Betreff
Einrichtung eines Streckenverbotes von 50 km/h auf dem Westring
Hier. Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.2004
Vorlage
WP 04-09 SV 66/013
Aktenzeichen
IV/66.1-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2004 hat das Ratsmitglied Frau Alkenings für die SPD-Fraktion den als Anlage A beigefügten Antrag gestellt.

 

Vor etwa 19 Monaten ist zuletzt der Antrag, „die Geschwindigkeit auf dem Westring einheitlich auf 50 km/h zu begrenzen“, mit Mehrheit vom Stadtentwicklungsausschuss abgelehnt worden. Die entsprechende Sitzungsvorlage Nr. IV-2-161 ist als  Anlage B ebenfalls beigefügt.

 

Auch nach Ablauf von beinahe 2 Jahren haben die Erläuterungen der Verwaltung weiterhin Gültigkeit. Veränderungen an der Straße und/oder Lichtzeichenanlage sind nicht vorgenommen worden. Ob sich die Verhaltensweisen der Kraftfahrer ggf. geändert haben, soll eine im Januar 2005 beabsichtigte Verkehrserhebung im Nahbereich der Fußgängerfurt durch Vergleich des Geschwindigkeitsniveaus von Vorher (Erhebungen aus 1995-2000) mit dem von heute (Nachher) belegen.

Außerdem soll ein etwaiges Unfallgeschehen der vergangenen 2 Jahre auf dem Abschnitt des Westrings bei der Kreispolizeibehörde abgefragt werden.

 

Bei optimalen Sichtbeziehungen des Kraftfahrers über mindestens 300 m und mehr aus beiden Fahrtrichtungen auf die 3 Kfz-Signalgeber und Gelbzeiten von 5 Sekunden (Zwischenzeit gleich 7 Sekunden [von Grünende Kfz bis Grünanfang Fußgänger]) sind Notbremsungen vor der LZA bei Anforderung durch Fußgänger nicht zu erklären.

 

Für die Überwachung des Fließenden Verkehrs sind neben der Polizei in den kreisangehörigen Städten nur noch die Kreisordnungsbehörden zuständig. Neben der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung besteht die Alternative zur Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung mit sog. „Starenkasten“ und/oder einer stationären Rotlichtüberwachung an LZA mittels Kamera.

Aufgrund des großen Aufwands wird diese Technik nur an wenigen Stellen, die sich durch ihre große Unfallhäufigkeit hervorheben, angewandt. Auch dann sollen stationäre Überwachungseinrichtungen nur eine Zwischenlösung sein (wie beispielsweise Ostring/Oststraße) und durch bauliche Lösungen (beispielsweise Lichtzeichenanlage) möglichst kurzfristig ersetzt werden.

 

 

 

 

 

G.Scheib