Betreff
Sachstandsbericht über die Sanierungsuntersuchung für die Altablagerung Weidenweg Nord - westlicher Teilbereich/Sportplatzfläche
Vorlage
WP 04-09 SV 66/007
Aktenzeichen
IV-66.3-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht  der Verwaltung über die Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung sowie zur  weiteren Verfahrensweise.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Neben der bereits erfolgten Oberflächenversiegelung im östlichen Teilbereich der Altablagerung (Sporthalle mit Jugendtreff sowie umliegende Grünflächen) hatte  die  Stadt Hilden mit  dem Kreis Mettmann vereinbart, vor der Durchführung weiterer Maßnahmen eine  Sanierungsuntersuchung für den westlichen Teil  der Altablagerung  durchzuführen und deren Ergebnisse abzuwarten. Hierzu wurde das Untersuchungsprogramm zwischen Kreisverwaltung, Stadt  Hilden und Gutachter  abgestimmt. Im Rahmen des Gutachtens sollten für  die Altablagerung unter Berücksichtigung bodenschutz- und wasserrechtlicher Anforderungen

 

  • die Entwicklung des Stoffeintrags seit 1955 rekonstruiert,
  • der derzeitige und zukünftig noch zu erwartende Stoffaustrag aus der ungesättigten und der gesättigten Zone  der Altablagerung und dessen jeweiliges  Potential zur  Verunreinigung  des Grundwassers oder zur sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften getrennt voneinander abgeschätzt
  • und technische Möglichkeiten zur Sanierung der Altablagerung auf ihre Machbarkeit und Wirksamkeit hin geprüft werden.

 

Das Gutachten liegt inzwischen vor und ist auch dem Kreis Mettmann  zugeleitet worden.

 

In dem Gutachten kommt die ASMUS+PRABUCKI INGENIEUE BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH zusammenfassend zu folgender Bewertung der Situation:

 

Bei  der nördlich  des Weidenwegs verfüllten Kiesgrube handelt  es sich  um eine bis in das Grundwasser reichende Altablagerung, die in den Jahren 1955 bis 1968 mit  ca. 450.000m³ Boden, Bauschutt, Hausmüll und Industrieabfällen verfüllt  worden ist. Die Fläche  befindet sich  in der Schutzzone IIIA des von der Stadtwerke Solingen GmbH betriebenen Wasserwerkes Hilden-Karnap.

Innerhalb der Altablagerung nimmt das unmittelbar durch den Abfallkörper strömende so genannte „Kontaktgrundwasser“ ergänzt durch das durch den Abfallkörper sickernde Niederschlagswasser Salze, Halb-  und Schwermetalle sowie  Kohlenwasserstoffe aus  der Altablagerung  auf.

Der  Salzeintrag erhöhte bereits kurz nach  der Verfüllung messbar  die entsprechende Konzentration im   Rohwasser des etwa  800m entfernten Wasserwerkes; er hat  bis heute weder erkennbar zugenommen noch nachgelassen. Trotz der Mengen (Frachten)  und Konzentrationen ist  der Eintrag im Großen und  Ganzen wasserwirtschaftlich  unbedenklich.

Ungleich erheblicher als die  Salze verunreinigen Problemstoffe wie Halbmetalle und Schwermetalle sowie Mineralöl- und  Teerölstämmige Kohlenwasserstoffe -vornehmlich  aus  den unmittelbar in das  Grundwasser gekippten Industrieabfällen- das durch  den Abfallkörper strömende Kontaktgrundwasser, werden jedoch bereits im unmittelbaren Grundwasserabstrom der Altablagerung bis an die Grenze der Nachweisbarkeit verdünnt. Einige Hinweise deuten zusätzlich auf  einen allmählichen mikrobiellen Abbau bestimmter Ölbestandteile hin.

Da der am Ort der bodenschutzrechtlichen Beurteilung erhebliche Stoffeintrag bis heute  keinen wasserwirtschaftlich erheblichen Stoffaustrag nach sich zieht, geht von der Altablagerung „Weidenweg Nord“ derzeit ein latentes, jedoch kein konkretes oder akutes Risiko aus. Maßnahmen zur nachsorgenden Grundwassersanierung hält der Gutachter daher nicht  für  erforderlich, wohl aber solche aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes  für  geboten.

 

Auf der Grundlage  dieser  Risikobeurteilung sowie einer gutachterlichen Einschätzung der Verhältnismäßigkeit wird  aus  einer  Reihe Marktreifer und zum Einsatz auf der Altablagerung Weidenweg Nord grundsätzlich geeigneter technischer Verfahren die  Fortsetzung der bestehenden Grundwasserüberwachung durch ein erweitertes und systematisiertes Monitoring nach  dem wissenschaftlich-technischen Stand des „Monitored Natural Attentuation“ (MNA) empfohlen.

