Betreff
Betr.: Wiederwahl des Beigeordneten Reinhard Gatzke
Vorlage
WP 04-09 SV 01/123
Aktenzeichen
II/01 - lw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden wählt Herrn Reinhard Gatzke für eine erneute Wahlzeit zum Beigeordneten der Stadt Hilden.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Rechtsverhältnis und die Regularien zur Wahl der Beigeordneten ergeben sich aus § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach Absatz 1 dieser Vorschrift werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen (§ 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Bei Wiederwahl kann auf die ansonsten notwendige Ausschreibung der Stelle verzichtet werden (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GONRW).
Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden (§ 71.Abs. 5 Satz 1).

 

Die zweite achtjährige Amtszeit des Beigeordneten Reinhard Gatzke endet mit Ablauf des 31.12.2008.
Ich schlage vor, Herrn Gatzke für weitere acht Jahre zum Beigeordneten der Stadt Hilden zu wählen.

Herr Gatzke ist seit dem 1.1.1993 als Jugend-, Sport-, Schul-, Sozial-, Integrations- und -mit politisch so entschiedenen Unterbrechungen- Kulturdezernent in Diensten der Stadt Hilden. Mit großer Souveränität und erfolgreich leitet er ein umfangreiches und vielschichtiges Dezernat in dessen Fachämtern hervorragende Arbeit erbracht wird. Es gehört auch zu den Verdiensten von Herrn Gatzke, dass Hilden im Jugend- und Schulbereich so gut aufgestellt ist, über die Grenzen hinaus einen guten Ruf als Sportstadt genießt und trotz aller Nähe zu den benachbarten Großstädten den Einwohnern, Gästen und Besuchern ein eigenständiges, hochwertiges kulturelles Angebot präsentieren kann.

Das Wissen und das Können von Herrn Gatzke sind nach hiesiger Einschätzung für die kontinuierliche Weiterführung der hervorragenden Arbeit und die Erledigung neuer Aufgabenstellungen von unschätzbarem Vorteil für Rat, Verwaltung und die Menschen in unserer Stadt und garantieren eine weiterhin effiziente und überzeugende Aufgabenerledigung im Interesse der Bürger und Einwohner unserer Stadt.

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent