Betreff
Betr.: Förderung von Existenzgründern im Einzelhandel
Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 21.08.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 23/038
Aktenzeichen
I23/-Ku/pe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Unverkennbar herrscht im deutschen Einzelhandel eine anhaltende Tendenz zur Filialisierung; der größere Teil der neu eröffneten Ladengeschäfte in den Innenstädten, aber auch in Shoppingcentern, entfällt auf solche Filialen großer Einzelhandelskonzerne. Diese Filialen führen einerseits zu einer gewissen Uniformität der Innenstädte, andererseits wird ihr Vorhandensein vom Verbraucher als selbstverständlich für eine moderne Innenstadt vorausgesetzt.

 

Diese Filialen und die dahinterstehende Innovationskraft großer und marktmächtiger Unternehmen gehören heute zum Stadtbild einer jeden Innenstadt. Einer besonderen Förderung dieser Art von Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung und / oder das Stadtmarketing bedarf es in der Regel nicht, da diese Unternehmen über gut ausgestattete Expansionsabteilungen verfügen, die die Vor- und Nachteile selbst von Mikro-Standorten detailliert aufzubereiten in der Lage sind.

 

Die Unverwechselbarkeit, die Alleinstellung des Einzelhandelsstandortes „Innenstadt“, entsteht jedoch zu einem großen Teil durch die individuellen kleineren Einzelhandelsgeschäfte, die noch von ihren Inhabern selbs t geführt werden.

 

Schon im Abschlussbericht  der BBE Unternehmensberatung zum „Leerstandsmanagement für die Innenstadt von Hilden“ ist dem Gedanken einer Förderung und Begleitung von Existenzgründern / Existenzgründerinnen im Einzelhandel eine besondere Beachtung vor dem Hintergrund auch der Vermeidung von Leerständen in der Innenstadt sowie der ständigen Verbesserung des Branchenmix zuteil geworden.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung des Ausschusses über den vorliegenden Antrag würde von der Wirtschaftsförderung ein Förderkonzept für Existenzgründungen im Einzelhandel erstellt werden, das u.a. die folgenden Elemente beinhalten könnte:

 

 

-           Gefördert werden (erstmalige) Existenzgründungen von Einzelhandelsbetrieben (prioritär stationärer Laden-Einzelhandel) in der Hildener Innenstadt.

 

-           Eine finanzielle Förderung erfolgt – in Übereinstimmung mit dem BBE-Gutachten – in den „guten“ bzw. „sehr guten“ Lagen (A- und B-Kategorie). Eine Förderung – und damit eine Lenkung von Aktivitäten – von Existenzgründungen in C-Lagen wird, nicht zuletzt aufgrund der hohen Risiken, die mit einer solchen Ansiedlung verbunden wären, nicht vorgenommen.

 

-           Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist eine Abstimmung des Vorhabens mit Stadtmarketing / Leerstandslotse (Stichwort „Branchenmix“) sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Aufstellung und Überprüfung eines Business-Planes.

 

-           Es könnte, ähnlich wie bei der Förderung im HGZ, einen Mietzuschuss geben, der über einen Zeitraum von beispielsweise 3 Jahren zugesagt wird, wobei sich die Höhe des Zuschusses in je dem Jahr um 33,3 % verringert, nach Ablauf von 3 Jahren erfolgt keine finanzielle Förderung mehr.

 

 

Insgesamt ist ein solches Förderkonzept im Vorfeld mit der Stadtmarketing GmbH und dem entsprechenden Arbeitskreis des Stadtmarketing e.V. abzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine solche finanzielle Förderung von Existenzgründungen im innerstädtischen Einzelhandel sinnvoll und zielf ührend, um zum einen etwaigen Leerstandsproblemen von vornherein entgegen zuwirken und zum anderen den Branchenmix des Hildener Einzelhandels weiter zu stärken und insbesondere die Bedeutung der inhabergeführten Geschäfte zu erhöhen. Neben der

Förderung gewerblicher Existenzgründungen im Hildener Gründungszentrum sowie der Förderung von Büro-orientierten Existenzgründern wäre somit ein weiterer wichtiger Wirtschaftsbereich durch ein spezifisches Förderprogramm der Stadt Hilden abgedeckt.

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja, je nach Beschlussfassung