Betreff
Betr.: Kindergartenplanung der Ev. Kirche
Vorlage
WP 04-09 SV 51/352
Aktenzeichen
III/51.1 - Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht über die bisherigen Gespräche zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden über das künftige Kinderbetreuungsangebot in den Evangelischen Kindertageseinrichtungen und deren Finanzierung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Hilden abzuschließen, der insbesondere folgende Regelungstatbestände berücksichtigt:

 

1.         Die Ev. Kirchengemeinde Hilden übernimmt zum 01.08.2008 die Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein des Ev. Vereins "Kindergarten Schulstraße e.V." und ist damit Träger der Ev. Kindertageseinrichtungen Sonnenschein, Erlöserkirche und Friedenskirche.

 

2.         Für die beiden Ev. Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 9 bzw. 12 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz (entsprechend dem Trägeranteil an den Kindpauschalen) ab 01.08.2008. Der Zuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ wird befristet bis zum 31.12.2008 gewährt.

            Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche erhält ausschließlich den gesetzlichen Betriebskostenzuschuss. Der Trägeranteil ist weiterhin in vollem Umfang durch die Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzieren.

 

3.         Für die Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 6 %  der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2008.

 

4.         Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche wird zum 01.08.2008 als 4-gruppige Einrichtung und die Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche als 3-gruppige Einrichtung (in Trägerschaft der Ev. Kirche) weitergeführt.

 

5.         Für die Ev. Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ erfolgt zum 01.01.2009 ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden (künftig städtische Kindertageseinrichtung).

 

6.                  Die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden hinsichtlich der Gewährung der Sonderzuschüsse für die Ev. Kindertageseinrichtungen an der Erlöserkirche und der Friedenskirche gelten über den 31.12.2007 hinaus bis zum in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes. Der verlorene Zuschuss von 5,5 % als auch der rückzahlbare Zuschuss von 7,5 % werden bis zum 31.7.2008 gezahlt.

 

7.                  Einrichtung zusätzlicher Gruppen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1.             Ausgangssituation

Bereits im Jahre 2002 hat sich die Evangelische Kirchengemeinde Hilden an die Stadt Hilden gewandt und in mehreren Gesprächen auf die Verschlechterung ihrer Einnahme-Situation und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Fortsetzung ihrer Kindergartenarbeit hingewiesen. Ursächlich für die Entwicklung der Einnahmesituation wurden die negativen Steuereinnahmen und die finanziellen Verpflichtungen, die der Kirchengemeinde Hilden auf Grund der Übertragung des Ev. Schulzentrums an die Ev. Kirche im Rheinland ab 2002 entstanden sind, genannt.

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde u.a. durch die Sitzungsvorlagen 51/151 und 51/160 ausführlich informiert. Auf der Grundlage der Beratungen im Jugendhilfeausschuss stimmte der Rat der Stadt am 10.07.2002 der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden zum Erhalt der Kindergartenplätze in der vorgelegten Form zu. Zum wesentlichen Inhalt der Vereinbarung zählen:

·         Laufzeit der Vereinbarung beträgt fünf Jahre, d.h. vom 01.01.2003 bis 31.12.2007

·         Gewährung eines verlorenen Zuschusses in Höhe von 5,5 % der anerkannten jährlichen Betriebskosten der beiden Kindertageseinrichtungen an der Erlöserkirche und an der Friedenskirche

·         Gewährung eines jährlichen zinslosen rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 7,5 % der anerkannten Betriebskosten der o.g. Kindertageseinrichtungen

·         Bereitstellung von 35 zusätzlichen Kindergartenplätzen im Wege der Überbelegung bei den Ev. Kindertageseinrichtungen (Friedenskirche, Erlöserkirche, Die Arche, Sonnenschein)

·         Rückzahlung des zinslosen Zuschusses in 15 gleichen Jahresraten, beginnend am 01.01.2010.

 

Für die beiden Ev. Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein, deren Träger der Ev. Kindergarten Schulstraße e.V. ist, gewährt die Stadt Hilden - wie für alle Kindertageseinrichtungen von Finanzschwachen Trägern (künftig: sonstige freie Träger – s. Sitzungsvorlage 51/356) - freiwillige städtische Betriebskostenzuschüsse in Höhe des Trägeranteils an den anerkennungsfähigen Betriebskosten.

