Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht über
die bisherigen Gespräche zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde
Hilden über das künftige Kinderbetreuungsangebot in den Evangelischen
Kindertageseinrichtungen und deren Finanzierung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, einen Vertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Hilden abzuschließen, der
insbesondere folgende Regelungstatbestände berücksichtigt:
1. Die Ev.
Kirchengemeinde Hilden übernimmt zum 01.08.2008 die Ev. Kindertageseinrichtung
Sonnenschein des Ev. Vereins "Kindergarten Schulstraße e.V." und ist
damit Träger der Ev. Kindertageseinrichtungen Sonnenschein, Erlöserkirche und
Friedenskirche.
2. Für die beiden Ev.
Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein gewährt die Stadt Hilden
einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 9 bzw. 12 % der
Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz (entsprechend dem Trägeranteil an den
Kindpauschalen) ab 01.08.2008. Der Zuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtung
‚Die Arche’ wird befristet bis zum 31.12.2008 gewährt.
Die Ev.
Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche erhält ausschließlich den gesetzlichen
Betriebskostenzuschuss. Der Trägeranteil ist weiterhin in vollem Umfang durch
die Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzieren.
3. Für die Ev. Kindertageseinrichtung an der
Erlöserkirche gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städt. Zuschuss in
Höhe von 6 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz
ab 01.08.2008.
4. Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche
wird zum 01.08.2008 als 4-gruppige Einrichtung und die Ev.
Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche als 3-gruppige Einrichtung (in
Trägerschaft der Ev. Kirche) weitergeführt.
5. Für die Ev.
Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ erfolgt zum 01.01.2009 ein Trägerwechsel zur
Stadt Hilden (künftig städtische Kindertageseinrichtung).
6.
Die
Regelungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde
Hilden hinsichtlich der Gewährung der Sonderzuschüsse für die Ev. Kindertageseinrichtungen
an der Erlöserkirche und der Friedenskirche gelten über den 31.12.2007 hinaus bis
zum in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes. Der verlorene Zuschuss von 5,5
% als auch der rückzahlbare Zuschuss von 7,5 % werden bis zum 31.7.2008 gezahlt.
7.
Einrichtung
zusätzlicher Gruppen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße.“
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Ausgangssituation
Bereits im Jahre 2002 hat sich die Evangelische Kirchengemeinde Hilden
an die Stadt Hilden gewandt und in mehreren Gesprächen auf die Verschlechterung
ihrer Einnahme-Situation und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen
auf die Fortsetzung ihrer Kindergartenarbeit hingewiesen. Ursächlich für die
Entwicklung der Einnahmesituation wurden die negativen Steuereinnahmen und die
finanziellen Verpflichtungen, die der Kirchengemeinde Hilden auf Grund der
Übertragung des Ev. Schulzentrums an die Ev. Kirche im Rheinland ab 2002
entstanden sind, genannt.
Der Jugendhilfeausschuss wurde u.a. durch die Sitzungsvorlagen 51/151 und
51/160 ausführlich informiert. Auf der Grundlage der Beratungen im
Jugendhilfeausschuss stimmte der Rat der Stadt am 10.07.2002 der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und
der Ev. Kirchengemeinde Hilden zum Erhalt der Kindergartenplätze in der
vorgelegten Form zu. Zum wesentlichen Inhalt der Vereinbarung zählen:
·
Laufzeit der Vereinbarung beträgt fünf Jahre, d.h.
vom 01.01.2003 bis 31.12.2007
·
Gewährung eines verlorenen Zuschusses in Höhe von 5,5 % der anerkannten jährlichen
Betriebskosten der beiden Kindertageseinrichtungen an der Erlöserkirche und an
der Friedenskirche
·
Gewährung eines jährlichen zinslosen rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 7,5 % der
anerkannten Betriebskosten der o.g. Kindertageseinrichtungen
·
Bereitstellung von 35 zusätzlichen
Kindergartenplätzen im Wege der Überbelegung bei den Ev.
Kindertageseinrichtungen (Friedenskirche, Erlöserkirche, Die Arche,
Sonnenschein)
·
Rückzahlung des zinslosen Zuschusses in 15 gleichen
Jahresraten, beginnend am 01.01.2010.
Für die beiden Ev. Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein,
deren Träger der Ev. Kindergarten Schulstraße e.V. ist, gewährt die Stadt
Hilden - wie für alle Kindertageseinrichtungen von Finanzschwachen Trägern
(künftig: sonstige freie Träger – s. Sitzungsvorlage 51/356) - freiwillige
städtische Betriebskostenzuschüsse in Höhe des Trägeranteils an den
anerkennungsfähigen Betriebskosten.
Während der Laufzeit der Vereinbarung wurden bislang 358.000 Euro als
rückzahlbarer zinsloser Zuschuss und 262.500 Euro als sog. „verlorener“
Zuschusses seitens der Stadt Hilden an die Ev. Kirchengemeinde gezahlt (die
Abrechnung der Zuschüsse für die Jahre 2006 und 2007 steht noch aus).
2.
Finanzierungsproblem
Bereits bei den Verhandlungen im Jahre 2002 thematisierten die Vertreter
der Ev. Kirchengemeinde Hilden die Rückzahlungsverpflichtung ab dem Jahre 2010
bei gleichzeitigem Wegfall des städt. Zuschusses. Bereits damals ging die Ev.
Kirchengemeinde Hilden davon aus, dass die Rückzahlung des zinslosen Zuschusses
nur möglich sein wird, wenn der bisherige Finanzierungsanteil der Ev. Kirche
sich reduziert. Demzufolge wurde bereits in die Vereinbarung von 2002 die
Regelung aufgenommen, dass aufgrund der zu erwartenden demographischen
Entwicklung und Nachfragesituation im Kindergartenbereich es möglich sein wird,
dass spätestens zum 01.08.2008 zwei Kindergartengruppen in den Ev.
Kindertageseinrichtungen geschlossen werden. Die eingesparten Betriebskosten
will die Ev. Kirchengemeinde unter anderem für die Rückzahlung des zinslos
gewährten Zuschusses verwenden.
Entsprechend der o.g. Vereinbarung schließt
die Ev. Kirche zum 31.07.2008 jeweils eine Kindergartengruppe in den Ev.
Kindertageseinrichtungen an der Friedenskirche und an der Erlöserkirche und
reduziert damit ihren Finanzierungsanteil an den Betriebskosten
ihrer Kindertageseinrichtungen. Eine weitere Verbesserung der Finanzsituation
ergibt sich für die Ev. Kirche durch die Erhöhung
des gesetzlichen Betriebskostenzuschusses gemäß dem zum 01.08.2008 in Kraft
tretenden Kinderbildungsgesetzes von bisher 80 auf dann 88 %.
Bezogen auf das Jahr 2007 erhielt die Ev. Kirchengemeinde Hilden einen
jährlichen „verlorenen“ Zuschuss in Höhe von 51.720 Euro und einen
rückzahlbaren zinslosen Zuschuss von 70.520 Euro – insgesamt 122.240 Euro. Der
von der Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzierende Trägeranteil betrug im
Jahre 2007 193.760 Euro abzüglich des Sonderzuschusses gemäß der Vereinbarung
aus dem Jahre 2002 in Höhe von 122.240 Euro und somit netto 71.520 Euro.
3.
Übergangsregelung
Bereits Ende
2006 ist die Ev. Kirchengemeinde Hilden auf die Stadt Hilden zugekommen mit dem
Wunsch, über die künftige Kindergartenangebot der Ev. Kirche und dessen Finanzierung
zu verhandeln. In 2007 fanden erste Gespräche zwischen Vertretern der Stadt
Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden zur künftigen Immobilienverwertung
sowie zum Kindergartenangebot der Ev. Kirche und deren Finanzierung einschl.
Rückzahlungsverpflichtung für den rückzahlbaren Zuschuss statt.
Es bestand
Einvernehmen, dass zum einen die Fragestellungen als Gesamtkomplex zu behandeln
und zum anderen, dass Regelungen zum künftigen Kindergartenangebot der Ev.
