Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht der Verwaltung über die Ergebnisse der
Sanierungsuntersuchung sowie zur weiteren
Verfahrensweise.“
Erläuterungen und Begründungen:
Neben der bereits
erfolgten Oberflächenversiegelung im östlichen Teilbereich der Altablagerung
(Sporthalle mit Jugendtreff sowie umliegende Grünflächen) hatte die
Stadt Hilden mit dem Kreis
Mettmann vereinbart, vor der Durchführung weiterer Maßnahmen eine Sanierungsuntersuchung für den westlichen
Teil der Altablagerung durchzuführen und deren Ergebnisse abzuwarten.
Hierzu wurde das Untersuchungsprogramm zwischen Kreisverwaltung, Stadt Hilden und Gutachter abgestimmt. Im Rahmen des Gutachtens sollten
für die Altablagerung unter Berücksichtigung
bodenschutz- und wasserrechtlicher Anforderungen
- die Entwicklung des Stoffeintrags seit
1955 rekonstruiert,
- der derzeitige und zukünftig noch zu
erwartende Stoffaustrag aus der ungesättigten und der gesättigten
Zone der Altablagerung und dessen
jeweiliges Potential zur Verunreinigung des Grundwassers oder zur sonstigen
nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften getrennt voneinander abgeschätzt
- und technische Möglichkeiten zur
Sanierung der Altablagerung auf ihre Machbarkeit und Wirksamkeit hin
geprüft werden.
Das Gutachten liegt
inzwischen vor und ist auch dem Kreis Mettmann
zugeleitet worden.
In dem Gutachten
kommt die ASMUS+PRABUCKI INGENIEUE BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH zusammenfassend zu
folgender Bewertung der Situation:
Bei der nördlich
des Weidenwegs verfüllten Kiesgrube handelt es sich
um eine bis in das Grundwasser reichende Altablagerung, die in den
Jahren 1955 bis 1968 mit ca. 450.000m³ Boden,
Bauschutt, Hausmüll und Industrieabfällen verfüllt worden ist. Die Fläche befindet sich
in der Schutzzone IIIA des von der Stadtwerke Solingen GmbH betriebenen
Wasserwerkes Hilden-Karnap.
Innerhalb der
Altablagerung nimmt das unmittelbar durch den Abfallkörper strömende so genannte
„Kontaktgrundwasser“ ergänzt durch das durch den Abfallkörper sickernde Niederschlagswasser
Salze, Halb- und Schwermetalle
sowie Kohlenwasserstoffe aus der Altablagerung auf.
Der Salzeintrag erhöhte bereits kurz nach der Verfüllung messbar die entsprechende Konzentration im Rohwasser des etwa 800m entfernten Wasserwerkes; er hat bis heute weder erkennbar zugenommen noch
nachgelassen. Trotz der Mengen (Frachten)
und Konzentrationen ist der
Eintrag im Großen und Ganzen
wasserwirtschaftlich unbedenklich.
Ungleich erheblicher
als die Salze verunreinigen
Problemstoffe wie Halbmetalle und Schwermetalle sowie Mineralöl- und Teerölstämmige Kohlenwasserstoffe
-vornehmlich aus den unmittelbar in das Grundwasser gekippten Industrieabfällen- das
durch den Abfallkörper strömende
Kontaktgrundwasser, werden jedoch bereits im unmittelbaren Grundwasserabstrom
der Altablagerung bis an die Grenze der Nachweisbarkeit verdünnt. Einige
Hinweise deuten zusätzlich auf einen
allmählichen mikrobiellen Abbau bestimmter Ölbestandteile hin.
Da der am Ort der
bodenschutzrechtlichen Beurteilung erhebliche Stoffeintrag bis heute keinen wasserwirtschaftlich erheblichen
Stoffaustrag nach sich zieht, geht von der Altablagerung „Weidenweg Nord“
derzeit ein latentes, jedoch kein konkretes oder akutes Risiko aus. Maßnahmen
zur nachsorgenden Grundwassersanierung hält der Gutachter daher nicht für
erforderlich, wohl aber solche aus Gründen des vorsorgenden
Grundwasserschutzes für geboten.