 

 

Bezüglich  der weiteren Vorgehensweise hat die Verwaltung  Gespräche mit  der zuständigen  unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Mettmann  geführt. Gegenüber der  Kreisverwaltung wurde  zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt  Hilden gemäß dem Modernisierungskonzept Sportplatzanlagen für die Sportanlage Weidenweg eine Modernisierung des bisherigen Tennenplatzes mit einem Kunstrasenplatz sowie die Errichtung von 2 Kleinspielfeldern mit  Kunstrasenbelag beabsichtigt. Dabei  ist  die Planung der modernisierten Sportanlage für 2005, der Bau für 2006 vorgesehen.

 

In den Gesprächen mit dem Kreis Mettmann hat  die  Stadt Hilden ihre Bereitschaft erklärt, neben dem im Gutachten empfohlenen erweiterten  Monitoring (der genaue Umfang  ist  noch mit dem Kreis  ME abzustimmen)  beim Umbau der Sportanlage zusätzliche Maßnahmen im Hinblick auf die  Altablagerung durchzuführen.

Als Ergebnis der Gespräche ist festzuhalten, dass der Kreis keine vollständige Abdeckung der Sportplatzfläche mit vollständiger Niederschlagswasserableitung (analog zum Sporthallengelände) fordert. Der Kreis begrüßt die Bereitschaft der Stadt Hilden im Zuge der Sportplatzsanierung freiwillig zusätzliche technische Maßnahmen zur Minimierung der Sickerwasserneubildung zu ergreifen, sofern der Kreis die Überwachungspflicht auf 10 Jahre befristet.

 

Da sowohl nach Auffassung  des Gutachters wie  auch  des Kreises Mettmann Maßnahmen im grundwassergesättigten Bereich  nicht realistisch durchführbar  sind, zielen die Maßnahmen  auf  eine  Reduzierung des Niederschlagswasserzutritts in die Altablagerung. Dabei gilt zu  beachten, dass nach der Wasserbilanz  derzeit jährlich ca. 11.000m³ Sickerwasser (davon 4.000m³ aus dem Sportplatzbereich)  über das Niederschlagswasser in die Altablagerung gelangen, während im gleichen  Zeitraum ca. 700.000m³ Grundwasser die Altablagerung durchströmen.  Demnach ist durch Maßnahmen  der Niederschlagswasserfassung und Niederschlagswasserableitung maximal nur ein Anteil von  1,5% der gesamten Wasserfracht beeinflussbar.

Beim Sportplatzbau  ist neben einer Verdichtung  des Baugrundes an die Einbringung  zusätzlicher Filterschichten/Drainagen sowie an eine Rückhalteeinrichtung für das  Niederschlagswasser gedacht. Die bestgeeignete technische Lösung soll durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung von Kosten und Wirkungsgrad in einer Konzeptstudie ermittelt werden.

Die  Kosten für das Monitoring  (Messstellenbau und Analytik)  sowie für die zusätzlichen Aufwendungen beim Sportplatzbau sind in  den Haushaltsmittelanmeldungen 2005/2006 bzw. in der Änderungsliste (5.000€ für 2005) berücksichtigt.

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist ein Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste zwecks Förderung der beabsichtigen Maßnahmen gestellt worden.

(Ein Exemplar des Gutachtens zur  Sanierungsuntersuchung wird  den Fraktionen parallel zur Sitzungsvorlage per E-Mail zugeleitet)

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

5810.363.9603                         

Bezeichnung:

Monitoring Weidenweg-Nord

Kosten 80.000 €  

                                              

Für  die Planung der GW-Messstellen, Erarbeitung und Abstimmung des Untersuchungsumfangs, Erstellung eines LV für die Bauleistung GW-Pegel wird in 2005 ein Ansatz von 5.000 € benötigt.

 

 

Für  das Monitoring sind für  2006 einmalig 75.000 € (Messstellenbau und  Analytik), ab 2007 jährliche  Beprobungs-  und Analyseaufwendungen in Höhe von 25.000€ zum Haushalt angemeldet worden.

 

Folgekosten (ab 2007 jährlich 25.000€)

 

(Für  den  Sportplatzbau 2006 sind  voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe  von 130.000 € berücksichtigt  worden.)

vorgesehen im  VmHh

Haushaltsjahr  2005/2006

Mittel sind im HHPlan-Entwurf 2005 und über die Änderungsliste beantragt

Finanzierung:    

Sichtvermerk Kämmerer