Während der Laufzeit der Vereinbarung wurden bislang 358.000 Euro als rückzahlbarer zinsloser Zuschuss und 262.500 Euro als sog. „verlorener“ Zuschusses seitens der Stadt Hilden an die Ev. Kirchengemeinde gezahlt (die Abrechnung der Zuschüsse für die Jahre 2006 und 2007 steht noch aus).

 

 

2.             Finanzierungsproblem

Bereits bei den Verhandlungen im Jahre 2002 thematisierten die Vertreter der Ev. Kirchengemeinde Hilden die Rückzahlungsverpflichtung ab dem Jahre 2010 bei gleichzeitigem Wegfall des städt. Zuschusses. Bereits damals ging die Ev. Kirchengemeinde Hilden davon aus, dass die Rückzahlung des zinslosen Zuschusses nur möglich sein wird, wenn der bisherige Finanzierungsanteil der Ev. Kirche sich reduziert. Demzufolge wurde bereits in die Vereinbarung von 2002 die Regelung aufgenommen, dass aufgrund der zu erwartenden demographischen Entwicklung und Nachfragesituation im Kindergartenbereich es möglich sein wird, dass spätestens zum 01.08.2008 zwei Kindergartengruppen in den Ev. Kindertageseinrichtungen geschlossen werden. Die eingesparten Betriebskosten will die Ev. Kirchengemeinde unter anderem für die Rückzahlung des zinslos gewährten Zuschusses verwenden.

 

Entsprechend der o.g. Vereinbarung schließt die Ev. Kirche zum 31.07.2008 jeweils eine Kindergartengruppe in den Ev. Kindertageseinrichtungen an der Friedenskirche und an der Erlöserkirche und reduziert damit ihren Finanzierungsanteil an den Betriebskosten ihrer Kindertageseinrichtungen. Eine weitere Verbesserung der Finanzsituation ergibt sich für die Ev. Kirche durch die Erhöhung des gesetzlichen Betriebskostenzuschusses gemäß dem zum 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes von bisher 80 auf dann 88 %.

Bezogen auf das Jahr 2007 erhielt die Ev. Kirchengemeinde Hilden einen jährlichen „verlorenen“ Zuschuss in Höhe von 51.720 Euro und einen rückzahlbaren zinslosen Zuschuss von 70.520 Euro – insgesamt 122.240 Euro. Der von der Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzierende Trägeranteil betrug im Jahre 2007 193.760 Euro abzüglich des Sonderzuschusses gemäß der Vereinbarung aus dem Jahre 2002 in Höhe von 122.240 Euro und somit netto 71.520 Euro.

 

 

3.             Übergangsregelung

Bereits Ende 2006 ist die Ev. Kirchengemeinde Hilden auf die Stadt Hilden zugekommen mit dem Wunsch, über die künftige Kindergartenangebot der Ev. Kirche und dessen Finanzierung zu verhandeln. In 2007 fanden erste Gespräche zwischen Vertretern der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden zur künftigen Immobilienverwertung sowie zum Kindergartenangebot der Ev. Kirche und deren Finanzierung einschl. Rückzahlungsverpflichtung für den rückzahlbaren Zuschuss statt. 

Es bestand Einvernehmen, dass zum einen die Fragestellungen als Gesamtkomplex zu behandeln und zum anderen, dass Regelungen zum künftigen Kindergartenangebot der Ev. Kirche und dessen Finanzierung (Trägeranteil - städt. Zuschüsse) erst möglich sind, wenn die Regelungen des Kinderbildungsgesetzes, das zum 01.08.2008 das gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK NRW) ablöst, verbindlich vorliegen.

Es bestand weiterhin Einvernehmen zwischen den Verhandlungsteilnehmern, dass die Regelungen der zum 31.12.2007 auslaufenden Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirche hinsichtlich der Gewährung der Sonderzuschüsse bis zum in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes fortbestehen sollen. Dies hat zur Folge, dass sowohl der verlorene Zuschuss von 5,5 % als auch der rückzahlbare Zuschuss von 7,5 % bis zum 31.7.2008 gezahlt werden.

 

Konkrete Verhandlungen konnten erst mit Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes Ende Oktober 2007 aufgenommen werden, da erst ab diesem Zeitpunkt das künftige Finanzierungssystem der Betriebskosten feststand und damit Überlegungen zur künftigen Gruppenstruktur in den Kindertageseinrichtungen und Berechnungen zum künftigen Trägeranteil möglich wurden. Durch die Erhöhung des gesetzlichen Betriebskostenzuschusses und damit einhergehend die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen von 20 auf 12 % und die Schließung von 2 Kindergartengruppen zum 31.07.2008 reduziert sich der Brutto-Trägeranteil der Ev. Kirche um ca. 50.000 Euro (von 193.760 Euro - ohne Sonderzuschuss - auf 141.420 Euro / Jahr).

