Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen („Sozialwohnungen") erfolgt
durch die Woh-
nungsvermittlungsstelle der Stadtverwaltung. Die Vermittlung setzt voraus, dass
die Eigentümer
der frei werdenden Wohnungen dies der Wohnungsvermittlungsstelle zeitnah
mitteilen. Hierzu
sind sie bei Sozialwohnungen verpflichtet.
Bei frei
finanzierten Altbauwohnungen könnte auf freiwilliger Basis den Eigentümern die
Möglich-
keit eingeräumt werden, auch über die städtische Wohnungsvermittlungsstelle
einen neuen Mie-
ter benannt zu bekommen. Dies ist, da es sicherlich auch zunächst zögerlich
anlaufen wird, wohl
ohne nennenswerte zusätzliche Verwaltungsarbeit möglich.
Wenn dem
Antrag im Rat gefolgt wird, würde die Angelegenheit insgesamt im Rahmen einer
Sitzungsvorlage in der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsaus-
schusses behandelt werden. Im Vorfeld sind noch der Mieterverein sowie der
Haus- und Grund-
eigentümerverein zu hören.
Grundsätzlich
steht die Verwaltung diesem Gedanken jedoch positiv gegenüber.
Zusätzliche Erläuterungen und
Begründungen
Der Rat
der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 15.09.2004 beschlossen, die
Verwaltung möge
verfahren, wie in den Erläuterungen vorgeschlagen.
Daher
wurden folgende Institutionen um Stellungnahme gebeten:
Mieterverein e.V.
Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.
Immobilien Demski als Vertreter des VDM
Immobililen Kuschel als Vertreter des RDM
Die
Antworten des Mietervereins e.V. vom 09.11.2004 und der Immobilien Kuschel RDM
vom
15.11.2004 sind als Anlage beigefügt.
Der Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. und die Immobilien Demski VDM haben
vorab telefonisch mitgeteilt, keine Einwände gegen das beabsichtigte Verfahren
zu haben.
Sobald deren schriftliche Stellungnahme ebenfalls in nicht negativer Form
vorliegt, wird die Ver-
waltung auch frei finanzierte Altbauwohnungen durch die städtische
Wohnungsvermittlungsstelle
zur Belegung auf freiwilliger Basis an Inhaber von
Wohnberechtigungsbescheinigungen benen-
nen.
Die
Wohnberechtigungsbescheinigung kann dann natürlich nicht in Anspruch genommen
wer-
den, da in eine frei finanzierte Wohnung „vermittelt" wird, ohne dass
jedoch eine Maklertätigkeit
seitens der Stadt Hilden ausgeübt wird.
Die
Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu entscheiden.