Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt wie folgt:
Folgende Straßen in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995
(GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung jeweils
- als Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen (§
3 Abs. 4 Ziffer 1 StrWG NW) dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
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1 |
Giesenheide |
von der Hochdahler Straße bis zum Kreisel |
25; |
173, Teilfläche aus 194, 195, 196, Teilfläche aus 197; |
- als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
2 |
Giesenheide |
vom Kreisel bis zum Fuß- und Radweg Kosenberg |
25; |
Teilfläche aus 194, Teilfläche aus 197; |
3 |
Zum Jägerhof |
ganz |
25; |
122, 161, 192; |
- als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Weg |
von - bis |
Gemarkung Hilden |
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Flur |
Flurstück |
|||
4 |
Weg |
Kosenberg von der Unterführung Nordring bis zur Straße Giesenheide |
36; |
209, 210, 221; |
Erläuterungen und
Begründungen:
Durch den Neubau der Straße Giesenheide und der Straße Zum Jägerhof
können nach Übernahme durch die Stadt Hilden beide Erschließungsanlagen nun
erstmalig in ihrer heutigen Lage gewidmet und damit öffentlich-rechtlich in die
Baulast der Stadt übertragen werden.
Der Fuß- und Radweg Kosenberg wird ebenfalls erstmalig gewidmet.
Erläuterungen und
Begründungen:
Stadt Hilden
Erläuterungen und
Begründungen:
-Erläuterung, Beschlussvorschlag, finanzielle Auswirkungen und personelle Auswirkungen-
Unterschriftenfeld bleibt; ansonsten keine Unterschriften von Bgmstr. oder Herr Thiele