 

 

4.       Verhandlungsposition der Ev. Kirchengemeinde 

In den verschiedensten Gesprächsrunden machten die Vertreter der Ev. Kirche in Hilden deutlich, dass durch die vorgenannten Maßnahmen zwar eine deutliche Entlastung für die Ev. Kirche als Träger von Kindertageseinrichtungen eintritt, dass aber durch den Wegfall des Sonderzuschusses und der Rückzahlungsverpflichtung ab 2010 faktisch eine Erhöhung des aus Kirchenmitteln zu finanzierenden Eigenanteils eintritt: in 2007 betrug die Netto-Belastung der Ev. Kirchengemeinde aufgrund der Gewährung des Sonderzuschusses der Stadt Hilden netto nur 71.520 Euro. Ziel der Ev. Kirche bei den Verhandlungen war es, auch künftig eine Netto-Belastung zu erreichen, die weitestgehend der bisherigen Finanzsituation entspricht.

 


 

5.       Verhandlungsergebnis

Unter Beachtung der Finanzsituation der Ev. Kirche in Hilden und der der vorgenannten Zielsetzung wurden zahlreiche Gesprächsrunden zwischen den Vertretern der Ev. Kirchengemeinde Hilden und Vertretern der Stadt Hilden geführt mit dem Ergebnis, dass ein Gesamtpaket entwickelt wurde, dass sowohl den Immobilienbesitz der Ev. Kirche in Hilden, deren Verwertbarkeit und das Kinderbetreuungsangebot in Ev. Kindertageseinrichtungen umfasst.

Die Vereinbarungen hinsichtlich der Verwertbarkeit der im Besitz der Ev. Kirchengemeinde Hilden befindlichen Immobilien werden in einer gesonderten Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss dargestellt.

Die Beratung des künftigen Kindergartenangebotes der Ev. Kirche und dessen Finanzierung fällt in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses und ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.

 

Bei dem Gespräch am 11.04.2008 zwischen den Vertretern der Ev. Kirchengemeinde Hilden und der Stadt Hilden wurde hinsichtlich des künftigen Kindergartenangebotes der Ev. Kirchengemeinde Hilden und dessen Finanzierung folgendes Verhandlungsergebnis - vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien – erzielt:

 

 

5.1   

Die 4-gruppige Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, deren Träger der Ev. Kindergarten  Schulstraße e.V. ist, wird zum 01.01.2009 in die Trägerschaft der Stadt Hilden übernommen und als städtische Kindertageseinrichtung weitergeführt. Das Raumangebot der Kindertageseinrichtung ist in einem sehr guten baulichen Zustand, zumal noch im Jahre 2004 die Einrichtung zur Gewährleistung des Brandschutzes renoviert und die Sanitärenanlagen grundlegend saniert wurden und zwar mit Landesmitteln und städt. Mitteln. Der Träger der Einrichtung, der Ev. Kindergarten Schulstraße e.V., hat notwendige Renovierungsmaßnahmen und die Sanierung des Außengeländes zeitnah – zum Teil mit städt. Fördermitteln – durchgeführt.

 

Das vorhandene Raumangebot ist geeignet, eine weitere Kindergartengruppe mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren einzurichten und damit dem von Bund, Land und dem Jugendhilfeausschuss vorgegebenen Ziel, das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren verstärkt auszubauen, gerecht zu werden (siehe hierzu Sitzungsvorlage 51/351).

 

Bis zum 31.12.2008 sind die notwendigen Überleitungsverträge zwischen der Stadt Hilden und dem Ev. Verein abzuschließen. Zum 01.01.2009 übernimmt die Stadt Hilden alle Rechte und Pflichten aus dem Betrieb der Einrichtung und tritt in die bestehenden Betreuungsverträge ein. Die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter/-innen, die zum Übergabezeitpunkt in der Kindertageseinrichtung mit unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, einschließlich der in Erziehungs-, Sonderurlaub oder Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter/-innen, gehen gemäß § 613a BGB auf die Stadt Hilden über. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitnehmer, die dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprochen haben. Personalveränderungen in der Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Betriebsübertragung werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.