Kirche und dessen Finanzierung (Trägeranteil - städt. Zuschüsse) erst möglich
sind, wenn die Regelungen des Kinderbildungsgesetzes,
das zum 01.08.2008 das gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW
(GTK NRW) ablöst, verbindlich vorliegen.
Es bestand
weiterhin Einvernehmen zwischen den Verhandlungsteilnehmern, dass die Regelungen
der zum 31.12.2007 auslaufenden Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der
Ev. Kirche hinsichtlich der Gewährung
der Sonderzuschüsse bis zum in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes fortbestehen
sollen. Dies hat zur Folge, dass sowohl der verlorene Zuschuss von 5,5 % als
auch der rückzahlbare Zuschuss von 7,5 % bis zum 31.7.2008 gezahlt werden.
Konkrete Verhandlungen konnten erst mit Verabschiedung des
Kinderbildungsgesetzes Ende Oktober 2007 aufgenommen werden, da erst ab diesem
Zeitpunkt das künftige Finanzierungssystem der Betriebskosten feststand und
damit Überlegungen zur künftigen Gruppenstruktur in den Kindertageseinrichtungen
und Berechnungen zum künftigen Trägeranteil möglich wurden. Durch die Erhöhung
des gesetzlichen Betriebskostenzuschusses und damit einhergehend die Absenkung
des Trägeranteils der Kirchen von 20 auf 12 % und die Schließung von 2
Kindergartengruppen zum 31.07.2008 reduziert sich der Brutto-Trägeranteil der
Ev. Kirche um ca. 50.000 Euro (von 193.760 Euro - ohne Sonderzuschuss - auf
141.420 Euro / Jahr).
4. Verhandlungsposition der Ev.
Kirchengemeinde
In den verschiedensten Gesprächsrunden machten die Vertreter der Ev.
Kirche in Hilden deutlich, dass durch die vorgenannten Maßnahmen zwar eine
deutliche Entlastung für die Ev. Kirche als Träger von Kindertageseinrichtungen
eintritt, dass aber durch den Wegfall
des Sonderzuschusses und der Rückzahlungsverpflichtung ab 2010 faktisch
eine Erhöhung des aus Kirchenmitteln zu finanzierenden Eigenanteils eintritt:
in 2007 betrug die Netto-Belastung der Ev. Kirchengemeinde aufgrund der
Gewährung des Sonderzuschusses der Stadt Hilden netto nur 71.520 Euro. Ziel der
Ev. Kirche bei den Verhandlungen war es, auch künftig eine Netto-Belastung zu
erreichen, die weitestgehend der bisherigen Finanzsituation entspricht.
5. Verhandlungsergebnis
Unter Beachtung der Finanzsituation der Ev. Kirche in Hilden und der der
vorgenannten Zielsetzung wurden zahlreiche Gesprächsrunden zwischen den
Vertretern der Ev. Kirchengemeinde Hilden und Vertretern der Stadt Hilden
geführt mit dem Ergebnis, dass ein Gesamtpaket
entwickelt wurde, dass sowohl den Immobilienbesitz
der Ev. Kirche in Hilden, deren Verwertbarkeit und das Kinderbetreuungsangebot
in Ev. Kindertageseinrichtungen umfasst.
Die Vereinbarungen hinsichtlich der Verwertbarkeit der im Besitz der Ev.
Kirchengemeinde Hilden befindlichen Immobilien werden in einer gesonderten
Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss dargestellt.
Die Beratung des künftigen
Kindergartenangebotes der Ev. Kirche und dessen Finanzierung fällt in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses
und ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.
Bei dem Gespräch am 11.04.2008 zwischen den Vertretern der Ev.
