hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
genehmigt nach Vorberatung durch den Haupt-und Finanzausschuss eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000 € bei Produkt 060313 - Leistungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz -.
Eine Deckung
erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Kostenträgern 0603131000 - Unterhaltsvorschuss
- und 1601010040 - Gewerbsteuer -.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Leistungen nach
dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden für Kinder allein erziehender
Elternteile gezahlt, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die
Aufgabenwahrnehmung nach diesem Bundesgesetz obliegt den Kreisen und
kreisfreien Städten, sowie denjenigen kreisangehörigen Gemeinden, bei denen
eigene Jugendämter eingerichtet sind. Der Bund und das Land NRW erstatten den
Gemeinden 46,67 % der Aufwendungen.
Der
Haushaltsansatz 2008 wurde mit 540.000 € kalkuliert.
Auf Grund der
aktuellen Ausgabenentwicklung und einer Steigerung der Fallzahlen um 17 % errechnet
sich für 2008 eine Gesamtausgabe in Höhe von 600.000 €.
Durch die o.a.
Erstattungsregelung ergibt sich allein bei der Kostenart 448100 - Erstattungen
vom Land - eine Mehreinnahme in Höhe von 28.000 €.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
060313 |
Bezeichnung: |
Unterhaltsvorschuss |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2008 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
5010000020 |
0603131000 |
533910 |
60.000 |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5010000020 |
0603131000 |
448100 |
28.000 |
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2020000020 |
1601010040 |
401300 |
32.000 |
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Finanzierung: |
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Personelle
Auswirkungen |
nein |
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