Auf der
Grundlage dieser Risikobeurteilung sowie einer gutachterlichen
Einschätzung der Verhältnismäßigkeit wird
aus einer Reihe Marktreifer und zum Einsatz auf der
Altablagerung Weidenweg Nord grundsätzlich geeigneter technischer Verfahren
die Fortsetzung der bestehenden
Grundwasserüberwachung durch ein erweitertes und systematisiertes Monitoring
nach dem wissenschaftlich-technischen
Stand des „Monitored Natural Attentuation“ (MNA) empfohlen.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise hat die
Verwaltung Gespräche mit der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis
Mettmann geführt. Gegenüber der Kreisverwaltung wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Hilden gemäß dem Modernisierungskonzept
Sportplatzanlagen für die Sportanlage Weidenweg eine Modernisierung des
bisherigen Tennenplatzes mit einem Kunstrasenplatz sowie die Errichtung von 2
Kleinspielfeldern mit Kunstrasenbelag
beabsichtigt. Dabei ist die Planung der modernisierten Sportanlage
für 2005, der Bau für 2006 vorgesehen.
In den Gesprächen
mit dem Kreis Mettmann hat die Stadt Hilden ihre Bereitschaft erklärt, neben
dem im Gutachten empfohlenen erweiterten
Monitoring (der genaue Umfang
ist noch mit dem Kreis ME abzustimmen) beim Umbau der Sportanlage zusätzliche
Maßnahmen im Hinblick auf die
Altablagerung durchzuführen.
Als Ergebnis der
Gespräche ist festzuhalten, dass der Kreis keine vollständige Abdeckung der
Sportplatzfläche mit vollständiger Niederschlagswasserableitung (analog zum
Sporthallengelände) fordert. Der Kreis begrüßt die Bereitschaft der Stadt
Hilden im Zuge der Sportplatzsanierung freiwillig zusätzliche technische
Maßnahmen zur Minimierung der Sickerwasserneubildung zu ergreifen, sofern der
Kreis die Überwachungspflicht auf 10 Jahre befristet.
Da sowohl nach
Auffassung des Gutachters wie auch
des Kreises Mettmann Maßnahmen im grundwassergesättigten Bereich nicht realistisch durchführbar sind, zielen die Maßnahmen auf
eine Reduzierung des
Niederschlagswasserzutritts in die Altablagerung. Dabei gilt zu beachten, dass nach der Wasserbilanz derzeit jährlich ca. 11.000m³ Sickerwasser
(davon 4.000m³ aus dem Sportplatzbereich)
über das Niederschlagswasser in die Altablagerung gelangen, während im
gleichen Zeitraum ca. 700.000m³
Grundwasser die Altablagerung durchströmen.
Demnach ist durch Maßnahmen der
Niederschlagswasserfassung und Niederschlagswasserableitung maximal nur ein
Anteil von 1,5% der gesamten
Wasserfracht beeinflussbar.
Beim
Sportplatzbau ist neben einer
Verdichtung des Baugrundes an die
Einbringung zusätzlicher Filterschichten/Drainagen
sowie an eine Rückhalteeinrichtung für das
Niederschlagswasser gedacht. Die bestgeeignete technische Lösung soll
durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung von Kosten und
Wirkungsgrad in einer Konzeptstudie ermittelt werden.
Die Kosten für das Monitoring (Messstellenbau und Analytik) sowie für die zusätzlichen Aufwendungen beim
Sportplatzbau sind in den
Haushaltsmittelanmeldungen 2005/2006 bzw. in der Änderungsliste (5.000€ für
2005) berücksichtigt.
Bei der
Bezirksregierung Düsseldorf ist ein Antrag auf Aufnahme in die
Dringlichkeitsliste zwecks Förderung der beabsichtigen Maßnahmen gestellt
worden.
(Ein Exemplar des
Gutachtens zur Sanierungsuntersuchung
wird den Fraktionen parallel zur
Sitzungsvorlage per E-Mail zugeleitet)
Günter Scheib
Ja |
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Haushaltstelle: 5810.363.9603 |
Bezeichnung: Monitoring Weidenweg-Nord |
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Kosten
80.000 € Für die Planung der GW-Messstellen, Erarbeitung
und Abstimmung des Untersuchungsumfangs, Erstellung eines LV für die Bauleistung
GW-Pegel wird in 2005 ein Ansatz von 5.000 € benötigt. Für das Monitoring sind für 2006 einmalig 75.000 € (Messstellenbau
und Analytik), ab 2007 jährliche Beprobungs-
und Analyseaufwendungen in Höhe von 25.000€ zum Haushalt angemeldet worden. Folgekosten
(ab 2007 jährlich 25.000€) (Für den
Sportplatzbau 2006 sind voraussichtliche
Mehraufwendungen in Höhe von 130.000 €
berücksichtigt worden.) |
vorgesehen im
VmHh |
Haushaltsjahr
2005/2006 |
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Mittel sind im
HHPlan-Entwurf 2005 und über die Änderungsliste beantragt |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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