Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 21.08.2007
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Unverkennbar herrscht im
deutschen Einzelhandel eine anhaltende Tendenz zur Filialisierung; der größere
Teil der neu eröffneten Ladengeschäfte in den Innenstädten, aber auch in
Shoppingcentern, entfällt auf solche Filialen großer Einzelhandelskonzerne.
Diese Filialen führen einerseits zu einer gewissen Uniformität der Innenstädte,
andererseits wird ihr Vorhandensein vom Verbraucher als selbstverständlich für
eine moderne Innenstadt vorausgesetzt.
Diese Filialen und die
dahinterstehende Innovationskraft großer und marktmächtiger Unternehmen gehören
heute zum Stadtbild einer jeden Innenstadt. Einer besonderen Förderung dieser
Art von Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung und / oder das
Stadtmarketing bedarf es in der Regel nicht, da diese Unternehmen über gut
ausgestattete Expansionsabteilungen verfügen, die die Vor- und Nachteile selbst
von Mikro-Standorten detailliert aufzubereiten in der Lage sind.
Die Unverwechselbarkeit, die
Alleinstellung des Einzelhandelsstandortes „Innenstadt“, entsteht jedoch zu
einem großen Teil durch die individuellen kleineren Einzelhandelsgeschäfte, die
noch von ihren Inhabern selbs t geführt werden.
Schon im Abschlussbericht der BBE Unternehmensberatung zum
„Leerstandsmanagement für die Innenstadt von Hilden“ ist dem Gedanken einer
Förderung und Begleitung von Existenzgründern / Existenzgründerinnen im
Einzelhandel eine besondere Beachtung vor dem Hintergrund auch der Vermeidung
von Leerständen in der Innenstadt sowie der ständigen Verbesserung des Branchenmix
zuteil geworden.
Bei einer positiven
Beschlussfassung des Ausschusses über den vorliegenden Antrag würde von der
Wirtschaftsförderung ein Förderkonzept für Existenzgründungen im Einzelhandel
erstellt werden, das u.a. die folgenden Elemente beinhalten könnte:
- Gefördert werden (erstmalige) Existenzgründungen von
Einzelhandelsbetrieben (prioritär stationärer Laden-Einzelhandel) in der
Hildener Innenstadt.
- Eine finanzielle Förderung erfolgt – in Übereinstimmung
mit dem BBE-Gutachten – in den „guten“ bzw. „sehr guten“ Lagen (A- und
B-Kategorie). Eine Förderung – und damit eine Lenkung von Aktivitäten – von
Existenzgründungen in C-Lagen wird, nicht zuletzt aufgrund der hohen Risiken,
die mit einer solchen Ansiedlung verbunden wären, nicht vorgenommen.
- Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist eine
Abstimmung des Vorhabens mit Stadtmarketing / Leerstandslotse (Stichwort
„Branchenmix“) sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die
Aufstellung und Überprüfung eines Business-Planes.
- Es könnte, ähnlich wie bei der Förderung im HGZ, einen
Mietzuschuss geben, der über einen Zeitraum von beispielsweise 3 Jahren
zugesagt wird, wobei sich die Höhe des Zuschusses in je dem Jahr um 33,3 %
verringert, nach Ablauf von 3 Jahren erfolgt keine finanzielle Förderung mehr.
Insgesamt ist ein solches
Förderkonzept im Vorfeld mit der Stadtmarketing GmbH und dem entsprechenden
Arbeitskreis des Stadtmarketing e.V. abzustimmen.
Aus Sicht der Verwaltung wäre
eine solche finanzielle Förderung von Existenzgründungen im innerstädtischen
Einzelhandel sinnvoll und zielf ührend, um zum einen etwaigen Leerstandsproblemen
von vornherein entgegen zuwirken und zum anderen den Branchenmix des Hildener
Einzelhandels weiter zu stärken und insbesondere die Bedeutung der
inhabergeführten Geschäfte zu erhöhen. Neben der
Förderung gewerblicher
Existenzgründungen im Hildener Gründungszentrum sowie der Förderung von
Büro-orientierten Existenzgründern wäre somit ein weiterer wichtiger
Wirtschaftsbereich durch ein spezifisches Förderprogramm der Stadt Hilden
abgedeckt.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja, je nach Beschlussfassung |