Betreff
Betr.: Besetzung des Aufsichtsrates der Stadt Hilden Holding GmbH (vormals Stadthalle Hilden GmbH)
Vorlage
WP 04-09 SV 20/144
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden wählt in den Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH

 

1.                  Frau Susanne Brandenburg

2.                  Herrn Werner Buddenberg

3.                  Herr Hans-Heinrich Helikum

4.                  Frau Angelika Urban

5.                  Herrn Rainer Schlottmann

6.                  Frau Birgit Alkenings

7.                  Herrn Torsten Brehmer

8.                  Herrn Rolf Mayr

9.                  Herrn Jürgen Scholz

10.              Herrn Rudolf Joseph

11.              Herrn Ludger Reffgen

12.              Herrn Werner Horzella

13.              Herrn Klaus-Dieter Bartel“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund der Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH und der gesellschaftsrechtlichen Veränderungen in der Beteiligungsstruktur und hinsichtlich der Zuständigkeiten des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung in der Stadt Hilden Holding GmbH (vormals Stadthalle Hilden GmbH) wurde auch § 8 des Gesellschaftervertrages der Stadt Hilden Holding GmbH geändert. § 8 Abs. 1 und 2  hat folgenden Wortlaut:

 

(1)         Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 14 Mitgliedern besteht. 13 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt Hilden entsandt. Der Bürgermeister der Stadt Hilden oder ein von ihm benannter Bediensteter ist kraft Amtes zusätzlich Mitglied des Aufsichtsrates. Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft von der entsendenden Stadt Hilden schriftlich mitgeteilt. Die erneute Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrates nach Ablauf der Amtszeit ist möglich. Die von der Stadt Hilden entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hilden GmbH müssen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsandt werden.

 

(2)         Ferner können an den Sitzungen des Aufsichtsrats als beratende Teilnehmer je ein Vertreter der Fraktionen des Rates der Stadt Hilden, die kein von der Stadt Hilden entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat stellen, teilnehmen. Diese beratenden Teilnehmer sind zu den Sitzungen des Aufsichtsrats einzuladen. Ihnen steht ein freies Rederecht zu; an den Beschlussfassungen (Abstimmungen) des Aufsichtsrats nehmen sie nicht teil.

 

 

Aufgrund der in § 8 Abs. 1 genannten Bestimmung, dass die entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hilden GmbH automatisch Mitglieder im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft sind, sind die nachfolgenden 11 Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hilden GmbH vorgegebene Mitglieder.

              1.         Frau Susanne Brandenburg

              2.         Herrn Werner Buddenberg

              3          Herr Hans-Heinrich Helikum

              4.         Frau Angelika Urban

              5.         Herrn Rainer Schlottmann

              6.         Frau Birgit Alkenings

              7.         Herrn Torsten Brehmer

              8.         Herrn Rolf Mayr

              9.         Herrn Jürgen Scholz

              10.       Herrn Rudolf Joseph

              11.       Herrn Ludger Reffgen

 

 

 

Nach den Ausschussbesetzungen nach d’Hondt würde sich - ohne Listenverbindung - folgende Berechnung ergeben:

 

 

a)                      CDU                                                   5 Sitze

b)                      SPD                                                   5 Sitze

c)                      FDP                                                   1 Sitz

d)                      Bürgeraktion                                      1 Sitz

e)                      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen       1 Sitz

f)                        dUH                                                    0 Sitze

 

 

Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein weiterer Sitz zusteht.

 

Wie dargestellt ist der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Bediensteter zusätzliches Mitglied im Aufsichtsrat.

 

Für diesen Aufsichtsrat bestelle ich Herrn Horst Thiele als ordentliches Mitglied.

 

Mit der Benennung von 2 zusätzlichen Aufsichtsratsmitgliedern und Herrn Horst Thiele als ordentliches Mitglied in dieses Gremium würde der Aufsichtsrat dann aus 14 Mitgliedern bestehen.

 

Gem. § 8 Abs. 2 können an den Sitzungen als beratende Mitglieder je ein Vertreter der Fraktionen des Rates der Stadt Hilden teilnehmen, die kein von der Stadt Hilden entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat stellen.

Dieses würde sich dann nur noch auf die dUH-Fraktion beziehen. Dieses Recht wurde bisher von Herrn Werner Horzella wahrgenommen.

 

Eine namentliche Benennung von stellvertretenden Mitgliedern in den Aufsichtsrat ist auf der Basis von § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages der Stadt Hilden Holding GmbH nicht notwendig, weil sich Aufsichtsratsmitglieder von einem Mitglied des Rates der Stadt Hilden vertreten lassen können.