Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts-
und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die in der Anlage beigefügten
Darlegungen zur Wohnungssituation in Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Als Anlage sind
mit Stand vom 31.12.2004 folgende Übersichten beigefügt:
1. Anträge der Wohnungssuchenden (Parteien),
getrennt nach 1. und 2. Förderweg
2. Anträge von Wohnungssuchenden seit 1989
3. Statistik der vermittelten Wohnungen im Jahr
2004 (aufgeteilt nach Personengruppen)
4. Zusammenstellung der vermittelten Wohnungen
seit 1990
5. Anträge auf Erteilung der allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung
seit 1982
6. Vergabe von städtischen Wohnungsbaumitteln
7. Übersicht des mit Landesmitteln geförderten
Wohnungsbaues seit 1999
8. Statistik der Ausgleichszahlung
9. Bestand der geförderten Wohnungen seit 1995
Im Jahre 2004
wurden 117 Parteien in Sozialwohnungen vermittelt. Es erfolgte eine ausschließliche
Vermittlung in den Altbestand. Neubaumaßnahmen wurden in 2004 nicht fertig
gestellt.
Die Zahl der dringenden
Fälle gemäß Wohnungsbindungsgesetz
beträgt 84 Parteien von den 780 wohnungssuchenden Parteien, also ca. 11
%.
Von den 97 dringenden
Fällen aus dem Jahr 2003, konnten in
2004 27 Fälle wohnungsmäßig untergebracht werden.
Unter dringenden
Fällen wird seitens der Verwaltung gesehen (beispielhafte Aufzählung):
1. Erheblich zu kleine Wohnung (z.B. 5 Personen in
einer 3-Zimmer-Wohnung)
2. Räumungsklage
3. Gehbehindert in oberen Etagen (ohne Aufzug)
4. Wohnen in Notunterkunft, aber vermittelbar
5. Schwangerschaft (in zu kleiner Wohnung).
Die übrigen
Wohnungssuchenden sind gemäß WoBindG ausreichend versorgt. Hier bestehen jedoch
Wünsche nach besserer Wohnqualität, Wohnlage und günstigerer Mietzinszahlung.
Die hohe Zahl der
Anträge von Wohnungssuchenden liegt, wie auch in den Jahren zuvor, an der
Attraktivität der Stadt Hilden, wie mündlich im Antragsverfahren mitgeteilt
wird. Dies zeigt auch die immer noch sehr hohe Zahl von auswärtigen Bewerbern
(74).
Im Bereich der
2-Zimmer-Wohnungen ist die Wartezeit nach wie vor relativ kurz (max. 6 Monate).
In allen anderen Bereichen (Alleinstehende und 3 bis 5-ZimmerWohnung) bestehen
längere Wartezeiten.
775
Wohnungssuchende (Parteien) haben eine Wohnberechtigungsbescheinigung
beantragt. Insgesamt wurden 769 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. 6 Anträge
wurden wegen Überschreitung der Einkommensgrenze abschlägig beschieden. 41
Bescheinigungen wurden aus unbekannten Gründen nicht abgeholt, die
Wohnungssuchenden haben sich also anders versorgt.
Von den 728
Wohnungssuchenden (Parteien), die die Wohnberechtigungsbescheinigung abgeholt
haben, sind 654 in Hilden
wohnungssuchend gemeldet.
Die derzeit 74
auswärtigen wohnungssuchenden
Parteien gliedern sich nach Gründen wie
folgt auf:
22 Bewerber haben
eine Arbeitsstelle bzw. suchen eine Arbeitsstelle in Hilden
21 Bewerber
möchten in die Nähe von Angehörigen nach Hilden ziehen
31 Bewerber sind
ohne Anbindung an Hilden.
Positiv
bleibt wiederum festzustellen, dass die
Einführung des Kriterienkatalogs mit Punktesystem (SV 23/82 vom 04.03.1999) zu
einer weitgehend zielgenauen Vergabe von
Wohnungen an dringend wohnungssuchende Menschen führt.