Betreff
Fußgängerampel Kirchofstraße/Am Feuerwehrhaus Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
WP 04-09 SV 66/158
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt wie folgt:

 

Folgende Straßen in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung jeweils

 

-    als Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 1 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Straße

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Giesenheide

 

von der Hochdahler Straße bis zum Kreisel

 

25;

 

173, Teilfläche aus 194, 195, 196, Teilfläche aus 197;

 

-    als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Straße

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

2

 

Giesenheide

 

vom Kreisel bis zum Fuß- und Radweg Kosenberg

 

25;

 

Teilfläche aus 194, Teilfläche aus 197;

 

3

 

Zum Jägerhof

 

ganz

 

25;

 

122, 161, 192;

 

-    als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Weg

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

4

 

Weg

 

Kosenberg von der Unterführung Nordring bis zur Straße Giesenheide

 

36;

 

209, 210, 221;

 


Erläuterungen und Begründungen:

Durch den Neubau der Straße Giesenheide und der Straße Zum Jägerhof können nach Übernahme durch die Stadt Hilden beide Erschließungsanlagen nun erstmalig in ihrer heutigen Lage gewidmet und damit öffentlich-rechtlich in die Baulast der Stadt übertragen werden.

 

Der Fuß- und Radweg Kosenberg wird ebenfalls erstmalig gewidmet.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Stadt Hilden


Erläuterungen und Begründungen:

-Erläuterung, Beschlussvorschlag, finanzielle Auswirkungen und personelle Auswirkungen-

Unterschriftenfeld bleibt; ansonsten keine Unterschriften von Bgmstr. oder Herr Thiele