Beschlussvorschlag:
" Der Rat der Stadt
Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW für die laufende
Wahlperiode des Personalrates (bis 30.06.2012)
Herrn Arbeitsrichter David
Hagen, Arbeitsgericht Duisburg,
zum Vorsitzenden
und
Herrn Arbeitsrichter
Jens-Marek Pletsch, Arbeitsgericht Duisburg,
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Gleichzeitig bestellt der
Rat der Stadt folgende Beisitzer und Beisitzerinnen als Vertretungen
der obersten Dienstbehörde:
Frau Stadtoberverwaltungsrätin Arnold
Herrn Beigeordneten Danscheidt
Herrn Stadtamtsrat Doench
Herrn Beigeordneten Gatzke
Frau Stadtamtsrätin Maurer
Frau Stadtamtsrätin Zangl
Der Rat der Stadt
ermächtigt den Bürgermeister, die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von
der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen dem
Vorsitzenden der Einigungsstelle zu benennen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Nach Ablauf der Wahlperiode
des Personalrates ist gemäß § 67 LPVG NW durch den Rat der Stadt wiederum eine
Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle für die laufende
Wahlperiode zu treffen.
Der bisherige Vorsitzende
steht aus Altersgründen für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung. Die
bisherige stellvertretende Vorsitzende ist mittlerweile bei dem für Hilden zuständigen Arbeitsgericht
Düsseldorf tätig. Der obige Vorschlag ist mit dem neuen Personalrat abgestimmt.
Die Mitglieder der
Einigungsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt aus. Lediglich der/die Vorsitzende
kann eine Entschädigung für den Zeitaufwand erhalten. Eine Entschädigung pro
Sitzung von 150,00 € wird für angemessen gehalten.
Nachrichtlich der Hinweis,
dass der Personalrat alle Mitglieder dieses Gremiums als mögliche
Beisitzer/innen benannt hat. Sollte die Einigungsstelle angerufen werden
müssen, würde der Personalrat für den jeweils zur Entscheidung anstehenden
Sachverhalt drei Personen aus seiner Mitte bestimmen.