Kirchengemeinde Hilden und der Stadt Hilden wurde hinsichtlich des künftigen
Kindergartenangebotes der Ev. Kirchengemeinde Hilden und dessen Finanzierung folgendes Verhandlungsergebnis - vorbehaltlich
der Zustimmung der jeweiligen Gremien – erzielt:
5.1
Die 4-gruppige Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, deren Träger der Ev. Kindergarten Schulstraße e.V. ist, wird zum 01.01.2009 in die Trägerschaft der
Stadt Hilden übernommen und als städtische Kindertageseinrichtung
weitergeführt. Das Raumangebot der Kindertageseinrichtung ist in einem sehr
guten baulichen Zustand, zumal noch im Jahre 2004 die Einrichtung zur
Gewährleistung des Brandschutzes renoviert und die Sanitärenanlagen grundlegend
saniert wurden und zwar mit Landesmitteln und städt. Mitteln. Der Träger der
Einrichtung, der Ev. Kindergarten Schulstraße e.V., hat notwendige
Renovierungsmaßnahmen und die Sanierung des Außengeländes zeitnah – zum Teil
mit städt. Fördermitteln – durchgeführt.
Das vorhandene Raumangebot ist geeignet, eine weitere Kindergartengruppe mit Betreuungsplätzen für Kinder unter
3 Jahren einzurichten und damit dem von Bund, Land und dem
Jugendhilfeausschuss vorgegebenen Ziel, das Betreuungsangebot für Kinder unter
3 Jahren verstärkt auszubauen, gerecht zu werden (siehe hierzu Sitzungsvorlage
51/351).
Bis zum 31.12.2008 sind die notwendigen Überleitungsverträge zwischen der Stadt Hilden und dem Ev. Verein abzuschließen.
Zum 01.01.2009 übernimmt die Stadt Hilden alle Rechte und Pflichten aus dem
Betrieb der Einrichtung und tritt in die bestehenden Betreuungsverträge ein.
Die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter/-innen, die zum Übergabezeitpunkt
in der Kindertageseinrichtung mit unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt
sind, einschließlich der in Erziehungs-, Sonderurlaub oder Altersteilzeit
befindlichen Mitarbeiter/-innen, gehen gemäß § 613a BGB auf die Stadt Hilden
über. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitnehmer, die dem Übergang des
Arbeitsverhältnisses widersprochen haben. Personalveränderungen in der Zeit
zwischen Vertragsunterzeichnung und Betriebsübertragung werden zwischen den
Vertragsparteien abgestimmt.
5.2
Ab 01.08.2008
werden die Ev. Kindertageseinrichtung
Erlöserkirche als 4-gruppige Einrichtung und die Ev. Kindertageseinrichtung
Friedenskirche als 3-gruppige Einrichtung in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde
Hilden weitergeführt.
5.3
Die Ev. Kirchengemeinde Hilden übernimmt
zum 01.08.2008 die Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein des „Ev.
Kindergarten Schulstraße e.V." und ist damit Träger der Ev. Kindertageseinrichtungen Sonnenschein,
Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche und Kindertageseinrichtung an der
Friedenskirche.
Nach dem Kinderbildungsgesetz ist die Beteiligung des Landes NRW an dem
gesetzlichen Betriebskostenzuschuss bei kirchlichen Trägern mit 36,5 % um 0,5 %
höher als bei den „anderen freien Trägern“ mit 36 %. Aus Sicht der Stadt Hilden
ist eine Trägerschaft der Ev. Kirche
zu befürworten, da die Refinanzierung
durch das Land NRW in diesem Fall um 0,5 % höher ist.
Zwar beträgt der gesetzliche Betriebskostenzuschuss für
Kindertageseinrichtungen „sonstiger freier Träger“ (hierzu zählt auch der
Träger ‚Ev. Kindergarten Schulstraße e.V.’) nach dem Kinderbildungsgesetz ab
01.08.2008 91 %, während der gesetzliche Betriebskostenzuschuss für kirchliche
Träger 88 % beträgt. Allerdings beträgt der städt. Anteil am gesetzlichen
Betriebskostenzuschuss bei „sonstigen freien Trägern“ 36 % und bei kirchlichen
Trägern 32,5 %. Bei Addition des städt. Anteils am gesetzlichen
Betriebskostenzuschuss und dem freiwilligen Betriebskostenzuschuss ergibt sich
bei den sonstigen freien Trägern ein städt. Gesamtfinanzierungsanteil von 45 %
(36% + 9 %) und bei kirchlichen Trägern von 44,5 % (32,5 % + 12 %). Somit ist
der Gesamtfinanzierungsanteil der Stadt Hilden bei kirchlicher Trägerschaft um
0,5 % niedriger als bei sonstigen freien Trägern.
