Betreff
Betr.: Beseitigung von Schmierereien mit rechtsradikalem Hintergrund an privaten Gebäuden
Vorlage
WP 04-09 SV 32/012
Aktenzeichen
I/31-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

Beschluss des Rates:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Schmierereien mit  (rechts-) radikalem Hintergrund an Privatgebäuden unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und auf eine schnellstmögliche Beseitigung der Schmierereien hinzuwirken.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die SPD-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2008 den in Anlage beigefügten Antrag zur Beseitigung von Schmierereien mit rechtsradikalem Hintergrund an privaten Gebäuden sowie die Entfernung von Aufklebern (sog. „Spukis“) im öffentlichen Raum gestellt.

 

Vor dem Hintergrund zugenommener Schmierereien mit rechtsradikalem Hintergrund an privaten Gebäuden wird die Verwaltung beauftragt, diese sofort in Absprache mit den Hauseigentümern zu entfernen. Gleiches gilt auch für die Entfernung der Aufkleber. Hierfür notwendige Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.

 

Es ist richtig, dass in Hilden seit Beginn des Jahres 2008 eine in dem Umfang bisher auch aus polizeilicher Sicht noch nicht abschließend geklärte Zunahme rechtsradikaler Schmierereien insbesondere an privaten Gebäuden festzustellen war.  

In allen Fällen ist der Staatschutz ermittelnd tätig geworden. Insbesondere zielen die Ermittlungen auf die Beantwortung der Frage ab, ob hierfür eine Einzeltäter oder eine Gruppierung mit entsprechend ideologischem Gedankengut verantwortlich ist und ob diese Straftaten von Auswärtigen oder in Hilden ansässigen Personen begangen wurden. Die Ermittlungen dauern nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin an.

 

Unabhängig von diesen rein ermittlungsrelevanten Fragen, ist es, und hier ist dem Antrag inhaltlich zuzustimmen, von Bedeutung, dass diese verfassungsfeindlichen Schmierereien zeitnah aus dem öffentlichen Straßenbild und somit der Wahrnehmung der Bevölkerung entfernt werden müssen.

 

Allerdings ist bei der Vorgehensweise zu unterscheiden, ob private oder öffentlichen Flächen und Gebäude betroffen sind.

 

Die Stadt Hilden ist seit dem Jahr 2000 äußerst erfolgreich im Rahmen der Ordnungspartnerschaft „Graffiti“ aktiv, die zum Ziel hatte und weiterhin hat, illegale Graffitis (und somit auch die oben beschriebenen Schmierereien) aus dem Stadtbild zu verbannen. Hierzu zählt die gelebte Vorbildfunktion durch sofortige Entfernung aller Schmierereien an öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Flächen und an den Verkehrsanlagen.

Durch die zeitnahe Entfernung der hiermit beauftragten Gemeinnützigen Jugendwerkstatt ist es gelungen, die Anzahl der Folgestraftaten in diesem Bereich deutlich zu reduzieren. Zudem gab es auch einige erfolgreiche Zugriffe durch die Polizei. Hilfe für gefährdete oder straffällige Jugendliche wurde und wird durch die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes geleistet.

 

Die Kombination von Prävention und Sanktion hat für den Bereich der bisher bekannten und dabei zumeist ideologiefreien Graffitis zu einer deutlichen Situationsverbesserung beigetragen.

 

Für betroffene Private, die für die Entfernung zunächst selbst verantwortlich sind, ist eine Hotline der Maler- und Lackiererfachbetriebe eingerichtet worden, um eine Reinigung innerhalb von 48 Stunden  zu marktüblichen Preisen zu gewährleisten. Die zeitnahe Entfernung hilft Folgestraftaten zu vermeiden. 

Die Verwaltung nimmt bereits jetzt eine Vermittlungsfunktion wahr und bietet dabei den Geschädigten Hilfestellungen in Form von Beratung an und informiert dabei auch über die bereits oben erwähnte „Hotline“. Zudem ist auf den Info-Flyer „Graffiti – Der Ärger ist vorprogrammiert“ hinzuweisen, der Interessierten, zumeist auch Geschädigten, zusätzlich zur Verfügung gestellt wird und dabei alle wesentlichen Informationen enthält. Ein Exemplar ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Dieser Flyer wird auch den betroffenen Eigentümern nach Vorliegen eigener Erkenntnisse oder auch Meldungen durch Dritte zur Verfügung gestellt.

 

            

Im Hinblick auf die zugenommenen Schmierereien mir rechtsradikalem Hintergrund gilt oben beschriebenes, allerdings mit dem Hinweis, dass eine zeitnahe Entfernung noch dringender geboten ist.

 

Dabei ist allerdings festzustellen, dass rechtsradikale Schmierereien an öffentlichen Gebäuden zwar umgehend entfernt wurden, diese aber bei den ebenfalls betroffenen Privatgebäuden einige Tage länger sichtbar waren.

 

Diese Verzögerungen resultierten jedoch in erster Linie daraus, dass a) diese Schmierereien den jeweiligen Eigentümern oder auch der Verwaltung zunächst bekannt werden mussten und dann erst b) die notwendigen Schritte zur Beseitigung eingeleitet werden konnten.

 

In den meisten hier bekannten Fällen hat das Ordnungsamt nach Kenntnisnahme nicht nur den Staatsschutz informiert, sondern auch die Eigentümer ermittelt und aufgefordert neben einer Strafanzeige die Beseitigung durch ein Fachunternehmen zeitnah vornehmen zu lassen.

Auch dies kann je nach Art und Umfang der Schmierereien etwas Zeit in Anspruch nehmen. Je nach Farbe und Untergrund ist ein bloßes Überstreichen nicht immer möglich, sondern bedarf einer fassadenabhängigen Spezialreinigung.

Dies ist auch ein Grund, warum nicht die Stadt Hilden diese Arbeiten vornehmen sollte, da einzelfallbezogen je nach Verschmutzungs- oder auch Beschädigungsumfang die Einbindung eines Fachunternehmens erforderlich wird. 

 

Ein weiterer Grund liegt zudem in der Verantwortlichkeit des Eigentümers für sein Eigentum. Es kann nicht Aufgabe der Stadt Hilden sein, die erforderlichen Arbeiten und hieraus resultierenden Kosten aus einer privaten Eigentumsverpflichtung durch öffentliche Mittel zu finanzieren.

Die Übernahme der Entfernung als eigenständige Aufgabe der Kommune würde zudem einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellen.  

 

Es ist auch deutlich zu machen, dass bislang die betroffenen Eigentümer ohne schuldhaftes Verzögern ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Auch aus deren Sicht liegt eine entsprechende Interessenlage vor. 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das aktuelle Vorgehen angemessen und im Rahmen des Möglichen auch effektiv, um diese Form von Schmierereien so zeitnah wie möglich zu entfernen.

Sollte ein Eigentümer nicht auf die Aufforderung zur Beseitigung reagieren, müsste dies im Wege einer Ordnungsverfügung unter Androhung einer Zwangsgeldes oder der Ersatzvornahme erfolgen. Bisher waren restriktive Schritte dieser Art noch nicht erforderlich.

 

Für das gesamte Verfahren ist es aber von Bedeutung, dass das Vorhandensein derartiger Schmierereien zeitnah gemeldet wird. Es kommt somit auch auf Hinweise aus der Bevölkerung an.

 

Die Entfernung der zumeist an Lichtmasten angebrachten Aufkleber („Spukis“) erfolgt im Rahmen des personell Möglichen. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes führen im Dienstwagen mehrere „Kratzer“ mit, um Aufkleber zu entfernen.

Aber auch hier gilt, dass entsprechende Auffälligkeiten zeitnah gemeldet werden sollten, damit je nach Art und Umfang der Aufkleber im öffentlichen Verkehrsraum konzertierte Reinigungsaktionen vorgenommen werden können.

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja, Höhe ist zur Zeit nicht ermittelbar.