Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die in der Anlage beigefügten Darlegungen zur Situation des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Als Anlage sind mit Stand vom
31.12.2007 folgende Übersichten beigefügt:
1. Anträge von Wohnungssuchenden (Parteien) am 31.12.2007 2. Anträge von Wohnungssuchenden seit 1990 3. Statistik der vermittelten Wohnungen im Jahr 2007
(aufgeteilt nach Personengruppen) 4. Zusammenstellung der vermittelten Wohnungen seit 1991 5. Anträge auf Erteilung einer allgemeinen
Wohnberechtigungsbescheinigung seit 1983 6. Laufende Zuschüsse von städtischen Wohnungsbaumitteln;
Stand 31.12.2008 7. Übersicht des mit Landesmitteln geförderten Wohnungsbaues
seit 2002 Bestand und Entwicklung der
öffentlich geförderten Wohnungen seit
1997 |
Im Jahre 2007 wurden insgesamt
86 Parteien in öffentlich geförderte Sozialwohnungen vermittelt. Dabei ist
darauf hinzuweisen, dass die Vermittlung sich ausschließlich auf Wohnungen im
Bestand bezog, es sind im Jahre 2007 keine öffentlich geförderten
Neubaumaßnahmen im Mietwohnungsbereich fertig gestellt worden. Darüber hinaus
sind 12 Parteien in frei finanzierte Wohnungen vermittelt worden.
Die Zahl der dringenden Fälle
gemäß Wohnungsbindungsgesetz beträgt 98 von den in Hilden wohnungssuchenden 519
Parteien, also rund 18,9 %.
Von den 63 dringenden Fällen aus
dem Jahr 2006, konnten in 2007 19 Fälle wohnungsmäßig untergebracht werden.
Unter „dringenden Fällen“ wird
auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes angesehen (beispielhafte
Aufzählung):
1. Erheblich zu kleine Wohnung (z.B. 5 Personen in einer
3-Zimmer-Wohnung)
2. Räumungsklage
3. Gehbehinderung bei Wohnung in Obergeschossen ohne Aufzug
4. Wohnen in Notunterkunft, aber vermittelbar
5. Schwangerschaft (in zu kleiner Wohnung).
Die übrigen Wohnungssuchenden
sind gemäß WoBindG ausreichend versorgt. Hier bestehen jedoch Wünsche nach
besserer Wohnqualität, Wohnlage und günstigerem Mietzins.
Die Zahl der Wohnungssuchenden
betrug im Jahr 2007 519 Parteien und damit wieder etwas mehr als im Vorjahr.
Wohnungssuchende, die über längere Zeit keinen Kontakt mit dem Amt hatten, auf
Anschreiben des Amtes nicht reagiert haben, Wohnungsangebote per Post nicht zugestellt
werden konnten oder Wohnungsangebote mehrfach kommentarlos ausgeschlagen haben,
werden nicht mehr als wohnungssuchend geführt. Darüber hinaus werden Wohnungsvermietungen
im Sozialwohnungsbereich heute vielfach unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter
– ohne Einschaltung der Kommune – abgewickelt.
Im Bereich der
2-Zimmer-Wohnungen ist die Wartezeit nach wie vor relativ kurz (max. 6 Monate).
In allen anderen Bereichen (Alleinstehende und 3- bis 5-Zimmer-Wohnung)
bestehen deutlich längere Wartezeiten.
531 Parteien haben eine
Wohnberechtigungsbescheinigung beantragt. Insgesamt wurden 523
Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. 2 Anträge wurden wegen Überschreitung der
Einkommensgrenze abschlägig beschieden. 6 Bescheinigungen wurden aus
unbekannten Gründen nicht abgeholt, die Wohnungssuchenden haben sich also
anders versorgt.
Die derzeit 57 auswärtigen wohnungssuchenden Parteien gliedern sich nach Gründen wie folgt auf:
16 Bewerber
haben eine Arbeitsstelle bzw. suchen eine Arbeitsstelle in Hilden
24 Bewerber
möchten in die Nähe von Angehörigen nach Hilden ziehen
17 Bewerber
sind ohne Anbindung an Hilden.
Zur Entwicklung des Bestandes an
öffentlich gefördertem Wohnraum in Hilden im zurückliegenden Jahrzehnt:
Die Zahl der öffentlich
geförderten Mietwohnungen sowie der entsprechenden Eigentumsmaßnahmen
(Eigenheime und Eigentumswohnungen mit Landesförderung) betrug im Jahre 1997
3.431 Wohneinheiten. Bis 2007 hat sich
der Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum auf 1.944 Wohnungen oder um rd.
46 % verringert.
Während des zurückliegenden
Jahrzehnts sind Wohnungen, die in den 60er Jahren bis teilweise in die 70er
Jahre hinein gebaut worden sind, also in den Jahren des „Booms“ im öffentlich
geförderten Wohnungsbau, aus der Wohnungsbindung durch Fristablauf bzw. Tilgung
der öffentlichen Mittel herausgefallen. Bei den Wohnungen, die ihre Eigenschaft
„öffentlich gefördert“ während des letzten Jahrzehnts verloren haben, handelt
es sich um rd. 1.950 Wohnungen. Im Gegenzug sind nur etwa 300 Sozialwohnungen
durch Neubau im gleichen Zeitraum dazugekommen (hiervon allein 137 durch die
städtische WGH).
Nun bedeutet das „Herausfallen“
aus der öffentlichen Wohnungsbindung natürlich nicht, dass solche Wohnungen von
einem Tag auf den anderen auch ihre Eigenschaft, preisgünstiger Wohnraum zu
sein, verlieren. Diese Wohnungen unterliegen dann der Mietgesetzgebung mit den
entsprechenden Kappungsobergrenzen hinsichtlich zulässiger Mieterhöhungen.
Dennoch wird man auf lange Sicht schon davon ausgehen müssen, dass der größere
Teil der ehemaligen Sozialwohnungen sich mietpreismäßig dem frei finanzierten
Wohnungsbau der entsprechenden Baujahre annähern wird.
Im Verlauf des Jahres 2007 hat
die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen per Saldo um 46 abgenommen.
Alles in allem wird der Trend
einer deutlichen Abnahme der Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in
Hilden – wie auch im Landesdurchschnitt – anhalten. Mehr und mehr verliert der
öf fentliche Wohnungsbau die Funktion eines Korrektivs am Wohnungsmarkt. Dieser
Entwicklung könnte allenfalls durch eine Ausweitung der Neubautätigkeit
entgegengesteuert werden; dies wiederum gestaltet sich bei den
Grundstückspreisen in Hilden schwierig.