Betreff
Betr.: Wohnungssituation in Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 23/007
Aktenzeichen
I/23/80-Sh/pe-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die in der Anlage beigefügten Darlegungen zur Wohnungssituation in Hilden zur Kenntnis.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Als Anlage sind mit Stand vom 31.12.2004 folgende Übersichten beigefügt:

 

1. Anträge der Wohnungssuchenden (Parteien), getrennt nach 1. und 2. Förderweg

 

2. Anträge von Wohnungssuchenden seit 1989

 

3. Statistik der vermittelten Wohnungen im Jahr 2004 (aufgeteilt nach Personengruppen)

 

4. Zusammenstellung der vermittelten Wohnungen seit 1990

 

5. Anträge auf Erteilung der allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung seit 1982

 

6. Vergabe von städtischen Wohnungsbaumitteln

 

7. Übersicht des mit Landesmitteln geförderten Wohnungsbaues seit 1999

 

8. Statistik der Ausgleichszahlung

 

9. Bestand der geförderten Wohnungen seit 1995

 

Im Jahre 2004 wurden 117 Parteien in Sozialwohnungen vermittelt. Es erfolgte eine ausschließliche Vermittlung in den Altbestand. Neubaumaßnahmen wurden in 2004 nicht fertig gestellt.

 

Die Zahl der dringenden Fälle gemäß Wohnungsbindungsgesetz  beträgt 84 Parteien von den 780 wohnungssuchenden Parteien, also ca. 11 %.

 

Von den 97 dringenden Fällen aus  dem Jahr 2003, konnten in 2004 27 Fälle wohnungsmäßig untergebracht werden.

 

Unter dringenden Fällen wird seitens der Verwaltung gesehen (beispielhafte Aufzählung):

 

1. Erheblich zu kleine Wohnung (z.B. 5 Personen in einer 3-Zimmer-Wohnung)

2. Räumungsklage

3. Gehbehindert in oberen Etagen (ohne Aufzug)

4. Wohnen in Notunterkunft, aber vermittelbar

5. Schwangerschaft (in zu kleiner Wohnung).

 

Die übrigen Wohnungssuchenden sind gemäß WoBindG ausreichend versorgt. Hier bestehen jedoch Wünsche nach besserer Wohnqualität, Wohnlage und günstigerer Mietzinszahlung.

 

Die hohe Zahl der Anträge von Wohnungssuchenden liegt, wie auch in den Jahren zuvor, an der Attraktivität der Stadt Hilden, wie mündlich im Antragsverfahren mitgeteilt wird. Dies zeigt auch die immer noch sehr hohe Zahl von auswärtigen Bewerbern (74).

 

Im Bereich der 2-Zimmer-Wohnungen ist die Wartezeit nach wie vor relativ kurz (max. 6 Monate). In allen anderen Bereichen (Alleinstehende und 3 bis 5-ZimmerWohnung) bestehen längere Wartezeiten.

 

 

 

 

 

775 Wohnungssuchende (Parteien) haben eine Wohnberechtigungsbescheinigung beantragt. Insgesamt wurden 769 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. 6 Anträge wurden wegen Überschreitung der Einkommensgrenze abschlägig beschieden. 41 Bescheinigungen wurden aus unbekannten Gründen nicht abgeholt, die Wohnungssuchenden haben sich also anders versorgt.

 

Von den 728 Wohnungssuchenden (Parteien), die die Wohnberechtigungsbescheinigung abgeholt haben, sind  654 in Hilden wohnungssuchend gemeldet.

 

 

 

 

Die derzeit 74 auswärtigen  wohnungssuchenden Parteien  gliedern sich nach Gründen wie folgt auf:

 

22 Bewerber haben eine Arbeitsstelle bzw. suchen eine Arbeitsstelle in Hilden

21 Bewerber möchten in die Nähe von Angehörigen nach Hilden ziehen

31 Bewerber sind ohne Anbindung an Hilden.

 

Positiv bleibt  wiederum festzustellen, dass die Einführung des Kriterienkatalogs mit Punktesystem (SV 23/82 vom 04.03.1999) zu einer weitgehend  zielgenauen Vergabe von Wohnungen an dringend wohnungssuchende Menschen führt.