Betreff
Betr.: Rahmenplan "Nördliche Unterstadt": Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 23/026
Aktenzeichen
23/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2006, mit den Eigentümern des Terrania-Geländes Gespräche über einen Grundstückstausch zu führen, wird abgelehnt.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 26.09.2006 beantragt, seitens der Verwaltung mit dem Eigentümer des „Terrania-Geländes“ und der GkA Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen Grundstückstausch zeitnah zu realisieren und somit eine Grünfläche der Firma Terrania von ca. 4.000 qm als Erholungsfläche zu sichern. Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

Mit einem „einfachen“ Grundstückstausch ist das Ziel der Antragsteller nicht zu erreichen. Die GkA kann das in ihrem Eigentum befindliche Gewerbegrundstück im Bereich „ehemaliger Güterbahnhof“ gegen ein entsprechend nutzbares und tunlichst ähnlich großes Grundstück aus dem Eigentum der Terrania tauschen – vorausgesetzt, der derzeitige Eigentümer ist mit einem solchen Tausch einverstanden. Letztendlich ist dann aber dieses durch die GkA per Tausch erworbene Gewerbegrundstück von der GkA an die Stadt zu übertragen, die es zukünftig als Grünfläche nutzen würde. Hier käme eine erhebliche finanzielle Belastung auf die Stadt Hilden zu. Ein wie auch immer gearteter Grundstückstausch verbilligt also den Erwerb der benötigten Grünflächen nicht.

 

Insofern wäre also vor einer Entscheidung über diesen konkreten Antrag eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob die Stadt Hilden bereit ist, Gewerbeflächen anzukaufen, um sie anschließend zu einer Grünfläche umzuwidmen.

 

Unabhängig von diesen Überlegungen hat die Verwaltung bereits vor geraumer Zeit Kontakt mit der Firma Terrania als Eigentümerin des Nachbargeländes zum Güterbahnhof aufgenommen, um über die beabsichtigte Planung sowie über evtl. Grundstücksarrondierungen zu sprechen.

 

Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass das Grundstück im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs durch die GkA erworben wurde, um die immer wieder auftretende Nachfrage nach Kleingewerbegrundstücken in den kommenden Jahren befriedigen zu können. Nach der vollständigen Veräußerung der Grundstücke an der Agnes-Pockels-Straße benötigt die Stadt Hilden dringend derartige „Vorratsgrundstücke“, um auf entsprechende Gewerbeanfragen reagieren zu können. Andere Flächen stehen hierzu zurzeit nicht zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, diesem Antrag nicht zu folgen.