Hier. Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.2004
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Im
Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2004 hat das Ratsmitglied Frau Alkenings
für die SPD-Fraktion den als Anlage A beigefügten Antrag gestellt.
Vor etwa 19 Monaten
ist zuletzt der Antrag, „die Geschwindigkeit auf dem Westring einheitlich auf
50 km/h zu begrenzen“, mit Mehrheit vom Stadtentwicklungsausschuss abgelehnt
worden. Die entsprechende Sitzungsvorlage Nr. IV-2-161 ist als Anlage B ebenfalls beigefügt.
Auch nach Ablauf von
beinahe 2 Jahren haben die Erläuterungen der Verwaltung weiterhin Gültigkeit.
Veränderungen an der Straße und/oder Lichtzeichenanlage sind nicht vorgenommen
worden. Ob sich die Verhaltensweisen der Kraftfahrer ggf. geändert haben, soll
eine im Januar 2005 beabsichtigte Verkehrserhebung im Nahbereich der
Fußgängerfurt durch Vergleich des Geschwindigkeitsniveaus von Vorher (Erhebungen
aus 1995-2000) mit dem von heute (Nachher) belegen.
Außerdem soll ein
etwaiges Unfallgeschehen der vergangenen 2 Jahre auf dem Abschnitt des
Westrings bei der Kreispolizeibehörde abgefragt werden.
Bei optimalen
Sichtbeziehungen des Kraftfahrers über mindestens 300 m und mehr aus beiden
Fahrtrichtungen auf die 3 Kfz-Signalgeber und Gelbzeiten von 5 Sekunden
(Zwischenzeit gleich 7 Sekunden [von Grünende Kfz bis Grünanfang Fußgänger])
sind Notbremsungen vor der LZA bei Anforderung durch Fußgänger nicht zu
erklären.
Für die Überwachung
des Fließenden Verkehrs sind neben der Polizei in den kreisangehörigen Städten
nur noch die Kreisordnungsbehörden zuständig. Neben der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung besteht die Alternative zur
Einrichtung einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachung mit sog. „Starenkasten“ und/oder einer stationären Rotlichtüberwachung an LZA
mittels Kamera.
Aufgrund des großen
Aufwands wird diese Technik nur an wenigen Stellen, die sich durch ihre große
Unfallhäufigkeit hervorheben, angewandt. Auch dann sollen stationäre
Überwachungseinrichtungen nur eine Zwischenlösung sein (wie beispielsweise
Ostring/Oststraße) und durch bauliche Lösungen (beispielsweise
Lichtzeichenanlage) möglichst kurzfristig ersetzt werden.
G.Scheib