 

 

5.2   

Ab 01.08.2008 werden die Ev. Kindertageseinrichtung Erlöserkirche als 4-gruppige Einrichtung und die Ev. Kindertageseinrichtung Friedenskirche als 3-gruppige Einrichtung in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde Hilden weitergeführt.

 


 

5.3

Die Ev. Kirchengemeinde Hilden übernimmt zum 01.08.2008 die Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein des „Ev. Kindergarten Schulstraße e.V." und ist damit Träger der Ev. Kindertageseinrichtungen Sonnenschein, Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche und Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche.

Nach dem Kinderbildungsgesetz ist die Beteiligung des Landes NRW an dem gesetzlichen Betriebskostenzuschuss bei kirchlichen Trägern mit 36,5 % um 0,5 % höher als bei den „anderen freien Trägern“ mit 36 %. Aus Sicht der Stadt Hilden ist eine Trägerschaft der Ev. Kirche zu befürworten, da die Refinanzierung durch das Land NRW in diesem Fall um 0,5 % höher ist.

Zwar beträgt der gesetzliche Betriebskostenzuschuss für Kindertageseinrichtungen „sonstiger freier Träger“ (hierzu zählt auch der Träger ‚Ev. Kindergarten Schulstraße e.V.’) nach dem Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2008 91 %, während der gesetzliche Betriebskostenzuschuss für kirchliche Träger 88 % beträgt. Allerdings beträgt der städt. Anteil am gesetzlichen Betriebskostenzuschuss bei „sonstigen freien Trägern“ 36 % und bei kirchlichen Trägern 32,5 %. Bei Addition des städt. Anteils am gesetzlichen Betriebskostenzuschuss und dem freiwilligen Betriebskostenzuschuss ergibt sich bei den sonstigen freien Trägern ein städt. Gesamtfinanzierungsanteil von 45 % (36% + 9 %) und bei kirchlichen Trägern von 44,5 % (32,5 % + 12 %). Somit ist der Gesamtfinanzierungsanteil der Stadt Hilden bei kirchlicher Trägerschaft um 0,5 % niedriger als bei sonstigen freien Trägern.

 

 

5.4

Der gesetzliche Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz für die Ev. Kindertageseinrichtungen an der Friedenskirche, an der Erlöserkirche und Sonnenschein beträgt ab 01.08.2008 88 %.

Die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche verbleibt bis 31.12.2008 in Trägerschaft des Ev. Vereins und erhält einen gesetzlichen Betriebskostenzuschuss von 91 %.

 

 

5.5

Für die beiden Ev. Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 9 bzw. 12 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz (entsprechend dem Trägeranteil an den Kindpauschalen) ab 01.08.2008. Der Zuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche wird befristet bis zum 31.12.2008 gewährt.

 

 

5.6

Für die Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche gewährt die Stadt Hilden ab 01.08.2008 einen freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 6 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz.

Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche erhält ausschließlich den gesetzlichen Betriebskostenzuschuss von 88 %. Der Trägeranteil (12 %) ist weiterhin in vollem Umfang durch die Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzieren.

 

 

5.7

Der freiwillige Betriebskostenzuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtungen beträgt auf der Grundlage der Einrichtungsstruktur vom 01.08.2008 ca. 73.400 Euro / Jahr – der von der Ev. Kirchengemeinde Hilden zu tragende Trägeranteil reduziert sich auf ca. 68.000 Euro / Jahr. Damit wird der aktuelle Trägeranteil unter Berücksichtigung des Sonderzuschusses auf der Grundlage der Vereinbarung von 2002 in Höhe von 71.520 Euro geringfügig unterschritten.

 

6.             Ev. Kirchengemeinde Hilden

 

Das Presbyterium als zuständiges Entscheidungsgremium der Ev. Kirchengemeinde Hilden hat in seiner Sitzung am 05.05.2008 dem vorgenannten Verhandlungsergebnis zugestimmt. 

(s. Schreiben von Frau Pfarrin A. Güldner, Vorsitzende des Presbyteriums, vom 06.05.2008

- Anlage 1 -)

           

 

 

7.             Fazit

 

Das erzielte Verhandlungsergebnis berücksichtigt sowohl die Zielsetzung der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden, weiterhin Träger von Ev. Kindertageseinrichtungen in Hilden zu sein und gleichzeitig die finanzielle Belastung als Träger dieser Einrichtungen so gering wie möglich zu halten.

