Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgestellten Fassadenentwürfe für das
Altenpflegeheim Hochdahler Strasse/Hummelster Strasse zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der städtebauliche
Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A wurde dem Stadtentwicklungsausschuss
in seiner Sitzung am 8. September 2004 vorgestellt (siehe SV IV-1-419).
In diesem
Zusammenhang wurde auch der damalige Stand der Fassadenplanung sowie der
Gestaltung der Außenflächen des geplanten Altenpflegeheimes im Eckbereich von
Hummelsterstraße und Hochdahler Straße vorgestellt.
In der Zwischenzeit
sind die Planungsarbeiten sowohl im Bereich der Bauleitplanung als auch in der
Objektplanung weitergeführt worden.
Es erfolgte die
Durchführung einer Bürgeranhörung und die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange. Hierüber wird den zuständigen städtischen Gremien im
Februar im Zusammenhang mit dem anstehenden Offenlagebeschluss berichtet.
Die Überplanungen
und Konkretisierungen im Bereich der unmittelbaren Objektplanung haben sich in
erster Linie aus den betrieblichen Anforderungen ergeben.
Die daraus
resultierenden Änderungen fallen so aus, dass an dieser Stelle ein weiteres Mal
darüber berichtet wird.
Zur Fassade:
Der Baukörper gliedert sich in zwei
Gebäudeteile, die versetzt auf dem Grundstück angeordnet sind und somit zwei
Freibereiche bilden. Die an der Ecke Hochdahler Strasse / Hummelsterstrasse
entstandene Fläche bildet den Haupteingang des Altenpflegeheimes. Dort erschließt
man das Gebäude von der Hummelster Straße aus. Seitlich des Zuweges befinden
sich die gestalteten Freiflächen u.a. für das Cafe.
Durch die Gliederung des Baukörpers können
für die Pflegebereiche pro Geschoss zwei Gruppen ausgebildet werden. Das Erdgeschoss beinhaltet neben den
Pflegezimmern den Verwaltungsbereich, ein Cafe sowie das Foyer. Die Flächen des
Erdgeschosses werden im nördlichen Teil des Grundstückes 1-geschossig erweitert
und bilden einen ruhigen Innenhof. Die Wohnungen für das betreute Wohnen sind
im Staffelgeschoss angeordnet. Über einen begrünten Dachgarten erschließen die
Bewohner ihre Wohnungen.
Der Neubau ist III-geschossig mit einem leicht
zurückgesetzten Staffelgeschoss (kein „Staffelgeschoss“ im baurechtlichen
Sinne). Durch die Wahl der
unterschiedlichen Materialen werden das Erdgeschoss und das Staffelgeschoss
abgesetzt, wodurch sich der Baukörper gegliedert und differenziert darstellt.
Vorgesehen ist eine Kombination von Putz- und
Sichtmauerwerk. Das Erdgeschoss soll als Sockelgeschoss mit einem rot-braunen
Klinker verkleidet werden. Das 1. und 2. Obergeschoss ist mit einer hellen Putzfassade geplant. Die Fassaden der
Wohnungen im Staffelgeschoss werden dagegen mit einer rötlichen Farbgebung
abgesetzt. Die Fensterkonstruktionen
sind silber-grau.
Durch die Verglasungen der Treppenhäuser und Gemeinschaftsbereiche
erhält das Altenpflegeheim weitere Zäsuren, die es transparent und ansprechend
erscheinen lässt. Die Dachkonstruktionen
der Wohnungen werden als flach geneigte Pultdachkonstruktion mit
Dachüberständen ausgeführt.
Die Fassaden aller Himmelsrichtungen sind
unterschiedlich und vermitteln doch den Eindruck eines gemeinsamen Ganzen.
Zur Außengestaltung:
Im wesentlichen fällt hier eine Änderung bei
der Zuwegung auf. Diese wurde aus dem unmittelbaren Eckbereich in die
Hummelster Straße verlegt.
Außerdem wird aufgrund des baulichen
Zustandes auf den Erhalt der ehemaligen „Kassenhäuschen“ (Rundbauten) des
HAT-Platzes verzichtet.
Insgesamt wurde der Baukörper etwas
kompakter, so dass die ursprünglich beanspruchte überbaubare Fläche leicht reduziert
werden konnte. Eine Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages
ist derzeit in Arbeit.
Die Aufsichtsgremien des Bauherren, die
Infrastrukturgesellschaft Hilden, haben in der Zwischenzeit die hier
vorgestellten Planungen abgesegnet.
(G.Scheib)