hier: Aufhebung des HV6-Vermerks
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung zur Modernisierung der Sportanlage Schützenstrasse und gibt von dem mit einem HV 06 versehenen Haushaltsansatz von 101.000€ jetzt 50.000€ für vorbereitenden Untersuchungen und Planung frei.“
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grundlage der Sitzungsvorlagen 51/322 (Ausschuss für Schule, Sport und Soziales am 24.01.2008) und der Sitzungsvorlage 51/354 (Ausschuss für Schule, Sport und Soziales am 12.06.2008) wurde bereits die Notwendigkeit einer Sanierung der Sportanlage Schützenstrasse nachgewiesen. Im Rahmen einer Modernisierung der Sportanlage soll der Sportplatz, der bislang als einziger Platz noch mit einem Tennenbelag versehen ist, mit einem Kunstrasenbelag versehen werden.
In den Haushalt 2010 wurden Planungskosten für die Sportanlage eingestellt, die jedoch mit einem Haushaltsvermerk 06 (Freigabe durch den Fachausschuss) versehen sind. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage beantragt die Verwaltung die Freigabe eines Teilbetrags der eingestellten Planungsmitteln (bis zur Genehmigungsplanung) in Höhe von 50.000€, um die für einen zukünftigen Sportplatzbau erforderlichen Fachgutachten sowie Planungen beauftragen zu können und auf Grundlage dieser Arbeiten exakte Ausbaukosten zu ermitteln.
Gemäß dem Wunsch, die Sportanlage Schützenstraße mit einem Kunstrasenplatz auszustatten, ist in der Anlage ein Vorkonzept beigefügt worden, in dem die mögliche zukünftige Flächennutzung auf der Sportanlage dargestellt ist. Neben dem zentral liegenden Kunstrasenplatz sind an den Stirnseiten ein Kleinspielfeld, eine Sprunggrube mit Anlaufbahn sowie eine Sprintlaufbahn angeordnet. Aufgrund der geringen Platzbreite kann neben dem Sportplatz keine weitere Rundlaufbahn errichtet werden. Hierfür soll, wie bereits auf dem Kunstrasenplatz Kalstert, eine markierte Rundlaufmöglichkeit auf dem Kunstrasen angelegt werden. Zusätzlich wäre auch die Anlage eines Beachvolleyball-Feldes möglich.
Im Vorfeld der nunmehr anstehenden konkreten Planungen müssen einige Fachgutachten eingeholt werden. Zum einen sind hier umfangreiche Bodenuntersuchungen erforderlich, da es sich bei dem Sportplatz um eine Sportanlage aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts handelt, und über den Untergrund keine genauen Aufzeichnungen vorliegen.
Ebenfalls sollte auf Grundlage des Planentwurfs eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden die ermittelt, ob durch den Umbau der Sportanlage angesichts der benachbarten Wohnbebauung schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich werden.
Schließlich ist ebenfalls im Rahmen der Planung abzuklären, ob und welche zusätzlichen Aufwendungen beim Bau eines Kunstrasenplatzes für die an der Nordseite des Spielfeldes verlaufende Gasleitung zu treffen sind. (Je nach Ergebnis der Fachgutachten wird dann u.U. eine Freigabe von weiteren Planungsmitteln erforderlich)
Nach Durchführung dieser Untersuchungen kann dann eine Entwurfsplanung mit einer darauf basierenden Kostenberechnung vorgelegt werden, die dann die Grundlage für die weitere politische Beratung und den nachfolgenden Bau der Anlage darstellt.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
080102 |
Bezeichnung |
Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen |
Investitions-Nr.: |
I086600119 |
Sportplatz Schützenstrasse |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
101.000€ |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen in Vertretung Danscheidt |