Auf der anderen Seite bedeutet es für die Stadt Hilden, dass die vom Gesetzgeber vorgegebene Trägervielfalt auch in Zukunft erhalten bleibt und gleichzeitig die Gleichbehandlung aller Träger von Kindertageseinrichtungen in Hilden noch gewahrt bleibt. Durch die Absenkung der Trägeranteile der kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen und die damit einhergehende Erhöhung des Landesanteils am gesetzlichen Betriebskostenzuschuss erfährt die Stadt Hilden ebenfalls eine Entlastung, die zur Gewährung des freiwilligen städtischen Zuschusses verwandt wird. Insgesamt kann so eine Erhöhung der städtischen Gesamtbelastung weitestgehend vermieden werden.

 

Mit der Übernahme der Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung Die Arche zum 01.01.2009 durch die Stadt Hilden, dem vorhandenen großzügigen Raumangebot in der Kindertageseinrichtung und in Verbindung mit der Immobilienverwertung des Gemeindehauses Schulstraße bietet sich für die Stadt Hilden die Möglichkeit, in der Stadt Mitte ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis 6 Jahren anzubieten.

 

Abschließend ist festzustellen, dass mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis die Belange und Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben und die bewährte Zusammenarbeit auf dieser Grundlage fortgesetzt werden kann.

 

Zusätzliche Erläuterungen

zur Sitzungsvorlage 51/352

 

 

Die Sitzungsvorlage 51/352 zur Kindergartenplanung der Ev. Kirche wurde unter Hinweis auf die Beratung der Sitzungsvorlage 26/059 zur „Übernahme des Ev. Gemeindehauses Schulstraße 35 durch die Stadt Hilden und die Vermarktung des Grundstückes Kolpingstraße 2 / Heiligenstraße 39 zur Teilfinanzierung der entstehenden Aufwendungen“ im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.06.2008 nicht beraten. Zwischen den Parteien bestand Einvernehmen darüber, dass eine Beratung und Abstimmung der Sitzungsvorlage 51/352 erst in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2008 erfolgen soll.

Für die Beratung und Abstimmung wurde die vorliegende Sitzungsvorlage um die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

 

Das zwischen der Verwaltung und der Ev. Kirchengemeinde Hilden abgestimmte Finanzierungsmodell für die Ev. Kindertageseinrichtungen führt zu einer geringfügig niedrigeren finanziellen Belastung auf Seiten der Ev. Kirchengemeinde im Vergleich zur aktuellen Finanzsituation.

 

Ausgehend von der aktuellen Finanzierungssituation (GTK, Trägerschaft Ev. Kirchengemeinde bzw. Ev. Verein, freiwilliger städt. Zuschuss zu den Betriebskosten des finanzschwachen Trägers in Höhe des Trägeranteils, aktuelle Gruppenstruktur) beträgt

 

der jährliche Finanzierungsanteil der Ev. Kirchengemeinde                 ca. 193.760 Euro

abzüglich des Sonderzuschusses von                                                 ca. 122.240 Euro

 

ergibt sich eine Netto-Belastung von derzeit                                             71.520 Euro.

 

Das abgestimmte Finanzierungsmodell unter Berücksichtigung des Abbaus von 2 Betreuungsgruppen (Erlöserkirche und Friedenskirche) und dem Trägerwechsel der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche zum 01.01.2009 zur Stadt Hilden führt zu einem künftigen Finanzierungsanteil der Ev. Kirche in Höhe von ca. 68.000 Euro, der damit geringfügig unter der derzeitigen Belastung liegt.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren wurde bei der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche eine zusätzliche Gruppe mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder im Altern zwischen 0 und 6 Jahren eingerichtet. Bei der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche soll zum 01.01.2009 ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden erfolgen.

Unter Berücksichtigung des Trägerwechsels bei gleichzeitigem Ausbau um 15 Betreuungsplätze (davon 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) beträgt der städt. Finanzierungsanteil  auch künftig ca. 824.000 Euro und ist damit nahezu identisch mit der derzeitigen städtischen Belastung (hierbei berücksichtigt sind der städt. Anteil am gesetzlichen Betriebskostenzuschuss, der freiwillige Betriebskostenzuschuss, der Sonderzuschuss, die Gruppenstruktur und die Finanzierung nach GTK bzw. KiBiz).

Die Berechnungen sind als Anlage beigefügt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu entwickeln. Dem hat sich der Rat gemäß Beschluss vom 12.12.2007 angeschlossen und sich für die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder unter 3 Jahren ausgesprochen.