5.4
Der gesetzliche
Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Kindpauschalen gemäß
Kinderbildungsgesetz für die Ev. Kindertageseinrichtungen an der
Friedenskirche, an der Erlöserkirche und Sonnenschein beträgt ab 01.08.2008 88
%.
Die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche verbleibt
bis 31.12.2008 in Trägerschaft des Ev. Vereins und erhält einen gesetzlichen
Betriebskostenzuschuss von 91 %.
5.5
Für die
beiden Ev. Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein gewährt die
Stadt Hilden einen freiwilligen
städtischen Zuschuss in Höhe von 9 bzw. 12 % der Kindpauschalen gemäß
Kinderbildungsgesetz (entsprechend dem Trägeranteil an den Kindpauschalen)
ab 01.08.2008. Der Zuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche wird befristet
bis zum 31.12.2008 gewährt.
5.6
Für die
Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche gewährt die Stadt Hilden ab
01.08.2008 einen freiwilligen städt.
Zuschuss in Höhe von 6 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz.
Die Ev.
Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche erhält ausschließlich den
gesetzlichen Betriebskostenzuschuss von 88 %. Der Trägeranteil (12 %) ist
weiterhin in vollem Umfang durch die Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzieren.
5.7
Der freiwillige
Betriebskostenzuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtungen beträgt auf der
Grundlage der Einrichtungsstruktur vom 01.08.2008 ca. 73.400 Euro / Jahr – der von der Ev. Kirchengemeinde Hilden zu tragende Trägeranteil reduziert sich auf
ca. 68.000 Euro / Jahr. Damit wird der aktuelle Trägeranteil unter
Berücksichtigung des Sonderzuschusses auf der Grundlage der Vereinbarung von
2002 in Höhe von 71.520 Euro geringfügig unterschritten.
6.
Ev.
Kirchengemeinde Hilden
Das Presbyterium als zuständiges
Entscheidungsgremium der Ev. Kirchengemeinde Hilden hat in seiner Sitzung am 05.05.2008 dem vorgenannten Verhandlungsergebnis zugestimmt.
(s. Schreiben von Frau Pfarrin A. Güldner,
Vorsitzende des Presbyteriums, vom 06.05.2008
- Anlage 1
-)
7.
Fazit
Das erzielte
Verhandlungsergebnis berücksichtigt sowohl die Zielsetzung der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden, weiterhin
Träger von Ev. Kindertageseinrichtungen in Hilden zu sein und gleichzeitig die
finanzielle Belastung als Träger dieser Einrichtungen so gering wie möglich zu
halten.
Auf der
anderen Seite bedeutet es für die Stadt
Hilden, dass die vom Gesetzgeber vorgegebene Trägervielfalt auch in Zukunft
erhalten bleibt und gleichzeitig die Gleichbehandlung aller Träger von
Kindertageseinrichtungen in Hilden noch gewahrt bleibt. Durch die Absenkung der
Trägeranteile der kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen und die damit
einhergehende Erhöhung des Landesanteils am gesetzlichen Betriebskostenzuschuss
erfährt die Stadt Hilden ebenfalls eine Entlastung, die zur Gewährung des
freiwilligen städtischen Zuschusses verwandt wird. Insgesamt kann so eine
Erhöhung der städtischen Gesamtbelastung weitestgehend vermieden werden.
Mit der Übernahme der Trägerschaft für die
Kindertageseinrichtung Die Arche zum 01.01.2009 durch die Stadt Hilden, dem
vorhandenen großzügigen Raumangebot in
der Kindertageseinrichtung und in Verbindung mit der Immobilienverwertung des Gemeindehauses
Schulstraße bietet sich für die Stadt Hilden die Möglichkeit, in der Stadt
Mitte ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis 6 Jahren anzubieten.
Abschließend
ist festzustellen, dass mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis die Belange
und Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben und die bewährte
Zusammenarbeit auf dieser Grundlage fortgesetzt werden kann.
Zusätzliche
Erläuterungen
zur Sitzungsvorlage 51/352
Die
Sitzungsvorlage 51/352 zur Kindergartenplanung der Ev. Kirche wurde unter
Hinweis auf die Beratung der Sitzungsvorlage 26/059 zur „Übernahme des Ev.
