Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden wählt in den Aufsichtsrat der Stadt Hilden
Holding GmbH
1.
Frau Susanne Brandenburg
2.
Herrn Werner Buddenberg
3.
Herr Hans-Heinrich Helikum
4.
Frau Angelika Urban
5.
Herrn Rainer Schlottmann
6.
Frau Birgit Alkenings
7.
Herrn Torsten Brehmer
8.
Herrn Rolf Mayr
9.
Herrn Jürgen Scholz
10.
Herrn Rudolf Joseph
11.
Herrn Ludger Reffgen
12.
Herrn Werner Horzella
13.
Herrn Klaus-Dieter Bartel“
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund der
Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH und der gesellschaftsrechtlichen
Veränderungen in der Beteiligungsstruktur und hinsichtlich der Zuständigkeiten
des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung in der Stadt Hilden
Holding GmbH (vormals Stadthalle Hilden GmbH) wurde auch § 8 des
Gesellschaftervertrages der Stadt Hilden Holding GmbH geändert. § 8 Abs. 1 und
2 hat folgenden Wortlaut:
(1)
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 14
Mitgliedern besteht. 13 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt
Hilden entsandt. Der Bürgermeister der Stadt Hilden oder ein von ihm benannter
Bediensteter ist kraft Amtes zusätzlich Mitglied des Aufsichtsrates. Die
entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft von der entsendenden Stadt Hilden
schriftlich mitgeteilt. Die erneute Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrates
nach Ablauf der Amtszeit ist möglich. Die
von der Stadt Hilden entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke
Hilden GmbH müssen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsandt werden.
(2)
Ferner können an den Sitzungen des Aufsichtsrats
als beratende Teilnehmer je ein Vertreter der Fraktionen des Rates der Stadt
Hilden, die kein von der Stadt Hilden entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat
stellen, teilnehmen. Diese beratenden Teilnehmer sind zu den Sitzungen des
Aufsichtsrats einzuladen. Ihnen steht ein freies Rederecht zu; an den Beschlussfassungen
(Abstimmungen) des Aufsichtsrats nehmen sie nicht teil.
Aufgrund der in § 8 Abs. 1 genannten Bestimmung, dass die entsandten
Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hilden GmbH automatisch Mitglieder
im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft sind, sind die nachfolgenden 11 Mitglieder
des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hilden GmbH vorgegebene Mitglieder.
1. Frau Susanne Brandenburg
2. Herrn Werner Buddenberg
3 Herr Hans-Heinrich Helikum
4. Frau Angelika Urban
5. Herrn Rainer Schlottmann
6. Frau Birgit Alkenings
7. Herrn Torsten Brehmer
8. Herrn Rolf Mayr
9. Herrn Jürgen Scholz
10. Herrn Rudolf Joseph
11. Herrn Ludger Reffgen
Nach den
Ausschussbesetzungen nach d’Hondt würde sich - ohne Listenverbindung - folgende
Berechnung ergeben:
a)
CDU 5
Sitze
b)
SPD 5
Sitze
c)
FDP 1
Sitz
d)
Bürgeraktion 1
Sitz
e)
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz
f)
dUH 0
Sitze
Im Ergebnis bleibt
somit festzuhalten, dass der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein
weiterer Sitz zusteht.
Wie dargestellt
ist der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Bediensteter zusätzliches Mitglied
im Aufsichtsrat.
Für diesen
Aufsichtsrat bestelle ich Herrn Horst
Thiele als ordentliches Mitglied.
Mit der Benennung
von 2 zusätzlichen Aufsichtsratsmitgliedern und Herrn Horst Thiele als ordentliches
Mitglied in dieses Gremium würde der Aufsichtsrat dann aus 14 Mitgliedern bestehen.
Gem. § 8 Abs. 2
können an den Sitzungen als beratende Mitglieder je ein Vertreter der Fraktionen
des Rates der Stadt Hilden teilnehmen, die kein von der Stadt Hilden entsandtes
Mitglied im Aufsichtsrat stellen.
Dieses würde sich
dann nur noch auf die dUH-Fraktion beziehen. Dieses Recht wurde bisher von
Herrn Werner Horzella wahrgenommen.
Eine namentliche Benennung von stellvertretenden Mitgliedern in den Aufsichtsrat
ist auf der Basis von § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages der Stadt Hilden
Holding GmbH nicht notwendig, weil sich Aufsichtsratsmitglieder von einem
Mitglied des Rates der Stadt Hilden vertreten lassen können.