 

Um der Zielsetzung von Jugendhilfeausschuss und Rat gerecht zu werden, ist die Einrichtung von weiteren Gruppen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im bisherigen Ev. Gemeindezen-


 

trum Schulstraße geplant. Die Ev. Kirchengemeinde hat hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die der Abstimmung mit dem Landesjugendamt bedarf. Im Rahmen einer ersten Begehung

des Gebäudes mit der zuständigen Fachberaterin des Landesjugendamtes wurde festgestellt, dass die Unterbringung von zusätzlichen Kindergartengruppen in dem Gebäudeteil grundsätzlich möglich ist - die Detailplanung aber unter Hinzuziehung der Architektin und der Fachberaterin des Landesjugendamtes erfolgen sollte. Hierzu wurde für den 19.08.2008 mit allen Beteiligten ein Ortstermin vereinbart. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2008 aktuell berichten.

Eine konkrete Kostenkalkulation ist erst auf der Grundlage dieser Detailplanung möglich. Aktuell wird von 2 oder 3 zusätzlichen Kindergartengruppen ausgegangen, die der (ab 01.01.2009 städt.) Kindertageseinrichtung Die Arche angegliedert werden sollen.

 

Mit der Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen könnten min. 16 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden. Dies entspricht einer Verbesserung der Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf 21 %. Hinzu kommen Plätze für Kinder über 3 Jahren, damit die Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres nicht die Einrichtung wechseln müssen. Damit besteht die Möglichkeit, in anderen Kindertageseinrichtungen bisherige Gruppen des Typs III (3 – 6jährige Kinder) in Gruppen des Typs I mit Plätzen für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren umzuwandeln. Durch diese Umwandlungen entfallen Plätze für Kinder, die einen Rechtsanspruch (mit Vollendung des 3. Lebensjahres) haben – ein Ausgleich würde durch die zusätzlichen Gruppen im ehem. Ev. Gemeindehaus Schulstraße geschaffen.

 

Das Land NRW fördert den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren durch die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gemäß den vorliegenden Richtlinien werden Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Erstausstattung von geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren (z.B. Gruppenraum, Gruppennebenraum, Mehrzweckraum, Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum, Gymnastikraum, Werkraum, Personalraum, Sanitärbereich, Versorgungsküchenbereich, Speiseraum, Abstellräume) dienen sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks gefördert.

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der anerkennungsfähigen Ausgaben – die zuwendungsfähigen Ausgaben sind bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 20.000 Euro und bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 8.500 Euro begrenzt.

Davon ausgehend, dass die Landesregierung die geplanten Maßnahmen im ehem. Ev. Gemeindehaus an der Schulstraße als Neubaumaßnahme im Sinne der o.g. Förderrichtlinie anerkennt, wäre von einer Anteilsfinanzierung des Landes iHv 288.000 Euro (Förderbetrag: 16 Plätze mal 20.000 Euro / Platz ergibt zuwendungsfähige Ausgaben von 320.000 Euro – davon max. 90 % als Landeszuwendung). Anderenfalls reduziert sich die Zuwendung auf 122.400 Euro (90 % von max. 136.000 Euro).

Aussagen zu den Investitionskosten sind erst nach der Ortsbesichtigung am 19.08.2008 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landschaftsverbandes möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine erste Kalkulation in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden kann.

 

Die bisherigen Gespräche mit den Trägervertretern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Hilden haben ergeben, dass weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren grundsätzlich nur im Rahmen von Umwandlungen, Ausbau bestehender Gebäude oder Neubau geschaffen werden können, da nahezu keine Raumreserven zur Verfügung stehen. Durch die Nutzung des vorhandenen Raumangebotes im ehem. Ev. Gemeindezentrum Schulstraße besteht die Möglichkeit,  zusätzliche Gruppen mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren einzurichten und dadurch die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren nachhaltig zu verbessern.


 

Um einen bedarfsorientierten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und eine Realisierung der für 2013 beabsichtigten Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, erfolgt die Fortschreibung der  Kindergartenbedarfsplanung einschl. Maßnahmenplanung 2007 bereits im Herbst dieses Jahres und wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2008 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen zur Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsgruppen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren im ehem. Ev. Gemeindehaus Schulstraße wurde der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 51/352 vom 02.05.2008 ergänzt um

 

Ziffer 7

„Einrichtung zusätzlicher Gruppen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter

 3 Jahren im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße“ .

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent