Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Beschluss
des Rates:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, bei Schmierereien mit (rechts-) radikalem Hintergrund an Privatgebäuden
unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und auf eine
schnellstmögliche Beseitigung der Schmierereien hinzuwirken.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
SPD-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
04.06.2008 den in Anlage beigefügten Antrag zur Beseitigung von Schmierereien
mit rechtsradikalem Hintergrund an privaten Gebäuden sowie die Entfernung von
Aufklebern (sog. „Spukis“) im öffentlichen Raum gestellt.
Vor dem
Hintergrund zugenommener Schmierereien mit rechtsradikalem Hintergrund an
privaten Gebäuden wird die Verwaltung beauftragt, diese sofort in Absprache mit
den Hauseigentümern zu entfernen. Gleiches gilt auch für die Entfernung der
Aufkleber. Hierfür notwendige Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.
Es ist richtig,
dass in Hilden seit Beginn des Jahres 2008 eine in dem Umfang bisher auch aus
polizeilicher Sicht noch nicht abschließend geklärte Zunahme rechtsradikaler
Schmierereien insbesondere an privaten Gebäuden festzustellen war.
In allen Fällen
ist der Staatschutz ermittelnd tätig geworden. Insbesondere zielen die
Ermittlungen auf die Beantwortung der Frage ab, ob hierfür eine Einzeltäter
oder eine Gruppierung mit entsprechend ideologischem Gedankengut verantwortlich
ist und ob diese Straftaten von Auswärtigen oder in Hilden ansässigen
Personen begangen wurden. Die Ermittlungen dauern nach aktuellem Kenntnisstand
weiterhin an.
Unabhängig von
diesen rein ermittlungsrelevanten Fragen, ist es, und hier ist dem Antrag
inhaltlich zuzustimmen, von Bedeutung, dass diese verfassungsfeindlichen
Schmierereien zeitnah aus dem öffentlichen Straßenbild und somit der
Wahrnehmung der Bevölkerung entfernt werden müssen.
Allerdings ist bei
der Vorgehensweise zu unterscheiden, ob private oder öffentlichen Flächen und
Gebäude betroffen sind.
Die Stadt Hilden
ist seit dem Jahr 2000 äußerst erfolgreich im Rahmen der Ordnungspartnerschaft
„Graffiti“ aktiv, die zum Ziel hatte und weiterhin hat, illegale Graffitis (und
somit auch die oben beschriebenen Schmierereien) aus dem Stadtbild zu
verbannen. Hierzu zählt die gelebte Vorbildfunktion durch sofortige Entfernung
aller Schmierereien an öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Flächen und an
den Verkehrsanlagen.
Durch die zeitnahe
Entfernung der hiermit beauftragten Gemeinnützigen Jugendwerkstatt ist es gelungen,
die Anzahl der Folgestraftaten in diesem Bereich deutlich zu reduzieren. Zudem
gab es auch einige erfolgreiche Zugriffe durch die Polizei. Hilfe für
gefährdete oder straffällige Jugendliche wurde und wird durch die Jugendgerichtshilfe
des Jugendamtes geleistet.
Die Kombination
von Prävention und Sanktion hat für den Bereich der bisher bekannten und dabei
zumeist ideologiefreien Graffitis zu einer deutlichen Situationsverbesserung
beigetragen.
Für betroffene
Private, die für die Entfernung zunächst selbst verantwortlich sind, ist eine
Hotline der Maler- und Lackiererfachbetriebe eingerichtet worden, um eine
Reinigung innerhalb von 48 Stunden zu
marktüblichen Preisen zu gewährleisten. Die zeitnahe Entfernung hilft Folgestraftaten
zu vermeiden.
Die Verwaltung
nimmt bereits jetzt eine Vermittlungsfunktion wahr und bietet dabei den Geschädigten
Hilfestellungen in Form von Beratung an und informiert dabei auch über die
bereits oben erwähnte „Hotline“. Zudem ist auf den Info-Flyer „Graffiti – Der
Ärger ist vorprogrammiert“ hinzuweisen, der Interessierten, zumeist auch
Geschädigten, zusätzlich zur Verfügung gestellt wird und dabei alle wesentlichen
Informationen enthält. Ein Exemplar ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Dieser
Flyer wird auch den betroffenen Eigentümern nach Vorliegen eigener Erkenntnisse
oder auch Meldungen durch Dritte zur Verfügung gestellt.