Gemeindehauses Schulstraße 35 durch die Stadt Hilden und die Vermarktung des
Grundstückes Kolpingstraße 2 / Heiligenstraße 39 zur Teilfinanzierung der
entstehenden Aufwendungen“ im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 05.06.2008 nicht beraten. Zwischen den Parteien
bestand Einvernehmen darüber, dass eine Beratung und Abstimmung der
Sitzungsvorlage 51/352 erst in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am
25.08.2008 erfolgen soll.
Für die Beratung
und Abstimmung wurde die vorliegende Sitzungsvorlage um die finanziellen Auswirkungen
ergänzt.
Das zwischen der
Verwaltung und der Ev. Kirchengemeinde Hilden abgestimmte Finanzierungsmodell
für die Ev. Kindertageseinrichtungen führt zu einer geringfügig niedrigeren
finanziellen Belastung auf Seiten der Ev. Kirchengemeinde im Vergleich zur
aktuellen Finanzsituation.
Ausgehend von der
aktuellen Finanzierungssituation (GTK, Trägerschaft Ev. Kirchengemeinde bzw.
Ev. Verein, freiwilliger städt. Zuschuss zu den Betriebskosten des
finanzschwachen Trägers in Höhe des Trägeranteils, aktuelle Gruppenstruktur)
beträgt
der jährliche Finanzierungsanteil der Ev.
Kirchengemeinde ca.
193.760 Euro
abzüglich des Sonderzuschusses von ca.
122.240 Euro
ergibt sich eine Netto-Belastung von derzeit 71.520 Euro.
Das abgestimmte
Finanzierungsmodell unter Berücksichtigung des Abbaus von 2 Betreuungsgruppen
(Erlöserkirche und Friedenskirche) und dem Trägerwechsel der Ev. Kindertageseinrichtung
Die Arche zum 01.01.2009 zur Stadt Hilden führt zu einem künftigen Finanzierungsanteil
der Ev. Kirche in Höhe von ca. 68.000 Euro, der damit geringfügig unter
der derzeitigen Belastung liegt.
Entsprechend dem
Ratsbeschluss zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
wurde bei der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche eine zusätzliche Gruppe mit
15 Betreuungsplätzen für Kinder im Altern zwischen 0 und 6 Jahren eingerichtet.
Bei der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche soll zum 01.01.2009 ein
Trägerwechsel zur Stadt Hilden erfolgen.
Unter
Berücksichtigung des Trägerwechsels bei gleichzeitigem Ausbau um 15
Betreuungsplätze (davon 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) beträgt der städt. Finanzierungsanteil auch künftig ca. 824.000 Euro und ist
damit nahezu identisch mit der derzeitigen städtischen Belastung (hierbei
berücksichtigt sind der städt. Anteil am gesetzlichen Betriebskostenzuschuss,
der freiwillige Betriebskostenzuschuss, der Sonderzuschuss, die Gruppenstruktur
und die Finanzierung nach GTK bzw. KiBiz).
Die Berechnungen
sind als Anlage beigefügt.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die vorgelegte
Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und die
Verwaltung beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu
entwickeln. Dem hat sich der Rat gemäß Beschluss vom 12.12.2007 angeschlossen
und sich für die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder unter 3 Jahren
ausgesprochen.
Um der Zielsetzung
von Jugendhilfeausschuss und Rat gerecht zu werden, ist die Einrichtung von weiteren Gruppen zur Betreuung von Kindern unter 3
Jahren im bisherigen Ev. Gemeindezen-
trum Schulstraße geplant. Die Ev. Kirchengemeinde hat hierzu
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die der Abstimmung mit dem
Landesjugendamt bedarf. Im Rahmen einer ersten Begehung
des Gebäudes mit
der zuständigen Fachberaterin des Landesjugendamtes wurde festgestellt, dass
die Unterbringung von zusätzlichen Kindergartengruppen in dem Gebäudeteil
grundsätzlich möglich ist - die Detailplanung aber unter Hinzuziehung der
Architektin und der Fachberaterin des Landesjugendamtes erfolgen sollte. Hierzu
wurde für den 19.08.2008 mit allen Beteiligten ein Ortstermin vereinbart. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2008 aktuell berichten.
