist – wie bereits dargestellt - in 2007 beseitigt worden. Die mit 3- =
kurzfristiger Handlungsbedarf angegebenen Maßnahmen werden 2008 durchgeführt,
darüber hinaus festgestellter Handlungsbedarf im Rahmen der regulären
Unterhaltungsprogramme abgearbeitet.
Bei Bedarf kann das vollständige Gutachten, das mehrere hundert Seiten
umfasst, digital zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
011301 |
Bezeichnung: |
Gebäudeunterhaltung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
208.000 |
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nein |
Austausch von Akustikdecken |
2008 |
550.000 |
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ja |
Modernisierung HGH (Aula) |
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Sichtvermerk Kämmerer |