Betreff
Betr.: Untersuchung von Flachdächern, Antrag der Fraktion dUH vom 13.12.2006
Vorlage
WP 04-09 SV 26/047
Aktenzeichen
II/26-rs
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis vom Untersuchungsbericht über die Tragfähigkeit der städtischen Hallendächer. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Untersuchungsergebnissen entsprechend Haushaltsmittel in die Haushaltsplanentwürfe der kommenden Jahre aufzunehmen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden vom 13.12.2006 beantragte die Fraktion dUH eine Untersuchung unter Einschaltung von Statikern durchzuführen, bei der die Belastbarkeit aller Dächer von städtischen Hallen untersucht werden sollte. Vorrangig sollte dabei geprüft werden, für welche Dachlasten die teilweise mehr als 30 Jahre alten Hallendächer ausgelegt sind und ob diese aktuellen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich sollten Handlungs- und Wartungsempfehlungen ausgearbeitet werden. Die für eine solche Untersuchung erforderlichen Haushaltsmittel wurden anschließend außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Nach einer entsprechenden Preisabfrage bei verschiedenen Ingenieurbüros wurde die Unter-suchung bei der Fa. Gehlen – Ingenieurbüro für Tragwerksplanung – in Auftrag gegeben. Untersuchungsgegenstand waren die städtischen Gebäude, die über eine weit gespannte Dachkonstruktion von über 6 m verfügen. In diese Kategorie sind sämtliche Hildener Sporthallen, aber auch die Trauerhallen auf dem Nord- und Südfriedhof, das Area 51, der Kindergarten „Traumquelle“ (Lortzingstr. 1), der Bürgertreff sowie die Pausenhalle und die Aula des städt. Helmholtz-Gymnasiums einzuordnen.

 

Richtig ist, dass – wie im Antrag ausgeführt – die städtischen Hallen in überwiegendem Umfang bereits mehr als 30 Jahre alt sind und nach den damals geltenden Normen und Richtlinien erstellt wurden. Für die Bemessung aktueller Schnee- und Eislasten ist die DIN 1055-5 einschlägig. Diese DIN wurde im Juli 2005 – also noch vor dem Unglück in Bad Reichenhall – geändert bzw. für Neubauten verschärft.

 

Die städtischen Hallenobjekte erfüllen zwar in Bezug auf die Schnee- und Eislasten auch die neueren Vorgaben, allerdings sind die verbleibenden Reserven bei der Dachlast natürlich geringer geworden. Diese Reserven dürften daher im Regelfall nicht ausreichen, um die Nutzlast zusätzlicher Photovoltaik- oder Solaranlagen zu tragen. Der Gutachter weist diesbezüglich darauf hin, dass für jedes einzelne in Betracht kommende Objekt vor einer derartigen evtl. Maßnahme eine Detailuntersuchung zu erfolgen hat.

 

Hinsichtlich der Sporthalle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch wurde das Untersuchungsergebnis dem für die Bauunterhaltung verantwortlichen Kreis Mettmann zur Verfügung gestellt.

 

Untersuchungsgegenstand war jedoch nicht nur die statische Sicherheit der betreffenden Hallendächer. Wegen der dabei erforderlichen Öffnung der einzelnen Akustikdecken wurden deren Befestigungen an den tragenden Teilen jeweils mit überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Abhangdecken teilweise lediglich mit Nägeln befestigt sind. Dabei handelt es sich um ein System, das heute in dieser Form nicht mehr zugelassen ist.

 

Als Folge der Untersuchungen wurde die Turnhalle der Grundschule Elbsee, Schalbruch 33, im Jahre 2007 kurzfristig gesperrt und nach Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel mit einer neuen Akustikdecke einschl. Beleuchtung versehen. Diese Halle war jedoch nach den Untersuchungsergebnissen die einzige, bei der eine Sperrung zugunsten der Sicherheit der Hallennutzer erforderlich war. Weiterhin erforderliche Maßnahmen, z.B. zusätzliche Verschraubungen, wurden umgehend nach der Untersuchung durchgeführt.

 

Die weiteren baulichen Maßnahmen aufgrund der Handlungsempfehlungen des Gutachters zu den Turnhallen Beethovenstr. 32-40, Furtwänglerstr. 1, Lortzingstr. 1 und der Aula des Helmholtz-Gymnasiums wurden in den Haushaltsplan des Jahres 2008 eingestellt. Dabei wird im Regelfall auch die jeweilige Beleuchtungsanlage erneuert, um auch hier dem aktuellen Stand der Technik Rechnung zu tragen.

 

 

In der beigefügten Kurzübersicht sind die untersuchten Gebäude und eine entsprechende Beurteilung angegeben. Der mit 4 = Halle sperren eingestufte Mangel an der Halle Schalbruch ist – wie bereits dargestellt -  in 2007 beseitigt worden. Die mit 3- = kurzfristiger Handlungsbedarf angegebenen Maßnahmen werden 2008 durchgeführt, darüber hinaus festgestellter Handlungsbedarf im Rahmen der regulären Unterhaltungsprogramme abgearbeitet.

 

Bei Bedarf kann das vollständige Gutachten, das mehrere hundert Seiten umfasst, digital zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

011301

Bezeichnung: 

Gebäudeunterhaltung

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

208.000

 

nein

Austausch von Akustikdecken

2008

550.000

 

ja

Modernisierung HGH (Aula)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer