Betreff
Betr.: Vermittlung frei finanzierter Altbauwohnungen, Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden vom 14.07.2004
Vorlage
WP 04-09 SV 23/089
Aktenzeichen
I/23/80 - Sh / pe -
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen („Sozialwohnungen") erfolgt durch die Woh-
nungsvermittlungsstelle der Stadtverwaltung. Die Vermittlung setzt voraus, dass die Eigentümer
der frei werdenden Wohnungen dies der Wohnungsvermittlungsstelle zeitnah mitteilen. Hierzu
sind sie bei Sozialwohnungen verpflichtet.

 

Bei frei finanzierten Altbauwohnungen könnte auf freiwilliger Basis den Eigentümern die Möglich-
keit eingeräumt werden, auch über die städtische Wohnungsvermittlungsstelle einen neuen Mie-
ter benannt zu bekommen. Dies ist, da es sicherlich auch zunächst zögerlich anlaufen wird, wohl
ohne nennenswerte zusätzliche Verwaltungsarbeit möglich.

 

Wenn dem Antrag im Rat gefolgt wird, würde die Angelegenheit insgesamt im Rahmen einer
Sitzungsvorlage in der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsaus-
schusses behandelt werden. Im Vorfeld sind noch der Mieterverein sowie der Haus- und Grund-
eigentümerverein zu hören.

 

Grundsätzlich steht die Verwaltung diesem Gedanken jedoch positiv gegenüber.

 

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 15.09.2004 beschlossen, die Verwaltung möge
verfahren, wie in den Erläuterungen vorgeschlagen.

 

Daher wurden folgende Institutionen um Stellungnahme gebeten:
Mieterverein e.V.

 

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.
Immobilien Demski als Vertreter des VDM
Immobililen Kuschel als Vertreter des RDM

 

Die Antworten des Mietervereins e.V. vom 09.11.2004 und der Immobilien Kuschel RDM vom
15.11.2004 sind als Anlage beigefügt.

 

Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. und die Immobilien Demski VDM haben
vorab telefonisch mitgeteilt, keine Einwände gegen das beabsichtigte Verfahren zu haben.
Sobald deren schriftliche Stellungnahme ebenfalls in nicht negativer Form vorliegt, wird die Ver-
waltung auch frei finanzierte Altbauwohnungen durch die städtische Wohnungsvermittlungsstelle
zur Belegung auf freiwilliger Basis an Inhaber von Wohnberechtigungsbescheinigungen benen-
nen.

 

Die Wohnberechtigungsbescheinigung kann dann natürlich nicht in Anspruch genommen wer-
den, da in eine frei finanzierte Wohnung „vermittelt" wird, ohne dass jedoch eine Maklertätigkeit
seitens der Stadt Hilden ausgeübt wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu entscheiden.