hier: Vorstellung des Entwurfes
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 2, 4. Änderung zur Kenntnis.
Das Verfahren wird
auf der Basis dieses Entwurfes fortgeführt .“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet der
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 befindet sich im Hildener Süden zwischen
Ulmenweg und Rüsternweg.
Der Aufstellungsbeschluss
für dieses Änderungsverfahren wurde vom Stadtentwicklungsausschuss im Juli 2004
gefasst und im August 2004 bekannt gemacht.
Ziel des Verfahrens
ist es, eine verträgliche Verdichtung der dortigen Wohnnutzung zu ermöglichen.
Da dieses
Bauleitplan-Verfahren nicht zur Prioritätenliste der Bebauungspläne gehört, die
von der Verwaltung mit Vorrang zu bearbeiten sind (siehe Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 12.01.2005), wird das Verfahren im Auftrag
eines Grundstückseigentümers von einem privaten Planungsbüro betrieben.
Es handelt sich
allerdings nicht um einen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben-
und Erschließungsplan)“.
Das Planungsbüro hat
in der Zwischenzeit zahlreiche Gespräche mit den Eigentümern im betroffenen
Plangebiet geführt und daraus einen Plan-Entwurf erstellt.
Dieser Planentwurf
ist der Sitzungsvorlage beigefügt, ebenso eine Planerläuterung und die Zusammenfassung
der Gespräche mit den Anliegern.
Es handelt sich um
einen Plan, der im wesentlichen auf drei
Grundstücken (Grundstücksteilen) eine weitere Wohnbebauung (in Anpassung an den
Bestand) möglich macht und ansonsten den Erhalt der Siedlung in ihrem heutigen
Erscheinungsbild zum Ziel hat.
Dieses Ziel wird
seitens der Verwaltung unterstützt und ist in Übereinstimmung mit den Inhalten
des Aufstellungsbeschlusses vom Juli 2004.
Aus diesem Grund
schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren auf der Basis des vorgestellten Entwurfes
durch das Planungsbüro weiter führen zu lassen. Als nächste Verfahrensschritte
stehen die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die
Durchführung einer Bürgeranhörung an. Die Terminierung und Umsetzung dieser
Schritte erfolgt im Anschluß an den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
und in Abstimmung mit der Verwaltung.
(G. Scheib)