Im Hinblick auf
die zugenommenen Schmierereien mir rechtsradikalem Hintergrund gilt oben beschriebenes,
allerdings mit dem Hinweis, dass eine zeitnahe Entfernung noch dringender
geboten ist.
Dabei ist
allerdings festzustellen, dass rechtsradikale Schmierereien an öffentlichen
Gebäuden zwar umgehend entfernt wurden, diese aber bei den ebenfalls
betroffenen Privatgebäuden einige Tage länger sichtbar waren.
Diese
Verzögerungen resultierten jedoch in erster Linie daraus, dass a) diese
Schmierereien den jeweiligen Eigentümern oder auch der Verwaltung zunächst
bekannt werden mussten und dann erst b) die notwendigen Schritte zur
Beseitigung eingeleitet werden konnten.
In den meisten
hier bekannten Fällen hat das Ordnungsamt nach Kenntnisnahme nicht nur den
Staatsschutz informiert, sondern auch die Eigentümer ermittelt und aufgefordert
neben einer Strafanzeige die Beseitigung durch ein Fachunternehmen zeitnah
vornehmen zu lassen.
Auch dies kann je
nach Art und Umfang der Schmierereien etwas Zeit in Anspruch nehmen. Je nach
Farbe und Untergrund ist ein bloßes Überstreichen nicht immer möglich, sondern
bedarf einer fassadenabhängigen Spezialreinigung.
Dies ist auch ein
Grund, warum nicht die Stadt Hilden diese Arbeiten vornehmen sollte, da einzelfallbezogen
je nach Verschmutzungs- oder auch Beschädigungsumfang die Einbindung eines
Fachunternehmens erforderlich wird.
Ein weiterer Grund
liegt zudem in der Verantwortlichkeit des Eigentümers für sein Eigentum. Es
kann nicht Aufgabe der Stadt Hilden sein, die erforderlichen Arbeiten und
hieraus resultierenden Kosten aus einer privaten Eigentumsverpflichtung durch
öffentliche Mittel zu finanzieren.
Die Übernahme der
Entfernung als eigenständige Aufgabe der Kommune würde zudem einen Verstoß
gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellen.
Es ist auch
deutlich zu machen, dass bislang die betroffenen Eigentümer ohne schuldhaftes
Verzögern ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Auch aus deren Sicht liegt
eine entsprechende Interessenlage vor.
Aus Sicht der
Verwaltung ist das aktuelle Vorgehen angemessen und im Rahmen des Möglichen
auch effektiv, um diese Form von Schmierereien so zeitnah wie möglich zu
entfernen.
Sollte ein
Eigentümer nicht auf die Aufforderung zur Beseitigung reagieren, müsste dies im
Wege einer Ordnungsverfügung unter Androhung einer Zwangsgeldes oder der
Ersatzvornahme erfolgen. Bisher waren restriktive Schritte dieser Art noch
nicht erforderlich.
Für das gesamte
Verfahren ist es aber von Bedeutung, dass das Vorhandensein derartiger Schmierereien
zeitnah gemeldet wird. Es kommt somit auch auf Hinweise aus der Bevölkerung an.
Die Entfernung der
zumeist an Lichtmasten angebrachten Aufkleber („Spukis“) erfolgt im Rahmen des
personell Möglichen. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes führen im
Dienstwagen mehrere „Kratzer“ mit, um Aufkleber zu entfernen.
Aber auch hier gilt,
dass entsprechende Auffälligkeiten zeitnah gemeldet werden sollten, damit je
nach Art und Umfang der Aufkleber im öffentlichen Verkehrsraum konzertierte
Reinigungsaktionen vorgenommen werden können.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja, Höhe ist zur Zeit nicht ermittelbar. |