Eine konkrete Kostenkalkulation ist erst auf der Grundlage dieser Detailplanung
möglich. Aktuell wird von 2 oder 3 zusätzlichen Kindergartengruppen
ausgegangen, die der (ab 01.01.2009 städt.) Kindertageseinrichtung Die Arche
angegliedert werden sollen.
Mit der
Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen könnten min. 16 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.
Dies entspricht einer Verbesserung der Versorgungsquote
für Kinder unter 3 Jahren auf 21 %. Hinzu kommen Plätze für Kinder über 3
Jahren, damit die Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres nicht die
Einrichtung wechseln müssen. Damit besteht die Möglichkeit, in anderen
Kindertageseinrichtungen bisherige Gruppen des Typs III (3 – 6jährige Kinder)
in Gruppen des Typs I mit Plätzen für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren
umzuwandeln. Durch diese Umwandlungen entfallen Plätze für Kinder, die einen
Rechtsanspruch (mit Vollendung des 3. Lebensjahres) haben – ein Ausgleich würde
durch die zusätzlichen Gruppen im ehem. Ev. Gemeindehaus Schulstraße
geschaffen.
Das Land NRW fördert den Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren durch die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gemäß den vorliegenden
Richtlinien werden Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Erstausstattung von
geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern unter drei Jahren (z.B. Gruppenraum, Gruppennebenraum, Mehrzweckraum,
Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum, Gymnastikraum, Werkraum, Personalraum,
Sanitärbereich, Versorgungsküchenbereich, Speiseraum, Abstellräume) dienen
sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks gefördert.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der
anerkennungsfähigen Ausgaben – die zuwendungsfähigen Ausgaben sind bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung
sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 20.000 Euro und
bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 8.500 Euro begrenzt.
Davon ausgehend,
dass die Landesregierung die geplanten Maßnahmen im ehem. Ev. Gemeindehaus an
der Schulstraße als Neubaumaßnahme im Sinne der o.g. Förderrichtlinie
anerkennt, wäre von einer Anteilsfinanzierung des Landes iHv 288.000 Euro
(Förderbetrag: 16 Plätze mal 20.000 Euro / Platz ergibt zuwendungsfähige
Ausgaben von 320.000 Euro – davon max. 90 % als Landeszuwendung). Anderenfalls
reduziert sich die Zuwendung auf 122.400 Euro (90 % von max. 136.000 Euro).
Aussagen zu den
Investitionskosten sind erst nach der Ortsbesichtigung am 19.08.2008 unter Berücksichtigung
der Vorgaben des Landschaftsverbandes möglich. Die Verwaltung geht davon aus,
dass eine erste Kalkulation in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt
werden kann.
Die bisherigen
Gespräche mit den Trägervertretern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen
in Hilden haben ergeben, dass weitere
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren grundsätzlich nur im Rahmen von Umwandlungen, Ausbau bestehender Gebäude
oder Neubau geschaffen werden können, da nahezu keine Raumreserven zur
Verfügung stehen. Durch die Nutzung des
vorhandenen Raumangebotes im ehem. Ev. Gemeindezentrum Schulstraße besteht
die Möglichkeit, zusätzliche Gruppen mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
einzurichten und dadurch die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren
nachhaltig zu verbessern.
Um einen bedarfsorientierten Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und eine Realisierung der für 2013
beabsichtigten Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, erfolgt die
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
einschl. Maßnahmenplanung 2007 bereits im Herbst dieses Jahres und wird dem
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2008 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Unter Berücksichtigung der
vorgenannten Ausführungen zur Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsgruppen
für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren im ehem. Ev. Gemeindehaus Schulstraße wurde
der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 51/352 vom 02.05.2008 ergänzt um
Ziffer 7
„Einrichtung zusätzlicher Gruppen
zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter
3 Jahren im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen
Ev. Gemeindehaus Schulstraße“ .
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
Planstelle(n): |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
||