Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden wählt Herrn Reinhard Gatzke für eine erneute Wahlzeit zum Beigeordneten
der Stadt Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Rechtsverhältnis und die Regularien zur Wahl der Beigeordneten
ergeben sich aus § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach Absatz 1 dieser Vorschrift werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer
von acht Jahren gewählt. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate
vor Freiwerden der Stelle erfolgen (§ 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Bei Wiederwahl
kann auf die ansonsten notwendige Ausschreibung der Stelle verzichtet werden (§
71 Abs. 2 Satz 2 GONRW).
Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl
anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit
wiedergewählt werden (§ 71.Abs. 5 Satz 1).
Die zweite
achtjährige Amtszeit des Beigeordneten Reinhard Gatzke endet mit Ablauf des
31.12.2008.
Ich schlage vor, Herrn Gatzke für weitere acht Jahre zum Beigeordneten der
Stadt Hilden zu wählen.
Herr Gatzke ist seit dem 1.1.1993 als Jugend-, Sport-, Schul-, Sozial-,
Integrations- und -mit politisch so entschiedenen Unterbrechungen-
Kulturdezernent in Diensten der Stadt Hilden. Mit großer Souveränität und
erfolgreich leitet er ein umfangreiches und vielschichtiges Dezernat in dessen
Fachämtern hervorragende Arbeit erbracht wird. Es gehört auch zu den
Verdiensten von Herrn Gatzke, dass Hilden im Jugend- und Schulbereich so gut
aufgestellt ist, über die Grenzen hinaus einen guten Ruf als Sportstadt genießt
und trotz aller Nähe zu den benachbarten Großstädten den Einwohnern, Gästen und
Besuchern ein eigenständiges, hochwertiges kulturelles Angebot präsentieren kann.
Das Wissen und das
Können von Herrn Gatzke sind nach hiesiger Einschätzung für die kontinuierliche
Weiterführung der hervorragenden Arbeit und die Erledigung neuer Aufgabenstellungen
von unschätzbarem Vorteil für Rat, Verwaltung und die Menschen in unserer Stadt
und garantieren eine weiterhin effiziente und überzeugende Aufgabenerledigung
im Interesse der Bürger und Einwohner unserer Stadt.
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja |
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Im Stellenplan enthalten: |
Ja |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
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